Frankreich: Linke Parteien wollen Nicht-EU-Ausländern zum Wahlrecht verhelfen

Eine grüne Abgeordnete fordert das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler in Frankreich. Im Rechtsausschuss der Nationalversammlung bekam sie dafür eine Mehrheit. Der Vorschlag klingt aberwitzig, entspricht aber dem zunehmend zerfallenden Charakter der Nation.

picture alliance / abaca | Jumeau Alexis/ABACA
Léa Balage El Mariky, Nationalversammlung, Paris, Frankreich, 30.10.2025

„Frankreich den Nicht-Franzosen“, so hallt dieses Video im Nicht-allein-Echoraum von X wider. Ein anderer Nutzer kommentiert: „Sie verbringen ihre Zeit damit, über ausländischen Einfluss zu jammern, um am Ende das Wahlrecht an Ausländer zu vergeben.“ Einige finden den Beschluss unter gesuchten Gründen gut. Aber die meisten Reaktionen sind negativ. Der Rechtsausschuss der französischen Nationalversammlung hat in zweiter Lesung einen Vorschlag angenommen, der Nicht-EU-Ausländern für den Anfang das kommunale Wahlrecht geben will. Schon im Jahr 2000 hatte es eine Zustimmung des damaligen Rechtsausschusses gegeben. Im Parlament bekam der Vorschlag damals keine Mehrheit. Dort soll er am 12. Februar erneut diskutiert werden.

Eingebracht hat den Vorschlag die grüne Abgeordnete Léa Balage El Mariky, die es ungerecht findet, dass EU-Bürger in Frankreich schon nach kurzem Aufenthalt wählen dürfen, während das Marokkanern oder neuerdings Briten auch nach Jahren nicht möglich ist. Balage El Mariky, geboren 1990 als Tochter eines Autoverkäufers in der Pariser Vorstadt Évry, sitzt seit 2024 für die grünen Écologistes im Parlament. Den marokkanischen Nachnamen ihrer Mutter trägt sie erst seit 2016, aus Protest gegen ein Gesetz zur erweiterten Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler. Balages Prioritäten sind also gewissermaßen klar: für straffällige Ausländer, gegen Frankreich.

Nicht wenige sind nun die Stimmen, die hier einen Versuch linker Politiker sehen, sich Wähler und Kandidatur-Unterstützer für die Zukunft zu besorgen. Werden am Ende auch Zuwanderer mit fragwürdigem Aufenthaltsrecht in den Kommunen wählen oder gar das passive Wahlrecht nutzen? Wird es ihnen also möglich sein, Stadtrat oder Bürgermeister zu werden?

Migrationspolitik folgt derselben Logik

Das Journal du Dimanche kritisiert derweil eine „fast vollständige Gleichgültigkeit der Medien“ angesichts des Vorgangs. Das konservative Blatt sieht darin einen Ausdruck der „zunehmenden Infragestellung der französischen Nation“. Aufgelöst werde letztlich der Souverän der französischen Republik, die Schicksalsgemeinschaft der Franzosen, ein Vermächtnis der Revolution von 1789 (und so vieler anderer). Das JDD weist daneben auf die nicht gegebene Wechselseitigkeit (réciprocité) der Sache hin. In den meisten Herkunftsstaaten – von Marokko bis zu den einst französischen Komoren – gebe es keine derartigen Rechte für Franzosen. Aber natürlich ist es das souveräne Recht der Europäer, ihren Kontinent zum Ausverkauf freizugeben und Rechte wie Freibier zu verteilen.

„Die seit Jahrzehnten verfolgte Migrationspolitik und die Erweiterung der Wählerschaft folgen derselben Logik“, meint das Blatt. Der Historiker hatte die Nation selbst als „alltägliches Plebiszit“ definiert.

Die Franzosen selbst wurden freilich bisher nicht befragt, und ein Referendum wird auch nicht erwartet. Für die Wahlrechtsänderung haben, so versteht man aus dem JDD, neben Macronisten, Sozialisten, Ultra-Linken und Zentristen auch einige vorgebliche Gaullisten. Der General selbst würde sich wohl aus dem Grabe erheben, wenn er es könnte und von diesem Verhalten hörte.

Frankreich ist singulär gespalten

Allerdings wies die Republikanerin Elisabeth de Maistre den Vorschlag eindeutig zurück: Aus der „Vergessenheit“ hätten die Abgeordneten dieses „alte Thema“ herausgeholt, das sich einem „grundlegenden Verfassungsprinzip seit der französischen Revolution“ widersetzt: „Das Wahlrecht ist unlösbar mit der Nationalität verbunden.“ Thibaut Monnier, der als Unabhängiger der Fraktion des Rassemblement national angehört, bezeichnet das Projekt als „trojanisches Pferd der ausländischen Einmischungen“ und als „Schlag gegen unseren nationalen Zusammenhalt“. Die Linke von den Kommunisten bis zu den Grünen steht geschlossen hinter dem Vorhaben. Die Macronisten könnten im Plenum wohl ihre Opposition gegen das Projekt entdecken. Aber das ist keineswegs sicher.

Das Vorhaben ist vor allem in einem Land wie Frankreich heikel bis gefährlich. Denn die Bevölkerungsstruktur des Landes ist singulär gespalten in mittlerweile drei große Gemeinschaften, die man verharmlosend auch zur schwarz-weiß-arabischen („black-blanc-beur“) Mannschaft verklären kann, wie einst im Fußball. 1998 war das.

Aber viele werden lachen: Die französische Idee ist schon lange in vielen europäischen Ländern Usus, vor allem im Norden des Kontinents. So dürfen Ausländer in den skandinavischen Ländern und Benelux auf kommunaler Ebene wählen, jedenfalls wenn sie für eine bestimmte Zeit im Land leben. In Skandinavien hat dieses Recht mit der Gemeinschaft der nordischen Staaten zu tun; später wurde das Recht ausgeweitet. In Slowenien gibt es für Berufstätige sogar ein gewisses Wahlrecht auf nationaler Ebene. Aber dort hat man es auch noch mit einer deutlich homogeneren Bevölkerung zu tun. Und natürlich gibt es immer bestimmte Bedingungen. Trotzdem ist die Praxis eher fragwürdig, selbst wenn ein dann wahlberechtigter Ausländer etwa einen Treueeid auf die belgische Verfassung ablegen muss.

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