Rechtsprofessor: Staatliche Förderung von Meldestellen ist verfassungswidrig

Josef Franz Lindner, Rechtsprofessor an der Universität Augsburg, sieht die Meinungsfreiheit in ­ Deutschland bedroht: durch „Meldestellen“, eine übergriffige Gesetzgebung – und die ­ verfassungswidrige Einmischung des Staates in die öffentliche Debatte.

picture alliance / NurPhoto | Christian Marquardt

Augsburg. Die staatliche Förderung von Meldestellen, die zulässige politische Meinungsäußerungen im Internet verfolgen, ist nach Einschätzung des Augsburger Staatsrechtlers Prof. Josef Franz Lindner nicht zulässig. Der Staat beauftrage die NGOs mit Aufgaben, die ihm selbst verboten sind. „Der Staat flüchtet sich ins Privatrecht, was nach den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Grundsätzen unzulässig ist, und lässt Andere Dinge tun, die die ihm selbst so nicht ohne Weiteres erlaubt sind“, kritisiert Prof. Lindner im Gespräch mit der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. Es stelle sich die Frage, „inwieweit der Staat berechtigt ist, privat organisierte Meldestellen zu fördern, die dann das machen, was der Staat selbst gar nicht dürfte“, so Lindner. Für solche Meldestellen im staatlichen Auftrag brauche es eine gesetzliche Grundlage.

Rechtlich fragwürdig sei auch die Beauftragung der Bundesnetzagentur mit der Meinungsregulierung im Internet. Eigentlich sei es ihre Aufgabe, die Netze für Telekommunikation und das Bahnnetz und deren Zugang zu regulieren. „Natürlich ist das Internet auch ein Netz, aber die Kompetenzen der Bundesnetzagentur in dieser Hinsicht beziehen sich ja nicht auf die Netzregulierung – zum Beispiel die Entgelte –, sondern auf Inhalte.“ Die an die Bundesnetzagentur angedockte Behörde Digital Services Coordinator (DSC) sei „zu einer inhaltsbezogenen Kompetenzbehörde ausgebaut worden: Sie lässt die „Trusted Flagger“ zu, die die Aufgabe haben, das Netz nach illegalen Posts zu durchforsten und solche an die Plattformen zu melden“, erklärt der Jurist, der 2025 mit anderen die NGO Free Speech Aid gegründet hat.
Die Bundesnetzagentur habe nun Einfluss darauf, was im Internet „als sagbar, was als legal und was als illegal gilt. Sie macht Vorgaben, die zwar nicht als Weisungen gegenüber den „Trusted Flaggern“ zu verstehen sind, aber als Orientierungsrahmen.“ Im Leitfaden der Bundesnetzagentur würden Hass, Hetze und Hassrede als Beispiele unzulässiger Meinungsäußerungen genannt. „Das sind aber per se noch keine illegalen Äußerungen“, so Prof. Lindner. „Dass zu einem großen Teil auch legale Meinungsäußerungen in den Fokus der „Trusted Flagger“ geraten, und zwar aufgrund dieses Orientierungsrahmens, das ist eine Entwicklung, die man sehr genau beobachten muss.“

Das gesamte Interview in Tichys Einblick 06-2026 >>>

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Kommentare ( 28 )

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Helfen.heilen.80
26 Tage her

Drei Aspekte, die einer Präzisierung harren: Bestimmtheitsgebot bzgl. „Hass und Hetze“. Was genau ist damit gemeint? Unter diesem Gummi-Begriff kann man sich alles und nichts vorstellen, und ist v.a. jederzeit in dieser Unschärfe beliebig erweiterbar. Die terminologische Entlehnung aus anderen ideologischen Systemen vergangener Zeit ist vielleicht etwas „unglücklich“ gewählt. Gleichheitsgrundsatz: wenn „Hass und Hetze“, sagen wir mal, an den weltanschaulich/ religiösen Rändern erscheinen, sollten doch wohl alle Verfehlungen mit der gleichen Intensität und dem vergleichbaren Strafmaß bedacht werden. So darf man doch mindestens ein Defizit benennen, wenn ein Angehöriger der Gruppe A für eine Beleidigung gegen B verurteilt wird, jedoch… Mehr

Raul Gutmann
26 Tage her

Staatliche Förderung von Meldestellen ist verfassungswidrig

Und wenn schon. Die „Plandemie Corona“ zeigt einerseits, das schöne an der Politik sei die Willkür.
Andererseits artikuliert sich hier der erfolgreiche Marsch durch die Institutionen seitens der 68er, deren Slogan „Legal – Illeggal – Scheißegal“ zur Norm des Parteistaates geworden zu sein.

Mausi
27 Tage her

Es gilt immer wieder: Ob etwas verfassungswidrig ist, entscheidet nur das BVerfGE. Leider erweckt auch TE mit seiner Überschrift den Eindruck, ein Professor könne darüber entscheiden. Er kann aber nur Argumente liefern und eine juristische Meinung vertreten.

Britsch
26 Tage her
Antworten an  Mausi

Wer entscheidet wer beim Bundesverfassungsgericht mitentscheiden darf?
Nach was werden Diese ausgewählt? Danach ob sie Auftragsgemäß nach geltenden Gesetzen, Recht entscheiden oder danach was Diejenigen, die sie wählen wollen. Wenn jemand nach Recht und Gesetz entscheiden soll gehört natürlich auch dazu dieses genau zu kennen
Das so genannte Bundesverfassungsgericht wird dieser Bezeichnung nicht mehr gerecht. Die Bezeichnung Staatsgerichtshof ist treffender

moselbaer
27 Tage her

In den Augen der DDR – Bevölkerung war ein Stasi – Spitzel eine moralisch zu verachtende Person. Heute ist ein „Trusted Flagger“ anscheinend jemand, der „UnsereDemokratie“ in lobenswerter Weise verteidigt. Aber schon am 4. September 1886 war in der politkorrekt unverdächtigen Quelle „Der Sozialdemokrat“ zu lesen: „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“ . Das muss man den damaligen Sozialdemokraten lassen, damals hatten sie Recht… wenigstens in diesem Punkt.

lube
27 Tage her

Das wissen auch die Genossen von der nationalen Front des ihre Handlungen rechtswidrig sind. Der Witz ist es juckt sie gar nicht. Gesetze gelten hier nur für die Sklaven.

Haba Orwell
27 Tage her

> Der Staat beauftrage die NGOs mit Aufgaben, die ihm selbst verboten sind. Noch so ein Teil des Great Resets: >>>Der „Great Reset“ ist nicht tot – er hat sich nur maskiert<<< > „… Die Illusion, dass der Kampf gegen den globalistischen Zugriff nach dem Wahlsieg von Donald Trump beendet sei, ist Unsinn. Während die Öffentlichkeit erleichtert aufatmete und glaubte, die Gefahr einer technokratischen Weltherrschaft sei gebannt, ist genau das Gegenteil passiert und die zugrunde liegenden Systeme haben sich unbemerkt weiter verfestigt. …“ Dazu gehören offenbar allerlei Zensur-NGOs. > „… Renz warnt, wir dürfen nicht den Fehler begehen, die einzelnen… Mehr

Manfred_Hbg
27 Tage her

Zitat: „Die staatliche Förderung von Meldestellen, die zulässige politische Meinungsäußerungen im Internet verfolgen, ist nach Einschätzung des Augsburger Staatsrechtlers Prof. Josef Franz Lindner nicht zulässig. Der Staat beauftrage die NGOs mit Aufgaben, die ihm selbst verboten sind.“ > Ach was, siehe mal da….: Mal abgesehen davon, dass mir diese staatlichen, kartellparteilichen, Dreistigkeiten mit deren indirekten Beteiligungen bei der Zensur und Chat-/Rede-Überwachung im iNet schon seit Längerem durch den Kopf und -hier sehr milde gesagt- auf den Keks gehen, so habe ich dann auch grad erst gestern in dem TE-Interwiev von A.Wendt und RA Steinhöfel genau diesen Punkt der staatlichen Zensur-… Mehr

Last edited 27 Tage her by Manfred_Hbg
Innere Unruhe
27 Tage her

Grenzöffnung, Schulschließungen, Corona-Impfungen, Meldestellen… was genau macht einen Rechtsstaat aus?

Sanijo
27 Tage her

Auch die Steuerfinanzierten Antideutschen linksradikalen NGOs sind komplett verfassungswidrig! Wenn die Altparteien schon von ,,Staatsstreich,, und ,,Hass und Hetze,, sprechen, lasten immer ihre kriminellen Taten auf ihrer Seite! Von verfassungsfeindlichen tun der Staatsanwälte und Richtern ganz zu schweigen!

Last edited 27 Tage her by Sanijo
Siggi
27 Tage her

Der Haushalt ist verfassungswidrig, die Migration ist verfassungswidrig, die Verwendung der Sonderschulden ist verfassungswidrig, und dann soll man sich noch darüber echauffieren?