Prozess um Spitznamen oder wofür Berufspolitiker Zeit haben

Wer wissen will, weshalb unsere Gerichte so überlastet sind, der sollte einen Blick nach Brandenburg werfen. Da bewerfen sich gerade zwei Wahlbeamte mit Sandkastenförmchen – und der Steuerbürger darf den Spaß bezahlen.

picture alliance/dpa | Jens Kalaene
Ralf Reinhardt (SPD), Landrat von Ostprignitz-Ruppin, 17.06.2026

Stellen wir uns, lieber Leser, mal ganz kurz Folgendes vor: Der Landrat eines Landkreises heißt mit Vornamen Ralf. Der Bürgermeister einer Kleinstadt in genau diesem Landkreis heißt mit Vornamen Frank-Rudi. Beide verbindet eine tiefe gegenseitige Abneigung.

Bürgermeister Frank-Rudi nennt den verhassten Landrat Ralf auch in offiziellen Verlautbarungen „Ralle“. Wahlweise auch mal „Ralfi“. Das ist im Amtsverkehr zweifellos eher ungewöhnlich. Aber herrje, es ist ja nun kein tätlicher Angriff, und die Jungs sind volljährig. Was geht uns das an? Sollte man denken.

Falsch gedacht.

Denn Landrat Ralf Reinhardt aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg ist nicht nur Sozialdemokrat, sondern offenbar auch – nun ja, irgendwie ehrpusselig. Die Umformungen Ralfi und Ralle für seinen offiziellen Vornamen empfindet er als herabwürdigend.

Und was tun die Menschen im besten Deutschland aller Zeiten, wenn sie sich herabgewürdigt fühlen? Richtig: Sie ziehen vor Gericht.

Landrat Ralf Reinhardt aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat zunächst allen Ernstes vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Potsdam eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadt Rheinsberg erwirkt – damit deren Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow den Ralf nicht mehr Ralle oder Ralfi nennt.

Das für sich genommen ist schon mehr als bizarr. Aber es wird noch besser.

Denn Schwochow (genauer: die Stadt Rheinsberg) ist gegen diese Einstweilige Anordnung auch noch allen Ernstes vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gezogen – damit der Bürgermeister den Ralf doch wieder Ralle oder Ralfi nennen darf.

Beiden möchte man zurufen: Sagt mal, hackt’s bei euch?

Justiz am Limit

Die Zahl der unerledigten Fälle am OVG Berlin-Brandenburg ist in diesem Jahr um sagenhafte zehn Prozent gestiegen: Bei Vorlage des jährlichen Geschäftsberichts im vergangenen März warteten 2.298 Fälle auf ein Urteil.

Ehe es zu einer Entscheidung kommt, dauert ein Prozess knapp 18 Monate.
Berufungsverfahren brauchen bis zur Erledigung noch viel länger: im Schnitt deutlich über zwei Jahre.

Die Verwaltungsgerichte und das OVG entscheiden über durchaus wichtige Dinge. Über den Bau eines Schiffanlegers im Berliner Humboldthafen oder den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung zum Beispiel. Absolute Dauerbrenner und Klassiker mit dem traditionell größten Arbeitsaufkommen sind Fälle aus dem Aufenthalts- und Asylrecht.

Und nun das: Der Rudi nennt den Ralf „Ralle“, und die ganze Maschinerie wird angeworfen. Aktenzeichen werden generiert. Richter, Anwälte, Mitarbeiter, Pressestellen verbraten Arbeitszeit.

Die Kosten des Verfahrens trägt, Überraschung: die Staatskasse.

Wohlgemerkt: Der Bürgermeister und der Landrat sind beide Wahlbeamte. Beide haben jeweils einen Amtseid geleistet, ihre „Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen“. Man darf mit einiger Berechtigung anzweifeln, dass die Verballhornung eines Vornamens in einem behördlichen Schriftstück oder einem Bürgermeister-Video dazu gehört. Das ist Kindergarten-Niveau.

Nicht weniger darf man anzweifeln, ob jemand für die Position des Landrats geeignet ist, der wegen einer Verballhornung seines Vornamens – ohne mit der Wimper zu zucken – ein Gerichtsverfahren anstrengt.

Brandenburg – oder: willkommen im Land der beleidigten Dienstsiegel.

Fragwürdiges Urteil

Das OVG hat der Stadt Rheinsberg übrigens die Äußerungen ihres Bürgermeisters untersagt. Das Gericht sah die Äußerungen als amtliches Handeln, zurechenbar der Stadt, unzulässig und unsachlich; die Videos mit diesen Äußerungen müssen gelöscht werden.

Die Richter stellen – übrigens ohne jeden Anflug von Ironie – fest: Die Meinungsfreiheit kommt dem Amtsträger in seiner amtlichen Rolle nicht zu. Die Grenze des Erlaubten ist überschritten. Das Sachlichkeitsgebot gilt.

Einerseits versteht man das ja. Ein Bürgermeister, dem ein Oberverwaltungsgericht erklären muss, dass „Ralfi“ keine angemessene amtliche Kommunikation ist, hat den Zweck seines Amtes womöglich nicht vollumfänglich erfasst.

Andererseits kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieselben Gerichte, die streng sind bei amtlich benutzten Spitznamen, recht elastisch sind, wenn es um Anti-AfD-Aktionen geht. Denn im „Kampf gegen Rechts“ wird das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot je nach Bühne, Amt, Formulierung und politischer Großwetterlage erstaunlich beweglich.

Beispiel Rheinland-Pfalz: Die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer rief über Kanäle der Landesregierung zu einer Demonstration „gegen rechts“ auf und setzte AfD-kritische Beiträge ab. Die AfD klagte. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wies die Klage ab. Bemerkenswert: Nach Berichten wurde zwar anerkannt, dass das Neutralitätsgebot nicht gewahrt und in die Chancengleichheit der Partei eingegriffen wurde. Der Eingriff sei aber gerechtfertigt gewesen, weil die Äußerungen angeblich dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienten.

Übersetzt: Neutralität verletzt, aber zum Wohle des höheren Gutes.

Das ist die Zauberformel, mit der aus staatlicher Parteinahme demokratische Hygiene wird. Sobald „gegen rechts“ auf dem Etikett steht, wirkt das Neutralitätsgebot plötzlich wie ein alter Gummiring. Es dehnt sich. Es hält irgendwie. Und am Ende passt alles hinein.

Beispiel Berlin: Der damalige Regierende Bürgermeister Michael Müller unterstützte 2018 per Twitter eine Gegenveranstaltung zu einer AfD-Demonstration. Der Berliner Verfassungsgerichtshof wies die AfD-Klage 2019 zurück; die Äußerung verletze das Recht der Partei auf Chancengleichheit nicht, hieß es. Der Tweet habe die AfD nicht namentlich genannt und sei als wertbezogene Äußerung gewertet worden.

Auch hier also: Amtliche Kommunikation ja, politischer Kontext ja, Protest gegen eine AfD-Demo ja – aber am Ende kein Problem. Die Kunst liegt offenbar darin, einen Pranger aufzustellen, ihn aber nicht Panger zu nennen. Dann gilt das Ganze nicht als Verstoß, sondern als Wertevermittlung.

Beispiel Nürnberg: Die Stadt ist Mitglied der „Allianz gegen Rechtsextremismus“. Der AfD-Kreisverband sah darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, weil sich die Allianz wiederholt kritisch zur AfD geäußert hatte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der AfD zunächst Recht und verlangte den Austritt der Stadt. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung 2026 auf: Ein Austritt sei nur dann nötig, wenn der Stadt die Äußerungen der Allianz wie eigene Äußerungen zuzurechnen seien.

Das klingt technisch. Politisch bedeutet es: Kommunen dürfen vorerst weiter in Bündnissen mitmischen, die im politischen Meinungskampf gegen die AfD stehen, solange die Zurechnung nicht wasserdicht nachgewiesen wird. Der Staat hilft beim Aufbau der Bühne, teilt die Programmhefte aus und stellt sich neben den Chor – und erklärt dann, er habe das Lied doch gar nicht mitgesungen.

Das geht. Aber „Ralle“ oder „Ralfi“ – das geht gar nicht.

Es wäre irgendwie schon schön, wenn sich die Gerichte darauf einigen könnten, dass ein Bürgermeister sich nicht im Amt als Rabauke gebärden darf – dass aber ein Ministerium auch kein Akteur im parteipolitischen Wettbewerb sein kann. Aber diese Grenzen verschwimmen täglich mehr.

Man stelle sich ein Land vor, in dem Bürgermeister und Landräte keine Spitznamenkriege führen, Senatoren keine Behördenaccounts für Demonstrationswerbung nutzen und Ministerpräsidenten keine Regierungsportale als Kampagnenflächen missbrauchen. Da würde man gerne leben.

In einem solchen Land leben wir leider nicht.

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