Die Angst vor Machtverlust, davor, dass man Rechenschaft wird ablegen müssen, Deutschland in den Niedergang regiert zu haben, treibt die Union dazu, auf Demokratie und Rechtsstaat zu pfeifen. Wenn Jens Spahn mit der CDU nicht den kalten Staatsstreich planen sollte, ist das, was er fordert, rechtlich unmöglich.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler
Jens Spahn, Vorsitzender der Unionsfraktion, schlug im Focus Podcast Machtmenschen mit Blick auf Björn Höcke vor:
„Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechten wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann.“
Wer ist in diesem Fall wir? Der Pluralis majestatis des Jens Spahn? Oder die CDU als Partei der Mitte zwischen Grünen und SPD? Entscheidet Jens Spahn darüber, wer in Deutschland wählen und wer gewählt werden darf? Existiert im Kopf von Jens Spahn der Rechtsstaat noch, oder nur noch der Spahn-Staat? Will der Ehren-Genosse Spahn mit den anderen Brandmauer-Parteien wie SED-Linke, Deindustrialisierungs-Grünen und Umverteilungs-SPD eine Einheitsliste aufstellen wie einst die Nationale Front des demokratischen Deutschlands, die Brandmauereinheitsliste unserer Demokratie?
Wenn Jens Spahn und die CDU nicht den kalten Staatsstreich planen sollten, ist das, was Spahn fordert, rechtlich unmöglich, vermischt zwei Instanzen und zwei Rechtsgüter. Über ein Parteienverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Der Entzug des passiven und aktiven Wahlrechts von Bürgern liegt nicht primär in der Hand des Bundesverfassungsgerichts.
Heißt, das Bundesverfassungsgericht müsste zuvor entscheiden, dass Björn Höcke die Grundrechte wie beispielsweise die Freiheitsrechte, die Gleichheitsrechte, auf Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft verwirkt hätte. Im Artikel 18 heißt es:
„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Es geht um die Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Zusammenarbeit mit einer ausländischen Macht wie Russland könnte als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung angesehen werden, weil die Meinungsfreiheit zur Propaganda für Russland ausgenutzt werden würde.
Es wird klar, dass es bei der Unterstützung Selenskyjs und der Eskalation des Verhältnisses zu Russland durch Merz, Spahn und Co. nicht nur um die Ukraine geht, sondern auch um den Machterhalt von Merz, Spahn und Co. Denn sie bietet die Möglichkeit, auch den innenpolitischen Gegner, der legitimerweise eine andere Außenpolitik vertritt, herabzusetzen, ihn zum innenpolitischen Feind zu erklären, weil er angeblich ein Agent, ein Diener des äußeren Feindes ist. Man kennt diese Argumentation aus der deutschen Geschichte hinlänglich. Es scheint eine Wechselwirkung zwischen der eskalierenden Russlandpolitik von Merz und der Beschimpfung der Opposition als Kreaturen Moskaus zu bestehen.
Aus diesem Grund behauptet Spahn im Walter-Ulbricht-Stil: „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich.“ Nichts von dem, was Spahn sagt, kann er belegen. Was könnte man Spahn genauso faktenfrei nicht alles unterstellen und was sogar faktenbasiert?
Ein Weg zum Verbot der AfD zunächst über die Aberkennung des aktiven und des passiven Wahlrechts einzelner Politiker der Partei wie beispielsweise Björn Höcke könnte über die Gefahrenabwehr als Einschränkung der Grundrechte führen.
Der andere Weg führt über das Strafrecht. Und da kommt wieder die Russland-Unterstellung ins Spiel. Das aktive Wahlrecht kann als Nebenwahlrecht entzogen werden, wenn jemand wegen Spionage oder Sabotage verurteilt wird. Auch in diesem Komplex wird übrigens die Frage interessant, ob und wer in der Ampel-Regierung etwas über den Angriff auf die kritische deutsche Energieinfrastruktur vor dem Sabotageakt an Nord-Stream wusste.
Das passive Wahlrecht wird ebenfalls entzogen, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder länger verurteilt wird. Doch die Verurteilung nach § 86 a bestraft kein Verbrechen, sondern ahndet ein Vergehen, scheidet also aus, um Björn Höcke das Wahlrecht zu entziehen.
Man könnte jetzt anmerken, dass das Hallische Urteil das Urteil einer politischen Justiz ist. Und gerade hier liegt das Problem, denn in ihrer Not hat sich die Union längst von den Valeurs und vor allem von den Non-Valeurs der Demokratie und eben auch auf leisen Sohlen und jetzt noch mit zaghaften Schritten vom Rechtsstaat verabschiedet. Immer stärker scheint sich auf der politischen Ebene der Grundsatz durchzusetzen: Recht ist das, was nutzt.
Der Vorzug der Demokratie besteht darin, dass er den friedlichen Machtwechsel ermöglicht. Wenn man aber mit allen Mitteln den friedlichen Machtwechsel verhindern will, weil man unter allen Umständen sich an der Macht halten möchte, weil das für einen wichtiger ist als die Demokratie, den eigenen Platz am Futtertrog der Macht zu sichern, oder weil man sich davor fürchtet, für seine Taten Rechenschaft ablegen zu müssen vor einem demokratisch zustande gekommenen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, zum Beispiel
- über die Mitwirkung in Merkels Pandemie-Diktatur,
- über Maskendeals,
- über die Impfstofffrage,
- darüber, was man über die Sprengung von Nord-Stream wusste,
- wie man die Turbomigration im Außenministerium betrieben hat oder die Abschaltung der AKWs, oder wie es
- zur Versenkung von Steuermillionen aus ideologischem Willen heraus in der Northvolt Affäre kam,
wenn man also mit allen Mitteln den friedlichen Machtwechsel verhindern will, dann wird sich der Machtwechsel in anderen Zeitrhythmen auf andere Art und Weise, wie man sie sich jetzt noch nicht vorstellen kann, erfolgen. Der Machtwechsel kommt, weil der Wechsel der Macht ein Gesetz der Geschichte ist – die Frage ist nur, was er kostet.
Für die Union gilt mit Blick auf die AfD der alte Satz von Carl Schmitt, zu dem er von dem Dichter Theodor Däubler inspiriert wurde: „Der Feind ist unsere eigene Frage als Gestalt.“
Was auffällt ist, dass sich in der Union, wie man hört, eben auch in Spahns Bundestagsfraktion angesichts ihrer Unfähigkeit und des Niedergangs Deutschland Defaitismus und Durchalteparolen ausbreiten. Die wachsende Aggressivität auch in den Ausschüssen des Bundestages, die von der Union ausgeht, resultiert aus dem Fakt, dass die AfD in vielen Bereichen das vorschlägt, was die Union eigentlich vorschlagen müsste. Der latente Vorwurf, den die AfD für die Union darstellt, treibt die Wut und die Aggressivität der Union gegenüber der AfD.
Die Fraktion scheint im Stadium der Schizophrenie angekommen zu sein. Anstatt mit der AfD das Richtige zu tun, unternimmt sie mit der SPD das Falsche. Die Aggressivität stellt nur den Rausch der eigenen Schizophrenie dar. Das Maß der Aggressivität ist kongruent mit dem Maß des Abstandes zur Wirklichkeit. Diese Mischung aus Aggressivität und Durchalteparolen kennt man aus der Geschichte. Das sich immer wieder steigernde Selbstlob der Union, das umso schriller wird, je mehr es die Fehlleistungen und Katastrophen verdecken soll, wird mit jeder stalinistischen Höhe, mit jeder einfältigen und altväterlichen Redewendung unerträglicher. Weil der Hymnus der Mandarine nur die Kakophonie des Untergangs übertönen soll.
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Wenn diese Art von Politschranzen das Wort „Wir“ in den Mund nehmen, ist allergrößte Vorsicht angesagt. Alles, was zum hart erarbeiteten Eigentum des „Nicht-Wir“ gehört, muss sofort in Sicherheit gebracht werden. Jedem, der klar denken kann ist sonnenklar, wen der Herr meint. Aber, Herr Spahn kann sich beruhigen. All die, die nicht zu den „Wirs“ gehören, haben schon eine grundsätzliche Entscheidung getroffen. Und diese Entscheidung wird den „Wirs“ nicht gefallen. Da bin ich mir ganz sicher.
Ich befürworte lebenslange Haftstrafe für Spahn wegen seiner Corona-Verbrechen. Volksverrat, Nötigung/Erpressung, Freiheitsentzug, Korruption, versuchte Tötung mithilfe von Genspritzen etc.
Wer so denkt wie Spahn, der hat jegliche Legitimation für öffentliche Ämter verwirkt. Mit politischen Gegnern wird nicht debattiert, sie werden ausgeschlossen, weggesperrt oder mundtot gemacht. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.
Das ist UNSERE Demokratie. Es muß nur demokratisch aussehen…
Was mich persönlich am stärksten enttäuscht hat, war wie leicht sich Grundrechte (Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, negative Religionsfreiheit und jetzt auch noch das Wahlrecht) in Deutschland aushebeln und das Grundgesetz de facto missachten ließen.
Jense, weiter so, der Absturz, wird umso bitterer
Tausend mal lieber Höcke als Spahn: Was von Jens Spahn zu halten ist, haben wir während der Corona-Zeit mit ihm als „Gesundheitsminister“ erleben dürfen: Milliarden versenkt beim dilletantisch organisierten Testcenter-Massenbetrug (…die Gelder liegen nun größtenteils am Bosporus), ebenfalls Milliarden versenkt mit „Schutzmasken“, weil der Mann offenbar dubiose Geschäfte machte. Außer einer großen Klappe hat der Mann kein Potential – im Gegenteil: Er ist meines Erachtens ein großer, arroganter Versager.
Und häßlich, wie die Nacht finster
Wenn diese Kreatur ein Versager wäre, wäre es nicht dort wo es ist. Es handelt sich um einen sehr erfolgreichen Kriminellen, Punkt.
Eloquenz reicht – siehe Merz
Dieses blinde Umsichschlagen dieser sterbenden Partei ist langsam peinlich.
Nach meinem Empfinden ist das wiederlich
Ich möchte diesen Typ Mensch einfach nicht mehr sehen.
Der hat sie doch nicht mehr alle, denn das Wahlrecht ist ein Grundrecht und gilt sogar für jeden Knastbruder,sofern er nicht gemordet hat und wo der Schwule im Grunde genommen hingehört, wenn man auf sein Kerbholz blickt und gewisse Sterberaten durchaus auf sein Konto gehen könnten und weil Höcke eine andere Auffassung zu recht vertritt, kann man doch diese Forderung nicht erheben und vielleicht sind ihm nicht nur seine Gefühle zum richtigen Geschlecht entglitten, sondern hat auch sein Verstand Schaden genommen indem er etwas fordert, was man als Unsinn bezeichnen kann. Damit hilft er seiner Partei nicht weiter, im Gegenteil,… Mehr
und AFD Parteimitgliedern ist per se das Wahlrecht abzuerkennen, der Jagdschein reicht nicht. Wählen dürfen nur noch Bürger die sich zu den faschistischen Altparteien bekennen.
Die Befaehigung zu dem Verdacht , er koenne womoeglich nur voruebergehend von Nutzen sein fuer seine Herren und Meister und sei hernach auf sich allein gestellt , haben sie Spahn offensichtlich erfolgreich weggeimpft . Einem Artgenossen eine Bosheit zu unterstellen , welche die eigene nachgewiesene nicht zu erreichen vermag ( s. Maskenbetrug und Maskenzwang von Kindern ) , ist wohl die niederst denkbare Kategorie menschlicher Verwerflichkeit . Moege der Tag kommen , an dem er diese mit seinem Bankkonto bilanzieren muss .