Das Kopftuch und die Neutralität

Das Bundesarbeitsgericht hat einer Lehrerin Recht gegeben, der untersagt worden war, ein Kopftuch zu tragen. Beendet das Urteil einen jahrzehntealten Grundsatzstreit?

© Carsten Koall/Getty Images

Es ist das vorläufige Ende eines jahrzehntelangen Streits um die Präsenz des Kopftuchs als Symbol des Islams an Orten, die zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind, wie Schulen oder Gerichte. Und es ist ein Sieg auf der ganzen Linie für die Muslime. Bereits vor über 20 Jahren mussten Gerichte entscheiden, ob private Arbeitgeber das Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten dürfen, oder ob es sich dabei um eine Diskriminierung der Frauen handelt, für die das Kopftuch Teil ihrer Identität ist; eine Diskriminierung, die dem Grundgesetz widerspricht. Diese Frage ist weitgehend im Sinne der Kopftuchträgerinnen beantwortet; sie sind in Geschäften, Büros und vielen anderen Arbeitsplätzen selbstverständlich präsent. Allein, wo das Kopftuch zu einer Gefährdung führen kann, ist es nicht erlaubt. Nicht ganz so eindeutig ist die Rechtslage bei Schulen, Gerichten und anderen Orten, wo weltanschauliche Neutralität verlangt wird.

Faktisch ging es immer um das Kopftuch

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Da diese Bereiche großenteils unter die Hoheit der Länder fallen, gibt es unterschiedliche Regelungen. Berlin mit einem hohen muslimischen Bevölkerungsanteil hat bereits unter dem regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit 2005 ein „Neutralitätsgesetz“ verabschiedet, das Pädagogen an den Berliner Schulen das Tragen jedweder religiösen Symbole verbietet. Das betrifft nicht nur das Kopftuch, sondern auch Kreuze und Kippa. Das Gesetz ist im heutigen rot-rot-grünen Senat umstritten. Bildungssenatorin Sandra Scheeres von der SPD setzt sich vehement dafür ein, während Justizsenator Dirk Behrendt von den Grünen das Gesetz ablehnt, weil er es für verfassungswidrig hält.

Faktisch ging es nie um Kreuze oder Kippas, die offen zu tragen in Berlin ohnehin gefährlich ist, sondern um das Kopftuch. So war es eine muslimische Lehrerin, die gegen das Gesetz klagte, da sie sich diskriminiert und in ihrer Religionsfreiheit behindert fühlte. Das Landesarbeitsgericht gab ihr Recht und sprach ihr eine Entschädigung von über 5.000 Euro zu, weil sie wegen des Beharrens auf dem Kopftuch nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Dagegen ging das Land Berlin in Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt – und verlor letzte Woche. Das höchste Arbeitsgericht ist ebenfalls der Meinung, das Berliner Neutralitätsgesetz verstoße gegen die Verfassung, weil es der Diskriminierung Vorschub leiste. Die Erfurter Richter betonten, ein Verbot des Kopftuchs sei nur dann zu rechtfertigen, wenn dadurch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorlägen. Das Gesetz müsse überarbeitet werden, um nicht weiter gegen die Verfassung zu verstoßen.

Gemischte Reaktionen auf aktuelles Urteil

Die Richter folgen damit der aktuellen Linie des Bundesverfassungsgerichts, das sich bereits zweimal mit unterschiedlicher Stoßrichtung mit dem Thema befasst hat. 2003 wurden vorsorgliche Kopftuchverbote erlaubt, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage vorhanden sei. 2015 wurde das Urteil revidiert und ein pauschales Kopftuchverbot für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging das oberste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung bei zwei abweichenden Stimmen in seiner relativistischen Grundhaltung sogar noch weiter und erklärte die Bevorzugung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte beziehungsweise Traditionen für unzulässig.

Kopftuchverbot fällt
Islamisten wollen das Neutralitätsgesetz abschaffen
Das aktuelle Urteil hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Neben den muslimischen Verbänden wurde es auch von der Evangelischen Kirche und den Grünen begrüßt. „Wer eine tolerante und plurale Gesellschaft möchte, sollte nicht auf das Verbot religiöser Symbole setzen. Wir kommen weiter, wenn wir lernen, mit Unterschiedlichkeiten zu leben“, erklärte Jörg Antoine, Präsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Auch der Grüne Justizsenator Dirk Behrendt machte aus seiner Genugtuung keinen Hehl: „In der multireligiösen Gesellschaft muss es darum gehen, was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat“, teilte Behrendt mit.

Die Bildungssenatorin Sandra Scheeres kündigte dagegen an, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann zu prüfen, ob der Senat Verfassungsbeschwerde einlegt. Unterstützung erhält sie von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle sieht in der Besetzung öffentlicher Ämter mit kopftuchtragenden Frauen einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates. Und sie fürchtet: „Das Urteil ist ein Rückschritt für Mädchen und Frauen und ihr Recht auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit.“ Im Hinblick auf die politische Aussagekraft des islamischen Kopftuchs und den schon vorhandenen religiös bedingten Problemen an Berliner Schulen hat die Organisation kein Verständnis für die Entscheidung.

Symbolische Bedeutung des Kopftuches

Die symbolische Bedeutung des Kopftuchs wurde bei der juristischen Debatte kaum thematisiert. Wer, wie die Evangelische Kirche, das Tuch als Zeichen von Toleranz und Vielfalt betrachtet, übersieht, dass es weltweit buchstäblich kein Land und keine Region gibt, in der dieses Kleidungsstück vorgeschrieben ist und gleichzeitig Toleranz, Vielfalt und Demokratie herrschen.


Dieser Beitrag von Klemens Ludwig erschien zuerst in Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur. Wir danken dem Verlag für die freundliche Genehmigung zur Übernahme.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 27 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

27 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
LiKoDe
3 Jahre her

Dank Aufklärung und Zurückdrängung des Klerus ist bei uns, anders als in den islamisch beherrschten Ländern, die Religionszugehörigkeit keine der primären Wahrnehmungs-, Bewertungs- und Unterscheidungskategorien mehr. Es ist also vollkommen huppe, ob jemand sich selbst als „Muslim“ bezeichnet, wie ihm der Koran das vorschreibt. Bei uns ist man Bürger. Der Ausbreitung des Islams in den westlichen Sozialstaaten ging übrigens der Kotau des Zweiten Vatikanischen Konzils [1962-1965] vor dem Islam voraus, der dem Islam die Türen Europas sperrangelweit öffnete, was der Islam 1969 mit der Gründung der Organisation für Islamische Zusammenarbeit bestätigte [OIC]. Der Niedergang der Sozialdemokratie, des Liberalismus und zuletzt… Mehr

Manfred_Hbg
3 Jahre her

Zitat: „So war es eine muslimische Lehrerin, die gegen das Gesetz klagte“

> Mhh, wobei ich hier einfach mal stark bezweifle, dass diese muslim. Lehrerin alleinr und ohne Unterstützung durch irgendwelche muslim. Verbände vor Gericht gezogen ist.

Ansonsten will ich nur noch sagen: „Aber na klar doch, eine Islamisierung findet in diesem Land überhaupt nicht statt“. (Zynism/Iro off)

StefanB
3 Jahre her

Zum letzten Absatz: Solche Kleinigkeiten können doch die weltoffenen, ihre Friede, Freude, Eierkuchen-Ideologie frönenden Dummdeutschen nicht schrecken, deren Akteure inzwischen auch in den obersten Gerichten sitzen und „tolerante“ Urteile fällen. Was für ein durch und durch (geistes-) krankes Land.

MrRobot
3 Jahre her

Mir wäre es viel lieber, wenn die Politiker Gesetze abschaffen, die eine Sonderbehandlung von religiösen Menschen erlauben. Und dann Religionsfreiheit als Sonderkathegorie abschaffen, weil alles schützenswerte, was sie abdeckt, schon von Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht abgedeckt ist.

Wenn Religionen und sonstige politischen Meinungen gleich behandelt werden, können wir hoffentlich eine ehrliche Diskussion führen, ohne als xyzphobisch abgestempelt zu werden.

Andreas aus E.
3 Jahre her

Und wie immer ganz vorne mit dabei: Eine EKD-Organisation.

Andreas Spata
3 Jahre her

Soweit mir bekannt ist hat Mohammed seinen Frauen empfholen sich hinter einen Schleier zu begeben damit seine Männer nicht durch die Reize der Frauen erregt werden. Mohammeds Männer sollten nicht Ihre Selbstkontrlle verlieren. Kopftuch tragende moslemische Frauen zeigen mir durch ihr Kopftuch das ich mich als westlich säkulär sozialisierten Mann nicht beherrschen kann. Wenn dies so richtig ist, ich bitte um weiter gehende Erläuterung, ist dies eine Art persönlicher Beleidung, meiner Meinung nach.

Gruenauerin
3 Jahre her

Ja, so ist das. Auf der einen Seite zu fordern: Feministische Banden bilden, das Patriarchat stürzen – wie in Leipzig und auf der anderen Seite, das Kopftuch als religiöses Symbol anbeten und das wirkliche Patriarchat tolerieren und fast anzubeten. Das Kopftuch könnte religiös sein, wenn es nur in der Moschee getragen wird, wie oft der Kopf in orthodoxen Kirchen bedeckt wird oder im Judentum. Aber, wie wir alle wissen, ist das nicht so. Es ist dazu da, Frauen zu unterdrücken, dass die ihre Haare nicht zeigen, weil sich Männer sonst angemacht fühlen könnten. Es ist dazu da, Frauen in ihre… Mehr

szenaria
3 Jahre her

Sollte das Urteil muss zwingend angefochten werden. So sehe ich darin die Gefahr einer sich immer weiter vertiefenden Spaltung der Gesllschaft. Die sozioökonomischen Grundlagen der Erziehungsberechtigten sind bereits jetzt entscheidend für die Bildungchancen der Kinder. Auch wird sich die Entstehung weiterer Privatschulen zeigen. Diejenigen, die es sich irgendwie leisten können, werden die Schulwahl hinsichtlich ihrer eigen weltanschaulichen oder religiösen Prägung gewichten. Zu sehen ist hierbei nicht nur die Problematik der Kopftuch tragenden Lehrerein, sondern auch die immer jüngeren und zahlreicher werdenden Mädchen, denen das Schleiertragen in der Öffentlichkeit auferlegt wird. Patriachalische Erziehungsmuster werden gefördert, was die Spaltung der Gesellschaft vorantreibt.… Mehr

Manfred_Hbg
3 Jahre her
Antworten an  szenaria

Zitat: „Auch wird sich die Entstehung weiterer Privatschulen zeigen. Diejenigen, die es sich irgendwie leisten können, werden die Schulwahl hinsichtlich ihrer eigen weltanschaulichen oder religiösen Prägung gewichten.“

> UND jene hier schon länger lebenden die sich die Privatschule für ihr(e) Kind(er) nicht leisten können, könnten versucht sein ihr Kind im Nachbarstadteil mit der kopftuch- und buntfreien Schule bei zB Oma u.Opa anzumelden.

Auchentoshan
3 Jahre her

Wer eine tolerante und plurale Gesellschaft möchte, sollte nicht auf das Verbot religiöser Symbole setzen. Wir kommen weiter, wenn wir lernen, mit Unterschiedlichkeiten zu leben“, erklärte Jörg Antoine, Präsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg.

Der Islam steht eben nicht für Toleranz und Vielfalt. Man sieht, anhand der geifernden Proteste in der islamischen Welt, gegen die Wiederveröffentlichung der C. Hebdo-Karikaturen, was die meisten Muslime von Toleranz halten.

Meykel
3 Jahre her

Das geht doch viel zu langsam mit der Islamisierung Deutschlands. Warum nicht gleich Lehrerinnen, Staatsanwältinnen, Richterinnen in Burkas? Dann hat das Volk endlich mal was zu lachen!

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Meykel

Hamed Abdel Samad blickt weit über unseren Horizont:
Those muslims who say proudly #Corona has forced everyone to wear the niqab and forced women to stop shaking hands with men and forced singers and dancers to stop their performances. Don’t u actually notice that you’re comparing ur religion to a deadly epidemic?
#COVID19
https://twitter.com/hamed_samad/status/1246433751648866304