Der Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hüber agitiert gegen die AfD – und geht gegen jeden vor, der auf seine Rolle als Mauerschützen-Instrukteur in der DDR aufmerksam macht. Finanziert die GdP seinen juristischen Feldzug?
IMAGO - Collage: TE
Einen Medienberater beschäftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) offenbar nicht. Sonst hätte sie nach der vielstimmigen öffentlichen Kritik an dem Beitrag ihres Vize-Vorsitzenden Sven Hüber nicht eine Pressemitteilung verschickt, die in Stil und Inhalt an Verlautbarungen des SED-Politbüros erinnert. Zur Erinnerung: Die Mitgliederzeitschrift der GdP publizierte in ihrer Augustausgabe einen Text Hübers unter der Überschrift „Richtig Nein sagen“, in der er über einen „inneren Notstand“ im Fall eines AfD-Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt schwadroniert, den er offenbar generell für illegitim hält. Denn einen solchen Regierungswechsel nennt Hüber in seinem Beitrag nicht Regierungswechsel, sondern „Machtergreifung“ – in Anlehnung an den historischen Begriff für die am 30. Januar 1933 unter Rechtsbruch teils mit gewaltsamen Mitteln durchgesetzte Regierung unter der Führung der NSDAP. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt“, heißt es in Hübers Pamphlet, „kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD“.
Nach der Veröffentlichung distanzierten sich zahlreiche Untergruppierungen der GdP von Hübers Text, eine Welle der öffentlichen Kritik rollte über die Gewerkschaftsspitze hinweg. Und bei dieser Gelegenheit erinnerten auch etliche Medien – unter anderem TE an die spezielle Biographie von Sven Hüber: er diente bis 1989 als politischer Instrukteur im Grenzregiment 33 an der Mauer in Berlin-Treptow. In dem Abschnitt seines Regiments wurde Anfang 1989 der letzte Flüchtling an der Mauer getötet.
Wie reagierte nun die GdP-Führung? „Mit aller Schärfe“, heißt es in ihrer Pressemitteilung, „verurteilt die GdP die öffentliche Hetze und die teils massiven Drohungen gegenüber dem Autor, unserem Kollegen Sven Hüber. Das verzerrte Darstellen seiner Vita empfindet die GdP als beschämend.“
Was angeblich an Hübers Vita verzerrt worden sein sollte, verrät sie nicht, räumte aber in der gleichen Mitteilung ein, dass ein GdP-Vertreter den Wikipedia-Eintrag zu der DDR-Vergangenheit des Vize-Chefs säuberte, was im Klartext hieß: verfälschte.
„Vor diesem Hintergrund“, so die Stellungnahme dazu „bearbeitet die GdP einschlägige Wikipedia-Beiträge, um offensiv Unwahrheiten oder tendenziöse Behauptungen zu korrigieren. Dass zeitgleich zur laufenden Debatte Wikipedia-Einträge geändert wurden, bezeichnet die GdP als bedauerliches Ergebnis eines internen Kommunikationsdefizits. Die GdP kündigt an, im Zusammenhang mit medialen Veröffentlichungen strafrechtlich gegen die Urheber dieser Beiträge vorzugehen.“
Genau das passierte nun: der Historiker Hubertus Knabe erhielt eine Unterlassungsforderung in Hübers Namen aus der Kanzlei des Szene-Anwalts Johannes Eisenberg. Der GdP-Vize will Knabe erstens dessen Kommentar verbieten, mit dem er auf den Text „Richtig Nein sagen“ reagierte. Knabe sieht in Hübers Formulierung „No-Go mit der AfD“ im Zusammenhang mit dem herbeifantasierten „inneren Notstand“ einen an Polizeibeamte gerichteten Aufruf zur Befehlsverweigerung. Es handelt sich dabei um eine von der Meinungsfreiheit vollauf gedeckte Interpretation – und noch dazu eine sehr plausible. Welche Chancen sich die GdP ausrechnet, Knabe hier den Mund zu verbieten, bleibt das Geheimnis der Gewerkschaftsführer. Knabe kündigte an, sich gegen die juristische Attacke zu wehren.
Es kommt allerdings noch absurder: Hüber/Eisenberg will Knabe außerdem untersagen, sich zu der früheren Funktion des GdP-Kaders als Politoffizier der DDR-Grenztruppen zu äußern.
„Der unbefangenene Durchschnittsleser (von Knabes Post auf X) „muss annehmen, dass es sich bei dem Antragsteller (also Hüber) „um ‚den‘ Politoffizier des Regiments 33 handle, obwohl es in dem Regiment nicht nur einen, sondern mehr als 20 Politoffiziere gab“, heißt es in der Unterlassungsforderung. Also: nur „ein“ Politoffizier unter vielen. Dass Hüber der einzige Politinstrukteur dieser Grenzeinheit gewesen sei, hatte Knabe allerdings nie behauptet. Selbst die ganz grundsätzliche Formulierung Knabes, es sei die Aufgabe des Politoffiziers Hüber – so wie aller Politoffiziere – gewesen, „Wehrpflichtige zum Hass auf den Klassenfeind zu erziehen“, so das Anwaltsschreiben, sei „unzulässig“.
Dabei gibt es längst ein letztinstanzliches Urteil, das die Darstellung von Hübers Vita erlaubt. Dagegen prozessierte Hüber jahrelang – und verlor. Konkret führte er die Verfahren gegen den Autor Roman Grafe und dessen im Siedler-Verlag publiziertes Buch „Deutsche Gerechtigkeit“ über die juristische Aufarbeitung des DDR-Grenzregimes, weil der Autor dort die allgemein zugänglichen (und korrekten) Fakten über den Ex-Grenzoffizier publizierte. Nachdem das Landgericht Berlin die Passage verbot, entschied das Kammergericht Berlin zugunsten der Veröffentlichungsfreiheit. Sven Hüber, hieß es in dem Urteil, habe „als Angehöriger des Führungsstabs eines Grenzregiments das System der ,Grenzsicherung‘ gestützt und dazu beigetragen, dass es funktionierte. (…) Die Presseberichte mögen für den Antragsteller lästig und unangenehm sein. Es ist nachvollziehbar, dass der Antragsteller gerade in seiner jetzigen Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei nicht an seine Tätigkeit als Offizier der Grenztruppen der DDR öffentlich erinnert werden möchte. Dennoch kann der Antragsteller unter Hinweis auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ihm missliebige öffentliche Kritik unterbinden.“ Hübers juristischer Feldzug gegen die Geschichtsschreibung endete erst im September 2007, als das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde gegen das Urteil ablehnte.
Hier noch einmal der Vollständigkeit halber die Vita des Mannes, der als Hauptpersonalrat 30.000 Bundespolizisten vertritt und den Kurs der Gewerkschaft der Polizei wesentlich mitbestimmt:
Die verlorenen Prozesse zur Unterdrückung historischer Fakten führte übrigens im Namen Hübers der gleiche Johannes Eisenberg, der jetzt gegen Hubertus Knabe vorgeht. Das führt zu der Frage: wer bezahlte den juristischen Feldzug damals? Wer bezahlt heute für den Einschüchterungsversuch? Die Formulierung „die GdP kündigt an, im Zusammenhang mit medialen Veröffentlichungen strafrechtlich gegen die Urheber dieser Beiträge vorzugehen“ legt nahe: zumindest, was Knabes Äußerung betrifft, die GdP mit den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das Unterlassungsbegehren gegen Knabe gibt bezeichnenderweise als Adresse Hübers den GdP-Dienstsitz an: Stromstraße 4 in Berlin. TE fragte die GdP, ob sie die Prozesse Hübers gegen Grafe/Siedler und die aktuelle juristische Aktion gegen Knabe finanzierte beziehungsweise finanziert, und wenn ja, mit welchem Betrag. Die Gewerkschaft reagierte nicht auf die Bitte um Auskunft.
Fest steht jedenfalls, dass die GdP ein sogenanntes „Gutachten“ beauftragte, dessen Autor versuchte, dem in der Ausbildung von Bundespolizisten tätigen Professor Stephan Maninger eine „rechtsradikale“ Gesinnung zu unterstellen, mit dem Ziel, ihn von seinem Posten zu entfernen. Bei dem „Gutachter“ handelte es erstens sich um jemand, der bei der Konkurrenz um die Professorenstelle unterlag, die Maninger innehat – und zweitens um eine Person mit Kontakten in linksradikale Kreise. Ein Disziplinarverfahren entlastete Maninger schon vor längerer Zeit vollständig von den aus linken Kreisen immer wieder aufgekochten Behauptungen, er verbreite rechtsradikale und rassistische Inhalte.
Die Gewerkschaft der Polizei lässt sich also nicht nur von einem ehemaligen Mauerschützeninstrukteur anführen, sie kämpft nicht nur gegen historische Fakten – sondern führt auf der anderen Seite auch eine Kampagne gegen einen Polizeiausbilder, der nicht in ihr linksverrutschtes Weltbild passt. Und das mit Gewerkschaftsmitteln.
Wegen Hübers Beitrag in der Mitgliedzeitschrift und der Reaktion der GdP-Führung soll es schon zahlreiche Austritte geben. Als Alternative bietet sich die nicht-linke Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) an.




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