Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem führen

Vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen oder behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag in Bezug auf den Eilantrag der AfD, die gegen die Hochstufung und deren öffentliche Bekanntgabe geklagt hatte. Auch ein Parteiverbot sei damit vom Tisch, bilanziert Rechtsanwalt Ralf Höcker

picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen oder behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden und damit einem Eilantrag der AfD weitgehend entsprochen. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung ist dem Verfassungsschutz damit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt.

Rechtsanwalt Höcker bilanziert auf X: „Wir haben für die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

Das Gericht stellte zwar fest, dass ausreichend Anhaltspunkte dafür bestehen, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Diese prägen nach Ansicht des Gerichts die Partei jedoch nicht so stark, „dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Die AfD vertrete „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Es gebe aber etwa keine „hinreichende Gewissheit“, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als „Konsequenz und Spiegel“ eines „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“, wie sie der Verfassungsschutz vornimmt, impliziere eine „programmatische Stringenz“ in Bezug auf die Ziele der AfD, „welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann“.

Damit folgt das Gericht der Argumentation des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht. Dieses hatte Anfang Mai 2025 öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft werde. Diese Bestrebungen macht der Verfassungsschutz vor allem am „ethnisch-abstammungsmäßigen“ Volksverständnis fest, das er als Grundlage für eine insgesamt „migranten- und muslimfeindliche“ Haltung wertet.

Diese Bewertung hatte von Beginn an Kritik hervorgerufen, unter anderem, da selbst das Grundgesetz die Abstammung als Parameter zur Feststellung der Volkszugehörigkeit betrachtet.

Bereits kurz nach der Bekanntgabe gab das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalteerklärung ab und sagte damit zu, die Behauptung, die AfD sei gesichert rechtsextrem, vorerst nicht aufrechtzuerhalten.

Die AfD hatte gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe geklagt und zugleich einen Eilantrag gestellt. Das nun ergangene Urteil ist die Entscheidung in diesem Eilverfahren. Sie kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 16 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

16 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Reimund Gretz
9 Minuten her

Ein Verfassungsschutz der sich verpflichtet fühlt Jagd auf eine Oppositionspartei zu machen schützt nicht die Verfassung, er macht sich zum Erfüllungsgehilfen der #Parteien, die ein @AFD – Verbot fordern!
Die Gerichte müssen den Verfassungsschutz auch im Hauptverfahren in die Schranken weisen!

Audix
19 Minuten her

Eilverfahren?? Unsere Justiz weiß nicht was Eile ist. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren kommt nach der nächsten Bundestagswahl, wetten?

ralf12
20 Minuten her

Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“ Das können die nicht. Die konnten das noch nie. Aus „wir wollen die AfD inhaltlich stellen“ wurde in der Praxis stets die Anendung von Taschenspielertricks um die stärkste Opposition und deren Wähler zu betrügen. Aktuell in Sachsen Anhalt, wie TE hier berichtet: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/neue-volksfront-in-magdeburg/ Sie haben Angst, ihre Posten zu verlieren. Sie können nichts anderes. Die Brandmauer ist Faschismus pur.

Hieronymus Bosch
25 Minuten her

Ja, aber das wird die Altparteien noch näher zusammenbringen, um weiterhin an der Macht zu bleiben! Um das Kartell aufzubrechen, müssten die Wähler umdenken. Doch davon ist nicht die Rede!

Ohanse
44 Minuten her

Alles, was die Altparteien vorhaben, ist Lug und Trug.

Endlich Frei
44 Minuten her

Wer so extrem links steht wie diese Bundesregierung, der ÖRR und der “Kulturberieb” (siehe die durch radikale Palästinenser eroberte Berlinade), für den ist freilich jede Opposition extrem rechts. Selbst wenn sie die volle Mitte und gesunden Menschenverstand repräsentiert.

Last edited 40 Minuten her by Endlich Frei
Endlich Frei
53 Minuten her

Die AFD ist nicht “gesichert rechtsextrem”, sondern “gesichert ehrlich”.

Aber das ist ja heutzutage mitunter das selbe.

Last edited 41 Minuten her by Endlich Frei
Kraichgau
1 Stunde her

ich frage mich beim VS immer,ob der das GG von vor 1999 eigentlich kennt,das ja damals eindeutig nicht „verfassungswidrig“ sein konnte und war. Damals galt noch das ius sanktus,das Abstammungsrecht der deutschen Staatsbürgerschaft(neben den auch damals möglichen Einbürgerungen),das hiess,wer deutsche Vorfahren hatte,hatte das absolute Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Also,was soll die „Abwertung“ des „völkisch-abstammungsmaessigen“ Volksbegriffs,wenn er selbst im GG definiert war? arbeitet der „Verfassungsschutz“ gegen die eigene „Verfassung/GG“? ich habe das damals noch im wirklich völlig unverdächtigen BW-Gemeinschaftskundeunterricht gelernt und für VÖLLIG richtig gehalten und halte es weiterhin für legitim (ein Franzose hat doch nicht weniger „Menschenwürde“,nur weil er… Mehr

Last edited 1 Stunde her by Kraichgau
MerkelistdasProblem
1 Stunde her

Es wäre an der Zeit , den Verfassungsschutzbericht objektiv zu analysieren und dann alle Parteien aufgrund dieser unglaublichen Kriterien auf Zuverlässigkeit zu untersuchen .

Dr.KoVo
1 Stunde her

Wie sind eigentlich die anderen Parteien „UnsererDemokratie“ einzustufen, die das Land in Grund-und Boden wirtschaften.