Empörung über Ex-Verfassungsrichter Voßkuhle und das Aussprechen des Offensichtlichen

Der frühere Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle erfährt eisige Reaktionen aus Brüssel und von den deutschen Regierungsparteien. Er hatte moniert, die EU-Kommission wolle „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat" einführen. Das Offensichtliche kritisch zu benennen, soll als unappetitlich erklärt werden.

IMAGO / Christian Spicker
Andreas Voßkuhle

Man muss wahrlich nicht Verfassungsrichter oder Staatsrechtler sein, um in der Europäischen Kommission und nicht zuletzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein mächtiges Interesse an der langfristigen Etablierung einer de-facto-Staatlichkeit der EU und der eindeutigen Unterordnung der Nationalstaaten auszumachen. Andreas Voßkuhle hat das Naheliegende und Offensichtliche nun ausgesprochen, als er vor einigen Tagen über diese „tiefere Motivation“ hinter dem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland sprach und davon, dass diese „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat“ einführen wolle.

Die empörten Reaktionen in Brüssel und Berlin über den ehemaligen deutschen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zeigen, dass er da ganz offensichtlich an einen wunden Punkt rührt. Die getroffenen Hunde bellen nun. Für besondere Empörung sorgt, dass Voßkuhle von „kollusivem Zusammenwirken“ zwischen den EU-Institutionen und dem EuGH sprach. Das ist der juristische Fachbegriff für ein unerlaubtes Zusammenwirken.

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Die Kommission selbst begründet ihr Verfahren natürlich nicht so. Sondern damit, dass das Bundesverfassungsgericht 2020 unter Voßkuhles Vorsitz ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verworfen hat. Das verletzt ihrer Ansicht nach den Grundsatz vom Vorrang des EU-Rechts. Voßkuhle und seine Richter-Kollegen hatten ein billigendes Urteil des EuGH zu Krediten der Europäischen Zentralbank an europäische Länder, beziehungsweise die Begründung dafür als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ bezeichnet.

Das konkrete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland übrigens ist allein deswegen fragwürdig, weil überhaupt nicht ersichtlich ist, was dabei herauskommen soll. Es richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes. Aber moniert wird nicht das Handeln der Bundesregierung, sondern ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Letzteres ist bekanntlich – gemäß dem Prinzip der Gewaltenteilung – unabhängig von der Bundesregierung. Was die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens eigentlich von der Bundesregierung erwartet, bleibt unklar. Soll sie das Gericht abstrafen? Das kann sie gar nicht – Gott sei Dank. Soll das Gericht sein eigenes Urteil zurücknehmen? Undenkbar. Der eigentliche Zweck scheint darum im Verfahren beziehungsweise dessen Öfflichtkeitswirkung selbst zu liegen: ein Rüffel gegen das deutsche Verfassungsgericht.

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Diejenigen, die Voßkuhle nun kritisieren, tun dies letztlich in Form eines Maskentheaters. Sie kritisieren Voßkuhles Worte, werfen ihm das Fehlen „juristischer Argumente“ vor, aber sie widerlegen seine Kritik gar nicht sachlich. Denn jedermann weiß ja, dass es tatsächlich starke Kräfte nicht nur in der Kommission gibt, die das Machtverhältnis zwischen EU und Nationalstaaten zugunsten ersterer verschieben wollen. Und es ist kein Geheimnis, dass der EuGH seit jeher eine Hochburg dieser Tendenz ist. Das ist das eigentliche Konstruktionsproblem dieses Gerichts: Es hat sich nie mit der Rolle eines politisch neutralen Wächters des europäischen Rechts begnügt, sondern stets mehr oder weniger offen eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Union (und damit auch seiner eigenen) gegenüber den Mitgliedstaaten betrieben. EuGH-Richter sehen sich eben nicht nur wie andere Verfassungsrichter als Wächter einer bestehenden Rechtsordnung, sondern als Vorkämpfer einer zukünftigen, übernational-europäischen. Dem EuGH ist immer wieder und nicht erst jetzt von Voßkuhle der Vorwurf gemacht worden, selbst politische Ziele zu verfolgen, nämlich ein „Agent der Zentralisierung“ (Roland Vaubel) zu sein. Zurecht.

Wenn ein Gericht nicht mehr nur neutraler Wächter der Rechtsordnung ist, sondern derart offensichtlich zum Treiber eines politischen Ziels wird, ist es nicht verwunderlich und auch nicht verwerflich, wenn es dafür mit politischen und nicht mehr nur juristischen Argumenten kritisiert wird. 

Aber genau das wollen sich der EuGH und die treibenden Kräfte auf ihrem Weg zum europäischen Bundesstaat ersparen. Dieser Weg soll politischer Kritik möglichst enthoben werden, indem er zu einer Angelegenheit des Europäischen Rechts erklärt wird. So ist die scharfe Zurückweisung Voßkuhles durch den früheren EuGH-Richter Jose Luis da Cruz Vilaca einzuordnen, der Voßkuhle vorwarf, seine „Antipathie” gegen den EuGH beruhe auf „keinerlei juristischen Argumenten”, sondern nur auf auf bloßen „Vermutungen über mutmaßliche geheime Absichten” des Gerichtshofes. Voßkuhle wird also auch noch in die Nähe von Verschwörungstheorien gerückt.

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Ähnlich gelagert war auch die Reaktion von Heribert Hirte. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Unterausschusses Europarecht, nannte Voßkuhles Wort vom „kalten Weg“ zum Bundesstaat „außerordentlich unglücklich“. Die naturgegebene Spannung zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten könne nur durch Dialog gelöst werden „und nicht durch harsche Worte“. Mit dem Vorwurf der „kollusiven Zusammenarbeit“ zwischen europäischen Institutionen und dem EuGH unterstelle Voßkuhle „eine fehlende Unabhängigkeit“ des Gerichts. Das lege „die Axt an die europäische Rechtsgemeinschaft“. Man fragt sich, wie sich Hirte einen Dialog vorstellt, in dem „harsche Worte“ nicht fallen dürfen.

Das Motiv der vereinten Empörung über Voßkuhle ist klar: Widerstand gegen den unerklärten aber unübersehbaren Anspruch des EuGH und den politischen Zug zum europäischen Bundesstaat soll als unangemessen, ja fast als unappetitlich abgestempelt werden. Das Muster kennt man von anderen Politikbereichen. 

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Kommentare ( 133 )

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Vox critica
3 Jahre her

Die EU, offenbar eine verfassungswidrige Vereinigung?

Albert Pflueger
3 Jahre her

Es fehlt eine nationale Bourgoisie, die im Rheinischen Kapitalismus noch in der Lage war, dafür zu sorgen, daß die Interessen des eigenen Landes politisch zur Geltung gebracht wurden.

Karl Schmidt
3 Jahre her

Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Rechtsordnung gegen Übergriffe aus der EU zu schützen. Alle nationalen Verfassungsgerichte sind dazu verpflichtet mit Blick auf die eigene Verfassung. Der EuGH hat dazu nichts beizutragen, weil das außerhalb seiner Kompetenz liegt. Welchen Dialog soll das Bundesverfassungsgericht also führen? Soll mit dem EuGH etwa über die Auslegung der deutschen Verfassung verhandelt werden? Warum tauchen solche Politiker nicht im Verfassungsschutzbericht auf?

Ralf Poehling
3 Jahre her

Voßkuhle hat recht. Man versucht die EU mittels Vertragsbruch zu einem Zentralstaat zusammenzuführen. Dass gerade ein Verfassungsrichter dies klar benennt, sollte jedem Normalbürger zu denken geben.
Im Moment wird die AFD von vielen Seiten heftig dafür kritisiert, den Dexit anzustreben. Der Moment wird kommen, wo man uns dafür Beifall zollen wird.
Die rechtsbrecherischen EU Technokraten brauchen einen kräftigen Tritt vors Schienenbein, sonst hören die mit ihren Rechtsbrüchen nie auf.

CIVIS
3 Jahre her

Absolut richtig: Die Empörung über den Ex-Verfassungsrichter Voßkuhle ist vollkommen gerechtfertigt. Aber nicht bzgl. des aktuellen Aussprechens des Offensichtlichen, sondern wegen seiner Leistungen, Taten und Aussagen während seiner Amtszeit. Heute outet sich dieser Herr als Mahner, …während seiner Amtszeit betätigte er sich jedoch als Schönredner, Relativierer und Beschwichtiger. Hierzu verweise ich auf einen Artikel auf Deutschlandfunk.de vom 19.01.2016 mit Aussagen des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Voßkuhle und der Überschrift: „Man muss das Grundgesetz nicht lieben, aber es respektieren.“ >> Voßkuhle meinte dazu, in den vergangenen 5 Jahren sei „eine Sensibilität eingetreten dafür, dass man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann“ und „Verträge weit… Mehr

Last edited 3 Jahre her by CIVIS
Armin Latell
3 Jahre her

Das Muster ist ganz eindeutig: marxistisch, leninistisch, faschistisch. Diskreditiere jede Art der Kritik, von wem auch immer, denunziere den Kritiker, zerstöre ihn gesellschaftlich, seine Reputation, wenn das nicht ausreicht, finanziell und, ultima ratio, physisch. NSDAP, SED haben es vorgemacht, jahrelang erfolgreich praktiziert. Wenn ich mich recht erinnere, hat sich Voßkuhle, noch als Präsident des Bundesverf.gerichts, auch unnötigerweise polit. geäußert. Wie kann er so naiv sein, dass sein Lamento nicht sanktioniert werden würde? Das musste ihm doch klar sein! Willkommen in der EUDSSR.

Demokratius
3 Jahre her

A. M. wird glücklich sein darüber, dass dieser Vosskuhle jetzt a. D. ist und sie das BVG jetzt “in der Hand“ hat. Beim gemeinsamen Abendessen wird sie den Richtern sicher deutlich gemacht haben, was sie in zukünftigen Verhandlungen von ihnen erwartet.

Corvus
3 Jahre her

Die Transformation wurde ja schon längst von unserer, allseits geliebten und beliebten Kanzlerin A. M erkel ausgesprochen. Meiner persönlichen Meinung nach und das nur für mich alleine. Nicht, dass irgendjemand meint, ich wüsste es wirklich,….aber Erich hat gewonnen! Er hat sein Mädel in den Westen geschickt, um umzusetzen, was ihm versagt war. Und? Es hat geklappt! Erich, vielen, lieben Dank und endlich können wir wieder offen sagen,….“Nümand hat vor, hier eine Mauer zu bauen! Lang lebe der Sozialismus!“,….oder so!? Was mich etwas stutzig macht, das es z. Z. so viele Wähler gibt, die von deutscher Geschichte, warum auch immer, überhaupt… Mehr

bfwied
3 Jahre her
Antworten an  Corvus

Die Linken, zu denen ja die Grünen gehören wie das Amen zur Kirche, sehen sich bald am Ziel ihrer Wünsche, dem Aufbau eines neuen Sozialismus, der mit Hilfe der Überwachung und Vergabe von „Bonus- und Maluspunkten“ à la China faktisch den Kommunismus einführt. Die Deutschen sind naiv und werden möglichst dumm gehalten, damit die Linksgrünen ihren Traum eines vollkommen egalitären Staates für alle Erdbewohner einführen können. Ich denke, es gibt sehr bald handgreifliche Probleme bzw. Problemlösungsversuche, sehr wahrscheinlich, wenn die Besteuerung derart in das Eigentum eingreift, dass sich die Leute keine Heizung mehr leisten können und kein Benzin zum Pendeln,… Mehr

Wolfsohn
3 Jahre her
Antworten an  Corvus

Tja – chillen ist angesagt!

Hairbert
3 Jahre her

Für die identitätsschwachen Deutschen war es von Anfang an verlockend, sich hinter der EU zu verstecken oder besser: in der EU aufgehen zu wollen. So weit so schlecht. Aber dass da inzwischen so viele andere Länder auch in Richtung Selbstaufgabe mitmachen wollen (oder es zumindest vorgeben), ist schon erstaunlich. Denn als möglicher Anreiz ist ja SO viel Umverteilungsmasse auch nicht aus DE herauszuholen, als dass es für alle reicht. Oder aber, wenn es nicht stupid German Money ist, ist es dann die Aussicht auf die Diktatur, was die „demokratischen Kräfte“ vieler Länder reizt und plötzlich zu „guten Europäern“ werden lässt?… Mehr

twent80
3 Jahre her

Es wurde Zeit, dass man diesem Herrn einmal seine Grenze aufweist. Kennt er denn nicht das Mäßigkeitsgebot des Beamtenrechts? Offensichtlich nicht. Herr Voßkuhle ist schon in der Vergangenheit mit seinen obskuren Ansichten aufgefallen.
Er ist eine Schande für das deutsche Justizwesen. Es gibt innerhalb der EU, auch als Großbritannien noch Mitglied war, kein Verfassungsgericht, das seine Ansichten zustimmt. Weis der denn nicht, dass Verträge einzuhalten sind? Das gilt auch für den Vertrag, in dem sich Deutschland verpflichtet, Urteile des EuGH zu übernehmen. Voßkuhle ignoriert das.
Es ist daher folgerichtig, dass die demokratischen Parteien dieses Verhalten rügen.
 

Demokratius
3 Jahre her
Antworten an  twent80

Das BVG soll zur Übernahme der EuGH- Urteile auch in den Fällen verpflichtet sein, in denen diese Urteile die bestehenden Verträge eindeutig verletzen? Ich fasse es nicht!

twent80
3 Jahre her
Antworten an  Demokratius

Es geht nicht um Verträgen von Dritten. Es geht darum, ob Deutschland die Urteile des EuGH akzeptiert, so wie vertraglich unterzeichnet. Den Unterschied sollten Sie aber kennen, wenn Sie schon die Rechtsprechung des EuGH kritisieren. Alles andere, wäre politische Polemik.

bfwied
3 Jahre her
Antworten an  twent80

Geben Sie sich gerne auf? Offensichtlich! Oder wissen Sie nicht, was es bedeutet, wenn die ungewählten Kommissare – s. Juncker, der sagte, dass die EU rundweg völlig undemokratisch sei und nicht in die EU aufgenommen werden könnte, falls sie Mitglied werden wollte(!!) – über den Weg Deutschlands bestimmen und somit über unseren Wohlstand und unsere Lebensbedingungen? Die EU, EZB, Berlin halten sich nicht an die Verträge, an fast gar keine – unbekannt? Was glauben Sie, haben die Kommissare und ihre Stäbe mit den Bedingungen in Deutschl. am Hut? Glauben Sie wirklich, wir hätten dann überhaupt noch etwas zu lachen? Denken… Mehr

twent80
3 Jahre her
Antworten an  bfwied

Halten wir einmal fest. Es gibt die EU-Kommission u. den EuGH. Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir haben uns vertraglich verpflichtet, dass wir die Urteile des EuGH akzeptieren. Übrigens: Großbritannien akzeptiert das auch nach dem Austritt. Wenn Sie aus lauter politischem Hass auf die EU das nicht verstehen, haben Sie ein persönliches Problem, dass aber nichts mit der EU zu tun.

Lee Bert Aire
3 Jahre her
Antworten an  twent80

Es gibt eine ganze Reihe „vertragliche Verpflichtungen“, die ohne Skrupel gebrochen wurden. Mit dem Segen des EuGH.

Armin Latell
3 Jahre her
Antworten an  twent80

Soweit ich weiß, sind die Briten u.a. deswegen aus der EU ausgetreten. Und niemand kann behaupten, dass Polen, Ungarn, Tschechen, Kroatien, Slowenien so wirklich mit dem „EU-Rechtssystem“, einverstanden sind. Auf keinen Fall wurde vereinbart, dass „EU Recht“ über dem deutschen Grundgesetz steht. Ganz im Gegenteil. Welche demokratischen Parteien meinen Sie? Die Linke, die Grünen? Btw.: Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18). –> das ist eine Schande für das deutsche… Mehr

twent80
3 Jahre her
Antworten an  Armin Latell

Großbritannien akzeptiert weiterhin die Urteile des EuGH. Das müssen wir auch. Das Prinzip „Verträge sind einzuhalten!“ kennen wir auch in unserem Rechtssystem. Deutsche Staatsanwaltschaften sind eben weisungsgebunden, was ein Überbleibsel aus der Nazizeit ist. Es ist daher an der Zeit, dass dieses Überbleibsel abgeschafft wird. Und das soll eine Schande für das deutsche Justizwesen sein? Erklären Sie das einmal den Leser dieser Zeitschrift.

Lee Bert Aire
3 Jahre her
Antworten an  twent80

Das Prinzip „Verträge sind einzuhalten“ sind der deutschen Politik völlig fremd.