Uniklinik Regensburg bittet ungeimpfte Mitarbeiter, nicht zu kündigen

Aktuell ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Freistaat Bayern de facto ausgesetzt. Das Universitätsklinikum Regensburg bittet seine ungeimpften Mitarbeiter, nicht zu gehen. Die „Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ habe „oberste Priorität“.

IMAGO / McPHOTO

Dass die „Pfleger-Impfpflicht“ die ohnehin dünne Personaldecke in Kliniken und Heimen weiter tangiert, ist ein offenes Geheimnis. Das ist scheinbar auch im Universitätsklinikum Regensburg  (UKR) der Fall. In einem bemerkenswerten internen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums vom 4. August bittet der ärztliche Direktor Oliver Kölbl das ungeimpfte Personal, nicht ihr Beschäftigungsverhältnis am UKR aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu kündigen.

Verwiesen wird hierbei auf ein Schreiben des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, das am 3. August empfangen worden sein soll, in dem darüber informiert wird, dass „von Seiten der Gesundheitsämter derzeit weder Bußgeldmaßnahmen noch Betretungs- und Beschäftigungsverbote verhängt werden“.

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Begründet worden soll dieser Schritt durch ungeklärte rechtliche Fragen bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sein, sowie durch den bestehenden Personalmangel im Gesundheitsbereich, der durch eine konsequente Durchsetzung der Impfpflicht drastisch verschlimmert würde. In dem Schreiben des Universitätsklinikums heißt es, die „Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ habe „oberste Priorität“. Im Schreiben ist der Direktor Bittsteller – und verspricht seinen Mitarbeitern doch recht deutlich die Solidarität und den Einstand für sie gegenüber dem Freistaat.

Bereits Mitte Juli hatte der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek angekündigt, dass man in Bayern auf ein gestuftes Verfahren mit Augenmaß setze, was die Durchsetzung der Impfpflicht angeht. Die Versorgungssicherheit der Menschen müsse gewährleistet sein. Holetschek forderte auch, die endgültige Einführung der Impfpflicht bis zum 30. September vorzeitig auszusetzen, damit sich die Personalsituation nicht weiter verschärft. Alleine in Bayern gab es am 1. Juli noch bis zu 57.000 Ungeimpfte im medizinischen Personal.

Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kommt derweil auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Es sei „weder sinnvoll noch vermittelbar“, die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiterzuführen, so Vizechefin Henriette Neumeyer. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, bezweifelte im WDR die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs, da mit der Omikron-Variante auch Geimpfte das Virus übertragen könnten.

Mit der gleichen Begründung sprach sich auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus: Sie würde die Erwartungen der Befürworter nicht erfüllen, da auch ein Geimpfter das Virus weitergeben könne.

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