Verfassungsrichter lehnen Antrag auf größeren Sitzungssaal für die AfD ab

Die Wahrheit ist nackt und bloß. Die Mehrheit des Bundestages darf die Minderheit ärgern und behindern, wo sie will. Anstand und Fairness sind weder parlamentarische, demokratische noch rechtliche Kategorien. 

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Niemand konnte annehmen, das Bundesverfassungsgericht würde der AfD in ihrem Verlangen nach dem bisherigen Sitzungssaal der SPD im Bundestag entsprechen. Diesen Anspruch gibt es ebenso wenig wie den auf Vorsitze der AfD in Ausschüssen, Zugang zu Geheiminformationen und einen Vizepräsidenten. Einfach weil diese früher selbstverständlichen parlamentarischen Gepflogenheiten allein vom Abstimmungsverhalten der Abgeordneten abhängen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründet sein Nein zum Verlangen der AfD, als zweitgrößte Fraktion auch den zweitgrößten Sitzungssaal zu bekommen, mit süffisantem Spott: „Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“

Wenn Medien die Auseinandersetzung als Symbol darstellen, weil die SPD den Raum nach der sozialdemokratischen Ikone Otto Wels benannt haben, der 1933 im Reichstag die historische Rede gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gehalten hat, geht das an der Sache vorbei.

Die Wahrheit ist ganz nackt und bloß. Die Mehrheit des Bundestages darf die Minderheit ärgern und behindern, wo sie will. Anstand und Fairness sind weder parlamentarische, demokratische noch rechtliche Kategorien.

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Kommentare ( 165 )

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MachiavelliNiccolo
4 Tage her

Die Sache mit der Augenbinde der Justiza hat sich schon längst als Ammenmärchen herausgestellt. Gerichte haben Meinungen und Vorlieben. Neutralität bei der Rechtssprechung kann man nicht mehr erwarten. Eine Bananenrepublik!

Kassandra
4 Tage her
Antworten an  MachiavelliNiccolo

In Afghanistan soll ein 4-Klassen-Recht eingeführt werden – also nichts mehr davon, dass vor dem Gesetz alle gleich wären – wobei das noch weiter differenziert werden wird – und Chemnitz bereits „Friedensrichter“ suchen soll: The Taliban has introduced a new law which divides society into four classes, with different punishments prescribed for the same crime depending on social status. Religious scholars are placed in the highest category and are exempt from severe punishment, with admonition deemed sufficient in case of wrongdoing. The second category includes respected elites such as tribal elders, military commanders, and influential figures. Individuals from this group… Mehr

PaulKehl
4 Tage her
Antworten an  Kassandra

Unklar ist,von wem diese zusammenfassende Übersetzung stammt. Möglicherweise von Amis, die beleidigt wegen ihres feigen Abzugs sind. In DE werden Ungleichbehandlungen subtiler behandelt, s. den umgepolten Polizisten in Düsseldorf, der auf der Beförderungsliste deshalb 42 Stellen nach oben gewandert ist.

Manfred_Hbg
4 Tage her
Antworten an  MachiavelliNiccolo

In die Augenbinde der Justiza, in der wurde doch schon längst auf der linken Augenseite ein fettes Loch ausgeschnitten.

andrea
3 Tage her

Die Begründung hatte ich vorher noch gar nicht gelesen, die ist ja der Hammer. Da sieht man die grinsenden Gesichter über den kindischen Geniestreich geradezu vor sich. Ein Schlag ins Gesicht der Wähler und ein Armutszeugnis für das höchste deutsche Gericht, das durch solche Urteile nicht mehr als Maßstab für eine unabhängige Justiz gelten darf- aber woher auch, wenn sie alle politisch ernannt werden.

cleverfrank
3 Tage her

Das Verfassungsgericht hat sich um diese Entscheidung gedrückt, in dem sie nur die Entscheidung des Ältestenrates im Bundestag überprüft hat. Da hat man keine Verstöße festgestellt, weil es Vorschriften des Bundestages zur Saalgröße in Relation zur Fraktionsgröße nicht gibt.
Vielleicht hätte man mit Immissionsschutz, Brandschutz oder Arbeitsstättenverordnung o.ä. argumentieren sollen und als letzten Ausweg die Vorschriften zur Legehennenverordnung.

andrea
3 Tage her
Antworten an  cleverfrank

Inhaltlich haben Sie wohl recht, aber die Begründung des Gerichts spricht Bände.

Riffelblech
4 Tage her

Wenn die Mehrheit der Abgeordneten eine Minderheit im selben Parlament von Würde ,Anstand ,Gleichberechtigung ausschließt so zeigt das den wirklichen Charakter der freiheitlich demokratisch gewählten Abgeordneten. Allerdings gebe ich zu bedenken ,die Masse der Abgeordneten dürfte zum größten Teil ihren ergatterten „ Trog“ im Kopf haben als sich um Anstand und Fairness Gedanken machen . Denn wer nicht mit den führenden Köpfen der „ hinterhältigen „ Parteien mitstimmt fliegt raus . So einfach und billig ist parlamentarische Politik . Es sind gerade wohl mal 20-25 Personen in diesem Hause die den Gang der Dinge bestimmen ,der Rest der Abgeordneten ist… Mehr

Edu
4 Tage her

Mir fällt dabei das Märchen „Der alte Großvater und der Enkel“ ein
„Was machst du da?“ fragte der Vater. „Ich mache ein Tröglein,“ antwortete das Kind, „daraus sollen Vater und Mutter essen, wenn ich groß bin.“ 

unsere Justiz legt heute bereits die Rechte der Oppositiion fest . Es kann jede Partei in der Zukunft treffen – da könnten nache sich im Keller in der Besenkammer wiederfinden.

luxlimbus
4 Tage her

Fairness ist kein Menschenrecht – ansonsten dürften wir Deutsche unter einander leben.

Manfred_Hbg
4 Tage her

Zitat: „Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“ > Mal abgesehen davon, dass es bei dieser AfD-Klage ja wohl nicht um irgendwelchen „Auszeichnungen“ oder Belohnungen geht, sondern ganz einfach und praktisch nur um sich mehr oder weniger zufällig ergebene Größenverhältnisse, so wundert und überrascht mich aber ansonsten auch bei diesen höchst gerichtlichen Richterspruch und Urteil mal gar nix. Im Gegenteil! Denn ich habe zwar nicht mit einer solch dämlichen Urteilsbegründung, aber doch mit einer Ablehnung gerechnet. Nun ja, und wieder ein paar Wählerstimmen mehr… Mehr

Last edited 4 Tage her by Manfred_Hbg
alter weisser Mann
4 Tage her

Nun, auch das Bundesverfassungsgerich steht nackt und bloß im Wind, wenn es sich nicht dazu durchringen kann, eine in „unserer Demokratie“ eigentlich zu erwartende Fairness herzustellen und statt dessen etablierte Systemparteien bevorzugt.
Größte Fraktion, größter Sitzungssaal …. kleinste Fraktion, kleinster Sitzungssaal … die Logik scheint den Staatsjuristen fremd, das macht sie untauglich für ihren Job.

Delegro
4 Tage her
Antworten an  alter weisser Mann

Das Problem ist eindeutig. Es sind keine Staatsjuristen mehr. Es sind links/woke Parteijuristen die vom Staat (also uns) bezahlt werden. Wünscht sich doch jedes Unternehmen. Die Mitarbeiter machen was der Chef will, bezahlt werden sie von anderen.

Juergen P. Schneider
4 Tage her

Die Parteibuchrichter des BVerfG haben die Gelegenheit genutzt, um wieder einmal zu zeigen, dass sie voll auf Linie sind. Sie wollten das links-grüne Bankrott-Kartell dazu ermuntern, die Opposition auch in Zukunft mit allen Mitteln zu schikanieren. Anstatt eine leichte Ermahnung zu mehr Fairness, kam dann wie erwartet eine hämisch süffisante Schlusswendung, um über die Schwefelpartei zu triumphieren. Das mit dem Triumph über die AfD klappt bei den Parteifreunden der Richter in der Bundespolitik ja nicht so richtig, da ist man als Untertan in der Richterrobe natürlich verpflichtet, den Parteifreunden zuzuarbeiten, vor allem, wenn es einem so leicht gemacht wird. Die… Mehr

PaulKehl
4 Tage her

Ein gefürchteter Geheimdienstler hat mal gesagt: Hinter jedem Problem steht ein Name. Nochmal: Im II. Senat sitzt die furchtbare Juristin Kaufhold. Also bitte immer schön die Namen nennen.

Sonny
4 Tage her

Und wieder ist ein weiterer Mosaikstein zur Neo-Diktatur in Deutschland durch die Altparteien zementiert worden.
Die Demokratie ist längst abgeschafft – aber nicht von denen, die pausenlos so medienwirksam deswegen beschuldigt werden.