Merkel steht unter dem Schutz des Berliner Verwaltungsgerichts

Marcel Luthes Klage scheitert, Angela Merkels Stasi-Akten bleiben dicht. Der eigentliche Skandal aber ist ein anderer: Das Gericht wollte offenbar lieber nicht wissen, ob Angela Merkel vom MfS geschont oder begünstigt wurde. Genau das hätte geprüft werden müssen.

IMAGO

Marcel Luthe ist mit seiner Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Einsicht in Merkels Stasi-Akten gescheitert. Ein geradezu symbolisches Bild spricht für die erwartete Entscheidung Bände. Auf dem Tisch des Richters liegt einem Foto von Daniel Gräber zufolge übereinander: ein paar Akten, dann die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und darüber thront als der Weisheit oder des Rechts letzter Schluss Merkels dicke Autohagiographie mit viel Eigenlob und wenig Inhalt.

Doch bevor man skandalisiert, empfiehlt sich ein Blick auf die Sachlage. Der Skandal des Beschlusses liegt woanders, denn bis auf einen Punkt hat der Richter korrekt nach Gesetzeslage entschieden. In der Tat war Angela Merkel in dem Zeitraum, in dem eine oder mehrere Akten über sie angelegt worden sein könnten, noch keine Person der Zeitgeschichte, auch keine Person öffentlichen Interesses. Um es kurz zu sagen, liegt keine „Täterakte“ vor, sondern eine „Opferakte“. Diese wird ohne Einwilligung der Person, die Gegenstand der Akte ist, nicht herausgegeben. So weit, so korrekt. Und Merkel verweigert ihre Einwilligung. Vielleicht müssten Teile der Autohagiographie umgeschrieben werden?

Ob übrigens in dieser Hinsicht das Stasiunterlagengesetz stimmig ist, ist eine andere Frage, die der Richter nicht zu entscheiden hat.

Völlig fehl dürfte der Kläger, dürfte Marcel Luthe in der Vorstellung gehen, dass er wesentliche Aktenfunde über Merkels Engagement beim „Demokratischen Aufbruch“ findet. Ein Blick in meine Merkel-Biographie hätte Luthe darüber belehrt, dass Angela Merkel erst im Dezember 1989 zum „Demokratischen Aufbau“ ging, weil sie anfangs „dem Braten nicht traute“ – mit anderen Worten: als sie wusste, dass damit keine persönliche Gefahr mehr verbunden war. „Ich wusste, dass der Zeitpunkt gekommen war, sich zu engagieren. So bin ich mit meinem Chef Klaus Ulbricht auf Parteiensuche gegangen.“ Und das dürfte nach dem 7. Oktober 1989 gewesen sein.

Wäre Merkel inoffizieller Mitarbeiter gewesen und wäre sie im Auftrag der Stasi zum „Demokratischen Aufbruch“ gegangen, dann hätte sie dem Braten früher trauen können, weil es für sie ohne Gefahr gewesen wäre. Warum also ging Merkel nicht schon im November zum DA, warum gründete sie ihn im Oktober nicht mit? Wie man in meinem demnächst erscheinenden Buch nachlesen kann, war zu diesem Zeitpunkt die Stasi damit beschäftigt, ihre Mitarbeiter, die offiziellen wie die inoffiziellen, zu schützen – und sie tat das, indem sie Spuren verwischte, Akten vernichtete, auch Opferakten, weil diese Rückschlüsse auf die inoffiziellen Mitarbeiter zuließen, die auf sie beispielsweise im Rahmen einer Operativen Personenkontrolle (OPK) oder eines Operativen Vorgangs (OV) angesetzt worden waren.

Diese Vorstellung resultiert letztlich aus der Verschwörungstheorie, dass Merkel Mielkes Rache war, und verharmlost, wie sehr die CDU Mitte der neunziger Jahre schon am Ende war, wie komplett sie bereits die Diskursherrschaft an die Rotgrünen abgegeben hatte und was für eine lächerliche Veranstaltung der Andenpakt war, wie wenig Mühe es letztlich Merkel kostete, die Helden der Wohlstandsgesellschaft Koch, Oettinger, Wulff, und Merz nicht zu vergessen, auszumanövrieren. Das ganze Elend bestand darin, dass die CDU nach der Vaterfigur Kohl nun nach der Mutterfigur suchte, als die sich Merkel anbot.

Doch mit einem Argument hatte Luthe sehr recht. Der Skandal des Beschlusses besteht darin, dass der Richter das treffende Argument mutwillig ignorierte. Laut StUG (Stasiunterlagengesetz) § 6 gibt es nicht nur offizielle und inoffizielle Mitarbeiter, sondern auch „Begünstigte Personen“. Begünstigte Personen sind unter anderen Personen, die „vom Staatssicherheitsdienst oder auf seine Veranlassung bei der Strafverfolgung geschont worden sind“. Und genau hier entsteht eine berechtigte Frage, deren Beantwortung das Gericht verwehrt.

Die Ereignisse in Polen, die mit der Ausrufung des Kriegsrechts im Dezember 1981 eskalierten, versetzte die Parteiführung der SED und die Stasi in eine Paranoia. In dieser Situation, in der die Aufmerksamkeit des Ministeriums für Staatssicherheit aufgrund der „Ansteckungsgefahr“ sich auf die Kontakte von DDR-Bürgern zu Polen und nach Polen richtete, bekommt das Ministerium zwei Meldungen, die dazu angetan sind, den Verdacht zu hegen, dass eine junge Wissenschaftlerin an der höchsten Wissenschaftseinrichtung der DDR mit der Solidarność sympathisieren könnte – und unternimmt nichts?

Als Angela Merkel am 12. August 1981 von Polen in die DDR zurückreisen wollte, entdeckten die Grenzer bei ihr eine zwischen Büchern versteckte Solidarność-Zeitung und in ihrem Portemonnaie ein Solidarność-Abzeichen, außerdem zwei Fotos vom Solidarność-Denkmal in Gdynia. Sie wurde aus dem Zug auf den Bahnsteig geholt, während ihr Begleiter im Zug sitzen blieb. Sie erklärte den Grenzern, dass das polnische Paar, das sie eingeladen hatte, sie zum Denkmal führte, weil das für die Polen eine große Bedeutung besäße; dort kauften ihre Gastgeber von einem Solidarność-Mann Zeitung und Abzeichen und schenkten ihr beides. Der Grenzer schrieb ins Protokoll: „Der Bürgerin war nicht bekannt, dass solche Gegenstände zur Einfuhr in die DDR nicht zugelassen sind.“

Außerdem, behauptete sie, könne sie die Zeitung nicht lesen, da sie kein Polnisch spreche. Als sicher darf gelten, dass die Grenzer den Vorfall weitermeldeten. Selbst wenn man unterstellt, dass diese Meldung im Trubel der Ereignisse untergegangen sein sollte, was wenig glaubhaft ist, erzählte sie von ihrer Reise ihrem Kollegen Frank Schneider, der als IM Bachmann für das MfS arbeitete. „Das Ziel ihrer Reise bestand darin, die Lage in der VR Polen kennenzulernen“, informierte Schneider das MfS über Merkels Erlebnisse in Gdynia und darüber, dass die Solidarność in Polen immer größeren Einfluss gewann.

Die Frage lautet also, wer oder was hatte Merkel in dieser riskanten Situation gedeckt, denn in vergleichbaren Fällen ging die Stasi rabiat vor? Der Theologiestudent Eckart Hübner wurde beispielsweise im August 1981 hingegen von DDR-Grenzern festgenommen, als er versuchte, Solidarność-Material in die DDR zu schmuggeln. Nach einer kurzen Haft in Neustrelitz wurde er in die Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen gebracht. Monatelang wurde er dort verhört und dann zu einem Jahr und drei Monaten wegen Zollvergehens verurteilt und eingesperrt. Weshalb begünstigte das Ministerium für Staatssicherheit und sah von Untersuchung und Strafverfolgung im Fall von Angela Merkel ab?

Das Mindeste, nein, das Allermindeste, was Richter Jens Tegtmeier hätte tun müssen, wäre gewesen, selbst Akteneinsicht zu nehmen, ob Merkel begünstigt worden war. Doch Tegtmeier las lieber in Merkels Autohagiographie als in den betreffenden Akten. Wie das Foto zeigt, Ober sticht Unter, Merkels Vorstellung von der Welt des Gesetzes.

Über die Gründe von Tegtmeiers Fehlentscheidung kann man nur spekulieren. Fakt ist jedenfalls, dass Tegtmeiers Wahl zum Vize-Präsidenten des Berliner Verwaltungsgericht (Moabit) erst im zweiten Anlauf am 10. März 2026 gelang, und nach Presseberichten erst nachdem sich Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg für ihren Favoriten eingesetzt hatte. Badenberg ist CDU-Mitglied, gehört dem Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung an.

Sollte Merkel geschont werden? Bis auf den Beweis des Gegenteils muss man den IM-Verdacht Merkel gegenüber sehr skeptisch sehen – und nach Kohls Pleite mit Schnur und mit Lothar de Maizière liegt es im Bereich des Vorstellbaren, dass Kohl Merkel sehr früh durchgaucken ließ.

Doch unabhängig davon, ist die Akte jenseits des Stasi-Vorwurfs von allerhöchstem offiziellen Interesse, schon weil Merkel ein Interesse hat, dass andere Details aus ihrem Leben nicht bekannt werden. Das Gericht hat der Forschung erst einmal einen groben Riegel vorgeschoben. Stattdessen hätte es der berechtigten Frage nachgehen müssen: Wurde Merkel begünstigt, und wenn ja, von wem und warum?

Und da der Richter sicher Latein versteht, sei erwähnt: Ignorantia non es argumentum. (Unwissenheit ist kein Argument.) Oder anders – frei übersetzt: Ignoranz ist kein Beweisgrund.

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Kommentare ( 14 )

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14 Comments
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August der Starke
10 Minuten her

Wenn die Weste rein ist, gibt es keinen Grund, auch ihre innere Seite zu zeigen. Deshalb danke ich dem Gericht dafür, daß es mit seiner Ent- scheidung den Verdacht, daß die Dame eine größere Nähe zum MfS hatte, als sie vorgibt, für mich erhärtet hat. Da ich als OPK/OV „Kläger“ bei der Stasi geführt wurde, und unser Ausreisebegehren auch über die Vereinten Nationen (Frau Brigitte Klump) lief, in Erfurt und Berlin eine Akte mit jeweils über 300 Seiten hatte, bestanden meinerseits nie Probleme damit, Interessierten deren Inhalte lesen und verwerten zu lassen. Die Stasi hatte aber auch für ihre Getreuen… Mehr

roffmann
15 Minuten her

In wie vielen ineinandergestellten Panzerschränken ist denn diese Akte verborgen , dass da noch kein Investigatiever dran gekommen ist ? Muss auch nicht alles stimmen, was da drin steht.

Ho.mann
22 Minuten her

Diejenigen, die Merkel mit aller Macht schützen und ihre Haftungsfreiheit garantieren, sorgen zugleich dafür, dass wir schutzlos sind und bleiben.

November Man
25 Minuten her

Es ist doch völlig klar, dass die Stasi jegliche Einsicht in Merkels Stasi-Akten verweigert. Da würde die Frau ja öffentlich bloßgestellt, was sie war, was sie ist und was sie mit unserem Land schreckliches geplant hat. Das öffentliche Interesse ist allerdings nach wie vor vorhanden.

joerg hensel
31 Minuten her

Nun rächt sich der nahezu unbekümmerte Umgang der #AfD und der angeblich konservativen Medien mit der fehlenden #Gewaltenteilung in Deutschland resp. das Ignorieren diesbzgl. EuGH Urteile (b.b.). – Ihr wollt die juristischen Realitäten nicht anerkennen ? Dann viel Spass im #Faschismus. #DDR #Stasi

Laurenz
22 Minuten her
Antworten an  joerg hensel

Mehr als 24/7/365 kann nicht man berichten & Pressekonferenzen geben. Nur, weil Sie nichts mitkriegen, brauchen Sie Ihre Eigene Schuld nicht auf andere projizieren. Und, was schlagen Sie vor, Hansel?

Last edited 21 Minuten her by Laurenz
Ich bin RECHTS
37 Minuten her

Möge die Geschichte ein gerechtes Urteil über diese unselige Frau abgeben.

Ich weiss nicht ob Merkel eune IM war.
Was ich aber sicher weiß ist, dass Merkel allein mit dem Atomausstieg 2011 und der Grenzöffnung 2015 Deutschland ohne Not einen generationsübergreifenden Schaden von > 6.500 Milliarden Euro zugefügt hat.
Sie hat damit das Deutschlsnd, das wir aufgebaut haben und liebten im Alleingang zerstört, da keine Volkswirtschaft der Erde diesen Schaden kompensieren kann.

Felix Dingo
42 Minuten her

Es wird sich auch bei Merkel ein Whistleblower finden.
Genauso wie bei Baerbock.
Irgendwann kommt alles raus.

Klaus D
43 Minuten her

Angela Merkels Stasi-Akten bleiben dicht…..was aber auch logisch ist. Würde man diese öffnen müsste man alle öffnen. Die stasi wusste ja auch viel über BRD politiker und sonstige die zur elite zählen. Man stelle sich vor alle stasi akten würden geöffnet und man würde hinweise finden das damalige BRD parteien geld von dieser bekommen haben. Oder das es „schmutzige“ dinge gab siehe fall Epstein.

babylon
47 Minuten her

Die „Begünstigte“ wird wieder begünstigt. Regime wechseln, die Gunstbezeugungen bleiben. Sonderechte für ehemalige Kanzler, obzwar diese Kanzlerin jetzt nichts anderes als eine Privatperson ist. Das hat nicht nur ein Geschmäckle sondern einen ganz üblen Geschmack.

Nibelung
50 Minuten her

Sie war und ist eine öffentliche Person und dabei muß der Bürger wisssen wen er vor sich hat und das hätte schon viel früher geschehen müssen, was beim unbedeutenden Privatmann weniger von Relevanz wäre, als bei einer Führungsfigur, die vielleicht abgelehnt worden wäre, wenn man ihre Vita vorher bereits gekannt hätte. Das Urteil ist ein besonderer Streich und ähnelt Schurken und die Begründung gleich mit dazu und ist völllig aus der Luft gegriffen und sagt dem Wähler, das geht dich nichts an und zeigt auch noch das Zusammenspiel der Kräfte, wo man nur noch staunen kann über die Leichtgläubigkeit der… Mehr