Die SPD hat eine neue Bewerberin für Karlsruhe – hält aber ihren Namen geheim. Offenbar fürchtet die Partei nichts so sehr wie eine öffentliche Debatte. Dass alle mitreden und sich ein Bild machen, ist für sie eine Horrorvorstellung.
IMAGO - Collage: TE
Die Entscheidung über die neuen Richterstellen am Bundesverfassungsgericht steht noch immer aus. Bekanntlich kam es im Juni nicht zur geplanten Abstimmung im Bundestag. Dann zog eine der beiden SPD-Kandidatinnen, Frauke Brosius-Gersdorf, ihre Kandidatur zurück. Erstens, weil ihr und der Partei klar wurde, dass sie die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament nicht erreicht, zweitens, weil sich in ihrer Doktorarbeit zahlreiche erklärungsbedürftige Stellen finden, die sich entweder ganz oder weitgehend mit der Promotionsschrift ihres Mannes decken. Sollte ihr der Doktortitel entzogen werden, wäre wohl auch ihre Professur hinfällig. Die wiederum gehört zu den notwendigen Voraussetzungen für den zu besetzenden Posten.
Nachdem die SPD-Führung ungefähr ein Dutzend Mal erklärte, sie werde auf jeden Fall an Brosius-Gersdorf festhalten, trat die Juristin dann doch den unfreiwilligen Rückzug an – und die Sozialdemokraten mussten von vorn auf Suche gehen. Für die Findungskommission gibt es eine selbstauflergte formale Beschränkung: Die vorgeschlagene Person soll erstens wieder eine Frau sein, und zweitens wie die Vorgängerin aus dem „progressiven Lager“ stammen, um den koalitionsmüden linken Parteiflügel zufrieden zu stellen. Diese Aufgabe meldete Fraktionschef Matthias Miersch als gelöst.
Jedenfalls schicken sie ihre Bewerberin für ein Amt, in dem jemand 12 Jahre die Rechtsordnung der Republik mitprägen darf, nur mit Tarnkappe auf den Weg. Denn bis heute sehen SPD und Grüne den Grund für das Scheitern von Brosius-Gersdorf nicht etwa in dem Umstand, dass sie mit ihren Ansichten zur Menschenwürde, zum Wahlrecht und zum Ehegattensplitting gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht – sondern in der Tatsache, dass sich Medien außerhalb des ARD-ZDF-SPIEGEL-Süddeutsche-Komplexes damit beschäftigten und eine öffentliche Debatte in Gang brachten. Für einen solchen Vorgang gilt nun offenbar bei linken Parteien das Motto: „Die Vergangenheit mahnt. Nie wieder“. Hoffentlich, meint der zu Scherzen aufgelegte Beobachter, erfahren wenigstens die Bundestagsabgeordneten, die über die Besetzung entscheiden, vor der Abstimmung den Namen der maskierten SPD-Juristin.
Aber wieso eigentlich? Die BILD zitiert ein Vorstandsmitglied der SPD mit den Sätzen: „Scheitert die Richterwahl wieder an der Union, steht auch die Regierung vorm Scheitern. Mir fehlt die Fantasie, wie wir dann noch irgendwas mit CDU und CSU beschließen wollen.“ Mit anderen Worten: Die Abgeordneten der Union müssen sowieso wählen, wen die SPD bestimmt, egal, welche Ansichten sie vertritt. Wozu müssen sie dann ihren Namen kennen? Die zweite Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold, die an der Vorbereitung des offenbar verfassungswidrigen Berliner Enteignungsgesetzes mitwirkte, steht schließlich weiter zur Wahl. Bis jetzt traut sich die Unionsfraktion nicht, sie offen abzulehnen. Wie die Abgeordneten dann geheim entscheiden, steht allerdings dahin.
Darin besteht aus Sicht des Linksblocks und wohl auch der Unionsfraktionsführung das größte anzunehmende Ärgernis. Die Fraktionsspitze der Grünen bezeichnete das schon mehrmals als Skandal; SPD-Parteichef Lars Klingbeil mahnte, so etwas dürfe sich „nicht wiederholen“. Bliebe der SPD-Vorschlag Nummer zwei einfach geheim, gäbe es bei der Union zumindest deutlich weniger Gewissensbisse. Und eigentlich braucht die Öffentlichkeit auch nach erfolgter Kür nicht zu erfahren, wer ins Verfassungsgericht einrückt. Bürger, die unsere Demokratie stützen, wissen auch so, dass es sich um eine gute Entscheidung handelt. Und wer partout nach einem Namen verlangt, zeigt damit nur, dass er demokratischen Institutionen misstraut.
Das Amt eines Sonderermittlers gegen eine bestimmte Partei kennt die deutsche Rechtsordnung zwar nicht, bei Parteiverboten gibt es außerdem strafrechtlich nichts zu ermitteln. Unabhängig wäre der Sonderermittler also nur vom Grundgesetz. Aber wenn es um die Beseitigung einer Partei geht, die der Inlandsgeheimdienst als verfassungsfeindlich einstuft, dürfen verfassungsrechtliche Hürden eben nicht störend im Weg stehen. Der Union-Politiker merkte noch an, er beurteile „das nicht juristisch oder politikwissenschaftlich, sondern aus Sicht eines Parlamentariers und Familienvaters“.
An die Denkfigur des Sonderermittlers schließt sich die eines Sondergerichtes eigentlich logisch an. Denn auch bei aller Sorgfalt bei der Postenbesetzung kann man einem Verfassungsgericht nie ganz über den Weg trauen – ein Rest Unsicherheit, wie das Urteil ausfällt, bleibt immer, genauso wie bei einer geheimen Wahl. Diese ewig kippligen und am Ende nie ganz steuerbaren Verfahren erweisen sich als wahre Krux für Unseredemokratie. Ein extrakonstitutionelles Höchstgericht, besetzt mit anonymen Kräften, könnte da Abhilfe schaffen. Dort entscheiden die Richter und Richterinnen vielleicht nicht immer als Verfassungsjurist, dafür aber als Familienvater oder -mutter, Rechtshänder und Nichtraucher.
Demokratie – das darf kein Risiko sein.




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War nur eine Frage der Zeit, wann auch Karlsruhe komplett von Ideologen infiltiert sind. Somit sind alle wichtigen Institutionen in Politik, Medien, Justiz und Verfassungsschutz komplett grünlinks infiltriert. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.
CDU und CSU wird diesen Weg mitgehen. Natürlich auch die Basis dieser Parteien.
Kanzler zu stellen ist dieser Partei schon immer wichtiger gewesen als alles andere.
Die CDU hätte ohne Apollo, Nius, TE u.a. auch Brosius… zugestimmt. Jetzt halt noch extremere. Ist der Union auch recht. Hauptsache keine negativen Meldungen im ÖRR.
Die Großmannsucht der SPD-Parteigenossen nimmt Überhand. Unakzeptierbar.
Guter Text. Im achten Abschnitt ist allerdings ein Fehler. Dort heißt es: Der SPD-Politiker merkte noch an, …“ Da sich dieser Satz aber noch auf den Unionspolitiker Sascha van Beek bezieht, muss es heißen: Der CDU-Politiker merkte noch an, …
Hoffentlich ist das keine Finte der SPD. Erst rumgeheimnissen, wer der neue Kandidat ist, dann angeblich durchgestochener Name, der mit noch übleren Einstellungen verbunden ist als die von Brosius-Gersdorf, und dann, wenn es zum Schwur kommt, einen Kandidaten präsentieren, der zwar schlimmer als Brosius-Gersdorf aber nicht so schlimm wie Barley ist. Dann atmen einige auf und sagen: Na Gottseidank ist uns die Barley erspart geblieben, den neuen Kandidaten kann man dann ja wählen. Aber: Die SPD wird NUR Kandidaten ins Rennen schicken, die ihr grosses Ziel, die AfD verbieten zu lassen, mittragen. Neutrale Kandidaten wird es vonseiten der SPD nicht… Mehr
Warum auch hier immer noch die Angst, endlich die deutsche Realität beim Namen zu nennen? Aus Sicht kriminalistisch geschulter Analytiker haben wir es mit einem, Dank Listenwahlrecht, Abgleiten der Altparteien in die POLITISCH ORGANISIERTE PARTEI-BANDEN KRIMINALITÄT zu tun. Eine völlige Abkehr von GG, FDGO, Recht und Gesetz. Mit offen betriebener STAATS-KRIMINALITÄT, die nur noch ein Problem hat, es noch etwas demokratisch aussehen zu lassen. Dabei den Souverän entmachtet und als beliebig auszuplündernde Masse von Idioten behandelt. Der Totalausfall der Justiz spielt dabei die entscheidene Rolle, diese Kriminalität möglich zu machen. Bis auf wenige Ausnahmen hat sie sich vom Amtseid verabschiedet… Mehr
Sehr treffend! Gut dass Sie so wie ich DEUTLICH diese Bande beim Namen nennen. Je mehr von uns, die sich trauen die Wahrheit zu sagen, umso weniger der Mut, sich an uns mit Klagen abzuarbeiten. Derjenige, der sich darin versucht mich zu „verklagen“ wir dies bitter bereuen. Die Muslime haben da – ausnahmsweise -mal ein schönes Bild: wer mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt mit DREI Fingern auf sich selbst…..
Hoch lebe „unsere Demokratie“! Sagen ihre Verwalter. Aber bitte so hoch das keiner mehr dran kommt! Wo ist eigentlich das Procedere mit dem Vorschlagsrecht und der Ablauf dieser Chimäre denn amtlich besiegelt und niedergeschrieben? Wo wird der Mehrheitswille des Souveräns umgesetzt? Welche geltende Gesetze gibt es die es zulassen, dass eine einzelne Partei mit gewählten 16% ein Amt der höchsten Rechtsprechung im Land beanspruchen darf? Und die AfD die über 20% bekam und trotzdem weiterhin als Aschenputtel im Keller ohne Licht gehalten wird, als passiver Taubstummer nur das Schauspiel zusehen darf, hier fehlt die eindeutige Legitimation. Das ist einer Demokratie… Mehr
Hier Demokratie? Gibt es schon lange nicht mehr, aber das hat die Mehrheit der Schlafschafe immer noch nicht begriffen. Toll finden das nur jene die den linksgrünen Walzer tanzen, wie Klingbeil & Co. Es wird sicher der richtige Kandidat gefunden der dann das Verbot der einzigen Opposition im Land vorantreiben, und die zweite DDR vollenden wird.
Willy Brandt und Helmut Schmidt drehen sich im Grab um.
Dieser van Beek ist ja ein toller Familienvater,dem ist die Zukunft seiner Kinder ja wohl egal.
Ginge es nach mir, würden Leute wie Sascha van Beek wegen Verstosses gegen §81 StGB einwandern.