Einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie war gekündigt worden, weil sie sich weigerte, in einem sicherheitsrelevanten Dokument zu gendern. Sie klagte und bekam recht. Die Bundesbehörde wollte die Kündigung jedoch unbedingt durchdrücken – und wurde nun auch in zweiter Instanz abgewiesen.
picture alliance/dpa | Marcus Brandt
Selbst bei so manch ewig-morgigen First- und Second-class-Mitarbeitern in ARD und ZDF spricht sich allmählich herum, dass die „gegenderte“ Sprache (Bürger*I_/:nnen und Co.) den meisten Leuten gegen den Strich geht und dass dieses „Gendern“ gegen die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung steht. Der Höhepunkt dieses Irrsinns und dieser Sprachbarbarei scheint überschritten. Von den Pamphleten gewisser rot-rot-grüner Parteien, deren Claque-Blättern, der LSBTIQ*-Lobby und gewissen Kirchenfürsten abgesehen.
Wenn der/die/das verbohrte Amtsschimmel*I/:n wiehert
Nun hat sich eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) durchaus sprachsensibel und sprachkompetent geweigert, in einem sicherheitsrelevanten Dokument, konkret einer Strahlenschutzordnung, zu „gendern“. Ihre Vorgesetzten forderten sie daraufhin auf, das Papier gendergerecht zu überarbeiten und dabei Gender- und Paarformen konsequent zu nutzen.
Die Frau argumentierte: „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht.“ Und die mutige Mitarbeiterin betonte überzeugend:
„Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt. Vor allem aber muss ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert sein. Wird zum Beispiel der juristische Begriff ‚ermächtigter Arzt‘ durch ‚fachärztliche Person‘ ersetzt, ist das Klarheitsgebot verletzt.“
Von ihrer Behörde (einer obersten Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Verkehr untersteht) wurde sie schließlich wegen fortdauernder Weigerung zu „gendern“ auf die Straße gesetzt. Die Mitarbeiterin ging vor das Arbeitsgericht, und dieses hob die Kündigung sowie die vorausgegangenen zwei Abmahnungen am 17. Juli 2025 auf. Die Kündigung blieb also vorerst ausgesetzt.
Weil die betreffende Bundesbehörde diese Klatsche nicht auf sich sitzen lassen wollte, ging sie in Berufung vor das Landesarbeitsgericht Hamburg, das am 5. Februar 2026 entschied: Die Berufung der Behörde wurde abgewiesen.
Es hatte sich zuvor offenbar um eine außerordentliche Kündigung gehandelt, da das BSH den Vorfall als schwere Pflichtverletzung einstufte. Ansonsten werden öffentlich Bedienstete dann entlassen, wenn sie durch ein Strafurteil zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden. Bei Delikten wie Bestechlichkeit genügt bereits eine sechsmonatige Freiheitsstrafe. Auch schwere Dienstvergehen, die das Vertrauen endgültig zerstören, können zur Entlassung führen. Ist der Gebrauch der korrekten Sprache einem solchen Sachverhalt gleichzusetzen? Am Rande: Die Mitarbeiterin ist wohl keine Beamte, sonst wäre der Streit vor ein Verwaltungsgericht gegangen.
Warum machten die Behördenspitze und die ministerielle Dienstaufsicht diesen Zirkus mit?
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Bundesbehörde mit Standorten in Hamburg und Rostock. Sie ist mit ihren rund 880 Mitarbeitern zuständig für Schifffahrt, Meeresschutz, Offshore-Aktivitäten und maritime Forschung. Zur Flotte des BSH gehören fünf Schiffe, darunter das Forschungsschiff „Atair“. Seit 2023 ist Helge Heergewaldt „Präsident und Professor“ des BSH. Welche Professur er hat, ist nicht herauszufinden. Rund zwanzig Jahre lang war er in Bundesministerien oder für CDU/CSU-Parlamentarier tätig.
Ein Tendenzbetrieb kann Mitarbeitern unter Umständen gewisse sprachliche Regeln vorgeben. Eine Behörde, zumal eine Bundesbehörde, kann das nicht. Für sie gelten die Regeln der deutschen Rechtschreibung. Diese wiederum kennen kein „Gendern“.
Was die oberste oder mittlere Führungsebene dieser Bundesbehörde hier freilich vorgab, ist ein pseudo-avantgardistisches Gehabe. Warum BSH-Präsident Heergewaldt diese Kündigung unbedingt durchsetzen wollte und warum der oberste Dienstherr des BSH, Bundesminister des Verkehrs Patrick Schnieder (CDU), hier nicht bremste, ist nicht zu erklären. Außer mit purer Instinktlosigkeit.



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Dank an die Mitarbeiterin, dass sie den Fall vors Arbeitsgericht gebracht hat, wo es jetzt eine Art Präzedenzurteil gab.
Das Gendern kann dann wohl weg.
Die Sache ist die: wenn ich einen durchgegenderten Text lesen muss, sträuben sich mir die Nackenhaare und auf halber Strecke gebe ich auf. Die Hälfte des Textes besteht gefühlt aus überflüssiger Genderschmincke. Das verwässert hundertprozentig bei jedem Leser den Inhalt und lenkt nur ab.
Wer glaubt denn, dass die Gendersprache die nächsten 20 Jahre überleben wird? Der Volksmund wird diesen Unsinn abschleifen, weil es überflüssiges Beiwerk ist. Sektensprech!
Beispiel: Warum höre ich bei Politikern immer: „Kollegen und Kollegen“ heraus und nicht „Kolleginnen und Kollegen“? Da arbeitet das Schleifpapier der Sprache schon dran.
Die Bundesbehörde klagt also. Kostet die Person, die die Klage „angeschoben“ hat, nichts. Egal, wie viel es kostet und wie das Verfahren ausgeht. Immun. Zahlt alles der Steuerzahler. Meine Antwort seit 1.1. dieses Jahres: Teilzeit. Meldestellen, NGOs Hühnerställe in China und Fahrradwege zum Mond oder wo auch immer – so wenig dazu beitragen wie möglich. Viele Bekannte machen es genauso. U.a. Rente so früh es geht- auch mit Abschlägen. Oder Jüngere, die verlassen gleich dieses Land. Von dem man nicht mal „Alles für ..“ sagen darf! In der neuen Heimat dürfen die Kinder das dann: Alles für Kanada! Alles für… Mehr
Aha. Deutsche Behörden feuern jemanden, der um der fachlichen Korrektheit willen ideologischen Quatsch ablehnt.
Das gehört eigentlich überall auf Seite 1.
Gendern ist für mich der größte Blödsinn und nur deshalb vorgegeben worden, um Massen kontrolliert in freier Meinungsäußerung zu beschneiden.
Nicht die Sprache sorgt für Gerechtigkeit, sondern die Taten.
Da werden die BRD`innen aber schwer traurig sein. Was für ein abartig dummer Staat.
Kleiner Hinweis:
„Von ihrer Behörde (einer obersten Bundesbehörde,…“
Hier scheint mir ein redaktionelles Versehen vorzuliegen. Es handelt sich um eine Bundesoberbehörde, nicht um eine oberste Bundesbehörde. Letzteres wäre nämlich z.B. ein Ministerium.
„Warum BSH-Präsident Heergewaldt diese Kündigung unbedingt durchsetzen wollte und warum der oberste Dienstherr des BSH, Bundesminister des Verkehrs Patrick Schnieder (CDU), hier nicht bremste, ist nicht zu erklären.“ Das ist sogar sehr leicht zu erklären. Konservative Behördenmitarbeiter/Beamte sehen sich als Dienstleister des Souveräns, also des Bürgers. Sie wissen, dass Sprache eines der komplexen, organischen Systeme wie z.B. auch der Markt oder die Gesellschaft ist und diese sich selbst entwickeln, u.a. durch den Beitrag der Millionen Beteiligten. Sie würden sich nie anmaßen, über diese der Bevölkerung „gehörenden“ Systeme bestimmen zu wollen oder gar zu können, sie sind bescheiden. „Progressive“ Behördenmitarbeiter/Beamte teilen… Mehr
Immer wenn meine Außenvertriebler_innen arbeiten, mache ich keinen Umsatz. Werde wohl bald mal aufhören zu produzieren.
In fast jeden Unternehmen gibt es eine Unternehmenssprache. In vielen Unternehemen wird eben gegendert. Das wird auch Bewerbern gesagt oder man findet es auf der Homepage des Unternehmens. Wer mich bezahlt bestimmt wie ich mich auf Arbeit ausdrücke oder spreche. So ist das eben. Und wem das nicht gefällt der braucht ja nicht bei solchen Unternehmen zu arbeiten. Man muss nicht bei der Deutschen Bahn anfangen wenn man nicht gendern will. Dann geht man zum Pizzaladen oder zur KFZ-Werksatt die nicht gendert und bewirbt sich eben da. Das Leben kann so einfach sein.
Solange IN den Unternehmen falsches Deutsch gesprochen wird, bin ich bei Ihnen. Wenn das aber AUSSERHALB geschieht, nicht mehr. Zumal bei Monopolisten (Deutsche Bahn) oder gar Behörden, die Rechtsvorschriften erlassen. Ich weiß, daß Sie es einfach mögen, lieber Apfelmann, aber SO einfach ist das Leben dann eben doch nicht.
Genau, einfach opportunistisch alles mitmachen und jeden Quatsch bejubeln, den der Chef fordert. Der perfekte Mitarbeiter und typische Deutsche. Der Chef kann vieles fordern, es gibt aber Grenzen. Vor allem wenn bei einem Amt, wie im Text dargelegt, wegen diesem Quatsch die Eindeutigkeit des Textes beschädigt wird.
Gehts‘ noch? Da bleiben Ihnen über kurz oder lang wirklich nür noch Dönerbuden und Barbershops als Arbeitgeber übrig. Das kann’s nun wirklich nicht sein.
Das ihr Statement zu kurz greift sehen sie schon daran, dass die Gendersprache neu und die Unternehmen alt sind. Kommt ein Behördenleiter und möchte aus eigener Machtvollkommenheit gendern, so muss ich das nicht akzeptieren. ihr Post zeigt den Untertanengeist, der Deutschland in den WW2 geführt hat. Btw Unternehmen, die gendern haben eine schlechte Performance, das sieht man an der DB und auch an VW
Das war mein erster Gedanke: deutscher Untertanengeist in Reinkultur und dann auch noch so stolz darauf, Ich wundere mich nur darüber, dass der Apfelmann sich zu Tichys verirrt hat, aber auf Dauer hilft das bestimmt beim selbständigen Denken.