Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem führen

Vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen oder behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag in Bezug auf den Eilantrag der AfD, die gegen die Hochstufung und deren öffentliche Bekanntgabe geklagt hatte. Auch ein Parteiverbot sei damit vom Tisch, bilanziert Rechtsanwalt Ralf Höcker

picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen oder behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden und damit einem Eilantrag der AfD weitgehend entsprochen. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung ist dem Verfassungsschutz damit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt.

Rechtsanwalt Höcker bilanziert auf X: „Wir haben für die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

Das Gericht stellte zwar fest, dass ausreichend Anhaltspunkte dafür bestehen, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Diese prägen nach Ansicht des Gerichts die Partei jedoch nicht so stark, „dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Die AfD vertrete „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Es gebe aber etwa keine „hinreichende Gewissheit“, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als „Konsequenz und Spiegel“ eines „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“, wie sie der Verfassungsschutz vornimmt, impliziere eine „programmatische Stringenz“ in Bezug auf die Ziele der AfD, „welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann“.

Damit folgt das Gericht der Argumentation des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht. Dieses hatte Anfang Mai 2025 öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft werde. Diese Bestrebungen macht der Verfassungsschutz vor allem am „ethnisch-abstammungsmäßigen“ Volksverständnis fest, das er als Grundlage für eine insgesamt „migranten- und muslimfeindliche“ Haltung wertet.

Diese Bewertung hatte von Beginn an Kritik hervorgerufen, unter anderem, da selbst das Grundgesetz die Abstammung als Parameter zur Feststellung der Volkszugehörigkeit betrachtet.

Bereits kurz nach der Bekanntgabe gab das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalteerklärung ab und sagte damit zu, die Behauptung, die AfD sei gesichert rechtsextrem, vorerst nicht aufrechtzuerhalten.

Die AfD hatte gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe geklagt und zugleich einen Eilantrag gestellt. Das nun ergangene Urteil ist die Entscheidung in diesem Eilverfahren. Sie kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.

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Kommentare ( 60 )

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Enrico
1 Monat her

Ich kenne (lokalregional im Stuttgarter Speckgürtele zuhause) genug Grüne, Dunkelgrüne und andere linke Kaderspezialisten. Ich kann es daher nur immer und immer wieder runterleiern.
Wenn es auch nur den Anschein erwecken sollte, daß in diesem kaputten Land auch nur irgendwo irgendwann AfD-Protagonisten irgendwelche Entscheiderpositionen erobern könnten (Ministeriumsverantwortung, Finanzverantwortung o.ä.) und dadurch die „Gefahr“ bestünde, daß der Zasterstrom in bestimmte Richtungen gedrosselt werden könnte, dann können Sie und sie auf den Straßen der Republik in Deckung gehen.
Dann ist alles bisher Orchestrierte und Organisierte ein KITA-Spielkreis dagegen.

Protestwaehler
1 Monat her

Das wording „vorerst“ ist in diesem Zusammenhang besonders perfide, setzt es nämlich die grundsätzliche Annahme voraus dass es sich hierbei nur um einen vorübergehenden Zustand handelt, wobei die Möglichkeit eines dauerhaften Urteils nicht mal ansatzweise in Betracht gezogen wird. Tatsache ist allerdings, mit diese Urteil hat das Gericht eine ganz klare Tendenz gegen den VS auch für das Hauptverfahren artikuliert. Vielmehr sollte sich nun die Frage stellen, nachdem sich die SPD hier nun mehrfach dem Machtmissbrauch schuldigt gemacht hat, wann endlich über deren Beobachtung und Verbot diskutiert wird… denn Faesers Irrwege waren keine Einzelfälle sondern sind strukturell in der SPD… Mehr

November Man
1 Monat her

Nach diesem Urteil ist es jetzt an der Zeit, dass der BfV-Präsident Sinan Selen entweder freiwillig zurücktritt oder rausgeworfen wird. Selen ist nicht mehr tragbar an der Spitze einer Behörde, die die Verfassung und nicht politische Interessen schützen soll. Ebenfalls zurücktreten oder rausgeworfen gehört der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer der das gesamte Lügengebäude gegen die AfD erfunden hat und positive Gutachten zur AfD unterschlagen hat. Der thüringische Verfassungsschutzpräsident Kramer hatte erst letztes Jahr behauptet die AfD habe inhaltlich nichts zu bieten. Diese spezielle Bewertung sei rechtswidrig, befand das Thüringer Verwaltungsgericht , da sie gegen die Neutralitätspflicht des Präsidenten verstoße. Kramer… Mehr

November Man
1 Monat her

Die AfD ist jetzt gesichert nicht rechtsextrem. Während man die Kartellparteien alle als gesichert linksextremistisch einstufen kann. Die Linksextremisten haben Schreikrämpfe und Atemnot bekommen und lecken in der Lügenpresse gerade ihre Wunden. Sie sind nicht mal bereit ein Urteil eines Verwaltungsgerichts zu akzeptieren und zu respektieren. Linksextreme sind einfach ein widerliches Volk. 

Protestwaehler
1 Monat her
Antworten an  November Man

Abwarten, sollte die AfD demnächst eine oder auch zwei Landesregierungen im Osten stellen, könnte man dieses gesamte VS System ad absurdum führen, sollte die AfD dann alle anderen Parteien vom VS beobachten und einstufen lassen hahaha… da würde sich die halbe Nation schlapplachen 😉
Wie du mir so ich dir, und wer zuletzt lacht lacht sowieso am besten !
Und dann will ich noch mal das Geschwätz vom angeblich unabhängigen VS hören 😉 Diese überheblichen Pharisäer füttert man am besten mit ihrer eigenen Medizin !!!

Thorsten
1 Monat her

Ein wichtiger Aspekt ist übrigens, dass damit das 1000-seitige Pamphlet des Verfassungsschutzes als ziemlich unbedeutend eingeschätzt wurde.
Also ein MAMMUT-Projekt des VS ist nur Makulatur. Damit steht die ganze Behörde als unfähig da.
Sie kann nicht mal darauf hinweisen, wie luschig ihr Machwerk ist. Der VS steht „politisch zur Disposition“.

Protestwaehler
1 Monat her
Antworten an  Thorsten

Tausend Seiten voller NICHTS, und dann was von Klimarettung schwafeln 😉

November Man
1 Monat her

Das gesprochen Urteil werden sich die vereinigten Linksextremisten ganz sich nicht gefallen lassen und keinesfalls akzeptieren. Im Linksextremismus werden Abtrünnige hart bestraft. Man wird sich diese Richter vorknöpfen und mit Sanktionen und Erpressungen überziehen. So mancher wird sich im vorzeitigen Ruhestand wieder finden und Andere werden an ein Amtsgericht in der Pampa versetzt. Noch sind die Linksextremen an der Macht, noch können sie sich alles erlauben, aber hoffentlich nicht mehr lange. Dann kehrt wieder Recht und Ordnung ein in unser Land.

Rainer Schweitzer
1 Monat her

„…dass ausreichend Anhaltspunkte dafür bestehen, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Diese prägen nach Ansicht des Gerichts die Partei jedoch nicht so stark, „dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Was das auch heißt? Meine Meinung: CDU: Eine Angela Merkel, die sich gegen die Verfassung stellte, indem sie als Bundeskanzlerin demokratische Wahlen manipulierte, ein Daniel Günther, der sich öffentlich zu Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bekannte, prägen die CDU nicht so stark, „dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. SPD: Eine Nancy Faeser, die ihr Amt… Mehr

November Man
1 Monat her

Also, wenn der von Linksextremisten politisch missbrauchte Verfassungsschutz das bereits öffentlich gemachte Sammelsurium von aus dem Internet kopierten Aussagen von AfD-Politikern dem Gericht als Beweis vorgelegt hat sind sie mehr als dumm. Vor Gericht braucht man zwingend zweifelsfreie Beweise. Der Verfassungsschutz und seine Mitstreiter aus den Lügenmedien und anderen Linksextremen haben nicht Einen. Eine satte Mehrheit der Bundesbürger stehen übrigens hinter der liberal-demokratische AfD und lehnen einer Umfrage zufolge ein Verbot der AfD eindeutig ab. 52 Prozent sprechen sich klar und deutlich gegen ein Verbot aus. Im Osten unseres Landes sind sogar fast zwei Drittel, 65 Prozent, der Befragten gegen… Mehr

Thorsten
1 Monat her
Antworten an  November Man

Der VS wurde von CDU und SPD politisch mißbraucht. Namentlich Merkel hat ihn gegen die AfD positioniert und Scholz und Faeser sind Trittbrett gefahren.
Was für eine Schande für die gesamte Bundesrepublik.

Kuno.2
1 Monat her

Wahrscheinlich wird auch die Angst vor der US Regierung eine Rolle gespielt haben. Denn Vizepräsident Vance sagt nichts anderes wie Weidel.

Juergen P. Schneider
1 Monat her

Ab und zu zuckt er noch „unser Rechtsstaat“. Die ergangene Eilentscheidung zeigt bereits die Linie auf, die sich wohl im endgültigen Urteil dieser Instanz finden wird. Natürlich werden unsere Patentdemokraten dafür sorgen, dass die Sache in die nächste Instanz geht, in der man auf parteipolitische Gefolgschaft hofft. Die werden den Rechtsweg voll ausschöpfen, um den potenziellen AfD-Wählern zu suggerieren, dass ihre Stimmen am Ende nichts wert sein werden, da die AfD dann verboten werde. Es geht nur um diese psychologische Wirkung, denn die Kartellclowns wissen ganz genau, dass nicht einmal die Parteibuchrichter am BVerfG ein Parteiverbot aussprechen werden, auch wenn… Mehr

WandererX
1 Monat her

Damit wurde die Frauen- SPD insbesondere gerichtlich gemaßregelt, denn Faeser hatte das initiiert. Wahlumfrage BW. 7%! So etwas ist die Folge auch dieser Dummheit der – kulturell gesehen – Unterschichts- Hessin.

Rainer Schweitzer
1 Monat her
Antworten an  WandererX

Und „der Olaf“, der sie zu seiner Bundesinnenministerin machte. Nur zwei Backen ergeben einen ganzen.

Privat
1 Monat her
Antworten an  Rainer Schweitzer

Ein Gernegroß, der auch Anweisungen folgt.