Der Staat will die Bürger erziehen

„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt“ – mit dieser bemerkenswert offenen Erklärung beschreibt Ministeriumssprecher Josef Hinterseher den neuen Sanktionsmechanismus der EU und macht unmissverständlich klar, dass es um „Verhaltensänderung“ geht. Dieser Anspruch klingt weniger nach Rechtsstaat als nach politischer Erziehungsmaßnahme, die Freiheit des Bürgers ist passé.

IMAGO / Achille Abboud
Sprecher des Auswärtigen Amts Josef Hinterseher, Berlin, 02.10.2025

Vor ein paar Tagen machte der Pressesprecher des Baerbock-Ministeriums, das jetzt in Treue zur großen Chefin ein Herr Wadephul verwaltet, Josef Hinterseher auf offener Bühne der Bundespressekonferenz deutlich, dass man sich im Übergang vom Rechtsstaat über den Gesinnungsstaat zum Sanktionsstaat befindet. Ostdeutsche sind mit der Funktionsweise bestens vertraut. Gefragt zum „Sanktionsmechanismus“ von der Leyens, der nun wohl auch gegen Journalisten und Publizisten angewandt wird, antwortete Hinterseher mit der kalten Arroganz der Macht, die der Sanktionsmechanismus verleiht:

„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“

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Die Kosten für den Kritiker, den Unbotmäßigen, den nicht Gefügigen, von denen der vom deutschen Steuerzahler reichlich bezahlte Pressesprecher euphemistisch schwadroniert, bestehen konkret in der sozialen Exekution, der Zerstörung der sozialen Existenz, denn auf der Sanktionsliste der EU zu stehen, bedeutet, dass derjenige von Reise- und Durchreiseverboten innerhalb der EU betroffen wird, also ihm Recht auf Freizügigkeit abgesprochen wird und dass Vermögenswerte eingefroren werden. Konten bei Banken können gekündigt werden. Der Betroffene verfügt über keine Rechte, über keine wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten mehr. Diese Vorstellung bereitet Josef Hinterseher offensichtlich Vergnügen, denn so führte er weiter aus:

„Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“

Nur: Wer bestimmt, was Desinformation ist? Herr Hinterseher? Herr Wadephul? Frau von der Leyen? Katharina Dröge oder Heidi Reichinnek? Oder am besten gleich das ZDF, das sich in Desinformation so gut auskennt, dass es inzwischen sogar KI dafür nutzt?

Als wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat hatten, gab das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 eine klare Antwort, wer darüber entscheidet: „Die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte.“ Doch darüber, wer beispielsweise wegen Desinformation auf die Sanktionsliste gesetzt wird, entscheidet eben nicht ein Fachgericht, sondern der Rat der Europäischen Union unter Nichtbeachtung der Gewaltenteilung.

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Die Geschichte ist voller Beispiele dafür, dass Juristen noch immer einen Weg fanden, Unrecht zu Recht zu machen. Der Ausweg, den die „Europäer“ fanden, lautet, dass die Sanktionen „keinen strafenden Charakter“ hätten, sondern „eine Änderung in der Politik oder der Handlungen derjenigen bewirken“ sollen, „gegen die sich die Maßnahmen richten“. Einem Bürger die bürgerliche und wirtschaftliche Existenz zu vernichten, ist also keine Strafe, sondern Erziehung? Mit dieser Auffassung übernimmt die EU-Aristokratie die Praktiken totalitärer, ideologiebasierter Diktaturen, die ihre Untertanen nicht bestrafen, sondern nur erziehen wollten. Der Kreml-Herrscher Breshnew verfiel sogar auf die Idee, dass man verrückt sein muss, wenn man am Sozialismus und der segenbringenden Herrschaft der Kommunistischen Partei und ihres geliebten Generalsekretärs zweifelt und Desinformation verbreitet, diese Desinformierer in die psychiatrische Anstalt einzuweisen, auf dass sie nicht nur erzogen, sondern auch noch geheilt werden von ihrer Zweifelsucht.

Doch es ist weder die Aufgabe noch das Recht der EU, die Bürger Europas zu bevormunden und zu erziehen. Es ist der freien und öffentlichen Auseinandersetzung vermöge des Arguments vorbehalten, zwischen Information und Desinformation zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 darauf hingewiesen:

„Geboten ist eine Fassung der Norm, die in rechtsstaatlicher Distanz gegenüber konkreten Auseinandersetzungen im politischen oder sonstigen Meinungskampf strikte ‚Blindheit‘ gegenüber denen gewährleistet, auf die sie letztlich angewendet werden soll. Sie darf allein an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein, nicht aber an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.“

Die Qualifizierung einer Meinungsäußerung als Desinformation stellt aber genau das dar, nämlich ein Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen, die Sanktionierung eines Bürgers aufgrund seiner Meinungsäußerung ist genau das, ein „Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich … Gesinnungen“. Das Bundesverfassungsgericht geht sogar noch weiter: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Doch genau das scheinen die „Erzieher“ von Ursula von der Leyen über Friedrich Merz bis Josef Hinterseher in Abrede zu stellen, die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung. Oder fürchten sie sich vor ihr?

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Bereits Ernst-Wolfgang Böckenförde hatte in seinem Diktum darauf hingewiesen: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“ Greift man also in die öffentliche Auseinandersetzung ein, weil man Bürger „mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots“ „erziehen“ will, dann fällt der Staat in seinen Totalitätsanspruch zurück. Deshalb ist klar, dass Hinterseher eben nicht von der „freiheitliche Gesellschaft“, sondern von der totalitären Gesellschaft spricht, wenn er verkündet: „Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren“, denn zu den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft zählt auch das Recht auf Desinformation, denn es ist nicht die Aufgabe einer Institution der Exekutive zu entscheiden, was Desinformation und was Information ist, denn: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig: „Die Schranken der Meinungsfreiheit dürfen deren substantiellen Gehalt nicht in Frage stellen.“ Doch genau das geschieht durch den Vorsatz der Erziehung.

Überdies hat über die „Schranken der Meinungsfreiheit“ im konkreten Fall die Judikative und nicht die Exekutive zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht mahnt:

„Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.“

Wäre in Brüssel und in Berlin, im Bundeskanzleramt und im Außenministerium eine Erziehungsmaßnahme dringend notwendig, dann bestünde sie in der Lektüre dreier Texte:

  • des Grundgesetzes
  • des Böckenförde-Diktums
  • der Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 – 1 BvR 2150/08

In Letzteren heißt es schließlich:

„Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ‚allgemeinen Friedensgefühls‘ oder der ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaubt es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken. Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird.“

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De facto hebt das Sanktionsrecht der EU die grundgesetzverbrieften Rechte der Bürger auf. Dass ein Bürger auf die Sanktionsliste gesetzt wird, weil er Ansichten und Meinungen, womöglich auch Desinformation verbreitet, was, wie man lesen konnte, höchstrichterlich geschützt ist, ohne richterlichen Beschluss, ohne richterliche Anhörung widerspricht dem Rechtsstaat und ersetzt das Recht durch Willkür, denn es fußt auf unbefugter Entscheidung der Exekutive in einem der Interpretation offen stehenden Rahmen, der von politischen bis parteipolitischen und ideologischen Anschauungen definiert wird. Das Sanktionsrecht angewandt auf einzelne Bürger nicht aufgrund von Handlungen, sondern aufgrund des Vertretens und der Diskussion von Meinungen im öffentlichen Raum markiert daher den Übergang vom Rechts- zum Gesinnungsstaat, der eingeleitet wurde durch Merkels Pandemie-Diktatur, in der der Bürger auch schon erzogen und Angstkommunikation zur Herstellung von Folgebereitschaft, also Kadavergehorsam, exekutiert wurde.

Wenn Friedrich Merz es am politischen Aschermittwoch ernst gemeint hat: „Wir müssen wieder bereit sein, unsere Freiheit wirklich zu verteidigen“, wenn Merz das „europäische Erbe“, das in der Freiheit besteht, wirklich verteidigen will, dann sollte seine erste Handlung darin bestehen, die Freiheit der Bürger zu schützen und den Sanktionsmechanismus auf eine rechtsstaatliche Grundlage zu stellen.

Es entsteht immer stärker der Eindruck, dass die Demokratie in der Tat verteidigt werden muss, nicht aber gegen die Antidemokraten, sondern gegen unsere Demokraten, die das Wort Freiheit nur noch zur Rechtfertigung der Freiheitsbeschränkung und das Wort Demokratie nur noch zur Aushebelung von Demokratie benutzen.

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Kommentare ( 24 )

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24 Comments
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rainer erich
20 Minuten her

Allenfalls die Offenheit, welche die Täter inzwischen zunehmend an den Tag legen, vermag manche noch zu überraschen. Drr Inhalt aber hoffentlich nicht. Man könnte es als Geständnis nicht nur der Beseitigung des GG, sondern der Transformation insgesamt bewerten, natürlich ein folgenloses Geständnis, was bereits für sich alles aussagt, was man wissen sollte. Den Tätern ist offensichtlich klar, dass sie sich diese Offenheit , auch mit Blick auf das “ BVerfG“ leisten können.Im Grunde können und dürfen sie sich alles leisten, denn die mehr oder weniger kritischen Artikel und Kommentare sind irrelevant. Auch wenn manche es sich vielleicht anders erhoffen. Dass… Mehr

Reimund Gretz
21 Minuten her

#Demokratie, oder #Autokratie? #Souveran , oder #Untertan? #EU #Deutschland wohin?

#Jugendschutz als #Vorwand #Jugendlichen die #sozialen #Medien zu verbieten?

#Internetnutzung von Jugendlichen dafür sind die #Erziehungsberechtigten zuständig und nicht die #Politiker!

#Klarnamenpflicht im #Internet wird die gebraucht um die #Bürger besser bespitzeln zu können, ihnen die Polizei zu schicken, wenn sie mit #Politikern und ihrer #Politik nicht einverstanden sind?

Müssen wir den #Politikern klarmachen, sie sind die #Angestellten der #Bürger und nicht deren #Vormund!

Fragen über Fragen wie seht ihr das?

LiKoDe
23 Minuten her

Die Behörden der EU sind ohne jegliche wirkliche parlamentarische und scheinbar auch ohne jegliche wirklich juristische Kontrolle.

Das ermöglicht autoritäre, diktatorische und totalitäre ‚Massnahmen‘ dieser ‚Behörden‘ gegenüber Bürgern, die sich in EU-Staaten befinden.

AHamburg
29 Minuten her

diese Versager die seit 20 Jahren das Land plündern und zerstören, das blenden, schönreden , Angst machen funktioniert immer weniger. Darum diese Maßnahmen

Haba Orwell
36 Minuten her

> De facto hebt das Sanktionsrecht der EU die grundgesetzverbrieften Rechte der Bürger auf. Dass ein Bürger auf die Sanktionsliste gesetzt wird, weil er Ansichten und Meinungen, womöglich auch Desinformation verbreitet, was, wie man lesen konnte, höchstrichterlich geschützt ist, ohne richterlichen Beschluss, ohne richterliche Anhörung widerspricht dem Rechtsstaat und ersetzt das Recht durch Willkür

So ist es – es macht die EUdSSR endgültig zum Failed Möchtegerne-State; einer totalitären Diktatur. Das Gebilde hat sich selber für alle Zeiten delegitimiert.

Judith Panther
40 Minuten her

„Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“
Sind die im Beitrag genannten Personen Hinterseher, Leyen, Merz und alle übrigen Gestalten, die sich die Freiheit nehmen, sie abzuschaffen, nicht das perfekte Beispiel dafür?
Und schon sind wir bei der Martenstein-Rede und dem Popper-Paradoxon, denn das gilt nicht nur für die Toleranz und man wird irgendwann resigniert feststellen, daß es bei der Abschaffung der Demokratie immer demokratisch zugegangen ist.
Sie wollen den Bürger nicht erziehen. Sie wollen ihn entmachten!

Last edited 34 Minuten her by Judith Panther
Wilhelm Roepke
40 Minuten her

Tja, und wer demonstriert dagegen durch den Kauf alternativer Medien? Eine winzige Minderheit. Nicht einmal die Hälfte eines Fußballstadions. Aber Hauptsache, „mein“ dämlicher Sportverein besiegt einen anderen dämlichen Sportverein bei einem Thema, bei dem es um rein gar nichts geht, das ist natürlich wichtig. Wenn einem die Regierung die Freiheit wegnimmt – egal. Hauptsache, das Runde fliegt ins Eckige. Es ist zum Heulen, wie verblödet dieses Land geworden ist.

verblichene Rose
44 Minuten her

Ist diesem glatzköpfigen Mann eigentlich klar, daß er mit solchen Äusserungen bei mir keine Freundschaft erwirbt?
Ganz abgesehen davon, daß meine beiden Erziehungsberechtigten leider längst verstorben sind und zwar lange nachdem ich volljährig geworden bin.
Und deswegen werde ich mich allerdings trotzdem jetzt auch nicht dazu hinreissen lassen zu schreiben, was ich von „deren Politik“ halte. Meine Eltern haben mich nämlich bereits entsprechend erzogen 😉
Nur so viel: deren Politik ist nicht meine, weshalb sie mich mal können, wo ich schön bin!
Und solange wünsche ich natürlich auch den alternativen Medien, daß sie noch lange durchhalten mögen.

OJ
49 Minuten her

Diese links-grün-verseuchte, woke-verrottete Brühe ist der moralische Sumpf, der unser Land mit seiner widerlichen Gutmenschenseuche endgültig in hell’s kitchen führt.
Macht euer Kreuz endlich dort, wo es selbst ein Goldfisch beim ersten Versuch hinkriegen würde, es gibt nur ein richtiges Feld❗

twsan
59 Minuten her

Wie lautete noch das Urteil vom 17. Januar 2017 des Bundesverfassungsgerichts?
„Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus.
Vielmehr muss die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung „ausgehen“.“

Und nichts anderes tut die Merkel-Merz-CDU.

Last edited 59 Minuten her by twsan