Ungarns Außenminister Szijjártó beschwert sich bei Bayerns Innenminister Herrmann

Das Europameisterschaftsspiel Deutschland-Ungarn hat ein diplomatisches Nachspiel. Ungarns Außenminister hat sich beim bayrischen Innenminister über den Regenbogenflaggen-Flitzer beschwert. Er unterstellt "politisch künstlich erhöhte Spannung" und "organisatorische Mängel".

IMAGO / PuzzlePix
Ungarns Außenminister Péter Szijjártó

Ungarns Außenminister Péter Szijjártó hat dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann einen Brief geschrieben. Es geht darin um den Vorfall kurz vor dem Anpfiff des Fußball-Länderspiels Deutschland-Ungarn in München am 23. Juni, als während der ungarischen Hymne vor dem Spiel ein Mann mit einer Regenbogenfahne aufs Spielfeld rannte. Es komme zwar vor, schreibt Szijjártó, dass ein Fan auf das Spielfeld rennt, aber dass dies während der Nationalhymne eines der Teilnehmer geschehen sei, sei „empörend“. Es sei „kaum zu erklären, dass die Veranstalter – trotz der vor dem Spiel politisch künstlich erhöhten Spannung – auf einen solchen Zwischenfall sichtlich unvorbereitet waren“.

Screenprint via Facebook / Szijjártó Péter

Szijjártó bittet, ihn über die Bestrafung der Person und die Untersuchung der organisatorischen Mängel zu informieren. Eine Antwort des bayrischen Innenministers sei „in Arbeit“, berichtete ein Sprecher des Ministeriums auf TE-Anfrage. Zum „Sachverhalt“ teilte er mit:

„Gegen die Person, die vor Beginn des Ungarnspiels mit der Regenbogenfahne auf das Spielfeld rannte, wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens des Hausfriedensbruchs eingeleitet. Die Entscheidung über das Strafverfahren obliegt der Justiz.

Für die Sicherheit im Stadion ist grundsätzlich der Veranstalter zuständig, in diesem Fall die UEFA. Zur Unterstützung bei den Fußball-EM-Spielen stehen in der Fußball-Arena München auch ausreichend Polizeikräfte zur Verfügung. Diese kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn sich ein Gefahrenszenario abzeichnet, das der Veranstalter mit den eigenen Sicherheitskräften nicht bewältigen kann. Wenn der Veranstalter selbst nicht tätig wird, ist es in der Regel nicht Aufgabe der Polizei, an dessen Stelle sein Hausrecht auszuüben. Im Übrigen sind die gemeinsamen Sicherheitsmaßnahmen in einem abgestimmten Sicherheitskonzept festgeschrieben. Selbstverständlich wird die Störaktion seitens des Veranstalters und der Polizei nachbereitet. Bei Bedarf wird das Sicherheitskonzept fortgeschrieben.“

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