Ausschreibung vergeigt: Bundespolizei fehlen Bodycams

Körperkameras sollen die Beamten schützen und Beweise sichern. Doch wegen einer verschleppten Ausschreibung und praxisfernen Vorgaben müssen Bundespolizisten wohl bald ohne funktionierende Geräte in den Einsatz.

picture alliance / dpa | Matthias Balk

Der Bundespolizei droht ein Bodycam-Blindflug. Die Ausschreibung für neue Geräte ist offenbar gescheitert. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Grund liegt nicht in fehlendem Bedarf, sondern in einer Mischung aus behördlicher Trägheit und realitätsfremden Anforderungen.

Gerade an Bahnhöfen, wo Angriffe auf Einsatzkräfte zunehmen und Konflikte binnen Sekunden eskalieren, sind Bodycams anerkannt wichtig. Sie wirken sichtbar und können deeskalieren, bevor aus Geschrei Gewalt wird. Sie sollen Beamte schützen, Täter abschrecken und im Ernstfall vor Gericht liefern, was Erinnerung und Aussage allein oft nicht leisten: Bilder, Töne, Beweise.

Eigentlich sollte die Bundespolizei etwa 2.500 neue Bodycams erhalten. Zusätzlich war eine Option auf weitere 1.500 Geräte vorgesehen. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) standen dafür rund fünf Millionen Euro bereit. Geld war also da. Der Bedarf war bekannt. Der Support für die derzeit verwendeten, alten Kameras läuft aus.

Trotzdem ist die Ausschreibung wohl gescheitert.

Andreas Roßkopf, bei der GdP für die Bundespolizei zuständig, warnt vor einem handfesten Sicherheitsproblem: Im kommenden Jahr könnten Bundespolizisten ohne einsatzfähige Bodycams dastehen. Dabei ist seit Langem bekannt, dass der bisherige Hersteller seinen Support einstellen will. Die Uhr tickte also nicht erst seit gestern, und sie tickte laut. Nur in der Verwaltung schien man sie nicht zu hören.

Nach Angaben der GdP lag die fertige Ausschreibung rund ein Jahr lang unbearbeitet herum. In der Zeit kann ein Start-up ein marktfähiges Produkt entwickeln und ein Handwerksbetrieb eine Lagerhalle bauen. In einem Jahr kann auch ein Bürger ein dutzend Mal vergeblich versuchen, einen Termin beim Amt zu bekommen. Doch für die Beschaffung eines zentralen Einsatzmittels der Bundespolizei reicht die Zeit offenbar nicht.

Zur Langsamkeit kommt Sturheit

Als die Ausschreibung schließlich veröffentlicht wurde, enthielt sie Anforderungen, die die Gewerkschaft für lebensfremd hält. Als ein Beispiel nennt GdP-Mann Roßkopf, dass Wechselakkus verlangt werden. Die seien schon lange nicht mehr zeitgemäß. Auch gebe es Anbieter, deren Systeme sich problemlos mit den Tasern der Bundespolizei kombinieren lassen. Doch statt die Ausschreibung an den Markt und die Praxis anzupassen, hält die Behörde offenbar an ihrem Pflichtenheft fest.

Ergebnis: Es findet sich kein Anbieter.

Das ist der klassische deutsche Beschaffungsunfall: Erst lässt man ein Projekt liegen, dann macht man realitätsferne Vorgaben – und am Schluss wundert man sich, dass niemand liefern will.

Für die Beamten im Einsatz wird die Verwaltungsposse zu einem ernsten Problem. Die Bodycam hat sich längst bewährt. Sie kann in kritischen Situationen abschreckend wirken, sie schafft Klarheit bei späteren Ermittlungen, sie schützt Polizisten vor falschen Anschuldigungen, und sie liefert Beweismaterial für Gerichtsverfahren. Bundespolizisten sind täglich mit aggressiven Betrunkenen und Drogenabhängigen oder anderen Gewalttätern, konfrontiert. Da ist die Bodycam kein technisches Spielzeug, sondern ein Schutzschild am Körper.

Nach dem jüngsten Monatsgespräch im Bundesinnenministerium ist für die GdP klar: Mindestens ein Jahr ist verloren. Kein Ergebnis, keine Planungssicherheit, keine neue Lösung. Nun ruht die Hoffnung auf dem bisherigen Anbieter. Der soll seinen Support noch einmal verlängern. Billig wird das nicht. Die GdP rechnet mit Millionenbeträgen, falls der alte Anbieter erneut einspringt.

Wenn das nicht klappt, besteht ab Januar 2027 ein echtes Ausfallrisiko. Dann könnten der Bundespolizei keine funktionsfähigen Bodycams mehr zur Verfügung stehen.

Das hält die Politik nicht davon ab, den Einsatz von Bodycams bei der Bundespolizei auszuweiten. Theoretisch jedenfalls. Bislang sind die Kameras vor allem bei Einsätzen an Bahnhöfen und vergleichbaren öffentlich zugänglichen Orten erlaubt. Nach der Novelle des Bundespolizeigesetzes, die der Bundestag derzeit berät, sollen mobile Bild- und Tonaufzeichnungen künftig auch bei erkennungsdienstlichen Behandlungen, Durchsuchungen und ähnlichen Maßnahmen möglich sein.

Viele Worte. Aber keine Geräte.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 10 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

10 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Rosa Kafko
1 Stunde her

Ich vermute Absicht dahinter. Die Genossen wollen das so!

Boudicca
1 Stunde her

Gott sei Dank, kommt anscheinend wenigsten der Frisör (auf Staatskosten) von Merz pünktlich.

Last edited 1 Stunde her by Boudicca
aaa007
1 Stunde her

1.250 EUR pro Bodycam?

roffmann
52 Minuten her

Was wie Unvermögen aussieht kann auch Absicht sein . Die Wege im Beschaffungswesen sind oft so krumm , wie das §§§-Zeichen. Nicht alle wollen alles aufgezeichnet haben.

neverhoxha
1 Stunde her

Immer der gleiche Ablauf…
Überall auf der Welt hat man Bodycams seit Jahren. In Deutschland ist es ein Riesenproblem.

Berlindiesel
1 Stunde her

Bodycams „schützen“ Polizisten nicht, so wie sich kein professioneller Einbrecher von einer Überwachungskamera abschrecken lässt. Sie sollen ausschließlich einen „Big Brother“-Effekt auf die Polizisten haben, ihn einschüchtern und disziplinieren. Die Beweiskraft vor Gericht ist gering, der Gefilmte hat nie sein Einverständnis gegeben, der Polizist aber mit dem bloßen Tragen eingewilligt, dass die interne Revision die Videos nutzen kann, um ihn zu verklagen.

gmccar
1 Stunde her

Mit der Ausgabe bzw. Beschaffung von Tasern wird das ein ähnliches Schauspiel.

TomK11
1 Stunde her

Man sollte feststellen: Typisch Verwaltungsbeamte.

Boris G
1 Stunde her

Die deutsche Polizei ist ähnlich dysfunktional wie die deutsche Bahn.
2007 konnte ich vor Ort die flächendeckende Einführung der Videoüberwachung in UK miterleben: Verhindert zwar keine Verbrechen, hilft aber bei der Aufklärung enorm.
2009 konnte ich vor Ort die Einführung von Tasern bei der australischen Polizei verfolgen: Kurze Testphase, kurze Diskussion – angeschafft.
Woher kommen die heißen Tipps auf geplante Terroranschläge oder pädophile Netzwerke? Von ausländischen Sicherheitsbehörden.
Wer kommt der „Vulkan“-Terrorgruppe nicht auf die Schliche?
Muss man deutsche Beamte zur Verbrecherjagd tragen?

Landgraf Hermann
1 Stunde her

Das wird wohl hauptsächlich die Erfurter Polizei betreffen…