Das Vertrauen der Deutschen in die Briefwahl und die ordnungsgemäße Durchführung unserer demokratischen Wahlen war noch nie so gering wie heute. Es muss dringend wiederhergestellt werden. Von Sylvia Pantel
picture alliance / DZBA | Jonas Lohrmann
Die Briefwahl ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Teilhabe. Sie ermöglicht vielen Menschen, ihr Wahlrecht auszuüben, etwa älteren, kranken, mobilitätseingeschränkten oder beruflich verhinderten Bürgern. Gerade deshalb verdient sie besonderes Vertrauen und bestmöglichen Schutz.
Vertrauen in Wahlen entsteht nicht dadurch, dass auf Kontrollen verzichtet wird. Es entsteht durch transparente Verfahren, klar geregelte Zuständigkeiten und nachvollziehbare Sicherheitsstandards. Wo Wahlunterlagen beantragt, ausgegeben, transportiert, verwahrt, geöffnet und ausgezählt werden, müssen Abläufe so gestaltet sein, dass Manipulationen möglichst verhindert und Auffälligkeiten rasch erkannt werden können.
Zwei Fälle aus dem Jahr 2026, in Wülfershausen an der Saale und Frankfurt am Main, zeigen, warum diese Debatte notwendig ist. Sie rechtfertigen keine pauschalen Zweifel an der Briefwahl oder an Millionen korrekt abgegebener Stimmen. Sie machen aber deutlich, dass Wahlverfahren auch gegen gezielten Missbrauch einzelner Personen bestmöglich abgesichert werden müssen.
Wülfershausen: Missbrauch eines besonderen Zugangs
In der bayerischen Gemeinde Wülfershausen an der Saale ermittelt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen den damaligen Ersten Bürgermeister Wolfgang Seifert wegen des Verdachts der Wahlfälschung bei der Kommunalwahl im März 2026.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Seifert Briefwahlumschläge geöffnet, darin enthaltene Stimmzettel verändert und die Unterlagen anschließend wieder verschlossen oder durch Ersatzumschläge ersetzt haben.
Herr Seifert trat von seinem Amt zurück. Die Bürgermeisterwahl sowie Teile der Gemeinderats- und Kreistagswahl mussten wiederholt werden.
Der Fall verlangt nach einer sachlichen Einordnung. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Landratsamt gab es keine Hinweise darauf, dass die Wahlunterlagen durch die zuständige Verwaltung nicht ordnungsgemäß verwahrt worden wären. Der Zugriff war demnach möglich, weil der damalige Bürgermeister aufgrund seiner Funktion Zugang zu den Unterlagen hatte.
Darin liegt eine zentrale Erkenntnis: Selbst bei formal korrekten Abläufen ist nicht auszuschließen, dass einzelne Amtsträger oder Beschäftigte ihre Stellung bewusst missbrauchen könnten. Ein Wahlverfahren muss nicht nur gegen äußere Eingriffe geschützt sein. Es muss auch bei internen Zugriffsrechten nachvollziehbar machen, wer wann Zugang hatte und welche Vorgänge mit den Unterlagen verbunden waren.
Für den Beschuldigten gilt natürlich bis zu einer rechtskräftigen, gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Ein Strafprozess wegen Wahlfälschung wurde für November 2026 vor dem Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale angekündigt.
Frankfurt: Verdacht auf Manipulation bei Briefwahl
Auch in Frankfurt am Main beschäftigen mögliche Briefwahlmanipulationen die Justiz. Im Juni 2026 wurde ein Kommunalpolitiker im Zusammenhang mit der Wahl zur Kommunalen Ausländervertretung festgenommen.
Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft soll er Briefwahlunterlagen im Namen wahlberechtigter Nicht-EU-Ausländer beantragt und zu seinen Gunsten ausgefüllt haben. Die Betroffenen sollen davon mutmaßlich keine Kenntnis gehabt haben. Ermittelt wurde unter anderem wegen Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Fälschung von Beweisen. Laut Staatsanwaltschaft machte der Beschuldigte Angaben, die als Geständnis bewertet wurden. Der Haftbefehl wurde später unter Auflagen nach Informationen der Presse außer Vollzug gesetzt.
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen dieser Wahlvorwürfe liegt noch nicht vor. Es geht um einen schwerwiegenden Tatverdacht und laufende Ermittlungen, nicht um ein bereits abschließend entschiedenes Gerichtsverfahren.
Daneben leitete die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrere voneinander unabhängige Verfahren wegen möglicher Manipulationen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 ein. Das Wahlamt hatte in mehreren Fällen Anzeige erstattet. Gegenstand der Ermittlungen waren unter anderem mögliche Briefwahlmanipulationen, Urkundenfälschung und Wählernötigung.
Diese Fälle dürfen nicht voreilig zu einem allgemeinen Urteil über die Integrität der Frankfurter Kommunalwahl führen. Sie zeigen jedoch, dass Gefahren nicht nur bei der Lagerung von Wahlunterlagen in Behörden entstehen können. Risiken bestehen auch dann, wenn Briefwahlunterlagen im Namen anderer Personen beantragt, abgefangen, unbefugt ausgefüllt oder Wähler unter Druck gesetzt werden.
Kontrolle schützt Wahl und Wahlhelfer
Die Briefwahl muss nicht abgeschafft werden. Sie muss aber so organisiert sein, dass Manipulationen schwerer werden, Auffälligkeiten schneller auffallen und jeder Zugriff im Ernstfall überprüft werden kann.
Der Schutz der Briefwahl darf nicht erst bei der Auszählung beginnen. Er muss bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen greifen und sich lückenlos über deren Ausgabe, Versand, Rücklauf, Lagerung und Bearbeitung erstrecken. Dazu braucht es ein konsequentes Vier-Augen-Prinzip bei allen sensiblen Zugriffen auf eingegangene Wahlunterlagen sowie eine eindeutige Dokumentation sämtlicher Ein- und Ausgänge von Wahlbriefen und Wahlunterlagen. Transport- und Aufbewahrungsbehälter müssen versiegelt und registriert sein. Zugleich sind die Zuständigkeiten für Ausgabe, Verwahrung, Bearbeitung und Auszählung klar voneinander zu trennen.
Ergänzend sind elektronisch nachvollziehbare Zugangsprotokolle für Aufbewahrungs- und Bearbeitungsräume erforderlich. Die organisatorischen Abläufe müssen regelmäßig durch unabhängige Stellen kontrolliert werden. Alle wesentlichen Arbeitsschritte sind manipulationssicher zu dokumentieren. Schließlich braucht es klare Prüfverfahren für auffällige oder ungewöhnlich gebündelte Briefwahlanträge. Nur durch eine solche durchgängige Sicherungskette lässt sich das Vertrauen in die Integrität der Briefwahl nachhaltig stärken.
Solche Maßnahmen richten sich nicht gegen die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder Beschäftigten, die ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Im Gegenteil: Transparente Abläufe schützen auch sie vor unbegründeten Verdächtigungen und schaffen im Konfliktfall eine belastbare Grundlage für Aufklärung.
Videoüberwachung als zusätzlicher Schutz
Ergänzend sollte geprüft werden, ob besonders sensible Bereiche zeitlich und räumlich eng begrenzt videoüberwacht werden können. Gemeint wären ausschließlich Räume, in denen bereits eingegangene Wahlunterlagen verwahrt oder organisatorisch bearbeitet werden.
Eine solche Maßnahme dürfte niemals die freie und geheime Wahl gefährden. Die Stimmabgabe zu Hause und die konkrete Wahlentscheidung eines Bürgers müssen selbstverständlich vollständig geschützt bleiben. Kameras dürften daher weder Wahlzettel noch deren Inhalt erfassen. Sie könnten aber durchaus dokumentieren, wer einen gesicherten Raum betritt oder verlässt und ob Unterlagen außerhalb geregelter Abläufe bewegt werden.
Eine rechtssichere Regelung zur Videoüberwachung im Wahlverfahren müsste präzise und abschließend festlegen, welche Räume erfasst werden dürfen und zu welchen Zeiten Aufzeichnungen zulässig sind. Ebenso ist klar zu bestimmen, wer Zugang zu den Aufnahmen erhält, wie ein wirksamer Manipulationsschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden, sowie für welchen Zeitraum die Daten gespeichert werden dürfen.
Darüber hinaus braucht es eindeutige Voraussetzungen dafür, wann und in welchem Umfang Aufnahmen in einem Wahlprüfungs- oder Ermittlungsverfahren ausgewertet werden können. Dabei muss jederzeit sichergestellt sein, dass sowohl das Wahlgeheimnis als auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt gewahrt bleiben.
Videoüberwachung kann und darf dabei kein Ersatz für eine verantwortungsvolle Organisation, das Vier-Augen-Prinzip und klar voneinander getrennte Zuständigkeiten sein. Sie kann jedoch einen zusätzlichen Baustein darstellen, um besonders sensible Bereiche besser abzusichern, mögliche Unregelmäßigkeiten nachvollziehbar zu machen und im Bedarfsfall eine sorgfältige nachträgliche Aufklärung zu ermöglichen.
Vertrauen braucht überprüfbare Verfahren
Wie gesagt, aus einzelnen Verdachtsfällen darf keine Vorverurteilung erwachsen. Die Briefwahl bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Beteiligung. Aber Demokratie verlangt auch, Risiken ernst zu nehmen. Wenn der Verdacht besteht, dass Wahlunterlagen geöffnet, verändert oder ohne Wissen Wahlberechtigter beantragt werden, müssen Politik, Behörden und Gesetzgeber die Abläufe kritisch überprüfen.
Eine demokratische Wahl muss nicht nur korrekt durchgeführt werden. Sie muss auch nachvollziehbar sein und im Streitfall wirksam geprüft werden können. Das schützt das Wahlgeheimnis, die Freiheit der Wahl, die Beschäftigten vor Ort und vor allem das Vertrauen der Bürger in die Legitimität des Wahlergebnisses.
Wer die Demokratie schützen will, muss auch ihre Verfahren schützen.
Sylvia Pantel ist seit 2024 Landesvorsitzende der WerteUnion Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Bundesvorsitzende. Sie war von 2013 bis 2021 Abgeordnete der CDU im Deutschen Bundestag. 2024 trat sie aus der CDU aus.


Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein