Ausschreibung vergeigt: Bundespolizei fehlen Bodycams

Körperkameras sollen die Beamten schützen und Beweise sichern. Doch wegen einer verschleppten Ausschreibung und praxisfernen Vorgaben müssen Bundespolizisten wohl bald ohne funktionierende Geräte in den Einsatz.

picture alliance / dpa | Matthias Balk

Der Bundespolizei droht ein Bodycam-Blindflug. Die Ausschreibung für neue Geräte ist offenbar gescheitert. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Grund liegt nicht in fehlendem Bedarf, sondern in einer Mischung aus behördlicher Trägheit und realitätsfremden Anforderungen.

Gerade an Bahnhöfen, wo Angriffe auf Einsatzkräfte zunehmen und Konflikte binnen Sekunden eskalieren, sind Bodycams anerkannt wichtig. Sie wirken sichtbar und können deeskalieren, bevor aus Geschrei Gewalt wird. Sie sollen Beamte schützen, Täter abschrecken und im Ernstfall vor Gericht liefern, was Erinnerung und Aussage allein oft nicht leisten: Bilder, Töne, Beweise.

Eigentlich sollte die Bundespolizei etwa 2.500 neue Bodycams erhalten. Zusätzlich war eine Option auf weitere 1.500 Geräte vorgesehen. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) standen dafür rund fünf Millionen Euro bereit. Geld war also da. Der Bedarf war bekannt. Der Support für die derzeit verwendeten, alten Kameras läuft aus.

Trotzdem ist die Ausschreibung wohl gescheitert.

Andreas Roßkopf, bei der GdP für die Bundespolizei zuständig, warnt vor einem handfesten Sicherheitsproblem: Im kommenden Jahr könnten Bundespolizisten ohne einsatzfähige Bodycams dastehen. Dabei ist seit Langem bekannt, dass der bisherige Hersteller seinen Support einstellen will. Die Uhr tickte also nicht erst seit gestern, und sie tickte laut. Nur in der Verwaltung schien man sie nicht zu hören.

Nach Angaben der GdP lag die fertige Ausschreibung rund ein Jahr lang unbearbeitet herum. In der Zeit kann ein Start-up ein marktfähiges Produkt entwickeln und ein Handwerksbetrieb eine Lagerhalle bauen. In einem Jahr kann auch ein Bürger ein dutzend Mal vergeblich versuchen, einen Termin beim Amt zu bekommen. Doch für die Beschaffung eines zentralen Einsatzmittels der Bundespolizei reicht die Zeit offenbar nicht.

Zur Langsamkeit kommt Sturheit

Als die Ausschreibung schließlich veröffentlicht wurde, enthielt sie Anforderungen, die die Gewerkschaft für lebensfremd hält. Als ein Beispiel nennt GdP-Mann Roßkopf, dass Wechselakkus verlangt werden. Die seien schon lange nicht mehr zeitgemäß. Auch gebe es Anbieter, deren Systeme sich problemlos mit den Tasern der Bundespolizei kombinieren lassen. Doch statt die Ausschreibung an den Markt und die Praxis anzupassen, hält die Behörde offenbar an ihrem Pflichtenheft fest.

Ergebnis: Es findet sich kein Anbieter.

Das ist der klassische deutsche Beschaffungsunfall: Erst lässt man ein Projekt liegen, dann macht man realitätsferne Vorgaben – und am Schluss wundert man sich, dass niemand liefern will.

Für die Beamten im Einsatz wird die Verwaltungsposse zu einem ernsten Problem. Die Bodycam hat sich längst bewährt. Sie kann in kritischen Situationen abschreckend wirken, sie schafft Klarheit bei späteren Ermittlungen, sie schützt Polizisten vor falschen Anschuldigungen, und sie liefert Beweismaterial für Gerichtsverfahren. Bundespolizisten sind täglich mit aggressiven Betrunkenen und Drogenabhängigen oder anderen Gewalttätern, konfrontiert. Da ist die Bodycam kein technisches Spielzeug, sondern ein Schutzschild am Körper.

Nach dem jüngsten Monatsgespräch im Bundesinnenministerium ist für die GdP klar: Mindestens ein Jahr ist verloren. Kein Ergebnis, keine Planungssicherheit, keine neue Lösung. Nun ruht die Hoffnung auf dem bisherigen Anbieter. Der soll seinen Support noch einmal verlängern. Billig wird das nicht. Die GdP rechnet mit Millionenbeträgen, falls der alte Anbieter erneut einspringt.

Wenn das nicht klappt, besteht ab Januar 2027 ein echtes Ausfallrisiko. Dann könnten der Bundespolizei keine funktionsfähigen Bodycams mehr zur Verfügung stehen.

Das hält die Politik nicht davon ab, den Einsatz von Bodycams bei der Bundespolizei auszuweiten. Theoretisch jedenfalls. Bislang sind die Kameras vor allem bei Einsätzen an Bahnhöfen und vergleichbaren öffentlich zugänglichen Orten erlaubt. Nach der Novelle des Bundespolizeigesetzes, die der Bundestag derzeit berät, sollen mobile Bild- und Tonaufzeichnungen künftig auch bei erkennungsdienstlichen Behandlungen, Durchsuchungen und ähnlichen Maßnahmen möglich sein.

Viele Worte. Aber keine Geräte.

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Kommentare ( 35 )

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Rosa Kafko
13 Tage her

Ich vermute Absicht dahinter. Die Genossen wollen das so!

Boudicca
13 Tage her

Gott sei Dank, kommt anscheinend wenigsten der Frisör (auf Staatskosten) von Merz pünktlich.

Last edited 13 Tage her by Boudicca
aaa007
13 Tage her

1.250 EUR pro Bodycam?

depa
12 Tage her

Alles im Normalbereich: Goldrandlösungen oder Ewigkeitsprobleme .
Schließlich gilt immer noch: Warum einfach und billig, wenn es auch kompliziert und teuer geht.
Aber Diätenerhöhungen, die gehen normalerweise schnell und leise über die Bühne. Man muß halt Prioritäten setzen.

Wesehe
12 Tage her

Der Artikel lässt mich etwas ratlos zurück, mir fehlen doch etliche wichtige Informationen:

Wieso kostet so eine Bodycam wahnwitzige 2000€? Für Autos gibt es sowas für ein Zehntel des Preises.
Die Beamten haben doch schon Bodycams. Werden die jetzt plötzlich unbrauchbar, bloß weil der Hersteller den Support einstellt?
Kann man nicht eine andere Firma mit dem Support beauftragen?
Wozu braucht man überhaupt für simple Kameras einen Support?

alter weisser Mann
12 Tage her

Beweissicherung und Schutz der Beamten?
Ist doch gar nicht gewollt, die Aunahmen könnten ja die Unrechtsverfolgung der Beamten behindern.

Wilhelm Roepke
12 Tage her

Das ist kein Zufall, denn Bodycams filmen nur selten Rechtsextreme, aber ziemlich oft Linksextreme.

ceterum censeo
12 Tage her

Also: erstens betrifft es den Büttel der Politik. Kann ich mit leben. Zweitens: passt doch für Links (SPD, Gewerkschaften et.al.). So kann im Bedarfsfall kein Antifant eventuell per Bild eine Straftat nachgewiesen werden. Das Bildmaterial bei „Rechten“ auch nur auf Verdacht verwendet wird, wissen wir spätestens sei 2018 in Chemnitz, wo angeblich ein Asylant von einem „Rechten“ verfolgt worden sein soll – stichhaltige Beweise fehlen bis heute! Drittens: Verwaltungen scheitern schon, beim Metzger ein belegtes Brötchen zu bestellen. Bitte die Anforderung nicht zu hoch schrauben (pers. Erfahrungen bestätigen dies!).

1faltspinsel
12 Tage her

Wieviel Support benötigen die in Gebrauch befindlichen Kameras? Wie hoch ist die Ausfallrate? Normalerweise sollten Ersatzgeräte vorhanden sein, die man nutzen kann.
Ersatz liesse sich vermutlich von verschiedenen Anbietern von der Stange beschaffen, wenn man es wollte.

santacroce
12 Tage her

Privat kaufen und einsetzen? Kann mich erinnern, vor einigen Jahren in Köln – als es mit der Messer- und Schießerei so richtig los ging – hatten Polizeibeamte sich privat Schutzwesten gekauft, der Dienstherr hielt sie bisher für nicht erforderlich. Das Ganze mündete in einer erstaunliche Begründung für ein Verbot der Schutzwesten, ausgesprochen durch den Polizeipräsidenten: Verbot des Tragens privater Westen für Polizeibeamte im Dienst, weil durch das fälschlicherweise gefühlte Mehr an Sicherheit, wären sie unvorsichtiger und würden bereitwillig höhere Risiken eingehen. So wurde die Weigerung, absolut notwendige Sicherheitsausrüstung den Beamten vorzuenthalten, mit einer einer Lüge auch noch als Fürsorgepflicht des… Mehr

AlNamrood
12 Tage her

Sobald sich, wie in Amerika, herausstellt, dass die Aufnahmen die Schützlinge der Linken in ganz schlechtem Licht dastehen lassen wird das wieder abgeschafft.

AlexR
12 Tage her

War Spahn mitbeteiligt? Oder Scheuer? Die kennen sich ja mit sowas bestens aus!

Ava Tar
12 Tage her

Wir wissen ALLE was das Problem ist, aber nicht jeder hat einen Bademantel…

Last edited 12 Tage her by Ava Tar