Die Gesellschaft für Freiheitsrechte als Schild und Schwert der Postdemokratie

Der Vorgang ist abenteuerlich und im Grunde putschistisch: Um die AfD verbieten zu können, erstellt eine linke NGO eine fragwürdige Kampfschrift, die den hochtrabenden Titel „Gutachten“ bekommt, damit das Konvolut nach Wissenschaft klingt. Bajen Moinis sophistisch fabrizierte Sammlung von Notizen hat keine Substanz, weder methodisch, noch inhaltlich. Eine Analyse.

picture alliance / ABBfoto | Frederik Kern
Projektleiter Bijan Moini und Dana-Sophia Valentiner, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, bei der Vorstellung des Gutachtens am 25.06.2026 in Berlin

Der Leiter des Autorenkollektivs der NGO-Kampfschrift gegen die Demokratie und die Freiheit in Deutschland, Bijan Moini, hat nun im Spiegel-Interview sich und seine NGO als besseren Verfassungsschutz empfohlen, sozusagen als Schild und Schwert der Oligarchie der dysfunktionalen Eliten Deutschlands.

So kann man das Interview, das der bis dahin weitgehend unbekannte Herr Moini dem Spiegel gegeben hat, auch verstehen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist zu langsam, zu doof und vor allem zu skrupulös im Verständnis des Grundgesetzes. Da braucht man was Junges, was Dynamisches, was Robusteres. Man könnte bitter spotten, dass wenn Moini über das Grundgesetz spricht, man den Eindruck gewinnt, als würde das Grundgesetz von Andrej Wyschinski, dem Chefankläger in den Moskauer-Prozessen, oder von der DDR-Justizministerin Hilde Benjamin interpretiert.

Arroganz, Allmachtsanspruch und Unverständnis des Geistes des Grundgesetzes Moinis decouvrieren sich in seinem wahrlich nicht bescheidenen Anspruch, für das Verbot der AfD die „Maßstäbe weiter (zu) entwickeln“, was ja jemand tun musste, denn die AfD hat verboten zu werden – und wenn das rechtlich nicht geht, muss das Recht eben so lange verändert werden, bis es geht. Klingt ein wenig nach des finsteren Noskes Ausspruch: Einer muss den Bluthund spielen.

Moini prahlt mit einer Kompetenz, die seine NGO natürlich klafterhoch über das Bundesverfassungsgericht hebt, denn er habe gestaunt darüber, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht wohl zu dumm dazu waren, zu beurteilen, in „welchem Verhältnis die Ideologie einer Partei zu deren konkreten Plänen steht“. An dieser Stelle hätten in der Tat Wyschinski und Hilde Benjamin laut applaudiert. Moini und Genossen verstehen in ihrer Sturm-und-Drang-Pose mit gezogenem Seitenscheitel nicht, dass es grundsätzlich bei einem Parteienverbot nicht darum geht, in welchem Verhältnis Ideologie und Forderungen stehen. Es reicht eben nicht aus, die Äußerungen von Parteimitgliedern der AfD zu sammeln, wie Moini und Genossen es von KI machen ließen, und ihnen anschließend zu unterstellen, was eigentlich damit gemeint ist oder sie in halluzinierte Kontexte zu stellen. Vielmehr muss zwingend und klar gezeigt werden, wie Denken, Programmatik und auch Forderungen einer Partei zu konkreten Handlungen werden.

Das gelingt Moini nicht – trotz vieler, vieler Seiten. Zehn Seiten hätten genügt, wenn er etwas Stichhaltiges hätte. Deshalb nimmt Moini Zuflucht zu einem perfiden Trick, wie man ihn aus totalitären Staaten kennt. Er verwandelt Forderungen, Statements, Polemiken, Wahlübertreibungen in Taten, macht genau das, was das Bundesverfassungsgericht bewusst aus Gründen des Grundgesetzes und der Freiheit nicht unternimmt, aus Forderungen konkrete Taten zu machen.

Moini versteht nicht, dass er mit seinem neunmalklugen Spielchen die Freiheit des Diskurses abschafft, denn es ist dort kein freier Diskurs mehr möglich, wo die Meinungsfreiheit nicht mehr gilt und der Gedanke als vollzogene Tat gewertet wird. Wenn jemand im Zorn äußert: „ich könnte ihn umbringen, den Schuft“, würde nach Moinis Logik daraus, ich werde ihn umbringen – mehr noch: und weil ich ihn umbringen werde, habe ich ihn bereits umgebracht.

Doch das Grundgesetz unserer Demokratie und unserer Freiheit, der deutschen Republik scheint Moini nicht verstanden zu haben, wie es im Diktum von Ernst-Wolfgang Böckenförde zum Ausdruck kommt:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“

Was Moini mit seinem Pseudo-Gutachten, seiner KI-Materialsammlung unternimmt, ist nichts anderes, als „mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots“ innere Regulierungskräfte beispielsweise ein Parteienverbot zu erzwingen. Dadurch würde aber eine Ideologie, der „Totalitätsanspruch“ einer herrschenden Kaste, Deutschland in „konfessionelle Bürgerkriege“ stürzen.

Der „Totalitätsanspruch“ der Rotgrünen, wie ihn Moini durchsetzen will, würde den demokratischen Diskurs unmöglich machen und an seine Stelle würden säkulare Glaubens- oder Bürgerkriege treten. Mit einem Verbot schafft man Tatsachen der Wirklichkeit nicht aus der Welt; nur weil über Themen nicht mehr gesprochen werden darf, hat man nicht die Themen abgearbeitet, man hat sie nur ignoriert. Moini, der ein Dilettant der Geschichte ist, glaubt tatsächlich, er ändert das Denken und vor allem die Wirklichkeitserfahrung von Millionen von deutschen Bürgern, von fast einem Drittel der Wähler, wenn er die Maßstäbe verändert, dass ein Verbot der AfD möglich wird. Die Wirklichkeit heißt Wirklichkeit, weil sie wirkt.

Wenn Widersprüche nicht mehr im Diskurs, nicht mehr im demokratischen Aushandeln gelöst, zumindest vermittelt werden können, verstärken sie sich, bis sie ihre Lösung selbst herbeiführen. Weil die einen so nicht weiterleben können und wollen, und die anderen ihre Herrschaft nur noch mit immer größeren Repressionen, mit Zensur, Verboten, Einschüchterungen aufrechterhalten können, nicht aber die Interessen wichtiger Bevölkerungsgruppen auszugleichen vermögen; gleichzeitig durch juristische Pennälertricks, wie es Moinis Konvolut unternimmt, sich die Herrschenden zunehmend der Legalität berauben, das heißt sich nicht mehr an die Vereinbarungen halten, der sie ihre Position verdanken.

Dann werden sich die Widersprüche auf eigene, auf anarchische Art und Weise lösen. Was die Connaisseurs des Verbots in ihrem historischen Dilettantismus und ihrer geschichtlichen Unbildung nicht verstehen, ist, welche Funktion die AfD einnimmt, dass sie dankbar sein sollten, dass sie existiert, weil sie den Widerspruch von vielen Bürgern demokratisch auffängt und kanalisiert.

Andersherum, wer die Voraussetzungen zu garantieren versucht, von denen der demokratische Staat lebt, beseitigt die Freiheit, auf die sich Moinis Gesellschaft für Freiheitsrechte beruft. So wird aus der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Gesellschaft gegen die Freiheitsrechte. Moini behauptet, dass er mit seinem Projekt vor 13 Monaten begonnen hatte, das heißt chronologisch gesehen nach Faesers krachend gescheitertem Pseudo-Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD. Nun wollen Moini und seine acht Gefährten klüger sein als die erfahrenen Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, indem er, wie der Verfassungsrechtler Boehme-Neßler schreibt, das Konvolut „von Manipulation, Framing, methodischen Fehlern und unhaltbaren, nicht belegten Behauptungen“ als Gutachten für ein AfD-Verbot hochstapelt.

Das bedeutet, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte der bessere Verfassungsschutz und das bessere Gericht sein will, denn man muss ja nur, was bisher angeblich niemand gesehen habe, Ideologie und Forderungen trennen, wobei der Trick eben nicht darin besteht, Ideologie von Forderungen zu trennen, sondern die Forderungen zu konkreten Handlungen zu machen, indem im Übrigen auch schon fraglich ist, ob nicht Polemik, wie sie von allen Parteien in ihrer Propaganda betrieben wird, erst von Moini in eine konkrete Forderung, dann in eine bestimmte Handlung übersetzt wird.

Auf die berechtigte Frage des Spiegel, ob es nicht ein bisschen kühn sei, wenn man in seinem achtköpfigen Gutachterteam nur zwei Juristen habe, die gerade ihre Doktorarbeiten abgeschlossen haben, und eine Rechtsanwältin, verfassungsrechtliche Maßstäbe zum Parteiverbot weiterentwickeln zu wollen, antwortet Moini unter Rechtfertigungszwang allen Ernstes: „Zusammengenommen haben wir viele Jahre rechts- und sozialwissenschaftliche Erfahrung im Team und durch mich eben auch praktische Erfahrung im Verfassungsrecht.“ Wir gehen in die Knie vor so viel Selbstgewissheit. Trommelwirbel.

Wer sind Moini und seine Gefährten?

Dann schauen wir doch mal auf das geniale Team, dass zusammen viele Jahre rechts- und sozialwissenschaftliche Erfahrung habe. Da wäre Jonas Deyda, über den es nur zu sagen gibt, dass er an der Universität zu Leipzig über die Neutralitätsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Prof. Dr. Michael Zwanzger promoviert wurde. Wenn man viel Zeit hätte, müsste man sich Deydas Dissertation anschauen, denn von der Neutralitätsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts scheint er nicht allzu viel zu halten. Jedenfalls arbeitet Deyda „als Jurist im Gutachten-Projekt der GFF“, seine praktische Erfahrung besteht also in der Arbeit in Moinis Projekt. Auch über die erfahrene Juristin Charlotte Eichler, die „als Juristin im AfD-Gutachten-Projekt der GFF“ arbeitet, erfahren wir nicht mehr als, dass sie „zuletzt … in München als Rechtsanwältin tätig“ war und „in Lissabon einen Master im Internationalen und Europäischen Recht“ abgeschlossen hatte. Tusch!

Außergewöhnlich beeindruckend liest sich auch die Biographie der „Volljuristin im Projekt AfD-Gutachten“ Valentina Chiofalo, die tatsächlich mehr als ein Doktor ist, sie ist sogar Doktorandin. Noch eindrucksvoller ist ihr „Forschungsgebiet“, nämlich sie fragt sich „verfassungsvergleichend …, ob sich identitätspolitische Überlegungen im deutschen, US-amerikanischen und europäischen Verfassungsrecht wiederfinden lassen“. Zu gut Deutsch, hegemonieren die Minderheitenrechte die Mehrheitsrechte? Zu einem anständigen Gesinnungsrecht gehören zwingend „identitätspolitische Überlegungen“, denn ohne den Kampf für die Antidiskriminierung kann keine richtige Diskriminierung gelingen. Dass sie das Referendariat an einer Berliner Universität absolvierte und nun an der Berliner Freien Universität an ihrer Dissertation arbeitet, attestiert ihr natürlich eine große Berufs- und Praxiserfahrung.

Und da ein Gutachten über die AfD natürlich unabhängig und neutral erarbeitet werden muss, benötigt man Experten gegen Rechtsextremismus, also gegen alles, was rechts der rotgrünen Brandmauer mit Unionseinschluss ist. Helen Greiner, die „Expertin für Rechtsextremismus“ im Projekt „AfD-Gutachten“ hatte irgendwann einmal Soziologie in Hamburg und Frankfurt am Main studiert. Helen Greiner, verrät uns nicht die Kurzbiographie, sondern die KI, hat sich doch wirklich mit „kritischer Gesellschaftstheorie, feministischer Theorie sowie kritischer Rassismus- und Antisemitismusforschung“ beschäftigt. KI lässt uns weiterhin wissen: „Ihre Masterarbeit befasste sich mit der Inszenierung von Rassismus in der Kulturindustrie und wurde im Jahr 2023 im Springer-Verlag (Reihe BestMasters) publiziert.“

Fehlen darf vor allem nicht die alles bestimmende Homosexualität und das queere Bekenntnis. Der andere Rechtsextremismus-Experte im Projekt „AfD-Gutachten“, ein Dr. Patrick Wielowiejski, der mit dem Thema „Rechtspopulismus und Homosexualität: Eine Ethnografie der Feindschaft“ promovierte, schreibt über sich: „Meine Forschungsinteressen sind die Anthropologie des Politischen sowie Rechtsanthropologie, die Gender und Queer Studies und die (Rechts-) Populismusforschung.“ Schaut man sich die Interessen und Viten der beiden „Experten für Rechtsextremismus“ an, ist der Standard der Neutralität und Unvoreingenommenheit in keiner Weise erfüllt.

Es gibt den alten deutschen Ausdruck, den Bock zum Gärtner zu machen, aber allein diesen Ausdruck zu verwenden, dürfte in Moinis Gutachten schon als Forderung gelten, die ein Parteiverbot rechtfertigt. Auch Arash Bakhtiari, der als Datenanalyst im Projekt „AfD-Gutachten” mitarbeitet, kann auf eine stramme woke und linke Erfahrung zurückgreifen, denn zuvor arbeitete „er zwei Jahre lang in einem Projekt in Wien …, das sich mit Online-Monitoring und der Verbreitung von Verschwörungstheorien in den sozialen Medien befasste. Er hat in Wien Soziologie und Physik studiert.“ Fragen? Keine.

Bliebe nur der Mann übrig, der in dem Team mit den vielen Jahren „rechts- und sozialwissenschaftliche Erfahrung“ die Praxis einbringt, Bijan Moini höchstselbst. Laut Wikipedia studierte Moini Jura in München und Paris, was schon mal sehr „praktisch“ ist. Nach Promotion und Referendariat arbeitete er als Rechtsanwalt für eine Wirtschaftskanzlei und „koordiniert heute als Syndikusanwalt Verfassungsbeschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Heißt im Klartext, dass Moinis praktische Erfahrungen im Wesentlichen darin bestehen, für die Gesellschaft für Freiheitsrechte zu arbeiten.

Dass er für linke Medien, wie den Spiegel und den Deutschlandfunk Kultur arbeitet, ist natürlich ein Ausweis für Neutralität und Unvoreingenommenheit. Da passt es gut, dass der eifrige Herr Moini überdies ehrenamtliches Mitglied im Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist, eine der Landesmedienanstalten, die nun zu rotgrünen Inquisitionsbehörden für die Zensur des digitalen Raums werden. Die Geschichte hat Humor, denn zeitgleich mit dem Erscheinen des Konvoluts hat zwar nicht die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, dafür aber die Landesanstalt für Medien (LfM) im schwarz-grünen Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüsts ihre „Maßstäbe erweitert“ und geht gegen den Podcaster Benjamin Berndt vor, weil er es gewagt hatte, sich öffentlich geschlagene vier Stunden lang mit Björn Höcke zu unterhalten.

Der Vorgang, dessen Zeuge wir werden, ist abenteuerlich und im Grund putschistisch: Um die AfD verbieten zu können, erstellt eine linke NGO eine fragwürdige Kampfschrift, die den hochtrabenden Titel „Gutachten“ bekommt, damit das Konvolut nach Wissenschaft klingt. Die NGO wird finanziert unter anderem von Soros Open Society Foundations, die überall mitfinanziert, wo es gegen die Freiheit geht, natürlich die Bertelsmann Stiftung, die „Dreilinden gGmbH (für die Arbeit zur Stärkung der Rechte von Trans*Inter*-Queer sowie queerer Elternschaft)“, die netzpolitik.org e.V., die Stiftung Erneuerbare Freiheit und natürlich auch die Stiftung Mercator. Es wundert auch nicht, dass die NGO mit der Bundeszentrale für politische Bildung kooperiert, die den Beutelsbacher Konsens aufgegeben hat und sich eigentlich umbenennen sollte in Bundeszentrale für rotgrüne Propaganda.

Die NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte behauptet vollmundig: „Wenn man wissen will, wie die AfD tatsächlich arbeitet, muss man tief graben. Wir, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, haben das getan.“ Und weiter gibt sie an: „2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen: Diesen Datenberg haben wir ausgewertet.“ Das würde bedeuten, dass die acht Autoren des „Gutachtens“ am Tag 187,5 Texte pro Stunde analysiert haben, denn setzt man 250 Arbeitstage an, multipliziert sie mit acht Stunden am Tag von acht Mitarbeitern mit 250 Arbeitstagen, kommt man auf diesen Wert.

Da es höchst unwahrscheinlich ist, dass ein Mitarbeiter in einer Stunde 187 Texte auswerten kann, räumte der Leiter des Autorenkollektivs des „Gutachtens“ Bijan Moini auf Nachfrage bei der Pressekonferenz ein: „Natürlich haben wir nicht 3 Millionen Datenpunkte händisch durchsehen können und wir haben dann Prompts entwickelt, … , haben damit vorgefiltert und haben dann aber 33.000 Belege wirklich händisch durchgeprüft, die quasi vorgefiltert waren und haben daraus dann zweieinhalbtausend ermittelt, die es wirklich ins Gutachten geschafft haben.“

Der Zirkelschluss in der KI

Mit dieser kurzen Erläuterung hat Moini den wissenschaftlichen und den juristischen Wert der Materialsammlung, die er hochtrabend „Gutachten“ nennt, ad absurdum geführt. Denn aus Moinis Aussage ergeben sich zwei fundamentale Fragen: erstens, wie wurde der „Filter“ definiert, zweitens, welche Fragen wurden gestellt? Wurde verkürzt gesagt die KI gefragt, ist die AfD verfassungsfeindlich, oder wurde gefragt, wie kann ich anhand der Daten beweisen, dass die AfD verfassungsfeindlich ist?

Eine Nutzerin von X fragte KI: „Wie kann ich beweisen dass der Vorschlag von Friedrich Merz ausländischen Straftätern den deutschen Pass zu entziehen gegen das Grundgesetz verstößt?“, und erhielt von KI als Antwort: „Um den Vorschlag von Friedrich Merz (CDU), Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen, als verfassungswidrig zu bewerten, kann man sich auf klare Vorgaben des Grundgesetzes (GG) sowie auf juristische Einschätzungen, unter anderem des Bundesinnenministeriums, stützen.“

Doch die perfide Taktik des Gutachtens lebt von einer Begrenztheit von KI. KI kann nämlich nur vorhandene Texte auswerten, und KI wertet auch nur vorhandene Texte. Stellt man beispielsweise die Frage: „Wie kann ich beweisen, dass die AfD verfassungsfeindlich agiert“, antwortet KI: „Um verfassungsrechtlich zu belegen, dass die Alternative für Deutschland (AfD) grundgesetzwidrig agiert, müssen Sie Argumente vorbringen, die den strengen Kriterien des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) entsprechen. Es genügt juristisch nicht, der Partei Verfassungsfeindlichkeit vorzuwerfen; Es muss eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO) nachgewiesen werden.“

So weit so richtig, dieselbe Antwort würde man erhalten, wenn man statt AfD, Grüne, SPD, CDU einsetzen würde. Doch jetzt wird es perfid, denn KI sagt weiter: „Ein zentrales Fundament für eine solche Beweisführung liefert das im Juni 2026 veröffentlichte, über 1.500-seitige juristische Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das auf mehr als 2.500 Einzelbelegen basiert.“ Der methodisch und wissenschaftlich dubiose Text gilt KI bereits als „zentrales Fundament für eine solche Beweisführung“, was er nicht ist. Gäbe es diese Texte auch zu den Grünen, der SPD oder der CDU, würden sie genannt.

Doch da eine Gesellschaft für Freiheitsrechte kein „Gutachten“ für die CDU, die CSU, die SPD oder die Grünen angefertigt hat, kann diesbezüglich auch nichts genannt werden. Fragt man nun KI, wie KI darauf kommt, dass das Konvolut der NGO „zentrales Fundament für eine solche Beweisführung“ sei, antwortet KI: „Enorme Datenbasis: Ein Team aus acht Expertinnen und Experten für Verfassungsrecht und Datenanalyse hat über 13 Monate hinweg mehr als drei Millionen Texteinheiten ausgewertet. Eine Materialsammlung dieser Größenordnung existiert im zivilgesellschaftlichen Raum kein zweites Mal.“

Das nennt man einen klassischen Zirkelschluss. Erstens hat KI kein inhaltliches Argument und zitiert nur die Gesellschaft für Freiheitsrechte selbst, und zweitens argumentiert KI rein quantitativ, nicht aber qualitativ, obwohl die Frage eine Frage nach der Qualität und nicht nach der Quantität ist.

Aber auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte sich ja schon hinreichend blamiert mit einem opulenten Konvolut, das nicht stichhaltig war. Das zweite Argument für KI für den behaupteten „einzigartigen Umfang und die methodische Tiefe“ des „Gutachtens“ bekommt KI von Correctiv, und Correctiv ist, wie schon gerichtlich festgestellt, sehr tiefgründig und vertrauenswürdig: „Das fertige Dokument umfasst rund 1.500 Seiten (plus umfangreichem Anhang) und untermauert Vorwürfe mit exakt aufeinander folgenden, verifizierten Zitaten, Social-Media-Posts, Flyern und Reden.“

So untermauert, so exakt und so verifiziert wie auch der Potsdamer Verschwörungsplot des Aktivistenhauses. Aber KI verrät uns natürlich, worum es bei diesem Gutachten geht: „Direkte Relevanz für den Staatsapparat: Anstoß für Abgeordnete: Unmittelbar nach der Veröffentlichung im Juni 2026 hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten (u.a. von SPD, CDU, Grünen und Linken) das Gutachten aufgegriffen, um ein neues, offizielles Prüfverfahren im Parlament anzustoßen. Es dient der Politik damit als direkte Arbeitsgrundlage.“

Und jetzt wissen wir, weshalb sich die Helden der Gesellschaft für Freiheitsrechte mit KI daran gemacht hat, in 13 Monaten nach dem eklatanten Versagen des Verfassungsschutzes und Aufstellung neuer Maßstäbe, die kein Gesetzgeber erlassen, kein Gericht verfügt hat, dieses Konvolut von „einzigartigem Umfang und … methodischer Tiefe“ fabrizieren zu lassen und zu fabrizieren.

Absurde Unterstellungen und Verdrehung von Tatsachen

Schaut man sich das Konvolut selbst an, wird schnell klar, dass Moini auf der Ebene der Unterstellungen und der textlich ungedeckten Interpretation von Texten arbeitet, die wesentliche Elemente der Textanalyse, semiologische oder linguistische Aspekte nicht kennt. Moini behauptet, dass die AfD Staatsbürger mit Migrationsgeschichte zu Bürgern zweiter Klasse machen möchte, um „ein bestimmtes Volksverständnis zu realisieren“, das dann die Menschenwürde verletzen würde und mithin grundgesetzwidrig wäre.

Eigentlich müsste Moini jetzt auf das Demokratieprinzip abheben und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, weiß aber, dass seine Behauptung freundlich ausgedrückt an den Haaren herbeigezogen ist, so dass er den äußerst schwammigen Passus der Menschenwürde heranzieht, der inzwischen schon dazu taugt, jemanden zu beschuldigen, weil er einen anderen scheel angesehen haben soll. Aber selbst den kann Moini nicht ohne Unterstellungen nutzen. Denn die „AfD vermeidet natürlich, klipp und klar zu sagen, nur ethnische Deutsche sollen sich fortpflanzen und dafür Geld bekommen“.

Da genau das die AfD nicht gesagt hat, weil es „offenkundig verfassungswidrig“ sei, unterstellt ihr Moini, dass sie das eigentlich gesagt habe, weil sie das eigentlich sagen wollte, und damit ist die AfD „offenkundig verfassungswidrig“. Voilà, ein Antrag auf ein Parteienverbot hätte große Chancen. Moini hält die AfD auch für verfassungswidrig, weil sie „den politischen Gegner als Feind betrachtet“. Wenn das das Kriterium ist, dann wären die Grünen, die Linken, die SPD, Teile der Union und die evangelische Kirche verfassungswidrig, denn sie alle betrachten die AfD als Feind.

Vor Jahren wollte der Kulturbeauftragte der EKD, ein Theologe und Pastor namens Claussen als großes Anathema eine Theologie des Feindes als neues Vaterunser stiften – und meinte damit die AfD: „Der Feind aber ist mehr und etwas anderes als ein Gegner: Er hasst uns und unsere politische Kultur, teilt unsere Grundvorstellungen nicht, will ein anderes System … Deshalb muss man mit ihm anders streiten als mit dem Gegner: Er darf keinen noch so kleinen Anteil an der Macht erhalten, sein Sieg ist unter allen Umständen zu verhindern, Kompromisse sind mit ihm nicht erlaubt. Es darf kein Appeasement geben.“ Pardon wird nicht gegeben. So predigt jedenfalls ein Funktionär der Evangelischen Kirche, die vor ihrer grünen Taufe durch Katrin Göring-Eckardt einmal christlich war.

Der Gipfel von brutaler Heuchelei ist, wenn Moini dann auch noch die Tatsachen verdreht und die Opfer zu Tätern macht: „Und wenn jeder Sorge haben muss, für politische Entscheidungen künftig strafrechtlich belangt zu werden, dann ist das keine freie Gesellschaft mehr.“ Es war Höcke und nicht Habeck, der nach meiner Auffassung in einem politischen Prozess in Halle unrechtmäßig verurteilt wurde. Doch in der Welt von Moini und Genossen schlottern Funktionäre der Linken, der SPD, der Union bei jeder Abstimmung vor Angst, von der AfD auf dem Parlamentspausenhof dafür tätlich angegriffen zu werden.

Es sind nicht die Parteitage der Linken, der SPD, der Grünen und der Union, die nur unter enormen Polizeischutz stattfinden können, es sind nicht die Delegierten der Parteitage der Linken, der SPD, der Grünen und der Union, die nur mit viel Mut und Glück und Geschick durch die Sperren der Antifa-Demokraten, die Autos kontrollieren und hoheitliche Rechte usurpieren, zu ihrem Parteitag kommen, sondern, die der AfD. Wir sind jetzt schon keine freie Gesellschaft mehr, auch durch die Arbeit der NGO, die sich hochtrabend Gesellschaft für Freiheitsrechte nennt.

Moinis sophistisch fabrizierte Sammlung von Notizen hat keine Substanz, weder methodisch, noch inhaltlich.

Im Übrigen ist es einfach, auch wenn für Moini und Genossen auch das Einfache noch zu kompliziert ist. Demokratie heißt nicht Herrschaft über das Volk, sondern Herrschaft des Volkes, die sich durch freie Wahlen realisiert. Also, lasst das Volk frei entscheiden! Wovor habt ihr Angst? Um eure Pfründe?

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Kommentare ( 3 )

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Landgraf Hermann
22 Minuten her

So sehen also Gesinnungsterroristen aus.

Klaus Decker
24 Minuten her

Sie tuen dieser Ka.pfschrift zuviel Ehre an.

Jens Frisch
31 Minuten her

„Um die AfD verbieten zu können, erstellt eine linke NGO eine fragwürdige Kampfschrift, die den hochtrabenden Titel „Gutachten“ bekommt, damit das Konvolut nach Wissenschaft klingt.“
Genauso wie „unsere Demokratie“ nach „Demokratie“ klingen soll, „Verfassungsschutz“ so, als hätten wir eine, „Sondervermögen“, als hätte der Staat etwas „auf er hohen Kante“ und der „Minderheitenschutz“ soll aus der Mehrheit eine Minderheit machen, kurz:
„Noch „erfolgreicher“ als der Marsch durch die Institutionen war der Marsch durch die Definitionen.“ – Roland Baader