Der syrische IS-Anhänger Mahmoud M. stach in Bielefeld auf feiernde Menschen ein. Das OLG Düsseldorf verhängte nun lebenslange Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an.
picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 36 Jahre alten Syrer Mahmoud M. wegen des Terroranschlags von Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen ihn des vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellten die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten zusätzlich Sicherungsverwahrung an. Damit erhält der Mann die Höchststrafe, die das deutsche Recht vorsieht.
Der Anschlag ereignete sich im Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld. Dort feierten Menschen den Aufstieg von Arminia Bielefeld in die 2. Bundesliga, als Mahmoud M. mit einem Messer auf sie losging. Nach Berichten wollte er möglichst viele „Ungläubige“ töten. Mehrere Opfer wurden lebensgefährlich verletzt. Für sie endete eine Fußballfeier in einem Blutbad.
Der Täter war kein verwirrter Einzelfall aus dem luftleeren Raum. Mahmoud M. war bzw. ist nach Erkenntnissen der Ermittler dem Islamischen Staat verbunden, hatte sich bereits in Syrien der Terrororganisation angeschlossen und blieb auch nach seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2023 dieser Ideologie verhaftet. Kurz vor der Tat soll er ein Bekennervideo erstellt haben. Beim Angriff rief er „Allahu akbar“.
Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft, eine besondere Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht folgte dieser Linie. Die Verteidigung hatte auf die schwierige Kindheit des Angeklagten, eine Depression und andere mildernde Umstände verwiesen. Am Ende stand ein Urteil, das zumindest strafrechtlich die richtige Antwort auf eine Tat gibt, die dieses Land längst aus falscher Routine kennt.
Denn Bielefeld reiht sich ein in eine Serie von Fällen, in denen die deutsche Öffentlichkeit erst nach der Tat erfährt, wie viele Warnzeichen vorher vorhanden waren. Ein Mann kommt nach Deutschland, erhält Schutz, lebt hier, spricht nach Berichten kein Deutsch, arbeitet nicht, radikalisiert sich weiter, konsumiert islamistische Inhalte und greift schließlich Menschen an, die einfach nur feiern. Danach beginnt das bekannte politmediale Ritual aus Betroffenheit, Ermittlungsdetails und Beschwichtigungen, bis alles wieder zugedeckt ist – bis zum nächsten Anschlag.
Die eigentliche Frage lautet nach diesem Urteil nicht, ob Mahmoud M. nun lange genug weggesperrt wird. Das ist mit lebenslanger Haft, besonderer Schuldschwere und Sicherungsverwahrung klar beantwortet. Die Frage lautet, warum ein Mann mit dieser Biografie überhaupt in Deutschland Schutz finden konnte und warum dieses Land erst nach Messerstichen, Blutlachen und Intensivstationen bereit ist, über die Folgen seiner Migrations- und Sicherheitsordnung zu sprechen.
Wer in Syrien dem IS diente, wer dieser Ideologie treu bleibt, wer in Deutschland die westliche Gesellschaft als Feindbild betrachtet, hat hier keinen Schutzraum verdient. Genau dieser Satz müsste politische Selbstverständlichkeit sein. In Deutschland aber muss er jedes Mal neu gegen jene durchgesetzt werden, die selbst nach islamistischen Anschlägen noch reflexhaft nach sozialen Erklärungen suchen. Die Frage bleibt, warum er hier in Haft geschickt und nicht abgeschoben wird. Erstens würde dieses Menschengeschenk wohl nicht zurückgenommen und zweitens, falls doch, dann Stante pede wieder zurückgeschickt werden.
Die Opfer von Bielefeld haben für diese politische Blindheit bezahlt. Junge Menschen vor einer Bar, mitten in einer Stadt in Deutschland. Ein islamistischer Täter suchte sie als Ziele aus, weil er in ihnen „Ungläubige“ sah. Das ist der Kern des Falls, und er darf auch dann ausgesprochen werden, wenn es den üblichen Beschwichtigern missfällt.
Das Urteil aus Düsseldorf ist hart. Es musste hart sein. Es ersetzt aber keine überfällige politische Korrektur. Sicherungsverwahrung schützt die Gesellschaft vor diesem Täter, sobald die Haftfrage praktisch wird. Sie schützt nicht vor dem nächsten, der mit ähnlicher Ideologie einreist oder schon hier ist, unentdeckt bleibt, geduldet wird, Schutzstatus erhält oder sich hier in der digitalen Parallelwelt des Islamismus weiter auflädt. Lieber fokussiert man sich auf die Jagd nach kritischen Bürgern wegen Meinungsäußerungen im Netz.
Mahmoud M. sitzt nun lebenslang. Für die Opfer bleibt der Angriff ein Einschnitt, der sich durch ihr Leben frisst. Das Versagen, das solche Fälle möglich macht, steht weiter im Raum.

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Für dieses Blut sind die Alt-Parteien und die „Justiz“ schuldig! Wo ist die Strafe für die Verantwortlichen?
Das würde er nur dann als wirkliche Strafe empfinden, wenn man zeitgleich seine gesamte Sippe zu Terrorunterstützern erklären, und sie alle entmündigt und enteignet nach Hause geschickt würden. Dann gäbe es ab morgen auch keinen Anschlag mehr.
Im islamistischen Syrien würde man diesen Terroristen mit Staatsehren empfangen! Deswegen wird der nicht abgeschoben. Weil die ganzen widerlichen Lügen vom „Schlächter Assad“, den „verfolgten Flüchtlingen“ und dem „befreiten Syrien“ dann auffliegen würden. Weil damit auch klar würde, dass die deutschen Verantwortlichen von Anfang an wussten, dass Massenmörder nach Deutschland kommen.
Solche Gäste haben wir auf Anregung der Grünen bei uns willkommen geheißen in der Hoffnung dass sie unsere Renten mitfinanzieren mögen. Grüne Wunderwelt am explodieren. Alles ohne Konsequenzen für diese Traumtänzer.