Das Grundgesetz ist kein Ort für politische Modebegriffe. Wer „sexuelle Identität“ als neue Verfassungskategorie verankern will, schafft keine Klarheit, sondern eine auslegbare Blackbox mit möglichen Folgen für Frauenrechte, Familie und Rechtsfrieden. Von Sylvia Pantel
picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
Die Grünen haben einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes eingebracht, um das neue Diskriminierungsmerkmal „sexuelle Identität“ aufzunehmen (BT-Drs. 21/2027). Dieser Entwurf ist wortgleich mit der zuvor beschlossenen Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am 9. Oktober 2025 im Deutschen Bundestag statt, der Bundesrat hatte den identischen Vorschlag bereits am 26. September 2025 verabschiedet. Ziel ist es, den Gleichheitsgrundsatz um ein weiteres Merkmal zu ergänzen, sodass niemand wegen seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung und weiterer Merkmale benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
In der Begründung betonen die Grünen den Schutz von LSBTIQ-Menschen, die nach wie vor Diskriminierung, Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt seien. Zur Untermauerung verweisen sie auf Kriminalitätsstatistiken und Beratungsanfragen, aus denen eine anhaltende Benachteiligung queerer Personen abgeleitet wird. Damit wird der Eindruck erweckt, im Grundgesetz bestehe eine relevante Schutzlücke, die nur durch die Aufnahme der „sexuellen Identität“ geschlossen werden könne. Dies ist aber nicht der Fall.
Bereits heute ist mit den Regelungen der Art. 1 Absatz 1GG, Art. 2 Absatz 1GG und Art. 3, Absatz, sowie in der einfachen gesetzliche Regelung, insbesondere im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ein umfassender Diskriminierungsschutz geboten, ohne dass dafür neue, unklare Begriffe in die Verfassung eingeführt werden müssten.
Genau hier liegt der Kern der Kritik: Der Begriff „sexuelle Identität“ ist juristisch nicht präzise definiert. Er fungiert als Sammelbegriff für unterschiedliche Ebenen menschlicher Sexualität, von der inneren Selbstwahrnehmung über Rollenbilder bis hin zu individuellen Empfindungen. Dadurch verschwimmen die Grenzen zu problematischen Neigungen, etwa Pädophilie, Sodomie oder extremen Fetischen, die selbstverständlich nicht unter den Schutz des Grundgesetzes fallen dürfen. Die bloße Möglichkeit, dass sich politische Akteure, Medien oder Aktivisten auf weit ausgelegte Definitionen berufen, genügt, um Rechtsunsicherheit, Missbrauchsdebatten und Vertrauensverlust in die Verfassung zu provozieren. Für eine Verfassungsnorm, die höchste Klarheit und Justiziabilität verlangt, ist ein derart elastischer Begriff gefährlich.
Hinzu kommt der Einwand, dass „sexuelle Identität“ den biologischen Geschlechtsbegriff verwässern und damit Frauenrechte schwächen könnte. Wenn Identitätskonstruktionen und subjektive Empfindungen mit objektiven Kategorien wie Geschlecht auf eine Stufe gehoben werden, drohen Grenzen zu verschwimmen, die für den Schutz von Frauen im Recht bisher eine zentrale Rolle spielen. Damit könnten auch lesbische Frauen unsichtbar gemacht werden, da die „Identität“ statt klarer Begriffe wie „sexuelle Orientierung“ oder „(biologisches) Geschlecht“ in den Vordergrund rückt. So wird eine Blackbox in das Grundgesetz eingebaut, die feministische Errungenschaften eher gefährdet als absichert.
Besonders heikel sind zudem die möglichen Folgen für den Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 GG. Dieser stellt die Ehe zwischen Mann und Frau und die Familie bewusst unter einen besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Wird nun in Artikel 3 ein unklarer Sammelbegriff wie „sexuelle Identität“ etabliert, besteht die Gefahr, dass Gerichte und Gesetzgeber vielfältige Beziehungsmodelle und Praktiken, bis hin zu solchen, die dem bisherigen Ehe- und Familienverständnis widersprechen, unter Berufung auf diesen Begriff gleichstellen. Damit könnte der traditionelle Kern von Ehe und Familie relativiert werden, und der Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau würde unterminiert. Experten wie Prof. Arnd Diringer sprechen deshalb von „gefährlichem Terrain“, weil der bestehende Schutz – sowohl im allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch im AGG – bereits ausreiche, ohne neue Auslegungsrisiken zu schaffen.
Sachlich betrachtet sind „sexuelle Identität“ und „sexuelle Orientierung“ unterschiedliche Konzepte. Die sexuelle Identität beschreibt die innere Selbstwahrnehmung eines Menschen in Bezug auf Geschlecht und Sexualität, einschließlich Geschlechtsidentität (etwa cis, trans, non-binär), Geschlechtsausdruck und Selbstverständnis – häufig losgelöst von konkreten Beziehungen oder der äußeren Auslebung. Die sexuelle Orientierung hingegen bezeichnet die Ausrichtung des Begehrens, also zu welchem Geschlecht oder welchen Geschlechtern sich eine Person emotional oder sexuell hingezogen fühlt, etwa hetero-, homo-, bi-, pansexuell oder asexuell. Eine Person kann sich beispielsweise als trans empfinden (Identität) und gleichzeitig heterosexuell (Orientierung) sein. Die Identität prägt vor allem das Selbstbild, die Orientierung beeinflusst die Partnerwahl. Diese begriffliche Unterscheidung ist in der internationalen Rechtspraxis etabliert und bietet genau jene Klarheit, die eine Verfassung benötigt.
Gerade deshalb drängt sich eine Frage auf: Warum soll ausgerechnet der unpräziseste der verfügbaren Begriffe in das Grundgesetz aufgenommen werden? Zahlreiche Demokratien setzen in ihren Verfassungen und Grundrechtskatalogen auf klar umrissene Formulierungen wie „sexuelle Orientierung“, um LSBTIQ-Menschen wirksam vor Diskriminierung zu schützen, ohne Türen für missverständliche Auslegungen zu öffnen. Statt erprobte Kategorien zu übernehmen, soll Deutschland mit „sexueller Identität“ eine Sonderrolle einnehmen und sich bewusst auf einen Begriff stützen, der politisch attraktiv klingt, aber juristisch nebulös bleibt. Das Grundgesetz ist jedoch kein Platz für Modeworte, sondern die härteste Norm, die wir kennen, es lebt von Klarheit, nicht von Deutungsfantasie.
Die entscheidende Debatte lautet daher nicht, ob Minderheiten geschützt werden sollen, darüber besteht politischer Konsens. Die eigentliche Frage ist, wie dieser Schutz im Grundgesetz so formuliert wird, dass er wirksam, klar und zukunftssicher ist. Es muss klar benannt werden, was und wen der Staat schützt. Zugleich müssen die Begrifflichkeiten so eindeutig sein, dass sie nicht so weit interpretierbar sind, dass zum Beispiel Gewalt, Missbrauch oder strafbare Handlungen darunter fallen könnten.
Der Begriff „sexuelle Identität“ verwischt solche Grenzen, schafft rechtliche Nebelzonen und lädt zu Deutungen ein, die in einer Verfassung nichts verloren haben. Wer diesen Unterschied ignoriert, trifft keine sprachliche Kleinigkeit, sondern eine bewusste politische Grundsatzentscheidung – mit weitreichenden Folgen für Ehe, Familie, Frauenrechte und das Vertrauen in das Grundgesetz.

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Die Begriffsverwirrung geschieht vorsätzlich. Vorher waren „Mann“, „Frau“, „Geschlecht“ eindeutige Begriffe mit biologisch eindeutigen Identifikationsmerkmalen verknüpft. Daran ändern auch ein paar wenige biologische Ausnahmen nichts, denn sonst ginge es in der gesamten Debatte ja nur um die, und niemand würde sich da groß dran stören. Plötzlich wurden diese Begriffe aber umgedeutet, umdefiniert, um künftig ein völlig anderes Konzept darzustellen, nämlich „sexuelle Identität“, die weitgehend beliebig ist, und über die jeder einmal jährlich selbst entscheiden kann, ohne dass das in irgendeiner Form hinterfragt werden darf. Die Debatte um Svenja Maria Liebich hat die Absurdität dieses Konstrukts deutlich genug gemacht: Selbst wenn… Mehr
Prima, dass wir nur wegen „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans, Inter, Queers, Asexuelle, Dragqueens und sonstigen Gender-Gaga Probleme im Land haben. – Kaum auszudenken, wenn wir auch noch andere Probleme im Land hätten um die sich gekümmert werden sollten. (Iro/Zynism off)
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Vielleicht sollten sich die Grünen besser mal darum sorgen und kümmern das zum Beispiel ein „Verbot der Polygamie“, ein „Verbot von Kinder-Ehe/Sex“ und ein „Verbot von Beschneidungen“ ins GG kommt?
In der Begründung betonen die Grünen den Schutz von LSBTIQ-Menschen, die nach wie vor Diskriminierung, Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt seien…..wer schützt mich als man? Wenn das gesetz wird dann will ich schutz auf den öffentlichen toiletten vor anderen geschlechtern bzw sexuellen identitäten. Ich möchte nicht das ein schwuler oder sonstiger „mann“ der auf die herrntoilette kommt am pissoir auf meinen penis starren könnte. Darum sind frauen und männer toiletten ja auch getrennt. Das mag sich witzig anhören aber würde mich aber nicht wundern wenn das dann auch noch gefordert wird von wem auch immer oder andesrum die fordern dann alle… Mehr
Das alles ist Ausdruck der tiefen Dekadenz, in der wir stecken.
Sie endet mit dem Niedergang von Gesellschaft, Kultur und Wohlstand. Danach haben wir wieder andere Sorgen und diese Art „Probleme“ sind uns dann wieder so fern, wie sie früher gottlob immer waren.
Der grüne Feind an der subversiven Arbeit, offene Kollaboration mit Unterstützung der Roten (SPD) und der Schwarzen (CDU):
Die Grünen haben einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes eingebracht, um das neue Diskriminierungsmerkmal „sexuelle Identität“ aufzunehmen (BT-Drs. 21/2027).
Dieser Entwurf ist wortgleich mit der zuvor beschlossenen Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen.
Ich glaube nicht, dass die Autoren des GG ein Parteiprogramm darin wissen wollten. Das wäre ja auch zu verlockend, wenn die SPD u. GrünLinken ihr Grundsatzprogramm, unabhängig vom Wahlresultat, im GG verewigen könnten.
Passt zwar nicht aber trotzdem eine erfreuliche Nachricht – Die ARD schickt den Restle weit weg nach Afrika.
Man weiß zwar nicht was die Lügenpresse in Afrika will. Aber man fragt sich ob der ARD-Restle die Zuschauer in Afrika genauso belügt wie in Deutschland. Und ob der Hass und die Hetze von Restle gegen die AfD von Afrika bis nach Deutschland kommt ist auch nicht sicher. Aber freuen wir uns, dass dieser Märchenerzähler, hoffentlich für lange lange Zeit, endlich weg ist.
„Erstes Fastenbrechen im Bundestag überhaupt“: Grüne veranstalten Ramadan-Abend mit Gebet und NGOs!!!“
Quelle: Nius
AUFWACHEN!!!
DIE GRÜNEN SIND DER FEIND DEUTSCHLANDS !!!
Keine Atomkraft aber die Kraft des „Propheten“, die neue Energie aus dem Morgenland. Alles bio, alles erneuerbar, alles für unseren Untergang!