In Fürstenwalde sind zwei Schulmädchen offenbar von mindestens acht Jugendlichen sexuell missbraucht worden. Mutmaßliche Opfer und Täter gehen auf dieselbe Schule. Das Vorgehen des Bildungsministeriums ist dubios.
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Der Stadtpark von Fürstenwalde war am 8. April dieses Jahres wohl Tatort einer weiteren Gruppenvergewaltigung.
Bisher acht Verdächtigen wird vorgeworfen, irgendwo auf dem riesigen Areal zwischen Fürstenwalder Spree und der Bahnstrecke nach Berlin „sexuelle Handlungen gegen den Willen von zwei jugendlichen Mädchen begangen zu haben“.
Ein dringender Tatverdacht – der zum Beispiel auch eine Untersuchungshaft rechtfertigen könnte – habe sich bislang aber nicht ergeben, sagt Staatsanwalt Ingo Kechichian. Davon sprechen Juristen, wenn jemand mit großer Wahrscheinlichkeit der Täter ist. Bei Gruppenvergewaltigungen ist der dringende Tatverdacht fast immer schwierig: Wer hat wirklich mitgemacht, wer hat „nur“ zugeschaut?
Die Polizei hat bisher acht Verdächtige ermittelt. Es könnte aber auch noch mehr mutmaßliche Täter geben. Immer noch werden die beiden Mädchen sowie mögliche Zeugen befragt und sichergestellte Mobiltelefone ausgewertet. Da alle Beteiligten minderjährig sind, machen die Ermittler – wie in solchen Fällen üblich – keine weiteren Angaben.
Eine exklusive TE-Recherche hat ergeben, dass es sich bei fünf der Verdächtigen um Schüler der Juri-Gagarin-Oberschule Fürstenwalde handelt: drei Syrer im Alter von 14 bis 16 Jahren sowie zwei jeweils 15-jährige Russen. Mindestens eines der beiden Mädchen – also der mutmaßlichen Opfer – besucht dieselbe Schule.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat die Schulleitung die Verdächtigen zunächst vom weiteren Besuch der Schule suspendiert. Diese Maßnahme galt allerdings nur für die ersten fünf Schultage nach den Osterferien, also für die Zeit vom 13. bis 17. April. Seitdem dürfen die Verdächtigen die Schule wieder besuchen. Das hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg auf TE-Anfrage eingeräumt.
Sind die Mädchen nun also wieder täglich mit ihren mutmaßlichen Peinigern auf dem Schulhof konfrontiert?
Auf diese Frage wünscht sich wohl jeder ein klares „Nein“ als Antwort. Doch das Ministerium – das sowohl der Schule wie der Schulaufsicht des betroffenen Landkreises alle Medienkontakte aus der Hand genommen hat – weicht aus (Schreibfehler aus dem Original übernommen):
„Über Maßnahmen im weiteren Verfahren, auch um Begegnungen der Beteiligten im schulischen Zusammenhang zu unterbinden, ist das Schulamt mit Jugendamt, Polizei und weitere Stellen im Austausch.“
Die beiden Mädchen und ihre Eltern dürfte die Beschwichtigung, dass sich Beamte miteinander „im Austausch“ befinden, vermutlich eher wenig beruhigen.
Der bewusste Verzicht auf eine eindeutige Antwort schürt die Befürchtung, dass hier womöglich erneut eine Behörde die Interessen mutmaßlicher Täter für wichtiger befindet als die Interessen mutmaßlicher Opfer.

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Scheissland!!! Man schämt sich, dessen Bürger zu sein!
Bloß gut, dass bei Parkvergehen und Geschwindigkeitsübertretungen die Beweislage so eindeutig ist!
Seltsamerweise versuchen immer die LINKSBUNTEN Vergewaltigungen an Kindern, oder Gruppenvergewaltigungen, bzw. Vergewaltigungen durch NEUhinzugekommene zu vertuschen … gilt hier ein anderes BGB/Recht als für die Ureinwohler ? Aus meiner Sicht sollten alle Verwantwortlichen der Vertuschung sofort aus Beamten- / Schuldienst entfernt werden – ohne Pensions- oder Abfindungsansprüche, da grobes Fehlverhalten klar erkennbar ist. Wer mag kann ja dagegen klagen. Die Täter in in U-Haft zu nehmen, da die PERVERSION der Tat ein öffentliches Interesse mehr als rechtfertigt. Ist denn die SPD eine Kinderfick@@@partei ? Hier wir einmal mehr mit voller Absicht gegen den Rechtsstaat und die Interessen der Bürger dieses… Mehr
Ich würde hier den Täterkreis erweitern. Das MBJS Brandenburg und das Schulamt gehört zu den Mittätern. Sie haben die Zustände an den Brandenburger Schulen nicht nur toleriert, sondern herbeigeführt. Das Gleiche gilt übrigens für den Pornoskandal an der sächsischen Schule. Vertuschung bei einer Straftat heißt juristisch übrigens Verdunkelung. Regelmäßig beim „anderen“ politischen Spektrum ein Kriterium für U-Haft.
Solange aktuelle und zukünftige Täter davon ausgehen können, dass ihnen strafrechtlich ohnehin gar nichts , nur ein verschärftes Du-Du wegen Minderjährigkeit oder auch sonst und max.zwei Tage Untersuchungshaft drohen, wird sich die Anzahl der Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen weiter erhöhen, eine Katastrophe für die Mädchen und Frauen sowie auch ihren Familien. Aber das spielt weder in der Poltik noch den sogen. Qualitätsmedien oder der Justiz (von wenigen Ausnahmen abgesehen)und wohl auch in der Gesellschaft bei weitem nicht die Rolle oder die Bedeutung, die diesem Thema zukommen müsste. Von großen Protesten ist jedenfalls bisher nichts zu vernehmen, sicher, damit die Bevölkerung „nicht… Mehr
Für solche Fälle kann man nur texanische Methoden empfehlen, wo im Lager bei täglich harter Arbeit der verurteilte Straftäter wieder zur Vernunft kommt, denn die grüne Masche der sanften Belehrung hat nicht funktioniert und wer viel Zeit hat, kommt auf dumme Gedanken und das kann man ihnen an solch einem Ort austreiben, wenn die Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird. Wie einer der Sheriffs in einem Interview bestätigte ist die Rückfallquote sehr gering und nur das zählt bei schweren Verbrechen, denn alles andere ist vergeblich und hat erst so richtig mit den Linken angefangen, die vordergründig die Resozialisierung auf milde Art sehen,… Mehr
Ich habe den Eindruck, dass Gruppenvergewaltigungen inzwischen ‚in der Mitte der Gesellschaft‘ angekommen und salonfähig geworden sind.
Es kann natürlich auch sein, dass die ‚Mitte der Gesellschaft‘ mittlerweile aus lauter Extremisten und Werteleugnern besteht und ich das ganze – trotz oder aber gerade wegen meiner Zwangsgebühren – täglich im 16:9-Format in den Tagesthemen nur völlig falsch verstehe.
Vielleicht sollte ich mich in eine virtuelle Welt retten, um das ganze länger ertragen zu können.
Heute im EU-Parlament:
„Sex is only sex when consent is freely given, informed, and revocable at any time. Everything else is rape. Parliament is once again pushing for an EU-wide definition of rape centred on the absence of consent.“
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„But they won’t deport any of the 3rd world rapists who commit rape. They will only update the definition.“ https://x.com/WallStreetMav/status/2049515859715006810
„Russen“ = Tschetschenen. Also alles eine Umma-Sauce.
Wie sagte mal ein „Experte“ im ÖRR….ihr Leben wird weitergehen…eben nur „anders“. Tja.
Bei Gruppenvergewaltigungen ist der dringende Tatverdacht fast immer schwierig: Wer hat wirklich mitgemacht, wer hat „nur“ zugeschaut?
Bei Gruppenschlägereien steht „Beteiligung“ im Gesetz. Und ursprünglich war mal jeder beteiligt, der sich nicht vom Ort des Geschehens entfernt hat. Damit hat Zuschauen vor Ort gereicht. Keine Ahnung, ob das Heute auch noch so ist oder ob der Gesetzgeber bzw. die Gerichte das aufgeweicht haben.
Wieso ist das bei gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung anders geregelt? Und dringernder Tatverdacht gilt für jeden vor Ort.
Wegen digitaler Gewalt zetern, aber die Vorgänge im realen Leben ignorieren.
Warum macht man nicht einfach eine Gegenüberstellung? Die Opfer müßten die „ausführenden*Täter gut identifizieren können.
Die Opfer sind schon weichgekocht. Da hat es um 6 h an der Tür geklingelt. „Du willst doch auch Abitur und anschließend an der University of Michigan ein Auslandssemester machen“.
Haben die nicht Spermen als Beweismittel?
So wäre es richtig…