Das Landgericht Berlin II veröffentlichte nun seine Urteilsbegründung gegen die angebliche „Rechercheplattform“. Die Feststellung muss zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.
picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Gegen die bisher staatlich mitfinanzierte Plattform Correctiv gab es seit ihrer Veröffentlichung über ein angebliches „Geheimtreffen“ zur Massendeportation auch von deutschen Staatsbürgern in den vergangenen Jahren zahlreiche Prozesse, außerdem reihenweise Verfahren gegen Medien, die als Tatsache weiterverbreiteten und sogar noch verschärften, was Correctiv in dem Text von Januar 2024 nur raunend andeutete.
Die Deportationsbehauptung löste bekanntlich eine Serie von Großkundgebungen aus, orchestriert von Politik und NGO-Vorfeld. Tichys Einblick stellte sich gegen die sehr breite Medienlandschaft und die nachgeplapperten Behauptungen von Politikern und hinterfragte den Plot gleich nach der initialen Veröffentlichung durch Correctiv und berichtete über immer neue Unklarheiten.
Nach und nach bröckelte die Correctiv-Erzählung dann immer mehr, bis sie vollends in sich zusammenstürzte. Mit dem jüngsten Urteil des Landgerichts Berlin brach nun auch ihr Kern zusammen. Die Gerichtsentscheidung reicht weit über die damals verbreiteten Behauptungen hinaus. Sie müsste spätestens jetzt zum Entzug der Gemeinnützigkeit für die Plattform und zum Ende aller Geldflüsse aus der Steuerkasse führen.
Denn das Gericht in Berlin, dessen Urteilsbegründung jetzt vorliegt, untersagte nicht nur zentrale Darstellungen von Correctiv. Es kommt auch zu dem Schluss: Correctiv manipulierte die Öffentlichkeit. Die Behauptung etwa, der Teilnehmer des Treffens Martin Sellner habe in Potsdam die Zwangsausweisung deutscher Bürger mit Migrationshintergrund gefordert, bezeichnet das Gericht als „aus der Luft gegriffen“. Es handle sich eben nicht um eine Wertung, wie Correctiv sich zu rechtfertigen versucht, sondern um eine bewusst falsche Tatsachenbehauptung. Die Tatsache, dass Sellner in seinem Vortrag ausdrücklich darauf einging, dass man Staatsbürger nicht ausweisen könne, so die Richter, habe Correctiv bewusst weggelassen, um ihr erfundenes Narrativ durchzusetzen.
Selbst als bloße Meinung, so die Urteilsbegründung, sei die Deportationsbehauptung unzulässig, “da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.“ Zusammengefasst: die Correctiv-Leute verbreiteten bewusst faktisch falsche, manipulative Darstellungen, um einen politischen Effekt zu erreichen.
Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin strengte eine Teilnehmerin des Potsdam-Treffens an, die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Konkret verbot das Landgericht Correctiv folgende Aussagen:
Dass es in Potsdam um einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ ging, darf die Plattform nun nicht mehr behaupten, auch nicht die Einschätzung, dieser angebliche, in Wirklichkeit nichtexistente Plan sei verfassungswidrig. Die Formulierung „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ ordnete das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung ein, genauso wie die Darstellung, die Politikerin Gerrit Huy habe vorgeschlagen habe, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen. Unstreitig habe es von Huy keine derartige Empfehlung gegeben.
„Das Verbot untersagt alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben“, kommentiert Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der Huy vertrat, das Urteil: „Angebliche Ausweisungspläne Deutscher, angebliche Ausbürgerungspläne, angebliche Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen und die Legende, der dortige ‚Masterplan‘ sei verfassungswidrig gewesen.“
Sein Resümee: „Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben. Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.“
Spätestes jetzt müsste das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Correctiv den Gemeinnützigkeitsstatus entziehen. Das Urteil lässt außerdem Institutionen denkbar schlecht aussehen, die Correctiv für die angebliche Rechercheleistung auszeichneten – etwa die Sparkassenstiftung Leipzig. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stünde eigentlich eine selbstkritische Aufarbeitung an. Denn der NDR und andere Sender hatten 2024 Behauptungen von Correctiv ungeprüft übernommen.



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Nun ist es in Unseredemokratie ja inzwischen politisch-medialer Alltag, dass gelogen und überzogen wird…
Sicher ist die Urteilsbegründung als Klarstellung zu begrüßen, aber die Stimmung der demagogisch aufgeheizten Massen wird dennoch kämpferisch „gegen Rechts“ bleiben. Man will ja schließlich zu „den Guten“ gehören; und zu viele gleichgeschaltete auf links gebürstete Medien, Institutionen, Omas und sonstiges gut alimentiertes Antifa-Gesocks springen immer wieder den Correctiv-Lügnern zur Seite und sorgen genau für diesen Herdentrieb zur „richtigen Seite“. Oder hat etwa irgendjemand zu diesem in seinen Auswirkungen einer der größten Politskandale der Nachkriegsgeschichte irgendetwas von den Hoftrompeten vernommen?!
In einem Land, dessen Bürger zu 80% immer noch an das Märchen der „Hetzjagden von Chemnitz“ glauben (eine Lüge, verbreitet durch Kanzlerin Merkel persönlich), werden auch die meisten die Legende der „Wannseekonferenz 2.0“ nie in Frage stellen. Und wenn noch so viele Richter alles als Fakenews entlarven.
Zitat; „Die Behauptung etwa, der Teilnehmer des Treffens Martin Sellner habe in Potsdam die Zwangsausweisung deutscher Bürger mit Migrationshintergrund gefordert, bezeichnet das Gericht als „aus der Luft gegriffen“. “
> Und, so vernute ich zumindest mal, wird dann wohl auch dieses Urteil dem BfV weitere „Luft“ für deren Behauptung, dass die AfD gesichert rechtsextrem wäre, nehmen.
Na ja, und zu Correctiv: Ein Lügen-Medium! Wobei man hier dann auch mit Blick auf die Lügen-Presse vllt. passend hinzufügen könnte: „So wie man sich bettet, so liegt man“.
Das war ja alles soweit zu erwarten wenn die Gerichte so funktionieren, wie sie zu funktionieren haben. Bzw. man konnte wissen das Correctiv ein einseitiger Lügenverein ist ohne einen Richter zu bemühen. Die Frage ist, wie kommt der Autor darauf, das diesem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen werden sollte? Er wurde doch vom linken Staat genau für diese Lügen engagiert. Das war doch ein Schauspiel in mehreren Akten, bei dem die Politik, der Verfassungsschutz und die Zivilgesellschaft zusammen auf diese Lügen warteten, wenn sie sie nicht aktiv unterstützten. Es geht darum, das die tiefe Korruption der Umverteiler und Nehmer nicht von… Mehr
Die nachvollziehbare und berechtigtigte Befriedigung über die Entscheidung des Landgerichts Berlin II sollte Georg Büchners Erkenntnis‘ nicht vergessen lassen, nach der die Justiz … die Hure der deutschen Fürsten sei.
Trotz vorstehenden Ausnahmeurteils scheint es, als treffe jenes Verdikt 200 Jahre später im „besten Deutschlands aller Zeiten“ umso stärker zu.
Sorgte der absolutistische Herrscher Friedrich II. im Müller-Arnold-Fall für Gerechtigkeit, scheint es gegenwärtig keine Institution zu geben, welche die Bürger des „demokratischen Staatswesens“ BRD im 21. Jahrhundert schützt.
Vielmehr scheint die aktuelle Politik bestrebt zu sein, die Gültigkeit Nietzsches Diktum, Demokratie sei die Verfallsform des Staates, zu beweisen.
Wir erwarten eine Sondersendung „Spezial“ bzw. „Brennpunkt“ heute Abend zur besten Sendezeit im ÖRR 🤣🤣🤣
Ein Gericht ,ein Berliner Gericht ,ein Berliner Landgericht klärt die Welt zu Correctiv auf .Menschen die diese Aufklärung benötigten ,hätte per Gericht auch noch aufgeklärt werden können ,die Erde ist keine Scheibe !
Ob den John F. Kennedy heute noch sagen würde : Ich bin ein Berliner .
Na ja, Bärbock und Scholz demonstrierten auch. Ohne Worte.