In manchen Justizpalästen dreht sich langsam die Windrichtung. Mit dem unsäglichen Paragrafen zur „Politikerbeleidigung“ können Serien-Kläger wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann nicht mehr so leicht die Bürger verhauen.
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Sturmgeschütz: So nennen selbst Parteifreunde Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.
Die 68-jährige EU-Abgeordnete tritt seit Jahren auf, als sei sie die ukrainische Außenministerin (im übertragenden Sinn, versteht sich, aber inhaltlich schon sehr ähnlich). Wenn „MASZ“, wie sie in Kreisen der eigenen Partei – übrigens keineswegs liebevoll – genannt wird, mal wieder einen rausgehauen hat, dann denken viele im Publikum an die alte Weisheit:
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
Bisher stellte sich die Justiz zumeist gegen den kritischen Bürger, wenn der zum groben Keil griff. Doch jetzt hat das Landgericht Köln in einem taufrischen Berufungsurteil den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung von MASZ freigesprochen. Der Freispruch wirkt sich indirekt auch auf die vielfältigen zivilrechtlichen Verfahren aus, die Frau Strack-Zimmermann anstrengt. Und das kommt so:
Politikerbeleidigung
FDP-Menschen haben oft einen ganz besonderen Geschäftssinn. Politisch sind sie womöglich nicht immer die Hellsten, die jüngsten Wahlergebnisse auf dem Niveau einer kaum noch messbaren Splitterpartei legen diesen Schluss jedenfalls nahe.
Aber wenn es ein paar Taler abzugreifen gibt, werden sie einfallsreich.
Der Paragraf zur „Politikerbeleidigung“ im Strafgesetzbuch eröffnet vielen Politikern viele Möglichkeiten, viele Taler abzugreifen. Die Neufassung des § 188 StGB war im April 2021 eine der letzten Amtshandlungen überhaupt von Angela Merkel. Es ist ein fraglos eines Rechtsstaats unwürdiges Machwerk. Von dieser politisch unverrückbaren Bewertung abgesehen, hat es unseren offenbar am Hungertuch nagenden Berufspolitikern aber immerhin eine neue Einkommensquelle erschlossen.
Dieses Potenzial hat Marie-Agnes Strack-Zimmermann wohl als Erste erkannt.
Einträgliches Konzept
Früher war Kritik an Politikern kein Problem.
Da durfte man MASZ halt nicht offensichtlich beleidigen – so, wie man auch sonst niemanden offensichtlich beleidigen durfte. Gleiches Recht für alle. Aber im Zweifel mussten sich Politiker derbe Kritik eben gefallen lassen. In der Demokratie müssen die Mächtigen das aushalten.
Korrektur: Sie mussten. Vergangenheitsform.
Denn mit dem § 188 ist das nicht mehr so. Jetzt gilt ein Sonderrecht. Erstens kann Politikerbeleidigung schärfer bestraft werden als die Beleidigung eines „normalen“ Menschen. Zweitens darf die Staatsanwaltschaft den Bürger jetzt auch ohne Strafantrag des angeblich beleidigten Politikers verfolgen – es sei denn, der betroffene Politiker widerspricht ausdrücklich. Das tut der aber nur sehr selten. Meist tut er das Gegenteil und erstattet selbst Anzeige.
Von dieser neuen Möglichkeit, dem Souverän wegen Kritik an der Politiker-Kaste die Justiz auf den Hals zu hetzen, haben einige Angehörige ebendieser Kaste besonders fleißig Gebrauch gemacht: Robert Habeck. Annalena Baerbock. Friedrich Merz.
Und Marie-Agnes Strack-Zimmermann.
MASZ hat Medienberichte nicht dementiert, wonach sie inzwischen um die 2.000 (in Worten: zweitausend) derartige Anzeigen gestellt hat. Das folgt einem klaren Muster. Sie postet irgendetwas krachend Ideologisches. Im Wortsinn: provozierend. Sie provoziert die Reaktion. Das ist legal. Tatsächlich kann sich dann irgendjemand nicht beherrschen und reagiert heftig. Vielleicht zu heftig. Das ist dann schnell illegal.
Strafanzeige wird gestellt, der Anwalt von MASZ begehrt Akteneinsicht und bekommt dadurch die persönlichen Daten des unbeherrschten Kommentators. Das öffnet die Türen für eine lukrative Fortsetzung: Nach dem Strafverfahren reicht man eine Zivilklage ein. Da geht es dann um Geld. Juristisch heißt es „Geldentschädigung“. Wird ihr die zugesprochen, kann MASZ etwa 600 Euro einstreichen – pro Fall. Ein Teil des Geldes, meist etwa die Hälfte, wird an das Meldeportal weitergereicht.
In unserem Fall heißt dieser eifrige Helfer „So Done“. Das ist der Name einer Agentur. Deren Geschäftsmodell besteht darin, kritische Bürger zu verfolgen, sobald die sich womöglich mal im Ton vergreifen.
Dafür flöht die Agentur aufwändig und mit Künstlicher Intelligenz das Internet durch, um potenziell angreifbare Äußerungen aufzuspüren. Das ganze Konzept hat ein gewisser Alexander Brockmeier zusammen mit einer gewissen Franziska Brandmann erdacht. Er war mal Landtagsabgeordneter für die FDP in NRW, sie war mal Bundesvorsitzende der FDP-Nachwuchsorganisation „Junge Liberale“.
Vorkämpfer für die Meinungsfreiheit also. Zwinker-Smiley.
Wird etwas gefunden, geht der Fall an eine Partner-Kanzlei. Die heißt, Überraschung: „So Done legal“. Einziger Anwalt dort ist, Überraschung: Alexander Brockmeier.
Man kann das wohl Merkantilisierung der Meinungsunterdrückung nennen.
Richtungsänderung am Gericht
Anfangs bekamen anzeigefreudige und klagende Politiker fast immer Recht. Doch allmählich – ganz langsam, aber spürbar – dreht sich der Wind. So wie in unserem Fall.
Der beginnt damit, dass MASZ eine kernige Aussage postet: „Die AfD, eine Gefahr für Deutschland. Das sind wirklich schöne ‚Patrioten‘, die Deutschland an China und Russland verkaufen.“
Das mag ein Bürger nicht so stehen lassen. Unter dem Post kommentiert er (Orthografie aus dem Original übernommen):
„Klar, Oma Courtage. Sponsort by C.I.A., Rheinmetall, Degussa und weiteren. Kriegstreiberim und Schreibtisch Mörderin. In einer Linie mit Eichmann und Globke. Passt!“
Das ist nun nicht sonderlich nett. Aber kann sich irgendjemand vorstellen, dass Helmut Schmidt oder Helmut Kohl einen Otto Normalverbraucher wegen so etwas angezeigt hätten?
MASZ tut es. Besser: Sie lässt es tun. „So Done legal“ stellt für Frau Strack-Zimmermann einen Strafantrag. In erster Instanz wird der Mann auch tatsächlich wegen Politikerbeleidigung nach § 188 StGB verurteilt.
In der Berufung vor dem Landgericht Köln passiert nun Erstaunliches. Da rückt die Staatsanwaltschaft selbst schon mal vom Vorwurf der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ab und will nur noch eine Verurteilung wegen „normaler“ Beleidigung (§ 185 StGB). Doch selbst auf dieser Grundlage lässt das Gericht durchblicken, dass es keine Strafwürdigkeit sieht – und schlägt eine Einstellung des Verfahrens vor.
Das lehnt die Staatsanwaltschaft ab – und fängt sich eine herbe Niederlage ein. Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“ erreicht für ihren Mandanten in allen Punkten einen Freispruch erster Klasse. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Also Sie, lieber Leser. Und ich auch.
Pendelschwünge
Noch ist es zu früh, pauschal ein neues Klima „pro Meinungsfreiheit“ an deutschen Gerichten auszurufen. Aber die Zahl der Freisprüche in solchen Prozessen wird größer. Und auch die Zivilklagen auf Geldentschädigungen von MASZ & Co. werden immer öfter abgewiesen, sagt Rechtsanwalt Markus Haintz. Seine Kanzlei vertritt inzwischen Mandanten in mehr als 100 Fällen gegen Frau Strack-Zimmermann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt mittlerweile auch deutlich mehr Urteile niederer Instanzen auf, die sich gegen die Meinungsfreiheit gerichtet hatten. Das berichtet das Portal „Legal Tribune Online“ (LTO).
Zumindest am Horizont zeigt sich also ein Silberstreif. Das Modell, erst zimperlich und beleidigt zu sein und dann damit auch noch Geld zu verdienen, stößt an Grenzen.
Zeit wird’s.



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Ist das auf dem Foto die neue Uniform für die Front? Der Feind lacht sich tot.
Ich wundere mich immer wie diese Person, deren berufliche Tätigkeit sich auf das Verticken von Büchern beschränkt hat, sich anmaßt über verteidigungspolitsche Themen ein Urteil zu bilden und anderen mit ihrem Unfug auf den Sack geht.
Warum muss ich immer an den Film mit Al Pacino denken, wenn ich diese Gestalt sehe ? Das weiß wahrscheinlich nur der Herrgott im Himmel. Soviel Niedertracht unter einer Schädeldecke gibt es nur im Film. Die Ukraine hatte schon verloren, bevor der Krieg begann. Aus diesem Grunde, Liebesgrüße aus Moskau für die Dame aus Düsseldorf. Einer Stadt, die an Flachheit nicht zu überbieten ist.
»Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten.« – Georg Büchner, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Möglicherweise ändert sich „Windrichtung in den Justizpalästen“ als Indikator der sich langsam aber zunehmend drehenden politischen Verhältnisse.
Schließlich muß sich die Judikative stets gut mit den Herrschenden stellen. – Siehe oben
Well done!