Im Eilverfahren entschieden die Berliner Verwaltungsrichter: Drei Somalier dürfen aus Polen einreisen. Offen bleibt, wer die Klage für sie schrieb. Dobrindt will trotzdem weitermachen und höherrangige Urteile abwarten. Doch ab sofort sitzt er auf dem heißen Stuhl.

Drei Somalier reisten mit dem Zug aus Polen an, zwei Männer und eine Frau, so heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. „Am 9. Mai 2025 wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen.“ So weit, so gut. Polen dürfte zu den sicheren Ländern in unserer Nachbarschaft gehören. „Die Zurückweisung wurde seitens der Bundespolizei mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet“, referiert auch das Verwaltungsgericht. „Hiergegen wandten sich die Antragsteller, die sich derzeit in Polen aufhalten, mit Eilanträgen.“
Und man kann sich nicht so recht vorstellen, dass die Antragsteller so ganz allein auf ihre Klage bei einem deutschen Verwaltungsgericht gekommen sind. Auch hier könnte wohl eine sogenannten Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) ihre Finger im Spiel gehabt haben. Oder waren es gar Vertreter Polens?
Die sechste Kammer des Gerichts gab den Anträgen „im Wesentlichen“ statt. Allerdings sagt das Gericht auch nicht direkt, dass die Somalier in Deutschland ein Recht auf einen Asylantrag hätten – obwohl es genau das durch seine Entscheidung ermöglicht. Die Begründung ist komplizierter. Die Bundesrepublik müsse das Verfahren zur „Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats“ laut Dublin-Verordnung durchführen. Und weil Deutschland dieses Dublin-Verfahren durchführen muss, nur deshalb können die Somalier dann auch einen Asylantrag in Deutschland stellen. Wo sie schon einmal da sind.
Die Ausnahmeregelung laut Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) findet dagegen laut dem Gericht keine Anwendung – also der Notstand, von dem Merz immer mal sprach. Dazu fehle die „Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin“. Es besteht also noch nicht genügend Gefahr für Sicherheit und Ordnung in Deutschland, als dass ein Gericht der Bundesregierung erlauben würde, an der Grenze zurückzuweisen.
Union will illegale Migration „steuern“, nicht beenden
Eigentlich einreisen lassen muss man die Migranten nicht, es reicht der Grenzübertritt und dann ein Dublin-Verfahren an der Grenze oder „im grenznahen Bereich“. Eine Einreisegestattung müsse nicht erfolgen. Doch das würde wohl heute kaum einen Unterschied machen. Denn bisher fehlen die nötigen Einrichtungen „im grenznahen Bereich“, um die bald drohende Menge an Verfahren durchzuführen.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat allerdings schon erklärt, an der Praxis der Zurückweisungen, die auch bei Asylbegehren erfolgen können (aber laut dem Minister nicht müssen, obwohl Juristen etwas anderes sagen), festhalten zu wollen. Die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts, die nicht anfechtbar sind, sieht er als „Einzelfallentscheidungen ohne allgemeine Wirkung“ an. Das ist in der Tat so, wie Juristen bestätigen.
Auch Unions-Innensprecher Alexander Throm fordert eine Fortsetzung der Zurückweisungen. Die Union wolle „illegale Migration steuern und unsere Grenzen schützen“, so Throm. Aber das ist in etwa so, als würde eine Bundesregierung sagen, dass sie Raub, Messerangriffe oder Vergewaltigungen „steuern“ wolle. Illegales sollte man als Regierung eigentlich nicht „steuern“, sondern verhindern.
Politische und eilige Entscheidung
Im Grunde zeigt schon die Entscheidung im Eilverfahren, worum es den Richtern ging. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, eine Entscheidung in der Hauptsache in Ruhe auszuarbeiten und dann zu verkünden, zogen es aber vor, ein Eilverfahren durchzuführen, mit entsprechendem Tamtam. Und das kommt nun natürlich als Gegenwind für die Regierung und die Zurückweisungen an der Grenze an. Auch ohne eigentliche Politik à la Trump kommt also auch in Deutschland die politische Justiz der nachgeordneten Verwaltungsgerichte zum Tragen – so wie in den Staaten eine Horde von Bezirksrichtern gegen den Präsidenten mobil gemacht haben.
Dobrindt behauptet nun, eine höchstrichterliche Entscheidung abwarten zu wollen. Die Tagesschau wendet ein, eine Entscheidung in der Hauptsache sei in diesem Fall unwahrscheinlich, weil die klagenden Somalier daran kein Interesse hätten. Nur sie könnten das aber anschieben. Also muss Dobrindt auf die nächste Klage warten. Aber die kommt sicher.
Wer nun natürlich jubelt, sind Linke und Grüne. Die SPD geht zum Lachen in den Keller, Man habe in den vergangenen Wochen „viele Fragen“ an Dobrindt gehabt. Jetzt will man sich angeblich für die Einhaltung von EU-Recht einsetzen, das aber immer nur wahlweise, wenn es gerade passt. Die Grünen verlangen von Dobrindt, „seine Anordnung unverzüglich zurückzuziehen“. Es handle sich um eine „harte Niederlage“ für die Bundesregierung. Die linksradikale Clara Bünger (SED) forderte „politische Konsequenzen“ von Dobrindt. Vielleicht sollte er eine Mauer bauen, was er aber wohl nicht vorhat.
Vorerst scheint die größte Gefahr für die Merz-Dobrindt-Politik nicht von der linken Opposition auszugehen, sondern von der Gerichtsbarkeit. Abseits davon ist schon klar, dass Dobrindt nun in zunehmendem Maß auf den heißen Stuhl der Medienrepublik gesetzt wird, und viele werden sich bemühen, ihn zu grillen. Am 3. Juni ist er bei Maischberger zu Gast.
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Ist Polen jetzt ein unsicheres Land?
Nach diesem Wahlausgang? Bin mir ziemlich sicher, dass einige deutsche Gerichte das jetzt so sehen könnten.
Nein, Polen hat sich selber mittels Beitritt zur EU zum sicheren (Dritt-)Staat gemacht. Nun gilt es nur noch, die Rosinen zu picken.
> Nun gilt es nur noch, die Rosinen zu picken.
Welche Rosinen? Meinen Sie, all die illegal eingewanderten IT-Ingenieure und Neurochirurgen aus Somalien behält Polen für sich?
Immerhin hat Polen mehr Schafherden als Lappenland.
… aber der Weimarer Familienrichter wird wegen Rechtsbeugung verdonnert. Wo leben wir inzwischen?
In der BRD, dem Lappenland.
Anscheinend gibt es Zweifel, ob die Kammer, die entschieden hat, überhaupt zuständig war.
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/das-verwaltungsgericht/geschaeftsverteilungsplan/gvpl2025.pdf?ts=1735803809
Über Somalia entscheidet danach nicht die 6. Kammer, sondern die 28.
Das habe ich mich auch schon gefragt. Danke für die Aufklärung. Die Causa stinkt zum Himmel. Typisch für die selbstherrliche Berliner Justiz. Schon im Dritten Reich hat sie ihre Fähigkeiten gezeigt und schamlos ausgenutzt. Eine Hure, wie sie im Buche steht.
Heute Abend bei Maischberger: Qualitätsjournalismus u. a. mit Wirtschaftsjournalist*in ohne Ökonomie – Studium, Gruen*in bei der TAZ Ulrike Herrmann, Florian Schröder, linksgruener Comedian ohne Studienabschluss gegen Alexander Dobrindt,
Nebelkerzenwerfer. 😫
Spätestens jetzt würde ich als Gesetzgeber die entsprechenden Gesetze so neu formulieren, daß auch die böswilligsten Richter sie nicht mehr „großzügig“ auslegen können.
Diesen Fall hat auch Blogger Hadmut Danisch aufgegriffen (danisch[punkt].de, Titel: „grüne Verwaltungsgerichts-Migrations-Intrige?“). Er gibt Hinweise darauf, dass sich erstens das Gericht als Erfüllungsgehilfe grüner Politik hat missbrauchen lassen und dass zweitens eine gar nicht zuständige Kammer geurteilt hätte.
Ob dies so war, weiß ich nicht. Es würde ins Bild passen, das ich von dem intriganten Zusammenspiel zwischen Justiz und Politik in anderen Fällen (Deutsche Umwelthilfe) gewonnen habe. Vielleicht kann Tichy das nachrecherchieren. (H. Danisch hat nicht immer recht, aber eine gute Nase für Ungereimtes. Er hat z.B. das Aufdecken der Baerbock’schen Lebenslauflügen ins Rollen gebracht.)
Es beweist mal wieder, dass dort bei diesen „Gerichten“ nur noch linke Aktivisten sitzen. Sonst braucht nur die kleinste Bedingung oder Rechtsgrundlage zu fehlen und man bekommt von den Rechtsverdrehern das Ding umgehend abgeschmettert (als normaler Bürger natürlich, der Steuern zahlt). Hier ist das natürlich egal, da geht es um die grosse Sache und dafür kann man auch das eindeutige GG 16a einfach so missachten als „Gericht“. Und Dublin ist hier natürlich auch ganz wichtig, ein System was seit 10 Jahren wahlweise entweder ausgesetzt ist, nicht beachtet wird oder gar nicht funktioniert. Aber hier muss es dann eingehalten werden. Dieser… Mehr
Was heißt „bald wieder offen“?
Waren sie denn geschlossen?
Ich wette eine Kiste Bier: Wenn ich morgen an die Grenzübergänge bei Lindau und Scheidegg fahre, ist da überhaupt nix.
Moin,
Kannste Dir nicht ausdenken, ist der neue Faktencheck.
Interessant wie der radikalisierte linke Problempony und die grünen Faschisten in den Medien auf Dobrindt und Merz nachtreten. Mehr braucht es nicht um zu wissen, dass nur die absolute Mehrheit die AFD in die Lage versetzt, überhaupt diesen Filz auszuhebeln.
Dieses Urteil generiert mehr Gelder für den Kampf gegen RECHTS und füttert Rechts gleichzeitig. Wie steht es im Buch von Akif P. in einem Nebensatz zu beginn geschrieben: „Es ist zu spät.“
LG
Solange die deutsche Regierung vor „unschönen Bildern“ zurückschreckt und einer Konfrontation mit den sicheren Nachbarländern meidet, aus denen die illegale Massenzuwanderung stattfindet, wird sich auch weiterhin kaum etwas ändern. The same procedure as every year und das seit 2015. Da die meisten in die EU einwandernden Migranten nach Deutschland wollen, hat dieses Land nicht nur das Recht, sondern gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern auch die Pflicht, die illegale Migration aufgrund geltender nationaler Gesetze zu unterbinden. In der Konsequenz werden die Transitländer in der EU ebenfalls zurückweisen und das Problem landet dort, wo es auch gelöst werden sollte: an den Außengrenzen… Mehr
An der Stelle muss man sich fragen, was unschöne Bilder bedeuten, wenn wir bereit sind folgende Bilder zu tolerieren:
Köln Silvester
Magdeburg
Breitscheitsplatz
viele einzelne Ereignisse…
Welche Bilder hat sich Merkel an der Grenze vorgestellt, die die aufgezählte Bilder als tolerabel und akzeptabel erscheinen lassen?
Recht und Gerichtsbarkeit sind zur Waffe gegen das Wohl der Allgemeinheit geworden. Rechte für Migranten, legale wie illegale, die in guten Zeiten von Staat und Gesellschaft verkraftet werden konnten, bewirken jetzt eine schleichende Korrosion des Gemeinwesens.
Dieses Recht und diese Rechtsprechung müssen geändert werden. Andernfalls werden auf längere Frist die Grundlagen Deutschlands (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaat, öffentliche Sicherheit) abgeräumt. Links-Grün ist das egal, denn die mögen dieses Deutschland ohnehin nicht. Mir aber ist es nicht egal.
Na, ich mag dieses Deutschland, die BRD auch nicht. Es ist inzwischen „UnsereDemokratie.
„Na, ich mag dieses Deutschland, die BRD auch nicht.“
Verständlich. Frage: Wie würden sie es gern verbessern? Welche Rechtsprechung dafür würden sie bevorzugen?