Der neue Bericht zur AfD Niedersachsen leuchtet erneut das ideologische Gespinst in den Ämtern für Verfassungsschutz aus. Wieder geht es viel um öffentliche Quellen und Social Media – aber auch um legitimen Protest, der kriminalisiert wird. Ganz nebenbei lernt man, warum die Hochstufung kommen musste.
picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
Es wird immer deutlicher, dass wir als freie Öffentlichkeit es mit einer konzertierten Aktion zu tun haben, die schon seit über einer Dekade anhält. Seit Jahren wird der Meinungskorridor, den man in der Bundesrepublik früher als breit und offen empfand, eingeschränkt. Irgendwo um das Jahr 2015 scheint der Punkt zu liegen, an dem der Schalter von Meinungsfreiheit zu gelenkter Öffentlichkeit umgelegt wurde. Damals entstand das Programm „Demokratie leben“ und der Ukraine-Krieg wurde in die Wege geleitet; die große Migrationskrise begann und nahm kein Ende. Im gleichen Moment wurde Stück für Stück alles in der Republik auf ein Ziel hin ausgerichtet: Transformation und Meinungsunterdrückung. Kein Stein, so schien es, sollte auf dem anderen bleiben.
Der neue an sich geheime, von Nius veröffentlichte Verfassungsschutzbericht aus Niedersachsen zur Hochstufung der Landes-AfD ist ein weiterer Baustein in diesem Gebäude. Man erhält langsam den Eindruck, dass nicht die Partei radikal sei, sondern die Behörden, die sie beobachten.
Denn an vielen Stellen richtet sich der Bericht frontal gegen die freie Meinungsäußerung. Insgesamt ist es ein Dokument der Hilflosigkeit, nicht weniger als der Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz zur angeblich „gesichert rechtsextremen“ Bundes-AfD. Den hat das Verwaltungsgericht in Köln bekanntlich kassiert, und dieses Urteil wird von Kennern als wegweisend angesehen. Es hat die Brüchigkeit eines Berichts offengelegt, der sich auf die Wiedergabe von Zeitungs- und Social-Media-Ausrissen verlegt hat und daneben der neuesten angesagten Ideologie etwa aus dem Hause der Amadeu-Antonio-Stiftung folgte, wonach jede Verschwörungstheorie antisemitisch sein soll.
TE hat die Methode des Verfassungsschutzamtes detailliert offengelegt – zusammengesuchte Zitate meist völlig unwichtiger Personen ohne Einfluss werden als verfassungsfeindlich dargestellt – ohne Begründung. Die Summe von Äußerungen insbesondere aus sozialen Medien ergibt dann ein Konstrukt, das die Absicht der Verfasser zeigt: Es wird bewiesen, was bewiesen werden soll. Dieses Ergebnis obliegt eigentlich dem Bundesverfassungsgericht, das über ein Parteiverbot zu entscheiden hat. Weil dieses Urteil nicht zu erwarten ist, bastelt sich eine dem Innenministerium nachgeordnete Behörde ein eigenes Urteil, das dann in den Medien wie ein Verfassungsgerichtsentscheid behandelt wird.
Aber nicht einmal diese Methode funktioniert. Deswegen müssen kritische Aussagen zur Regierungspolitik als verfassungsfeindlich gebrandmarkt werden.
Besonders schlimm ist, wenn es gegen die Grünen geht
Es gibt ein paar härtere Vorwürfe gegen die AfD und ihre Vertreter in diesem Konvolut, aber insgesamt nicht viel, was den Raum der politischen Meinungsbekundung verlässt. Es geht also letztlich darum, die Meinungsfreiheit selbst zu beschädigen, weil man sie – aus Sicht des Verfassungsschutzes – missbrauchen kann. So ist das mit Freiheiten. Aber wer legt eigentlich fest, was der richtige und der falsche Gebrauch der Freiheit ist?
So lesen wir die Polizeimeldung eines Wichtigen Ereignisses (WE-Meldung), derzufolge der Abgeordnete Marcel Queckemeyer zwei grüne Politikerinnen bedroht und beschimpft haben soll. Queckemeyer hatte zuerst gesagt, dass die Grünen abgewählt gehören, und das dann in eine etwas saftigere Sprache gekleidet („niedertreten – und dann weg“). Die beiden Grünen-Frauen fühlten sich bedroht. Aber dann entschuldigte sich Queckemeyer im Plenum vor allen Abgeordneten.
Antipathie gegen die Grünen scheint etwas besonders Sensibles aus VS-Sicht zu sein. Das bedeutet aber auch: Es ist geradezu egal, wie eine Sache ausgeht, ob es sich um ein Wort in der Hitze des Gefechts handelt, ob sich einer danach entschuldigt oder nicht – in jedem Fall wird es gegen die AfD verwendet. Wenn der Delmenhorster Stadtratsabgeordnete Lothar Mandalka davon schreibt, dass „der Nazi von heute nicht braun, sondern GRÜN“ sei, dann wird auch das gegen die AfD verwendet. Aber wenn andere Parteileute die AfD als Nazi-Haufen oder Schlimmeres bezeichnen, wird das seltsamerweise nicht gegen sie ausgelegt, sondern immer noch gegen die AfD.
Flugblatt mit politischem Inhalt verteilt
Eine andere WE-Meldung hat das Verteilen von Flugblättern einer „bekannten Partei“ zum Gegenstand, in denen sich „populistisch mit dem Thema Asyl und Unterbringung von Flüchtlingen auseinandergesetzt wird“. Der Skandal: Eine politische Partei verteilt ein politisches Flugblatt. Es war natürlich die AfD. Und: „Der Flyer ist geeignet, Ängste der Bevölkerung vor Asylsuchenden zu schüren und diese auszugrenzen.“ Es geht um den Stadtteil Riemsloh in Melle bei Osnabrück, in dem die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 200 Personen geplant war.

So wird Bürgerprotest zum Crime, ja zum „Hassverbrechen“ stilisiert. Die Benennung der Realität wird als „Ausgrenzung“ unter Moralstrafe gestellt, natürlich immer lose am Menschenwürde-Artikel des Grundgesetzes orientiert. Aber was ist dieser wert, wenn er für Asylbewerber gilt, aber nicht für Einheimische? Ein Bürgerprotest wie jüngst im niederländischen Loosdrecht wird da schon fast undenkbar, wenn so Front gegen kritische Meinungen einfachster Potenz gemacht wird: Bürger wollen eine Einrichtung nicht in ihrer Gemeinde. Wer kann, wer darf das ignorieren?
Doch damit beginnt die schlecht abgescannte Lose-Zettel-Sammlung des VS Niedersachsen erst. Es folgen weniger geheime Dokumente, sondern allerhand öffentliche Aussagen, durch die die AfD Niedersachsen an Profil gewonnen hat. Als inkriminierend im Sinne des VS wird etwa angeführt, dass die Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt 2019 eine Kolumne im Deutschlandkurier begann. Die Frage stellt sich: Wer radikalisiert hier wen? Frau Behrendt den Deutschlandkurier oder andersrum? Oder belegt ihr Kontakt die grundgesetzfeindliche Einstellung des jeweils anderen?
Queerfeindlicher Konsens?
Ebenso kritikwürdig scheint aus VS-Sicht, dass dieselbe Vanessa Behrendt in einem Flugblatt gegen Frühsexualisierung, Genitalverstümmelung, das Verabreichen von Hormonen an Kinder, Doktorspielräume in Kitas, Kinder-Drag-Queen-Shows, die Leugnung biologischer Tatsachen und gegen „Männer im Frauensport und in Damensaunas“ eintritt. Das gilt im Bericht als „queerfeindlich“, ist aber vermutlich der Konsens der schweigenden Mehrheit. Ist es verfassungsfeindlich? Auch hier wird wieder die Totschlagsformel von Missachtung der Menschenrechte angeführt, die jede Forderung nach Meinungsfreiheit überdeckt.
Viele Seiten werden auf die Dokumentation von Social-Media-Posts verwendet, was die Bedeutung gerade dieses Bereichs für den Verfassungsschutz und unsere „Eliten“ zeigt. Dokumentiert sind zahllose Tweets, in denen etwa Stephan Bothe das Ruanda-Abkommen der britischen Regierung begrüßte und „Unruhen in Schweden“ thematisierte. Wenn ein anderer Parteivertreter von einer „importierten und von allen Altparteien verharmlosten und schöngeredeten Messerkultur“ schreibt, gilt auch das nicht als gut. In der beigefügten Pressemeldung vom 4. Oktober 2021 geht es um einen gewalttätigen Sudanesen, der Polizisten in der Asylunterkunft mit einem Messer angriff und die Beamten zur Gegenwehr mit der Schusswaffe zwang.
Der „Einzelfallticker“ der AfD, in dem Gewalttaten dokumentiert werden, welche zu oft als „Einzelfälle“ bezeichnet werden, wird ebenfalls in schiefem Licht gesehen und entsprechend breit in dem Bericht dokumentiert. Aber ist es verfassungsfeindlich, letztlich Polizeimeldungen zusammenzustellen?
Kontaktschuld, oder: Die radikale Bezahlkarte
Natürlich gehen auch ältere Bekenntnisse führender AfD-Politiker zur Jugendorganisation JA sehr gut in dieses Konzept der verzweifelten Suche nach Verfassungsfeindlichkeit. Denn die Junge Alternative war ja da schon gesichert rechtsextrem. Alle, die sich mit ihr befassen, müssen es also auch sein. Ebenso mutiert die Gründung der neuen, von Links-Grün abgekoppelten Zentrum-Gewerkschaft zum Politikum. Es ist ein Zirkelschluss: Der Verfassungsschutz erklärt eine Organisation als rechtsextrem, und über die Brücke der Kontaktschuld jeden, der sich irgendwann positiv dazu geäußert hat.
Überhaupt wird viel mit Kontaktschuld gearbeitet, am liebsten bei den ostdeutschen Landesverbänden, die ja auch zum Teil als „gesichert rechtsextrem“ gelten, obwohl man sich fragt, wie lange die eigenmächtigen Wertungen diverser Ämter für Verfassungsschutz – immerhin sind das nur nachgeordnete Landesbehörden – noch halten werden. Am Ende müssen auch hier Gerichte entscheiden. Aber noch hält die Chose, und so wird jeder Kontakt zum thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke und anderen Vertretern aus dem Osten zum gefährlichen Balanceakt – jedenfalls aus der Sicht des VS Niedersachsen.
Die niedersächsische AfD selbst wird in einem Dokument vom 15. April 2024 erstmals als „Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingeordnet. Begründet wird das mit dem angeblichen Zurückweichen „gemäßigter“ Kandidaten und der „stetigen Einflussgewinnung der radikalen und extremistischen Kräfte der AfD“ insgesamt. Als radikal gilt dabei schon, wenn der AfD-Kreisverband Goslar seine Zustimmung zur „Asyl-Bezahlkarte“ kundtut, indem er ein Höcke-Meme teilt, auf dem sich auch der Kommentar „Remigration à la carte!“ findet. Dabei wurde die Bezahlkarte für Asylbewerber zuerst von vielen CDU-Landräten und dann von allen Bundesländern eingeführt. Die rasche Abreise einiger Balkan-Zuwanderer wurde in der Presse breit gefeiert, sicher nicht nur in der neuerdings als „extrem“ geltenden.
Wenn der Kreisverband Hannover am 6. Juni 2023 ein Video auf X teilt, in dem Höcke den später verurteilten Ausdruck „Alles für Deutschland“ benutzt, dann gilt auch das sofort als radikale Anwandlung des Kreisverbands – auch wenn der die Äußerung nur dokumentiert hat. Hier sieht man, wie nützlich die Indizierung normaler Wortgebilde der deutschen Sprache für Behörden ist.
Neue Sprachpolizei mit schlechtem Sprachgefühl
Auch eine dahingeworfene Formulierung wie „Nigerianer mit deutschem Pass“ kann zur Inkriminierung führen. Denn dahinter verbirgt sich für die niedersächsische Sprachpolizei ein „ethnisch-kultureller Volksbegriff“. Dass einer der Politiker, denen so etwas vorgeworfen wird – der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert –, selbst mit einer Jesidin verheiratet ist, mit der er zwei Kinder hat, wird dabei bequem ausgeblendet. Ebenso die teils durchaus ethnisch bunte Zusammensetzung der AfD-Fraktionen selbst.
Hingegen wird dem AfD-Kreisverband Verden die „Unterscheidung“ (so wörtlich im Bericht) des Staatsvolks vom deutschen Volk vorgeworfen, geschehen in einem Facebook-Post: „Natürlich gibt es ein Volk. Ein Staatsvolk, ein Deutsches Volk.“ Dass beide hier nicht gleichgesetzt werden, schreibt ja auch der VS Niedersachsen. Was ist also der Vorwurf?
Auch anderswo ist es dem VS Niedersachsen zu viel mit der Differenzierung, etwa in der AfD-Aussage: „Unzählige Menschen sind bereits Opfer ‚Schutzsuchender‘ geworden. Dass sich natürlich nicht alle und auch nicht die Mehrheit der Asylbewerber an Verbrechen beteiligen, ist ein schwacher Trost angesichts dieses ungeheuren Leids.“ Die abwägende Einordnung im zweiten Satz wird als „bloße Schutzbehauptung“ von „relativierendem Charakter“ angegriffen. Die AfD darf also nicht einmal ihre eigene Migrationskritik relativieren. Ja, was denn dann?
Auch wenn auf einem Wahlkampftreffen von den Rednern eigens betont wird, dass die AfD „nicht rassistisch, islam- oder fremdenfeindlich sei und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe“, wird behauptet, dass dies nur ein „taktisches Verhalten“ sein könne. Ebenso, wenn der Vorsitzende der Niedersachsen-AfD, Ansgar Schledde, sich mit dem Satz zitieren lässt: „Es gibt für uns keine Deutschen erster und zweiter Klasse“, und das ausdrücklich auch auf Eingebürgerte bezieht. Man gewinnt den Eindruck: Was immer ein AfD-Vertreter sagt, es wird gegen ihn verwendet. Offensichtlich ist eisernes Schweigen die einzige Meinungsäußerung, die noch nicht rechtsextrem ist.
DDR 2.0: „Verächtlichmachung des demokratischen Rechtsstaates“
Die Beschreibung der Bundesrepublik als „DDR 2.0“ durch wen auch immer gilt als „Verächtlichmachung und Diffamierung des demokratischen Rechtsstaates“. Die Delegitimierung des Staates feiert so fröhliche Urständ’. Das gilt auch, wenn konkrete Anhaltspunkte geliefert werden, etwa durch einen Beitrag in der Bild mit dem deutlichen Titel: „Staat will, dass wir einander anschwärzen!“ (Februar 2023).
Gerade konkrete Kritik, etwa wenn auf die „Twitter Files“ und die darin ins Werk gesetzte Manipulation der öffentlichen Debatte in der Corona-Zeit verwiesen wird, wird als irgendwie antidemokratisch angesehen. Der AfD-Kreisverband Hannover-Stadt schrieb mit Verweis auf einen Artikel des Wiener Exxpress: „Zensur findet auch in Deutschland statt, gegen die Opposition, gegen die Kritiker von Maßnahmen, gegen andere medizinische Meinungen. Sie alle wurden diskreditiert und zensiert. Zustände eines diktatorischen Entwicklungslandes. Deshalb #nurnochAfD.“ Das soll also gegen die FDGO gerichtet sein. Dabei kritisiert es gerade die Missachtung von Meinungsfreiheit, wie sie im Grundgesetz festgehalten ist.
Wenn der rasant steigende Anteil von Menschen ausländischer Herkunft angesprochen wird und als das benannt wird, was er ist, eine Art „Bevölkerungsaustausch“, dann gilt das dem VS als „verschwörungstheoretisches Narrativ“.
Warum die AfD Niedersachsen rechtsextrem werden musste
Man sieht hier schon, wie auch die Presse mit in diesen Strudel gezogen werden kann. Das ist ja auch durch den neuesten Motra-Monitor des Innenministeriums geschehen, in dem die Junge Freiheit und Tichys Einblick wegen abweichender Meinungen in das Umfeld des Extremismus gestellt werden. Dort gilt: Schon wer alternative Medien liest, gilt als rechtsextrem, wobei auch die geringste Bemühung vermieden wird, dies zu begründen. Es geht nicht mehr um Nachweis, sondern um Postulate.
Und so finden sich auch in diesem Bericht wieder jede Menge Artikel aus der Bild, von Nius und aus der Jungen Freiheit. Die werden meist schlicht von den AfD-Vertretern zitiert, und der Bericht gibt das wieder. Unklar bleibt dabei, ob der Verstoß laut VS schon im Presseartikel liegen soll oder erst in der Kommentierung. Dreimal taucht auch TE auf. Und man könnte sich hier schlicht auf die Hinterbeine stellen und sagen: Bitte sehr, bitte schön, auch TE hat gegen die VS-Niedersachsen-Kriterien verstoßen. Denn auch bei TE halten wir die Meinungsfreiheit und die Beschreibung der Realität hoch und nicht den Eintopf der herrschenden Kaste.
So zitiert der AfD-Kreisverband Osterholz-Verden im Juni 2024 den TE-Artikel „Epidemie der Messer-Attacken: Die Floskel vom Einzelfall“. Der AfD-Kreisverband Wolfsburg verweist auf den Artikel „Deutschland wächst bis 2045 marginal – durch massive Zuwanderung“ und kommentiert: „Von Bevölkerungsaustausch darf man aber nicht sprechen! Nennen wir es besser neue, bunte Realität.“ In unüberhörbarer Anspielung auf Aldous Huxleys „Brave New World“.
Zum Ende der Akte hin geht es dann im Februar 2026 um den Antrag zur Hochstufung der AfD Niedersachsen vom Verdachts- zum Beobachtungsobjekt (Seite 734 des Dokuments). Das Problem ist: Nach einer zweijährigen Verlängerung der Verdachtsphase mit schon „planmäßiger Beobachtung“ hat „nunmehr eine Entscheidung über die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt zu erfolgen“. Der VS ist also formal unter Druck, diese Entscheidung zu treffen. Man kann einen Verdachtsfall offenbar nicht in alle Ewigkeit verlängern. Daraus folgte offenbar die Einschätzung der AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextrem“ eben im Februar dieses Jahres, nur wenige Tage nach dem zitierten Schreiben. Insofern erweist sich auch dieser Bericht als ein Manifest gegen die Meinungsfreiheit, das vom Allmachtswahn einer Bürokratenkaste zeugt.



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Das Ganze ist doch offensichtlich dem Fakt geschuldet,das sich die Merkel-Regierung offensiv GEGEN die Interessen der deutschen Bevölkerung gewendet hatte und,da der VS eben eine innenminister-gesteuerte Behörde ist(ob nun Bund oder Land)eben diesen VS gegen die einzige Partei(die anderen waren ja schon verbrannt) eingesetzt hat,die von der Regierungslinie abwich. Das diese ganze Entwicklung verfassungsfeindlich ist(also die Regierungslinie),sollte eigentlich das Bundesverfassungsgericht feststellen,da dieses aber selbst durch Parteimitglieder der Altparteien besetzt ist,haben wir jetzt eine offensichtliche Legitimationskrise dieses Staatswesens und jedes Prozent mehr für die AFD bedeutet,das genau diesen FAKT die Bürger verstanden haben und die Agitprop der Regierung nicht mehr funktioniert,die… Mehr
Würde der Verfassungsschutz die Kriterien, die er bei der AfD anlegt, für die Kartellparteien anlegen, wäre ein Verbotsverfahren gegen die Linkspartei unausweichlich. Auch die Grüne Jugend wäre demnach gesichert linksextrem.
All das Theater nutz den Verfassungsfeinden nichts. Die AfD wird sich durchsetzen. Das ist so sicher, wie die Steuer und der Tot. Der Wähler entscheidet und der weiß, dass das nur ein billiger Versuch ist, die Konkurrenz zu diffamieren.
Die Angst vor der Aufarbeitung treibt seltene Blüten.