Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht

Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Infektionsschutzgesetzes zurück. Der Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert das Urteil und zweifelt am Sachverstand der Richter. Das Verfassungsgericht nutzte im Juni 2021 die Flugbereitschaft, um mit Angela Merkel zu Abend zu essen.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022).

Die Karlsruher Richter bewerten den Schutz vulnerabler Gruppen durch die Impfung für verfassungsrechtlich bedeutender als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Urteil. Doch das sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber den legitimen Zweck verfolge, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Beschäftigte in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und ambulanten Pflegediensten, aber auch Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März.

Uwe Lipinski, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer, hatte gegenüber TE das Urteil kritisiert:

„Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.“

Am Montag hatten die Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bei einer digitalen Konferenz einen Neuanlauf im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahren gefordert. Ende Juni wollen die Gesundheitsminister wieder darüber beraten und einen Beschluss treffen.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu dem umstrittenen Abendessen am 30. Juni 2021 mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel im Kanzleramt die Flugbereitschaft nutzten. Laut dem Rechtsanwalt Niko Härting wurde dies auch damit begründet, „dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung ausgesetzt sein wird“.

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Kommentare ( 195 )

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Helfen.heilen.80
1 Jahr her

Machen wir uns nichts vor: es ist damit zu rechnen, dass im Herbst die Schrauben schlagartig angezogen werden können. Aus dem Protestverhalten der Impfkritiker u.a. wurde gelernt, beim nächsten mal geht der Durchgriff schneller und gezielter. Die selbe Protesttaktik wird man unterbinden, Eskalationen vorbeugen. Folgendes lässt ein Szenario vermuten: die USA wollten ein Wahrheitsministerium installieren, das ist jetzt auf stand-by, Canada arbeitete an einem Internetzensurgesetz, in Österreich wird mit dem Hinweis auf den Ostkrieg zensiert, in Australien durften Ungeimpfte keine Flugzeuge mehr verwenden und es gibt dort „Quarantänelager“. Idee vom Impfvorratsgesetz in Dt.L., steigende Zahlen von Faktencheckern, Zensur in social… Mehr

Thomas S62
1 Jahr her

Das ganze Problem wäre ganz schnell erledigt, wenn jetzt ALLE Betroffenen, also Pleger, Ärzte, Helferinnen, etc., die sich nicht mit der Genplörre stechen lassen wollen, JETZT kündigen.
Ruckzuck gäbe es einen Rückzug seitens des Staates.

Aljoschu
1 Jahr her

Bereits vor 2 Jahren habe ich geschrieben, dass die mRNA-Einspritzung keine Impfung darstellt und deshalb auch nicht als solche bezeichnet werden sollte. Sie als „Impfung“ zu bezeichnen, dient allein der Irreführung des Bürger und der Verharmlosung des Gen-Cocktails. Heute belegen internationale Daten (ich schließe jetzt mal PEI und RKI aus einem offensichtlich gewordenen Mangel an einem Streben nach naturwissenschaftlicher Erkenntnis aus), dass das sogenannte Vakzin keine einzige Eigenschaft eines herkömmlichen Impfstoffes hat: Es schützt weder den vermeintlich Geimpften, noch dessen Nächsten. Es erhöht aber die Gefahr für bleibende Leiden und Tod signifikant.

H.Zoellner
1 Jahr her

Deutschland hat eine ganze Reihe von Webfehlern im Grundgesetz. Ein gravierender ist die Tatsache, dass die Richter des Verfassungsgerichtes von der Politik, vom Bundestag bestimmt werden. Wie bitte sollen denn die Richter dann unabhängig urteilen? Nein, das geht nach der alten Wahrheit „Wes‘ Brot ich ess‘, des‘ Lied ich sing“   Und genau so sind die ganzen Urteile, die das Verfassungsgericht seit Jahren fällt. Eine einzige Katastrophe, dass totale Hofieren der Regierung und ein Schlag ins Gesicht der Bürger. Kein einziges Urteil der letzten Jahre würde eine Zustimmung durch die Mehrheit der Bürger, den sogenannten Souverän, erreichen. Zu sagen hat… Mehr

Micha.hoff
1 Jahr her

Die Justiz wirkt in einem System immer staatstragend. Wie die Geschichte beweist, können kreative Juristen auch die schlimmsten Grausamkeiten juristisch begründen. Eine andere Entscheidung hätte sich die Argumentation der Beschwerdeführer zu eigen machen müssen und das hätte zwangsläufig den Kollaps des gesamten (Corona)-Regimes zur Folge gehabt. Es ist naiv zu glauben, dass unsere obersten Richter eine solche labile politische Situation herbeiurteilen würden.

Physis
1 Jahr her

Wie sieht es eigentlich bei den sog. vulnerablen Gruppen aus. Sind die auch alle zwangsgeimpft?

Reiner07
1 Jahr her

Von welchem „Schutz“ die ignorante, parteiische Richterschaft da wohl ausging? Nachweislich bietet die „Zwangsimpfung“ weder einen Schutz für die Geimpften und alle die mit diesen in Kontakt kommen, sie immunisiert nicht, verhindert auch keine schweren Verläufe, aber ist inzwischen für tausende Todesopfer bekannt. Wenn man aus dieser Faktenlage so etwas als Schutz bezeichnet, kann ist es korruptes, bewusst ignorantes Verhalten, was uns dieses seltsame Gericht beweist, das komplett mit Parteilingen besetzt ist und vielfach bewiesen hat, dass denen die Gesetzeslage mehr als egal ist! Das Risiko an der Impfung zu Schaden zu kommen ist jedenfalls erheblich größer, als an Omikron… Mehr

Mausi
1 Jahr her

Tenor der Urteile: Könnte schaden, also verbieten. Und könnte schützen, also erlauben. Je nachdem, um welches Thema es geht und je nachdem, wo der grösstmögliche Schaden für die Freiheit des Einzelnen herauskommt.

Das hier fand ich auch spannend: https://netzwerkkrista.de/2022/05/15/die-weltgesundheitsorganisation-treibt-die-globale-steuerung-des-gesundheitsrechts-voran/
Die Regierungen geben immer mehr Macht an nicht demokratischen Organisationen. Ganz wie von den Davoseanern gefordert. Man muss nur die Einleitung von Herrn Schwab zu seinem Covid 19 Buch lesen. Maximal muss die Regierung die Entscheidungen dieser Organisationen noch übers Parlament abnicken.

Last edited 1 Jahr her by Mausi
friedrich - wilhelm
1 Jahr her

……so betreibt das bverfg a u c h die narrative, der mrna – impfstoff sei von der eu zugelassen! das ist aber nicht richtig! so machen sich auch gestandene ärzte des märchens schuldig, die impfung verhindere schwere bis schwerste verläufe! kennen die auch nicht die zahlen?

Last edited 1 Jahr her by friedrich - wilhelm
friedrich - wilhelm
1 Jahr her
Antworten an  friedrich - wilhelm

……ergänze: und fakten?

Sonny
1 Jahr her

Nun ist die Diktatur einer selbsternannten Oberschicht in Deutschland nicht mehr zu leugnen. Deutschland ist vollends zu einer Bananenrepublik verkommen.
In zwei Jahren werde ich das Land wohl aufgrund der Impfpflicht ab 60 verlassen müssen. Meine Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

Mausi
1 Jahr her
Antworten an  Sonny

Keiner gibt preis, in welches Traumland er warum auswandert.

Last edited 1 Jahr her by Mausi
Monika
1 Jahr her
Antworten an  Mausi

Das finde ich auch immer etwas irritierend. Corona hat ja diesbezüglich auch die Karten neu gemischt. Es ist ja inzwischen gar nicht mehr so einfach, ein Land zu finden, wo man vor unliebsamen Überraschungen sicher ist. Der Great Reset kann einem letztlich fast überall ans Schienenbein treten.

Aljoschu
1 Jahr her
Antworten an  Mausi

Das ist auch gut so. Wir wollen nicht, dass es irgendwo zur Klumpenbildung von Deutschen kommt, denn dann fängt das Dilemma, das zu unserer Flucht geführt hat, wieder von vorne an! Denn wo 2 oder 3 Deutsche im Namen Merkels versammelt sind, da ist sie mitten unter ihnen.

friedrich - wilhelm
1 Jahr her
Antworten an  Mausi

……..eu – recht ist eingewandert und ich bin mit familie ausgewandert!