Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht

Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Infektionsschutzgesetzes zurück. Der Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert das Urteil und zweifelt am Sachverstand der Richter. Das Verfassungsgericht nutzte im Juni 2021 die Flugbereitschaft, um mit Angela Merkel zu Abend zu essen.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022).

Die Karlsruher Richter bewerten den Schutz vulnerabler Gruppen durch die Impfung für verfassungsrechtlich bedeutender als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Urteil. Doch das sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber den legitimen Zweck verfolge, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Beschäftigte in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und ambulanten Pflegediensten, aber auch Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März.

Uwe Lipinski, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer, hatte gegenüber TE das Urteil kritisiert:

„Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.“

Am Montag hatten die Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bei einer digitalen Konferenz einen Neuanlauf im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahren gefordert. Ende Juni wollen die Gesundheitsminister wieder darüber beraten und einen Beschluss treffen.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu dem umstrittenen Abendessen am 30. Juni 2021 mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel im Kanzleramt die Flugbereitschaft nutzten. Laut dem Rechtsanwalt Niko Härting wurde dies auch damit begründet, „dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung ausgesetzt sein wird“.

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