Das „Willkommensbehörden-Gen“ stecke längst in der „Behörden-DNA“, rühmte Kölns Ausländeramtschefin. Unter ihrer Leitung lehnte das Amt Hilfe bei 500 Abschiebungen ab und machte aus vollziehbarer Ausreisepflicht ein Bleibeprogramm. Das ist die politische Außerkraftsetzung geltenden Rechts.
picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
Der Kölner Abschiebe-Skandal erhält eine neue Brisanz. Auf der Liste jener rund 500 vollziehbar Ausreisepflichtigen, deren Rückführung die Stadt nicht vorbereiten wollte, standen auch Angehörige einer der beiden Roma-Großfamilien, die an der blutigen Auseinandersetzung in Köln-Mülheim beteiligt gewesen sein sollen. Zwei Menschen erlitten Schussverletzungen, zwei weitere Stichwunden. Sieben Tatverdächtige wurden zunächst festgenommen und später wieder freigelassen, weil der für Haftbefehle notwendige Verdachtsgrad nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht erreicht war. Die Ermittlungen dauern an. Die Familien B. und D. sollen bereits zuvor miteinander in Konflikt geraten sein.
Der Vorgang wirft ein grelles Licht auf die Entscheidung des Kölner Ausländeramtes. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte der Stadt im November 2024 angeboten, für rund 500 Ausreisepflichtige aus sechs Westbalkanstaaten die fehlenden Rückreisedokumente zu beschaffen. Köln lehnte binnen einer Woche ab.
Die Begründung war politisch eindeutig: Die Papiere würden nicht benötigt, weil Sozialpädagogen den langjährig Geduldeten zu einer „dauerhaften Bleibeperspektive/Aufenthaltserlaubnis“ verhelfen sollten. Die Behörde wollte die bestehende Ausreisepflicht nicht vollziehen, sondern überwinden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif spricht deshalb von einem Vorgehen, das an „vorsätzliches Staatsversagen“ grenze. Das „grenze“ hätte er sich sparen können. Der Staat wird hierbei ganz deutlich unterlaufen und eigene Regeln durchgesetzt nach Gutsherrenart. Der NRW-Fraktionsvize Gregor Golland wirft der Stadt vor, Ausreisepflichtige mit vorgeschobenen Begründungen vor der Abschiebung geschützt zu haben. Die FDP erwägt eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das grün geführte NRW-Fluchtministerium zieht sich auf eine formale Position zurück. Das Land unterstütze die Kommunen bei Rückführungen, die Annahme der Hilfe liege jedoch in deren Ermessen. Damit wird der Vollzug des Aufenthaltsrechts faktisch davon abhängig, ob eine Stadtverwaltung abschieben will. Man muss leider festhalten, dass man jedes grün geführte Ministerium auf solche Fälle hin überprüfen muss.
Im Zentrum der Aufklärung steht Christina Boeck. Die 52-jährige Juristin leitet das Kölner Ausländeramt seit Dezember 2022. Als das Angebot aus Coesfeld einging und zurückgewiesen wurde, trug sie die Verantwortung für die Behörde. Bislang ist nicht belegt, dass sie die Absage persönlich verfasste oder anordnete. Umso dringlicher ist die Frage, wer entschied und auf wessen Weisung.
Boeck ist seit rund 23 Jahren bei der Stadt Köln beschäftigt und wechselte 2007 in die Ausländerbehörde. Seit 2018 leitete sie dort die Abteilung „Verwaltung und Grundsatz“ und war stellvertretende Amtschefin. Ende 2022 übernahm sie die Leitung. Ihre Berufung stand ausdrücklich im Zeichen der von der damaligen Oberbürgermeisterin Henriette Reker propagierten „Willkommensbehörde“. Boeck sollte diesen Kurs fortsetzen. Sie selbst erklärte später, die Zusammenarbeit mit privaten Migrationsorganisationen bereite ihr besondere Freude.
Auch das Kölner Bleiberechtsprogramm verteidigte sie offensiv. Zwischen 2021 und 2023 wurden nach ihren Angaben 2.108 Langzeitgeduldete betreut und 469 Aufenthaltstitel erteilt. Vier eigens eingestellte Sozialpädagoginnen arbeiteten dabei mit freien Trägern zusammen. Boeck beschrieb eine Behörde, die selbst ohne Antrag prüfe, ob sich für Ausreisepflichtige doch noch eine Grundlage zum Bleiben finden lasse. Das „Willkommensbehörden-Gen“ sei bereits Teil der „Behörden-DNA“. Der nun bekannt gewordene Vorgang zeigt, wohin dieses Selbstverständnis führen konnte: Ein konkretes Angebot zur Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde zugunsten eines Bleibeprogramms ausgeschlagen.
Bereits 2017 nahm Boeck als stellvertretende Leiterin der Behörde an einer Veranstaltung unter dem Titel „Bleiberechte statt Duldung und Abschiebung für Roma“ teil. Eine Parteimitgliedschaft Boecks ist öffentlich nicht bekannt. Weder die Stadt Köln noch verfügbare Interviews und Veranstaltungsankündigungen weisen sie als Mitglied von Grünen, SPD oder einer anderen Partei aus. Auch zu ihrem Geburtsort, ihrer Universität und möglichen beruflichen Stationen vor dem Eintritt in die Stadtverwaltung finden sich bislang keine belastbaren öffentlichen Angaben.
Zum 1. Oktober 2026 soll Boeck auf eigenen Wunsch die Leitung des Bürgeramtes Ehrenfeld übernehmen. Der Wechsel wurde bereits Anfang Juni bekannt und damit vor Veröffentlichung des Skandals. Der zeitliche Ablauf passt allerdings zu einem in Behörden nicht seltenen Muster: Steht ein Führungswechsel an, machen verbliebene Mitarbeiter intern klar Schiff – und belastende Unterlagen finden plötzlich den Weg zu den Medien. Der Stellenwechsel darf jedoch nicht dazu führen, dass ihre Verantwortung für die Vorgänge im Ausländeramt ungeklärt bleibt.
Oberbürgermeister Torsten Burmester muss offenlegen, wer die Absage an Coesfeld veranlasste und ob die rund 500 Fälle überhaupt einzeln geprüft wurden. Ebenso ist zu klären, wie viele der Betroffenen noch in Köln leben und welche Aufenthaltstitel inzwischen erteilt wurden. Alle in dem Zusammenhang erteilen Aufenthaltstitel müssen revidiert werden. Der Fall zeigt ein Behördenverständnis, das die gesetzliche Ausreisepflicht zum politischen Verhandlungsgegenstand macht. Köln bekam Hilfe angeboten und wies sie zurück, weil die Betroffenen bleiben sollten. Das ist die bewusste Entscheidung einer Behörde, den eigenen migrationspolitischen Kurs über den Vollzug geltenden Rechts zu stellen.


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Henriette Reker – bei der war der Name Programm. Die Inkarnation naiver Gutmenschlichkeit verbunden mit steuerfinanziertem Gratismut. Der in der Tat schlimme Angriff war natürlich auch ein Trigger für noch mehr links.