Kritik ist erlaubt – wenn der Verfassungsschutz sie für angemessen hält

Der Verfassungsschutz maßt sich an, zu entscheiden, was legale und was illegale Kritik am Staat, am politischen System oder an den Medien ist. Kritik ist und bleibt erlaubt – sie darf nur nicht zu scharf sein. Welche Kritik zu scharf ist, entscheidet später ein Bürokrat im Bundesamt für Verfassungsschutz.

picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Während der Corona-Krise ließen sich die Proteste gegen das Impf-Reglement nicht sauber in das alte Links-Rechts-Muster der Politik einordnen. Um diese Bestrebungen trotzdem polizeilich und verfassungsschutzrechtlich erfassen zu können, wurde beim Bundesverfassungsschutz die Idee einer „verfassungsrechtlich relevanten Verunglimpfung des Staates“ eingeführt.

Die Idee war simpel: Wer den Staat über ein gewisses Maß kritisiert, dem kann zur Last gelegt werden, dass er den Staat, seine Politiker oder seine Institutionen verunglimpft. Diese Idee ist mittlerweile zum Selbstläufer geworden. So wurde ein Sonderstrafrecht eingeführt, das Meinungsäußerungen unter Strafe stellt, die „geeignet sind“, das „Wirken“ von Politikern „erheblich zu erschweren“.

Im vormals geheimen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur AfD wird dieser Gedanke aufgegriffen:

Auch wenn es einer politischen Partei nicht darauf ankommt, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen und durch ein anderes System zu ersetzen, kann angenommen werden, dass eine auf das Außerkraftsetzen des Demokratieprinzips gerichtete Verhaltensweise vorliegt, wenn es einer Partei darum geht, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu erschüttern, um sich die Gunst der Wählerinnen und Wähler zu sichern.

Milde Kritik ist erlaubt!

Und weiter schreibt der Verfassungsschutz:

Vor diesem Hintergrund kann bei Äußerungen, die darauf abzielen, das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage zu stellen, durchaus angenommen werden, dass diese über eine zulässige Machtkritik hinausgehen und auf ein Außerkraftsetzen des Demokratieprinzips gerichtet sind.“

Der Verfassungsschutz gesteht der Opposition zwar das Recht zu, auf „etwaige bestehende Missstände des parlamentarischen Systems“ hinzuweisen. Aber:

Über solche Kritik hinausgehende gehäufte pauschale Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegenüber anderen demokratischen Parteien und deren Politikerinnen und Politikern können aber unter gewissen Voraussetzungen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darstellen.“

Was ein legales Niveau von Kritik ist, das will der Verfassungsschutz im Laufe seiner Untersuchung selbst feststellen können. Dass die AfD über dieses Niveau an Kritik hinausgeht, versteht sich von selbst – auch wenn die Beamten nie feststellen, wo denn die Grenze überschritten wurde. Man kann also davon ausgehen, dass ein einzelner Facebook-Post mit Kritik an der Politik noch legal ist – also, solange die Kritik nicht allzu scharf vorgetragen wird. Ob ein Bürger aber über das legale Niveau von Kritik in die Verleumdung des Systems gerutscht ist, weiß er erst, wenn der Verfassungsschutz Akten über ihn anlegt.

Tino Chrupalla zum Beispiel machte den Fehler, dass er in einer Rede forderte:

Perspektivisch muss aber Europa seine Verteidigung wieder in die eigenen Hände nehmen. Das muss es sein. Es muss souverän sein und auch Deutschland muss an seiner Souveränität arbeiten. Das sehen wir doch aktuell, dass wir das in vielen Bereichen eben nicht sind.

Die Forderung nach Souveränität sei eine rechtsextreme Formulierung, da es impliziere, dass Deutschland nicht über seine eigenen Geschicke entscheiden könne, so das Gutachten des Verfassungsschutzes.

„So spricht etwa der pauschale Vorwurf, die Bundesrepublik sei nie ein souveräner Staat gewesen und sei es auch weiterhin nicht, der Bundesrepublik Deutschland in diffamierender Weise die Volkssouveränität und damit ihren demokratischen Charakter ab“, urteilt ein ungewählter Bürokrat im Bundesamt.

Aber aufgepasst! Wenn gefordert wird, Deutschland müsse „technologische Souveränität“ von amerikanischen Unternehmen erlangen, dann ist das nicht Rechtsextremismus. Jedenfalls ist der Redaktion nicht bekannt, dass das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes wäre.

Auch wer anderweitig thematisiert, dass Deutschland von Entscheidungen in anderen Ländern, besonders in den Vereinigten Staaten, abhängig ist, ist tendenziell Rechtsextremist. Die Forderung nach dem Abzug amerikanischer Truppen und Atomwaffen aus Deutschland ist historisch sowohl im extrem rechten als auch im gemäßigt linken Lager nicht unbekannt. Dass Birgit Bessin (seit 2025 MdB der AfD) forderte: „Wir verlangen den Abzug aller alliierten Truppen aus Deutschland, inklusive aller ihrer Waffen und Atomwaffen. Damit Deutschland endlich wieder eigene Souveränität hat“, ist ein weiterer Beweis für den Verfassungsschutz.

Kanzler Friedrich Merz sagte im Februar dieses Jahres in der „Berliner Runde“: „Für mich wird absolute Priorität haben, so schnell wie möglich, Europa so zu stärken, dass wir Schritt für Schritt auch wirklich Unabhängigkeit erreichen von den USA.“

SPD-Politiker Michael Roth forderte im ZDF-Morgenmagazin: „Wir können nicht länger auf die USA vertrauen, sondern wir müssen aus eigener Kraft etwas tun.“ Damit meinte er den Ausbau der Verteidigungsfähigkeit Europas.

Konstantin von Notz (Grüne) fordert: „Viel zu lange haben sich Deutschland und andere europäische Dienste [Geheimdienste, Anm. d. Red.] auf die Führungsrolle der USA verlassen.“

Die folgende Aussage ist aber als rechtsextremismusverdächtig dem Verfassungsschutzpapier entnommen: „Wenn wir wirklich souverän werden und uns also von den USA emanzipieren wollen, brauchen wir Partner. Alleine schaffen wir das nicht.“ Das kommt aber von Hans-Thomas Tillschneider, MdL der AfD in Sachsen-Anhalt.

Natürlich gibt es auch härtere Aussagen. So wird Björn Höcke zitiert, der Politiker „der etablierten Parteien“ (sic Verfassungsschutz) „Statthalter des US-Establishments im Vasallenstaat BRD“ nannte.

Man merke: Wer den vom Verfassungsschutz als zulässig erachteten Diskurs verlässt, ist tendenziell rechtsextremistisch. Wie soll in einer Demokratie gestritten werden, wenn ein Geheimdienst über die Legitimität der öffentlich vorgetragenen Argumente entscheidet?

Der Verfassungsschutz macht sich auch zum Wächter über die Medienwelt. Wer das bestehende Mediensystem der Bundesrepublik in Abrede stellt, der muss ein schlechter sein, denn:

„Im Zuge der Infragestellung der staatlichen Souveränität wird wiederholt unterstellt, es gebe keine Pressefreiheit, sondern die Medien würden durch die Regierung bzw. durch außenstehende Mächte gesteuert.“

Hier wird wieder Björn Höcke durch den Verfassungsschutz zitiert: „Es gibt in Deutschland keine Radio- und Fernsehsender, die als notwendige Gegenmacht gegen die zwangsfinanzierten Staatssender auftreten könnten, um unseren Weg zu unterstützen und ihm Gehör zu verschaffen. Präsident Trump wäre ohne Fox-News nicht möglich gewesen. Ebenso wird die AfD ohne starke Medien einen Durchbruch nicht schaffen können.“

Die Leser dieser Stelle sollten aufpassen, dass sie der Analyse Höckes nicht zustimmen. Das könnte gefährlich werden.

An anderer Stelle wird er erneut zitiert: „Die Medien werden in Deutschland selbstverständlich komplett von der Regierung kontrolliert. Alternative, oppositionelle Meinungen sind nicht vertreten.“
Das ist Schwachsinn. So kritikwürdig die Verflechtung von öffentlichrechtlichen Medien und Politik ist, so staatstragend einige private Medien agieren, ist es eine übermäßige Zuspitzung von Regierungskontrolle zu sprechen. Auch kann sie nicht auf alle Medien angewendet werden oder wo erscheint dieser Text gerade? Aber die Unterteilung von Meinungen in inhaltlich richtig oder falsch, in legitim oder illegitim, in legal oder illegal ist nicht Aufgabe eines Inlandsgeheimdienstes.

Auch muss auf sprachliche Reinheit achten, wer über die Politik in Deutschland diskutieren will. Es ist Usus, die Parteienlandschaft in „demokratische Parteien“ (alle außer der AfD) und „undemokratische“ (AfD) aufzuteilen. Das ist keine Verunglimpfung des politischen Systems. Es ist auch keine Ablehnung des Mehrparteiensystems – jedenfalls kritisiert der Verfassungsschutz diese Begriffe nicht. Doch wer von „Blockparteien“ oder „Kartellparteien“ spricht, der unterstellt dem politischen Gegner, dass er keine Opposition zulassen oder nur für den eigenen Vorteil handeln wolle.

Das konstituiert für den Verfassungsschutz eine Ablehnung des Mehrparteiensystems und damit der Demokratie als Ganzes:

Dabei wird durch die Nutzung von Begriffen wie ‚Kartellparteien‘ suggeriert, die (anderen) Parteien seien überhaupt nicht in der Lage, Teil eines freien Meinungsbildungsprozesses und entsprechend demokratischer Abläufe zu sein; damit wird in einer dem Demokratieprinzip widersprechenden Weise die Möglichkeit ausgeschlossen, die anderen Parteien könnten auch gleichwertig sein.“

Es bleibt die Frage: Warum obliegt es ungewählten, gesichtslosen Bürokraten im Bundesamt für Verfassungsschutz zu entscheiden, was ein angemessenes Niveau an Kritik am Staat, am Parteiensystem, an Medien und Institutionen ist? Um sicherzugehen, dass keiner der 4.400 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hier etwas falsch versteht, sofern er mitliest: Nein, der Autor behauptet nicht, der Diskurs in Deutschland würde eingeschränkt. Das wäre ja verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 49 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

49 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Jan Frisch
1 Monat her

Ich sehe keinen Grund auch nur einen Pfifferling auf die Einschätzung dieser Sprachstümper des Verfassungsschutzes zu geben, da es müßig ist mit bösartigen Bedeutungsleugnern auch nur zu reden.

mediainfo
1 Monat her

… Sonderstrafrecht eingeführt, das Meinungsäußerungen unter Strafe stellt, die „geeignet sind“, das „Wirken“ von Politikern „erheblich zu erschweren“. Wichtig in der Absicht derer, die so etwas eingeführt haben, ist dabei aus meiner Sicht, dass für die mit dem Strafrecht Bedrohten nicht erkennbar ist, wo ihre eigene Meinungsäußerung, die sie tätigen wollen, auf der Skala von legal bis strafbar, einzuordnen wäre. Sonst könnten sie sich ja nachweisbar genau an dieser Grenze bewegen und dabei amüsieren. Nein nein, das muss offen bleiben, dem nachfolgenden Urteil einer unsichtbaren Instanz überlassen, nur so entfaltet sich beim Empfänger die diffuse Angst, zu „weit“ zu gehen.… Mehr

Schroedingers Katze
1 Monat her

Jeder jener verfluchten Staatsdelegitimierer, die sich am Niedergang des Landes nur noch belustigen und unsere Regenten mit Hohn und Spott überschütten, hatte am „Geheimgutachten“ seine helle Freude: Endlich ist sie da, die Orwellsche Neusprechfibel der verbotenen Worte und Formulierungen, wir harren der Umsetzung in Richtig-Falsch-Listen, um in den Schulunterricht einzufließen und Maßnahmen des Weltstaatsmannes Merzel nach dem erfolgreichen Feldzug gegen das „Königreich Deutschland“, seine Spitzel- und Advokatenschar auf Vordermann zu bringen, man kann die Drecksarbeit nicht auf ewig dem Großinquisitor Böhmermann und den Schlägertrupps der Antifa-SA überlassen und hoffentlich erfolgen bald Schulungen zur Erkennung der Spione und Agenten des neuen… Mehr

Peter Pascht
1 Monat her

Paul Celan – parallele Lebenslinien die sich kreuzten Margot Friedländer – parallele Lebenslinien die sich kreuzten Es keuzten sich die parallelen Lebenslinien von jüdischen Opfern des „NS-Faschismus“ mit den Lebenslinien von deutschen Opfern des „Sowjetfaschismus“. Paralele Lebenslinien die sich kreuzten in den gleichen KZ, gleichhen Namens (wie Mihailowka, u.a), die gleichen KZ die abwechselnd von Nazis und Sowjets genutzt wurden, die danach und davor als KZ für die politischen Häflinge des Kommunismus benutzt wurde. Parallele Lebenslinien die sich kreuzten in den gleichen KZ-Betten und KZ-Baracken in denen abwechselnd, je nach Kriegsglück, die jüdischen Opfern des „NS-Faschismus“ und die deutschen Opfern… Mehr

Peter Pascht
1 Monat her

Nichts ist daraus geworden. Hieß es denn nicht einstmal, danach: „Nie wieder eine politische Polizei“ „Nie wieder eine politische Justiz“ „Nie wieder Krieg“ Die Ursachen sind die gleichen geblieben die es schon mal gab, davor: Nichts hat sich gändert im Antlitz der häßlichen Fratze dieser Welt. „Nichts wird, was es nicht schon ist“ – Hugo von Hoffmansthal Nichts ist, was es nicht schon war. Es ist die gleiche Vanität, Hybris und Narzismus, jener welche die Macht hatten und haben über das Schicksal von Völkern, Macht welche sie sich zur Beute gemacht haben, damals wie heute, nicht nur in Deutschland, sondern… Mehr

Last edited 1 Monat her by Peter Pascht
Peter Pascht
1 Monat her

Es geht nich nur um den Verfassungsschutz, sondern auch um die Richter der deutschen Jusiz die allesamt zusammen mit der Mainstreampresse, in ihrer Phantasiewelt einer gessinugspolitisch totalitären „kulturellen Hegemonie“ leben, die sich über Grundgsetz, Recht und Gesetze gestell haben. Wie können deutsche Richter Klagen und Verurteileung wegen Islamophobie ? sprechen, wenn Augenzeugen ein Buch schreiben. „Der islamische Faschismus“ – Hamed Abdel-Samad „Die satanischen Verse“ – des Islam, Salman Rushdie Wie können Verfassungsschutz und Richter es nicht gemerkt haben und nicht zur Kenntnis nehmen, dass ein „kriminelles politisches Kartell“, schon längst einen Putsch gegen die freihheitliche Grundordnung verübt haben, „sich den… Mehr

November Man
1 Monat her

Im Bundestag werden schon die neuen Benimmregeln gemäß Anleitung des Kartells und seiner Dienste umgesetzt. So erhielt ein Abgeordneter der AfD eine Rüge oder Verwarnung weil er das Wort Re-Migration gesagt hatte. Re-Migration, ein ganz normales Wort aus der Migrationsforschung. Wo es Migration gibt, gibt es auch logischerweise Re-Migration. Aber kann also daran ableiten – das linke Kartell will die Migration, so viel wie nur möglich, aber es will keine Re-Migration.  

mediainfo
1 Monat her
Antworten an  November Man

Es will nicht nur Migration, es will Sprache, die dem widerspricht, erst ächten, und im nächsten Schritt kriminalisieren. Sie haben natürlich völlig recht, das ist ein ganz normales Wort, das einen bestimmten Vorgang beschreibt.

Man hat aber versucht, dieses Wort, auch im Zuge der Kampagne um die „geheime“ Konferenz am Lehnitzsee, mit Unsagbarbeit und Ungeheuerlichkeit aufzuladen. Der „Verstoß“ gegen diese Unsagbarkeit wurde gerügt.

Helfen.heilen.80
1 Monat her

Individuell macht das m.E. sicher einen Unterschied, ob man sich aufs engste mit einer Partei, wie z.B. der AFD verbunden fühlt (dann übernimmt man vermutlich gewissermaßen Mithaftung für jeden Senf, der irgendeiner in dieser Seilschaft absondert), oder ob man als, sagen wir mal Konservativer seine Meinung situativ, idealerweise maßvoll und differenziert in den Diskurs einbringt (und es einem eigentlich wurscht ist, welche Partei diese Meinung zur Umsetzung bringt). Aber was anderes: der V-Schutz untersteht, soweit ich das sehe, dem Innenministerium. So dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach die Novellierung und die gelebte Praxis auch ein wenig nach der jeweils aktuellen Zeitgeist… Mehr

Asurdistan
1 Monat her

In der Psychologie nennt man das glaube ich Projektion.Anderen werden die eigenen schlechten Gedanken, Gefühle und Taten ohne belegbare Beweise unterstellt,was dann im Extremfall eine paranoide Störung ist.

November Man
1 Monat her

Die liberal-demokratische AfD steht voll und ganz auf dem Boden unseres Grundgesetzes, will unsere Demokratie stärken und über Volksbefragungen und Volksentscheide zu einer für das Volk besseren Demokratie machen. Die Anderen aus dem Kartell wollen ihre Parteiendiktatur erhalten, ihre Macht noch weiter ausbauen und noch mehr Geld vom Bürger raffen. Deshalb will man die andersdenkende AfD mundtot machen und verbieten. Das ist der große Unterschied zwischen der AfD und den Kartellparteien.