Die Kommission hat Maßnahmen präsentiert, die geeignet wären, die Beitragssätze zu stabilisieren, ohne die Qualität der Gesundheitsversorgung zu senken. Spielt die Regierung mit? Vor allem SPD-Finanzminister Klingbeil ist gefragt: Das Paket steht und fällt mit der Übernahme der Beiträge für die Bürgergeld-Empfänger durch den Bund.
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Eines muss man den 10 hochkarätigen Experten der Finanzkommission lassen: Ihre am Montag vorgestellten 66 Vorschläge für kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von weiteren Beitragssatzsteigerungen in der Krankenversicherung haben allesamt Hand und Fuß. Und sie haben es in sich.
Denn man tritt allen vom Gesundheitswesen Betroffenen auf die Füße: Am meisten den Leistungserbringern, namentlich den Ärzten, Krankenhäusern und Arzneimittelherstellern. Nicht ohne Grund hat man sich in der Finanzkommission daher auf einen „Shitstorm epischen Ausmaßes“ vorbereitet.
Die beiden Hauptprobleme bleiben unerwähnt
Einleitend wird im Gutachten auf die sich ohne weitere Maßnahmen dramatisch spreizende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben hingewiesen. Danach würde ohne Reformanstrengungen das Kassendefizit von 15 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf mehr als 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen. Das wiederum würde den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von derzeit rund 3 Prozent auf 4,7 Prozent anschwellen lassen und durch die immense Belastung der Lohnkosten auch den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter schwächen.
Die 66 Einzelmaßnahmen, mit denen einem solchen Szenario entgegengewirkt werden soll, zielen entweder auf eine Steigerung der Einnahmeseite oder auf eine Entlastung der Ausgabenseite. Sie wurden destilliert aus insgesamt rund 1.700 Vorschlägen und in der Langfassung des Gutachtens auf mehr als 440 Seiten detailliert aufbereitet.
Wie bei einem im Regierungsauftrag handelnden Gremium zu erwarten, bleiben dort die beiden katastrophalen Politikfehler unbenannt, die den unaufhaltsamen Zerfall der Sozialsysteme überhaupt erst eingeleitet haben: zum einen die Belastung der Beitragseinnahmen aufgrund der im Zusammenhang mit Atomausstieg und „Energiewende“ gezielt betriebenen Deindustrialisierung Deutschlands und zum anderen die Ausbeutung der Sozialsysteme und insbesondere der Krankenversicherung im Zuge der unkontrollierten Massenimmigration.
„FKG“ hält sogar Senkung von Beitragssätzen für möglich
Dennoch hält die „Finanzkommission Gesundheit“, im besten Behördensprech als FKG abgekürzt, bei Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen bereits ab 2027 sogar eine Senkung von Beitragssätzen für möglich. So betrage das derzeit für 2027 erwartete Defizit zwar 15,3 Milliarden Euro, aber allein mit den 52 „unbedenklichen“ Vorschlägen könnte eine Entlastung der Beitragssätze in Höhe von 36,6 Milliarden Euro bewirkt werden: 17,4 Milliarden durch eine Senkung der Ausgaben und 19,2 Milliarden über eine Erhöhung der Einnahmen, wobei hier allein 12 Milliarden auf die Steuerfinanzierung der Beiträge von Bürgergeldempfängern entfielen.
Als „unbedenklich“ bewertet die FKG Einsparungen oder Zusatzeinnahmen ohne unsichere oder potenziell negative Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung. 46 dieser Maßnahmen erhalten das Label „A“. Weitere 6 Vorschläge firmieren sogar als „A mit Stern“ (A*). Dabei handelt es sich um wahre Wundervorschläge, die eine Senkung der Ausgaben mit einer Erhöhung der Versorgungsqualität verknüpfen sollen. Paradebeispiel der FKG ist hier die Einführung eines obligatorischen Zweitmeinungsverfahrens vor der Implantation eines künstlichen Kniegelenks.
Zahlen der Techniker Krankenkasse deuten darauf hin, dass die Mehrheit derjenigen Patienten, die eine Zweitmeinung eingeholt haben, von sich aus auf die Operation verzichtet haben und mit der stattdessen fortgesetzten konservativen Behandlung zufrieden waren. Daher soll das obligatorische Zweitmeinungsverfahren jetzt am Beispiel des künstlichen Kniegelenks evaluiert und im Erfolgsfall auf weitere operative Eingriffe ausgeweitet werden.
„Verteilung der Belastung auf viele Schultern“
Getreu dem Motto „Mitgehangen, mitgefangen“ sollen die Zumutungen der Finanzkommission „auf viele Schultern“ verteilt werden. So soll der von den 66 Maßnahmen für 2027 erwartete Entlastungsbetrag in Höhe von 42,3 Milliarden Euro auf folgenden „Schultern“ ruhen:
- 45 Prozent (19,0 Milliarden Euro): Leistungserbringer wie Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittelhersteller; davon allein 5,5 Milliarden über eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“
- 30 Prozent (12,5 Milliarden Euro): Übernahme versicherungsfremder Leistungen (vor allem Beiträge für Bürgergeldempfänger) durch den Bund
- 11 Prozent (4,8 Milliarden Euro): zusätzliche Beitragseinnahmen (vor allem durch Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten)
- 10 Prozent: (4,1 Milliarden Euro): Patienten (vor allem durch Zuzahlungserhöhungen, zum Beispiel bei Arzneimitteln von seit 2004 konstant 5 bis 10 Euro auf dann 7,50 bis 15 Euro)
- 4 Prozent (1,9 Milliarden Euro): Erhöhung der Konsumsteuern auf Alkohol und Tabak sowie neue gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke
Es dürfte kaum überraschen, dass der größte Unmut wohl bei den sogenannten „Leitungserbringern“ aufkommen wird, die insgesamt 19 Milliarden Euro an Leistungsvergütungen einbüßen, gleichzeitig aber an ihre Mitarbeiter die gewerkschaftlich durchgesetzten Lohnsteigerungen weiterreichen und dennoch keine Abstriche an der Qualität der Patientenversorgung machen sollen. Die Versicherten dagegen werden zwar mit insgesamt 9 Milliarden Euro durch Zuzahlungserhöhungen und teilweisem Wegfall der Ehegatten-Mitversicherung belastet, jedoch kommt dieses Geld unmittelbar ihrer Versorgung zugute.
Damit ist auch klar: Wenn die Bundesregierung sich in Gestalt des SPD-Vorsitzenden und Finanzministers Lars Klingbeil weigern sollte, ihren Part in Gestalt der Steuerfinanzierung der Versicherungsbeiträge für die Bürgergeldempfänger zu übernehmen, dann wird das von der Finanzkommission zusammengestellte Paket kaum umzusetzen sein.
Denn die 66 Vorschläge der Finanzkommission mag man wie die Gesundheitsministerin als „Werkzeugkasten“ betrachten, aber die rund 5 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen werden sich nicht als „Werkzeuge“ behandeln lassen. Gesundheitsreformen sind kein Wünsch-dir-was für Klientelparteien. Weder Leistungserbringer noch Patienten werden bereit sein, für die Fortsetzung ruinöser Politutopien wie der gescheiterten „Energiewende“, der illegalen Massenimmigration oder der als „Demokratieförderung“ getarnten Finanzierung des Linksextremismus zur Ader gelassen zu werden.
Folgegutachten zu Strukturreformen im Dezember
Die 66 Punkte im jetzigen ersten Gutachten der Finanzkommission beschränken sich bewusst auf kurzfristig umsetzbare Einzelmaßnahmen. Im Dezember sollen dann die Vorschläge für strukturelle Reformen folgen. Dabei wird die „Patientensteuerung“ über ein „Primärversorgungssystem“ im Zentrum stehen. Erst dann wird man sich auch mit Praxisgebühren für solche Patienten befassen, die sich nicht „steuern“ lassen wollen und stattdessen direkt den jeweiligen Facharzt aufsuchen oder mit harmlosen Wehwehchen die Notaufnahmen der Krankenhäuser blockieren.
Für das Dezember-Gutachten will man sich auch nochmals der Kassenstruktur annehmen. Bislang hat man dort offenbar wenig Reformbedarf identifizieren können. Doch die Kommission wäre gut beraten, ihre Sichtweise zu überdenken. Denn die aus dem 19. Jahrhundert übernommene „Gliederung“ der gesetzlichen Krankenversicherung in unterschiedlichste „Kassenarten“ ist ein kontraproduktiver Anachronismus.
Und der Wildwuchs von über 90 Kassen mit jeweils hochbezahlten Vorständen und eifersüchtig um Einfluss ringenden Verwaltungsräten produziert viele Reibungsflächen und einen angesichts identischen Leistungskatalogs unsinnigen Wettbewerb um „gute Risiken“. Gerade weil die Finanzkommission für ihre Vorschläge in Anspruch nimmt, allen Beteiligten etwas abzuverlangen, sollten die Kassen nicht ausgespart bleiben. Dies auch, um den Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen, manche Mitglieder der Finanzkommission würden ein etwas zu enges Verhältnis zu einzelnen Krankenkassen pflegen.
Finanzkommission hat überzeugt
Das jetzige Gutachten der Finanzkommission unterscheidet sich trotz personeller Überschneidungen beider Gremien mindestens in einem Punkt fundamental von den bisherigen Gutachten der „Gesundheitsweisen“ im Sachverständigenrat Gesundheit. Es enthält erstmals für jedes der adressierten Probleme konkrete Handlungsanweisungen und sogar Formulierungen, die unmittelbar in Gesetzestexte einfließen können.
Die wohlfeile Kritik, es sei doch schon alles bekannt gewesen, es habe nur am Umsetzungswillen gemangelt, geht also fehl. Die Qualität dieses Gutachtens liegt in der sorgfältig geprüften Umsetzbarkeit der eingebrachten Vorschläge. Jede Maßnahme wurde offenbar intensiv auf die Pros und Kontras abgeklopft und entsprechend ausgefeilt. Das zeigt sich zum Beispiel in den differenzierten Empfehlungen für die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten, für die Zweitmeinung vor der Implantation eines künstlichen Kniegelenks oder für das Moratorium bei der Hautkrebsvorsorge.
Daher ist auch die Kritik unsinnig, das Gutachten der Finanzkommission schwäche das Parlament, da es Arbeiten übernehme, für die der Bundestag nicht nur zuständig, sondern auch kompetenter sei. Das ist genau der Fehlschluss, der bislang jede vernünftige Reform verhindert hat. Die Zusammenhänge im Gesundheitswesen sind derart komplex, dass wegweisende Vorschläge eben gerade nicht aus dem Parlament oder der Ministerialbürokratie kommen können, sondern nur von Fachleuten mit nachgewiesener Expertise und verbürgter Unabhängigkeit.
Vergeben Union und SPD die Chance auf einen Befreiungsschlag?
Ja, die Finanzkommission hat es versäumt, die gezielte Deindustrialisierung und die illegale Massenimmigration als Haupttreiber der Kassendefizite zu benennen und die sofortige Rücknahme der dafür ursächlichen katastrophalen politischen Fehlentscheidungen zu fordern. Aber sie hat gleichwohl einen Strauß an sofort umsetzbaren Maßnahmen präsentiert, die in ihrer Summe tatsächlich geeignet wären, die Beitragssätze zu stabilisieren, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen.
Das alles lässt Gesundheitsministerin Nina Warken derzeit besser aussehen als vermutet. Sie hat die richtigen Leute mit den richtigen Fragestellungen betraut. Genau das ist die Aufgabe eines guten Managers. Aber es ist keineswegs die ganze Miete. Noch nicht einmal die halbe.
Denn der Ball liegt nun zwar dank der Finanzkommission auf dem Elfmeterpunkt. Aber er liegt bei genau den beiden Parteien, die es bisher noch jedes Mal geschafft haben, eine hundertprozentige Torchance zu vergeben. Und der Anlauf zum Schuss sieht auch dieses Mal nicht gut aus. Das auffällige Herumdrucksen von Union und SPD um den „Hauptgewinn“, also die Steuerfinanzierung der Kassenbeiträge von Bürgergeldempfängern, lässt jedenfalls nichts Gutes ahnen.
Natürlich: Gerade angesichts der Qualität und der Prägnanz der eingebrachten Vorschläge ist die Beseitigung der 12 Milliarden Euro an Beitragsbelastungen durch die Bürgergeldempfänger nicht alles. Aber ohne einen solchen Befreiungsschlag ist alles andere nichts.
Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ist damit ein genauer Kenner des Medizinsektors.

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Ich gebe zu, es fällt mir als Laien schwer, die Empfehlungen als Gesamtpaket zu beurteilen. Also schweige ich lieber. Allerdings: „Wie bei einem im Regierungsauftrag handelnden Gremium zu erwarten, bleiben dort die beiden katastrophalen Politikfehler unbenannt, die den unaufhaltsamen Zerfall der Sozialsysteme überhaupt erst eingeleitet haben: zum einen die Belastung der Beitragseinnahmen aufgrund der im Zusammenhang mit Atomausstieg und ‚Energiewende‘ gezielt betriebenen Deindustrialisierung Deutschlands und zum anderen die Ausbeutung der Sozialsysteme und insbesondere der Krankenversicherung im Zuge der unkontrollierten Massenimmigration.“ Das sind doch wohl zwei totgeschwiegene Entwicklungen, die sich mittelfristig noch verschlimmern könnten. Die Armutsmigration wird nicht stoppen und die Wirtschaft… Mehr
„Übernahme versicherungsfremder Leistungen (vor allem Beiträge für Bürgergeldempfänger) durch den Bund“
Und von wem bekommt der Bund das Geld? Vermutlich aus dem zweckentfremdeten Sonder“vermögen“ und aus neuen Steuern.
Wieso sollte dieser sich selbst lähmenden Regierung ausgerechnet auf diesem Feld ein Befreiungsschlag gelingen ? Wie in der Energie- und Asylpoliik wird es auch hier keine durchgreifednde Änderung geben.
Am Ende werden die Profiteure mit der schlagkräftigsten Lobby siegen – und das sind nicht die Zwangsversicherten.
Liebes TE-Team, eine ernstgemeinte Frage an dieser Stelle:
Ist es richtig, dass die bilateralen Abkommen zur Krankenversicherung, z.B. der Türkei, von der Mitversicherung im Ausland lebender Angehöriger unberührt bleibt? Präzise gefragt: Wären nur deutsche Familien von dieser Pflicht betroffen?
Vielen Dank für die folgende Antwort…..
„für die der Bundestag nicht nur zuständig, sondern auch kompetenter sei“ – der Bundestag hat für Nichts eine Kompetenz. Dazu muss man sich nur die Gestallten anschauen, die den Bundestag bevölkern. 90% von denen dürften sowieso überflüssig sein, da sie den Sitz letztlich nur über eine Parteiliste für die eigene Versorgung gewonnen haben.
Im Ansatz richtig und trotzdem verkehrt. Das Übertragen der Kosten der millionenfachen Zuwanderung ins Bürgergeld oder neu die Grundsicherung von den Beitrags- auf die Steuerzahler wüde nur für etwas mehr Gerechtigkeit im Unrecht sorgen, weil dann jeder an deren Finanzierung beteiligt wäre, nur sie selbst nicht. Gerecht und rational wäre es, Menschen, die in diesem Lande nie Steuern und auch keine Krankenkassenbeiträge gezahlt haben, nur eine absolute Minimalversorgung zukommen zu lassen. D.h., keinen Zahnersatz, keine Knie-, Hüft- oder sonstige OPs, die den Bewegungsapparat betreffen u.v.a.m. Das würde die steuerliche Belastung durch die medizinische Versorgung dieser Leute hier schon einmal begrenzen.… Mehr
Die Neuberechnung der Quadratur des Kreises, mit einseitiger leichter Erhöhung der Beiträge aller, die noch bereit sind sich für den Rest der Bevölkerung völlig zu verausgaben und die Rentner gleich mit einschließen, damit es ihnen nicht zu wohl wird und sie dem Irrsinn nicht entrinnen können. Alle anderen läßt man ungeschoren davon kommen, als ob es das normalste der Welt wäre, daß jeder gleiche Ansprüche hat und das ohne jegliche Vorleistung und genau der Vorstellung der Auftraggeber entspricht und wer da zufällige Übereinstimmungen erkennen kann, hat Lug und Trug verstanden, wie man mit allen umgeht, wo noch was zu holen… Mehr
„…die Beseitigung der 12 Milliarden Euro an Beitragsbelastungen durch die Bürgergeldempfänger…“
Gar nichts wird „beseitigt“.
Es wird – wie immer – verschoben.
Vom Beitrags- auf den Steuerzahler.
Das muss der ganz große Wurf sein – ein „Befreiungsschlag“ sozusagen.
Ja nee, is klar.
Grundsätzlich liegt da sehr vieles im Argen: Das schlimmste von allem ist, dass sich die Richter in Deutschland als Gesetzgeber aufspielen. Das muss allererstes eingedämmt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Richter ausschließlich im Rahmen der Gesetze entscheiden. Dann muss sichergestellt werden dass die übergeordneten Gerichte im engen Rahmen im eigentlichen Sinne des GG entscheiden. Entsprechend kuriose Entscheidungen müssen korrigiert werden. Dann kann man angehen, die Gesetze im Sinne und zum Wohle der Bürger, ausschließlich der Bürger zu erlassen oder zu ändern. Und es müssen die strafrechtlich verfolgt werden, die Steuergelder und Staatsvermögen veruntreuen, auch als Abgeordnete. Zudem müssen Ämter… Mehr
Diese FINANZ-Kommission hat geliefert wie bestellt und das war gemäß ihrer Besetzung und Beauftragung auch so zu erwarten.
Die Vorschläge vermeiden jede tatsächliche, systemische Reform und zielen vorrangig auf das weitere Abkassieren der Beitragszahler im Verein mit ein paar Leistungseinschränkungen. Dieses „weiter so“ ist bestenfalls für Politik, Kassen und Ärzte von Vorteil.
Aber warum sollte man als Beitragszahler darauf hoffen, dass sie umgesetzt werden? Damit man weiter und mehr zahlt für unveränderte Mißstände?