Drei Mädchen im Alter von 14, 16 und 17 Jahren sollen in Heidelberg zwei Schwestern mit Glasflaschen und einem Messer schwer verletzt und anschließend verspottet haben. Alle drei sitzen in Untersuchungshaft – selbst die 14-Jährige, weil die Ermittler die Brutalität des Angriffs als außergewöhnlich bewerten.
picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Drei Mädchen, kaum oder noch nicht erwachsen, ein Messer und Glasflaschen: Am Heidelberger Bismarckplatz soll sich am späten Abend des 11. Juli eine Gewalttat abgespielt haben, deren Einzelheiten selbst in einer an tägliche Übergriffe gewöhnten Öffentlichkeit noch erschüttern.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten die drei Tatverdächtigen im Alter von 14, 16 und 17 Jahren gegen 22.30 Uhr zunächst verbal mit zwei Schwestern im Alter von 15 und 18 Jahren aneinander. Weshalb der Streit begann, ist weiterhin unbekannt. Anschließend sollen die drei Mädchen gemeinschaftlich angegriffen und dabei Glasflaschen sowie ein Messer eingesetzt haben.
Die 18-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Stichverletzungen und mehrere tiefe Schnittverletzungen im Gesicht. Sie verlor kurzzeitig das Bewusstsein, ging zu Boden und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Als ihre 15-jährige Schwester ihr zu Hilfe eilte, sollen die Beschuldigten auch sie attackiert und ihr Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt haben.
Die Gewalt endete nach Darstellung der Ermittler nicht mit den Verletzungen. Nach der Tat sollen sich die drei Mädchen über die am Boden liegenden Verletzten lustig gemacht haben. Dieser Hohn über zwei gerade schwer verletzte junge Frauen gibt dem Angriff eine weitere ganz besondere Abgründigkeit.
Staatsanwaltschaft und Polizei konnten die drei Tatverdächtigen ermitteln. Das Amtsgericht Heidelberg erließ Haftbefehle wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Am vergangenen Freitag wurden die Haftbefehle vollstreckt; alle drei Beschuldigten kamen in eine Justizvollzugsanstalt.
Besonders ungewöhnlich ist die Untersuchungshaft für die jüngste Beschuldigte. Es sei nicht üblich, dass ein 14-jähriges Mädchen in Untersuchungshaft komme, erklärte der Mannheimer Polizeisprecher Stefan Wilhelm gegenüber „Bild“. Wegen der Schwere der Brutalität der Tat hätten Staatsanwaltschaft und Polizei dennoch einen entsprechenden Haftbefehl erwirkt.
Über das Motiv und die persönlichen Hintergründe der Beschuldigten liegen bislang keine belastbaren Angaben vor. Eine Anfrage u.a. der „Welt“ dazu blieb unbeantwortet. Der bestätigte Tatverdacht ist für sich bereits erschütternd genug.
Das Alter der Beschuldigten macht den Fall zusätzlich verstörend. Wer mit 14, 16 oder 17 Jahren eine solche Gewalt entfesselt und über die am Boden liegenden Opfer spottet, zeigt ein Ausmaß an Verrohung, das erschütternd ist.



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Diese Menschen aus rückständigen Stammenskulturen kennen keine Empathie (bedingt auch durch den dort verbereiteten Inzest https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/migration_integration/die_cousine_als_ehefrau.html), sodass vor jenem Hintergrund solche Taten Erkärung finden; dass BRD-Polizei und BRD-Staatsanwaltschaft diese Menschen in sogenannte „U-Haft“ verbringen lässt, ist sinnbefreit (das BRD-Rechtssystem bedeutet für diese Menschen keine Strafe), das wiederum Hilflosigkeit signalisiert; lediglich konsequenter Grenzzschutz hilft (ja, Kulturen sowie Menschen sind ungleich), der allerdings mit Blick unter anderem auf den sogenannten „Hooten-Plan“ unterbleibt, das einmal mehr verdeutlicht, dass die alliierte BRD uns ethnischen Deutschen keinen Schutz bietet, wofür wir selbst sorgen müssen!
Strafrecht verschärfen.
1. Eltern haften vollumfänglich für Straftaten ihrer Kinder, und zwar nach Erwachsenenstrafrecht.
2. Keine mildernden Umstände. Jeder ist zu jeder Zeit voll straffähig, unabhängig von seiner psychischen Verfassung.
3. Drogenkonsum wirkt strafverschärfend.
4. Bei Gruppenkriminalität, Mitwisserschaft und Tatbeteiligung werden alle mit dem Strafmaß des Haupttäters belegt.
5. Jedes Tötungsdelikt – auch Körperverletzung mit Todesfolge – wird als Mord bewertet.
6. Jede potenziell tödliche Verletzung wird als Mordversuch bewertet.
Das IST die weltoffene Gesellschaft.
Das wahren bestimmt Volks deutsche.
Für jeden blutigen Stich oder Schnitt eingeschleuster Messer-Fachkräfte eine Wählerstimme weniger für das antidemokratische Blockparteien-Kartell und man hat die Gewissheit, dass auch diese Bagage sich selbst schwer schädigt.
Heidelberg braucht nun auch dringend eine Demo der Omas (vom Staat) gegen Rechts und Widersetzen und der Antifa!
Wer keine Probleme hat, der macht sich eben welche. Falls sich keine finden lassen, dann werden sie eben importiert.
„Weshalb der Streit begann, ist weiterhin unbekannt“
„Über das Motiv und die persönlichen Hintergründe der Beschuldigten „
wäre auch völlig unerheblich, würden nicht unsere Richter und Richterinnen krampfhaft nach mildernden Umständen für die Täter suchen. Die Opfere haben lebenslang mit dem zu kämpfen, was ihnen angetan wurde, die Täter erfahren Milde vor Gericht.
„zeigt ein Ausmaß an Verrohung, das erschütternd ist.“
viel Spa0ß in der Zukunft wünsche ich allen, die heute über die Boomer herziehen.
Das ist der Islam – nicht der „Islamismus“*! (* westliche Wortschöpfung, im Islam gänzlich unbekannt!)
Über den „kulturell“ bereichernden Hintergrund der Täterinnen lässt sich nur mutmassen……
In gewissen Kulturen übertrifft die Gewaltbereitschaft der Frauen sogar jene der autochthonen männlichen Bevölkerung Westeuropas um Faktoren.
steht sogar in der Gewaltstatistik des BKA,das islamische,aber auch Balkan-damen proportional gefährlicher sind 🙂
Waren das wieder Susanne, Gertrude und Simone?
Ich frage für meinen Nachbarn, der hat einen Bademantel (ich dagegen nicht) und ist gegen Islamisierung und Umvolkung.
Ich hätte noch einen Bademantel übrig falls sie frühzeitig Besuch erwarten. Ich habe vorgesorgt. An einem Kleiderhaken, angebracht an der Außenseite der Wohnungstür, hängen zwei Bademäntel. Zwar wundern sich andere Hausbewohner darüber, aber ich kann ja nicht wissen ob ich im Falle eines Falles die Möglichkeit bekomme, noch im Kleiderdchrank zu kramen. Da sorge ich als Nacktschläfer lieber vor. Nicht das ich mir noch ein Verfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses einhandle.