Ein erschütternder Text: Ein Völklinger Polizist zerlegt das Urteil zum Mord an Simon Bohr mit Präzision und Genauigkeit. Sein Befund trifft die Justiz frontal: Widersprüche wurden übergangen, Zeugenaussagen entwertet, eine Hinrichtung umgedeutet.
picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Mit Philip Bay meldet sich ein Beamter der Völklinger Polizei zu Wort, der nach dem Urteil vom 1. April in ungewöhnlich scharfer Form Stellung bezieht. Es geht um den Fall des damals 18 Jahre alten Ahmet G., der am 21. August 2025 eine Tankstelle in Völklingen überfiel, 600 Euro erbeutete, nach dem Zugriff einem Polizeibeamten die Dienstwaffe entriss und mit insgesamt 17 Schüssen einen tödlichen Angriff ausführte, bei dem Simon Bohr starb und ein weiterer Beamter verletzt wurde. Das Landgericht Saarbrücken ordnete am 1. April 2026 die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an, sah ihn wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig an und verurteilte ihn nicht wegen Mordes. Bay schreibt, er habe es in mehr als zwanzig Jahren Polizeidienst stets vermieden, sich öffentlich zu brisanten Themen zu äußern, weil ihm das unprofessionell erschien. Nun sehe er sich dazu gezwungen. Er fühle sich Simon Bohr verpflichtet, seinem langjährigen Weggefährten und Kollegen bei der Völklinger Polizei, den er als wundervollen Menschen und Polizisten beschreibt.
Im Zentrum seines Textes, den er auf Facebook veröffentlicht hat, steht der Vorwurf, das Urteil verlange von ihm und anderen, etwas offenkundig Falsches zu akzeptieren. Er solle glauben, Simon Bohr sei nicht ermordet worden. Es werde behauptet, der Mann, der Simon tötete, habe keine Handlungsalternative gehabt und in Todesangst gehandelt. Das gelte nach dieser Logik sogar noch für den Moment, in dem der Täter über Simon Bohr stand und ihm ins Gesicht schoss. Zuvor habe derselbe Mann auch dem flüchtenden Praktikanten zweimal in den Rücken geschossen. Auch das soll nach der Wertung des Urteils subjektiv alternativlos und angstgetrieben gewesen sein.
Bay widerspricht ausdrücklich dem Eindruck, die Beweisaufnahme und ihre Würdigung seien sorgfältig gewesen. Gerade die Würdigung hält er für ignorant und realitätsfern. Scharf greift er vor allem das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. Retz an. Dieses habe den Täter zur Tatzeit und über die gesamte Tat hinweg wegen paranoider Schizophrenie als eingeschränkt einsichts- und steuerungsfähig eingeordnet und damit als vermindert schuldfähig, aber eben nicht als schuldunfähig.
Genau hier setzt Bays Kritik an. Der Sachverständige habe den Täter nur ein einziges Mal persönlich begutachtet, und zwar erst rund sieben Monate nach der Tat, als der Prozess bereits lief. Hinzu komme, dass diese Begutachtung auch noch im Beisein des Verteidigers stattgefunden habe. Im Übrigen habe sich das Gutachten auf Akten von drei Ärzten gestützt, die sich in ihren Vernehmungen teils widersprochen hätten, auf zwei aus dem Türkischen übersetzte Arztbriefe sowie auf Schilderungen der Familie des Täters. Gerade diese Angaben zur psychischen Erkrankung seien, so Bay, ungeprüft in Gutachten und Urteil eingeflossen.
Breiten Raum gibt er den Widersprüchen bei den behaupteten Angststörungen des Täters. Im Prozess sei oft von einer großen Angst vor Sirenen und uniformierten Menschen die Rede gewesen. Gleichzeitig habe der Täter unmittelbar neben einer Feuerwache gewohnt, nur rund zwanzig Meter entfernt. Bay verweist zudem auf die Aussage des Bruders, wonach der Täter regelmäßig Basketball auf einem Platz direkt gegenüber der Völklinger Polizeidienststelle gespielt habe. Dort rückten tagsüber immer wieder Streifenwagen mit Martinshorn aus. Für Bay ist unverständlich, dass dieser offenkundige Widerspruch in der Beweisaufnahme nicht aufgefallen oder nicht weiter verfolgt worden sei. Er fragt sinngemäß, ob sich das Gericht je selbst ein Bild von diesen Orten gemacht habe. Hinzu komme, dass am Tattag bis zu den Schüssen gar kein Martinshorn ertönt habe. Der Notrufmitschnitt sei in der Verhandlung abgespielt worden.
Ein weiterer Angriffspunkt betrifft die Depressionen des Täters. Im Frühsommer sei dieser deshalb für eine Woche stationär in eine psychosomatische Klinik gegangen. Als Grund für seine Verstimmungen habe er dort „Zocken“ angegeben. Dass dies erst die Anwältin der Nebenklage herausgearbeitet und in der Verhandlung öffentlich gemacht habe, wertet Bay als aufschlussreich. Der Punkt sei im Gutachten und später im Urteil dennoch unbeachtet geblieben. Die Darstellung, der Täter habe nur hin und wieder gemeinsam mit seinem Bruder FIFA auf der Playstation gespielt, sei zwar übernommen, aber nicht weiter hinterfragt worden.
Dem Bruder des Täters misst Bay in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Er habe sich bei seiner Befragung in Widersprüche verstrickt. Seine Aussagen hätten nicht mehr mit früheren polizeilichen Angaben zusammengepasst. Irgendwann habe er die Aussage verweigert. Zuvor habe er von einem Skript abgelesen. Dennoch sei er der einzige Familienangehörige geblieben, der im Gerichtssaal gehört worden sei.
Schon früh im Verfahren habe sich für Bay deshalb der Eindruck aufgedrängt, dass die Erkrankung des Täters schlimmer dargestellt werden sollte, als sie tatsächlich gewesen sei. Bay nennt das keine neue Verteidigungsstrategie, vor allem dann nicht, wenn der Tathergang lückenlos rekonstruiert werden könne und ein Mord in seinen objektiven Merkmalen praktisch nicht mehr zu bestreiten sei. Er bestreitet dabei nicht, dass der Täter Probleme hatte. Vor allem mit seinem Selbstwertgefühl. Den Tankstellenüberfall habe der Täter begangen, weil er einmal etwas Mutiges tun wollte. Das habe er sogar auf einen Zettel geschrieben, der später bei ihm gefunden worden sei.
Auch das Auftreten des Sachverständigen im Prozess beschreibt Bay als unerquicklich, weil es aus seiner Sicht von Unsicherheit geprägt gewesen sei. Als die Vorsitzende Richterin zu jeder einzelnen Tathandlung eine Einschätzung verlangt habe, seien Antworten wie „lässt sich nicht sagen“, „eventuell“ und „mutmaßlich“ gekommen. Das wirke auf ihn wie Kaffeesatzleserei. Selbst in der Befragung habe sich der Sachverständige nicht dazu durchringen können, die Schuldfähigkeit des Täters auszuschließen.
Gerade deshalb erscheint Bay das weitere Geschehen umso befremdlicher. Sogar der Verteidiger habe in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen schweren Raubes und Totschlags gefordert, verbunden mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dass ein Verteidiger Mordmerkmale naturgemäß nicht erfüllt sehe, sei selbstverständlich. Umso erstaunlicher sei es gewesen, dass das Gericht mit seiner Urteilsverkündung nach Bays Eindruck sogar den Verteidiger ungläubig zurückgelassen habe.
Bays schwerster Vorwurf lautet, das Gericht habe plötzlich mit Sicherheit gewusst, was nicht einmal der Sachverständige sicher sagen wollte. Es war sich der Todesangst des Schützen zur Tatzeit sicher und habe behauptet, der Täter habe selbst in dem Moment keine Alternative mehr erkannt, als er über Simon stand und ihm ins Gesicht schoss. Bay erinnert daran, dass der Mann sich dafür zunächst hätte umdrehen und einige Meter zurückgehen müssen, weil er sich bereits auf der Flucht befunden hat. Daran hätten nach zahlreichen Zeugenaussagen keine Zweifel bestanden. Spätestens dort, so sein Argument, werde aus einer affektiven Handlung eine motivationale. Aus einem bloßen Reflex werde eine Entscheidung. Die Wahl habe zwischen Weiterlaufen und dem Schuss ins Gesicht bestanden.
Von dort aus lenkt Bay den Blick auf die Folgen. Diese träfen aus seiner Sicht die Falschen. Ein Schuldspruch wegen Mordes hätte nach seiner Darstellung ebenso wie der Schuldspruch wegen Raubes bei gleichzeitiger Unterbringung nach Jugendstrafrecht straffrei bleiben können. Eine doppelte Sanktion müsse im Jugendstrafrecht besonders begründet werden und dürfe der Resozialisierung nicht im Wege stehen. Mit anderen Worten: Der Mordschuldspruch hätte den Täter nicht zusätzlich belasten müssen, hätte den Opfern und Hinterbliebenen aber einen unschätzbaren Wert gegeben. Sie hätten abschließen und Gewissheit erlangen können.
Stattdessen droht nun nach seiner Darstellung durch die Beantragung der Revision sogar eine neue Verhandlung. Das hieße für Hinterbliebene und traumatisierte Einsatzkräfte, noch einmal durch denselben Alptraum zu müssen. Bay hofft, dass die Tat dann wenigstens als das benannt wird, was sie für ihn war.
Empört beschreibt Bay auch die Kostenentscheidung. Das Volk, in dessen Namen das Urteil gesprochen wurde, müsse die Kosten des Verfahrens tragen, weil man laut Urteilsbegründung bei einer möglichen Genesung des Täters dessen Resozialisierung nicht durch eine Kostenzuweisung behindern wolle. Symbolisch zahlten damit auch Simon Bohrs Witwe und die traumatisierten Kollegen für dieses Verfahren mit. Für das Gericht sei das womöglich nur eine Randnotiz, für die Betroffenen ist es eine riesige Sauerei.
Auch den Hinweis mancher Medien und öffentlicher Stimmen, eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei ein scharfes Schwert der Justiz, weist er zurück. Formal werde der Täter entlassen, sobald keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Das könne schon nächstes Jahr sein. Niemand wisse es. Selbst wenn die durchschnittliche Dauer der Unterbringung im Saarland 2018 bei 12,7 Jahren gelegen habe, müssten die Betroffenen immer mit einer Entlassung rechnen. Schon diese Ungewissheit werde etwas mit ihnen machen.
Am Ende weitet Bay seine Kritik auf die politische Ebene aus. Das Urteil sei Wasser auf die Mühlen des rechten Randes, der auch wegen solcher realitätsverkennender Entscheidungen längst nicht mehr nur Rand sei, sondern in die Mitte dränge. Er verbindet das mit der Warnung, dass das Vertrauen in die unabhängige Justiz weiter zerstört werde. Zugleich beklagt er, dass seit dem Urteil in unerträglicher Weise mit Simons Geschichte und deren Folgenlosigkeit geworben werde.
Philip Bays Text endet persönlich und bitter. Am Nachmittag nach der Urteilsverkündung, schreibt Bay, habe er mit Kollegen zusammengesessen und das Urteil diskutiert. Das Verfahren habe jeden von ihnen viel Kraft gekostet. Die Trauer um Simon sei ungebrochen. Polizisten gingen schon lange mit dem Bewusstsein in den Dienst, vielleicht nicht mehr nach Hause zurückzukehren. Nach diesem Urteil, so seine Bilanz, müssten sie nun zusätzlich akzeptieren, dass die Gesetze, für deren Einhaltung sie täglich ihr Leben riskieren, sie und ihre Familien nicht in gleicher Weise schützen. Künftig würden sie deshalb mit dem Gefühl zum Dienst gehen müssen, von der Justiz „zum Abschuss freigegeben“ worden zu sein.





Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein