Das Landgericht Berlin II veröffentlichte nun seine Urteilsbegründung gegen die angebliche „Rechercheplattform“. Die Feststellung muss zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.
picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Gegen die bisher staatlich mitfinanzierte Plattform Correctiv gab es seit ihrer Veröffentlichung über ein angebliches „Geheimtreffen“ zur Massendeportation auch von deutschen Staatsbürgern in den vergangenen Jahren zahlreiche Prozesse, außerdem reihenweise Verfahren gegen Medien, die als Tatsache weiterverbreiteten und sogar noch verschärften, was Correctiv in dem Text von Januar 2024 nur raunend andeutete.
Die Deportationsbehauptung löste bekanntlich eine Serie von Großkundgebungen aus, orchestriert von Politik und NGO-Vorfeld. Tichys Einblick stellte sich gegen die sehr breite Medienlandschaft und die nachgeplapperten Behauptungen von Politikern und hinterfragte den Plot gleich nach der initialen Veröffentlichung durch Correctiv und berichtete über immer neue Unklarheiten.
Nach und nach bröckelte die Correctiv-Erzählung dann immer mehr, bis sie vollends in sich zusammenstürzte. Mit dem jüngsten Urteil des Landgerichts Berlin brach nun auch ihr Kern zusammen. Die Gerichtsentscheidung reicht weit über die damals verbreiteten Behauptungen hinaus. Sie müsste spätestens jetzt zum Entzug der Gemeinnützigkeit für die Plattform und zum Ende aller Geldflüsse aus der Steuerkasse führen.
Denn das Gericht in Berlin, dessen Urteilsbegründung jetzt vorliegt, untersagte nicht nur zentrale Darstellungen von Correctiv. Es kommt auch zu dem Schluss: Correctiv manipulierte die Öffentlichkeit. Die Behauptung etwa, der Teilnehmer des Treffens Martin Sellner habe in Potsdam die Zwangsausweisung deutscher Bürger mit Migrationshintergrund gefordert, bezeichnet das Gericht als „aus der Luft gegriffen“. Es handle sich eben nicht um eine Wertung, wie Correctiv sich zu rechtfertigen versucht, sondern um eine bewusst falsche Tatsachenbehauptung. Die Tatsache, dass Sellner in seinem Vortrag ausdrücklich darauf einging, dass man Staatsbürger nicht ausweisen könne, so die Richter, habe Correctiv bewusst weggelassen, um ihr erfundenes Narrativ durchzusetzen.
Selbst als bloße Meinung, so die Urteilsbegründung, sei die Deportationsbehauptung unzulässig, “da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.“ Zusammengefasst: die Correctiv-Leute verbreiteten bewusst faktisch falsche, manipulative Darstellungen, um einen politischen Effekt zu erreichen.
Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin strengte eine Teilnehmerin des Potsdam-Treffens an, die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Konkret verbot das Landgericht Correctiv folgende Aussagen:
Dass es in Potsdam um einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ ging, darf die Plattform nun nicht mehr behaupten, auch nicht die Einschätzung, dieser angebliche, in Wirklichkeit nichtexistente Plan sei verfassungswidrig. Die Formulierung „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ ordnete das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung ein, genauso wie die Darstellung, die Politikerin Gerrit Huy habe vorgeschlagen habe, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen. Unstreitig habe es von Huy keine derartige Empfehlung gegeben.
„Das Verbot untersagt alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben“, kommentiert Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der Huy vertrat, das Urteil: „Angebliche Ausweisungspläne Deutscher, angebliche Ausbürgerungspläne, angebliche Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen und die Legende, der dortige ‚Masterplan‘ sei verfassungswidrig gewesen.“
Sein Resümee: „Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben. Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.“
Spätestes jetzt müsste das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Correctiv den Gemeinnützigkeitsstatus entziehen. Das Urteil lässt außerdem Institutionen denkbar schlecht aussehen, die Correctiv für die angebliche Rechercheleistung auszeichneten – etwa die Sparkassenstiftung Leipzig. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stünde eigentlich eine selbstkritische Aufarbeitung an. Denn der NDR und andere Sender hatten 2024 Behauptungen von Correctiv ungeprüft übernommen.



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Moin,
Wenn ich darf, würde ich empfehlen, das sich Informierte in den nächsten Wochen auf allerlei bürgerlich woken öffentlichen Veranstaltungen die Infobroschüren der Standbetreiber zu Gemüte führen. Es dürften nicht wenige sein, die in ihrem „Arbeitsnachweis“ die Story von Correctiv kolportieren.
Wenn sich mir die Gelegenheit bieten sollte, wird es mir eine Freude sein die jeweiligen Gesprächsangebote wahr zu nehmen.
LG
Gott sei Dank dürfen die Gerichte (noch) arbeiten und sind (noch) nicht weisungsgebunden.
Gut , Gut ! Wie das Hornberger „Schießen “ ! Zum Schaderersatz muss der nachgewiesen werden , von wem ? und wieder steht man vor Gericht wie auf hoher See ! Da kann man auch zu der Bewertung kommen, die Falschmeldung hätte letztlich genützt ! Popularität und so. Falschmedlungen sind besser als keine Meldungen . Hauptsache man ist im Gespräch ! ALte Werbeweisheit !
Wird jetzt faktisch also nur noch § 188 StGB „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“, aber nicht mehr die §§ 186 StGB „Üble Nachrede“ und 187 StGB „Verleumdung“ angewendet? § 130 StGB wurde ja schon von anderer Stelle genannt. Also keine Geldstrafen, keine Freiheitsstrafen? Oder kommt da noch was?
Es handelt sich um einen Zivilprozess, keinen Strafprozess.
Danke. Wissen Sie, oder jemand anderes, ob nun ein Strafprozess folgen wird? Alles andere wäre ja nur eine Lachnummer für Correctiv und andere NGOs…
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Strafverfahren folgt. Wenn es den Anfangsverdacht einer Straftat gäbe, hätte es sicherlich längst eine Anzeige gegeben und/oder ein Ermittlungsverfahren wäre eingeleitet worden. Ein Strafverfahren führt ja die Staatsanwaltschaft, und trägt die Kosten, nicht der Geschädigte wie beim Zivilverfahren. Ich denke auch nicht, dass hier eine „Herabwürdigung“ vorliegt, die für eine Verurteilung wegen Verleumdung notwendig ist, da es sich um eine polititsche Auseinandersetzung handelt. Es ist auch gut so, dass nicht jede Meinungsverschiedenheit, die zivilgerichtlich geklärt werden kann, gleich eine Straftat ist. Und eine Lachnummer ist das für Correctiv ganz bestimmt nicht: der politische… Mehr
Dann bin ich jetzt auf die Konsequenzen gespannt.
Solange das bei Wahlen so läuft wie hier im Beispiel beim rbb, wird niemand solche späteren Urteile wahrnehmen:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/04/uckermark-landratswahl-karina-doerk-cdu-felix-teichner-afd.html
Correctiv wird weiter steuerfinanziert lügen und hetzen und die eine Million Belogenen die eifernd auf den Straßen waren werden weiter den Lügen glauben. Der ÖRR wir zu Correctiv halten und über das Gerichtsverfahren nicht berichten! Auch das wird den Steuerzahler nicht stören! Der Deutsche lässt sich gern belügen!
Wird das jetzt irgendwelche Folgen haben? Der Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ ist ja bei correctiv selbst sogar noch abrufbar.
Ein wesentliches Problem bei all dem Unsinn ist ja, dass es keine Folgen für die Verantwortlichen hat, weder bei Correctiv, noch bei denen die die Gelder für Correctiv bewilligt haben. Diese Immunisierung der Verantwortlichen gegen Konsequenzen ist genau das, was das Land immer tiefer in die Sch… reitet.
Vielleicht bringt Böhmermann jetzt mal eine Sendung mit dem Titel „Lügen haben kurze Beine“. 😁
Das nenne ich die gute Nachricht des Tages!
Eigentlich ja, nur interessiert es niemanden!