Nicht-Geboosterte verlieren Anspruch auf Verdienstausfall-Entschädigung bei Corona-Quarantäne

Arbeitnehmer müssen sich ab jetzt darauf einstellen, dass sie als Nicht-Geboosterte keinen Anspruch mehr auf Verdienstausfall-Entschädigung bei Anordnung einer Isolation wegen Corona haben. Die Regelung gilt seit dem 15. April.

IMAGO / Christian Ohde

Seit Freitag gilt eine neue Regelung im Fall einer angeordneten Quarantäne in Bezug auf Corona. Arbeitnehmer, die keine Booster-Impfung nachweisen können, verlieren ihren Anspruch auf Verdienstausfall-Entschädigung, wenn sie in Corona-Quarantäne müssen und dies durch eine Booster-Impfung hätten verhindern können.  Insbesondere gilt das für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Kontakt-Quarantäne, die nach der gegenwärtigen Gesetzeslage durch eine Booster-Impfung vermieden werden kann. Jetzt erleiden nicht mehr nur Ungeimpfte, sondern auch Erst- und Zweitgeimpfte gegebenenfalls einen Verdienstausfall wegen einer staatlich angeordneten Quarantäne.

Das Gesetz geht auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz Ende März zurück. Während die Corona-Bestimmungen größtenteils auslaufen sollten, verschärften die Minister der Länder demnach die Maßnahmen. Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erklärte: „Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können.“

Man habe hier eine „klare Rechtslage“, sagte Ranft. Die Bürger hätten ausreichend Zeit besessen, ihr Impfangebot und eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen. „Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen Covid-19 angeboten.“

Die Regelung sieht vor, dass Beschäftigte bei einer angeordneten Corona-Quarantäne einen Nachweis erbringen müssen, dass sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, wenn die Quarantäne durch eine Booster-Impfung hätte verhindert werden können.

Ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest besitzen. Auch Genesene und zweifach Geimpfte, die sich wegen der Mindestabstände zwischen Genesung und Impfung bzw. zweiter und dritter Impfung bisher nicht spritzen lassen konnten, sind ausgenommen.

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Kommentare ( 135 )

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Don Didi
2 Jahre her

Gilt das auch für andere Erkrankungen, gegen die es Impfungen gibt (wobei es ja gegen Corona nachweislich keine Impfung gibt, es ist seit Jahrzehnten bekannt, daß gegen grippale Infekte nicht geimpft werden kann).
Was ist mit Masern, Mumps, Röteln, Malaria, Kinderlähmung, Tetanus, Keuchhusten, Diphterie, Gelbfieber, Hepatitis B, Gürtelrose, Pneumokokken, Grippe, Cholera, Meningitis, Tollwut, Tuberkolose, Typhus, …
Mit all diesen Infektionen kann man sich jederzeit ungeimpft, ungetestet, infiziert und erkrankt in beliebiger Umgebung frei bewegen. Natürlich gibt es auch ungeimpft und selbst verursacht (Reise in Risikogebiete) volle Lohnfortzahlung.

Gottfried
2 Jahre her

So verliert unsere Demokratie immer mehr Menschen!

Dietesheim
2 Jahre her

Schon interessant. Es gibt also doch eine indirekte impfpflicht

Der Ketzer
2 Jahre her

Die ‚Impfmafia‘ hat die Schutzgelderpressung (wie soll man es sonst nennen?) in ein Gesetz gepackt. Oder sollte man das Boosterzertifikat jetzt als Ablassbrief für die ‚Impfheiligen‘ (Gesundheitsminister) betrachten … ggfs. bezahlt mit einem zerstörten Immunsystem?
Mal nebenbei gefragt:
Müssen Geboosterte nicht in Quarantäne wenn Sie positiv getestet werden?
Warum legt man es ‚auf Teufel komm raus‘ darauf an, die Solidargemeinschaft zu zerstören?
Was würden die Geimpften wohl sagen, wenn die Ungeimpften ihnen irgendwann Leistungen der Sozialversicherung verweigern würden, wenn sie aufgrund langfristiger Impfschäden berufs- oder erwerbsunfähig werden?
(siehe hier und hier)

Last edited 2 Jahre her by Der Ketzer
Marco Mahlmann
2 Jahre her

Es kommt hier nicht genügend zur Sprache, daß das nicht für diejenigen gilt, die selbst positiv sind. Es geht um diejenigen, die selbst negativ sind und mit einem Positiven zusammenleben. Die Argumentation ist in sich schlüssig: Geboosterte müssen nicht in Isolation, wenn sie selbst negativ sind und ein Haushaltsmitglied positiv. Also kann in solchem Fall ein Geboosterter auch arbeiten. Ein Nichtgeboosterter muß zu Hause bleiben, wenn ein Mitbewohner positiv ist; das hätte er vermeiden können durch die Boosterung, also ist er selbst schuld an seiner Arbeitsunfähigkeit, also steht ihm keine Entschädigung zu. Das ist alles nichts Neues. Wer schuldhaft der… Mehr

reiner
2 Jahre her

es müßten klagen hageln dagegen..wer sich nicht boostern lässt usw..diese konferenz kann beschließen,was sie will,wenn die daten dafür nicht ausreichend sind und die genverseuchung immer offensichtlicher wird.wo sind die anwälte ,die dagegen vorgehen?

Last edited 2 Jahre her by reiner
trafo
2 Jahre her

Die können mich mal kreuzweise gerne haben. Solche Verbrecher. Der Tag wird kommen an dem abgerechnet wird. Ranft, Lauterbach, Wieler, Drosten, Scholz, Merkel und alle die ins selbe Horn geblasen haben und Schaden am deutschen Volk vorsätzlich verbrochen haben.

Michael M.
2 Jahre her

So ein Schmarrn läßt sich doch sehr einfach umgehen indem man sich vom Arzt mittels „gelbem Zettel“ Krankschreiben läßt. Anscheinend wollen die das so.
Zur Wirkung der Booster-Impfung muß man eh nix mehr sagen. Diejenigen die meinen, dass diese vor Infektion/Erkrankung schützt leben offensichtlich in einem Paralleluniversum bzw. im Elfenbeinturm.

RMPetersen
2 Jahre her

Deutschland war einmal ein Rechtsstaat.

friedrich - wilhelm
2 Jahre her

…warum sollten sich die ungeimpften grundlos anstecken lassen?????

Kassandra
2 Jahre her
Antworten an  friedrich - wilhelm

Mit was? Mit Corona?
Ihnen und allen hier auch ein schönes Österfest!

friedrich - wilhelm
2 Jahre her
Antworten an  Kassandra

…….ich hatte vor langer zeit hier bei te geschrieben, daß ein frazösischer kollege meiner frau mit ihr diskutiert hat, das coronavirus enthielte hiv – schnibsel, und meine frau und ich folgeren daraus, daß auch der giftstoff , der zur aplikation kommt, hiv – schnibsel enthält! bei jederman, der diese giftaplikation erhält kann stritzenaids auftreten!
at least from cambridge/mas.