Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt liefert das Wahlamt der Landeshauptstadt eine peinliche Panne: 440 Wahlberechtigte erhielten ihre Briefwahlunterlagen doppelt. Die Stadtverwaltung meinte, die Integrität der Wahl bleibe trotzdem „zu jedem Zeitpunkt gewährleistet".
picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Hendrik Schmidt
Ein schwerer Fehler der Beamtenschaft – oder doch eine gewaltige Problematik, die nun für alle sichtbar ist? 440 Wahlberechtigte erhielten in Magdeburg ihre Briefwahlunterlagen doppelt. Die Stadtverwaltung reagierte relativ rasch, erklärte die betroffenen Wahlscheine für ungültig und versandte neue Dokumente mit eindeutigen Nummern. Eine Mehrfachstimmabgabe sei dadurch ausgeschlossen, betonte das Wahlamt.
Die Ursache des Fehlers sei ein Versehen beim Druck der Briefwahlunterlagen gewesen: Die 440 Wahlscheine wurden versehentlich zweifach produziert und anschließend auf dem Postweg verschickt.
Die Landeswahlleitung wurde über die Panne vollumfänglich informiert. Allein in Magdeburg lagen bis Montag bereits 48.300 Anträge auf eine Briefwahl vor; bis zum Wahltag rechnet die Stadt mit etwa 55.000. In Halle und Magdeburg zusammen haben mehr als 87.000 die Bürger Briefwahl beantragt – das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber früheren Wahlen.
Die Verschickung der doppelten Breifwahlunterlagen befeuert die Debatte um die Sicherheit der Briefwahl erneut: AfD-Bundeschef Tino Chrupalla hatte bereits im ARD-Sommerinterview mögliche Manipulationen in Pflegeheimen angedeutet, ohne konkrete Belege vorzulegen. Landeswahlleiterin Christa Dieckmann wies solche Vorwürfe klar zurück: „Diese allgemeinen Vorwürfe teile ich nicht und weise sie daher ausdrücklich zurück.“ Die Briefwahl sei durch zahlreiche Kontrollmechanismen geschützt – von der begrenzten Anzahl der Anträge pro Person bis zur gegenseitigen Kontrolle in den Wahlvorständen.
Schon im Januar 2025 kam es in Magdeburg zu einer massiven Wahlpanne: Vor der Bundestagswahl wurden 12.000 Wahlberechtigte in Magdeburg von der Stadtverwaltung informiert, dass durch Formatierungsfehler bei einem Dienstleister in vielen Wahlbenachrichtigungen Angaben zu Hausnummern fehlerhaft waren. Dies betraf sowohl die Anschriften von Wahlberechtigten als auch von Wahllokalen.
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