Bamf-Skandal Bremen: Frühere Asyl-Chefin verliert Beamtenstatus und Pension

Jahrelang wurde der Bremer Bamf-Skandal verharmlost, zerredet und entschärft. Nun verliert die frühere Asyl-Chefin Beamtenstatus und Pension. Das Urteil trifft spät, aber es legt den moralischen und staatlichen Verwahrlosungszustand dieses Apparats offen.

picture alliance/dpa | Michael Bahlo

Was jetzt in Bremen disziplinarrechtlich endet, ist jener Bamf-Komplex, der 2018 als möglicher Asyl-GAU der Republik aufflog und danach mit bemerkenswerter Energie kleingeredet wurde. Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle, Ulrike B., verliert ihren Beamtenstatus und damit ihre Pension. Jahre nach dem öffentlichen Knall fällt damit endlich ein Urteil, das den Kern des Falls wieder freilegt: In Bremen stand nie nur ein schlampiger Verwaltungsvorgang zur Debatte, sondern ein Gemisch aus Amtsanmaßung, Kumpanei und rechtsstaatlicher Enthemmung.

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Genau darum ging es von Anfang an. Eine Beamtin zog Akten auf den eigenen Tisch, obwohl Fälle anderswo bereits abgelehnt worden waren. Besonders häufig betraf das Mandate derselben Anwälte. Wo andere Außenstellen stoppten, öffnete Bremen wieder die Tür. Horst Seehofer ließ der Außenstelle im Mai 2018 sogar untersagen, weitere Asylentscheidungen zu treffen. Schon das war ein politischer Notstopp. Denn damit war offenkundig, dass hier nicht bloß eine untergeordnete Stelle unsauber gearbeitet hatte, sondern das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit dieses Standortes praktisch zusammengebrochen war.

Und trotzdem begann danach die große deutsche Entschärfungsmaschine zu laufen. Aus einem Fall, der das Zeug zum Menetekel des Asylstaates hatte, wurde Schritt für Schritt ein weichgespülter Komplex aus Relativierungen, Zuständigkeitsnebel und juristischer Verdunstung. Strafrechtlich blieb am Ende weit weniger übrig, als der erste öffentliche Knall vermuten ließ. Vieles verlief im Sand. Einiges wurde mit Geldauflage aus der Welt geschafft. Der Staat, der dem Bürger bei jedem Formfehler die ganze Härte seiner Paragraphen zeigt, behandelte das eigene Behördenversagen plötzlich mit erstaunlicher Milde.

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 Dabei war Bremen schon 2018 mehr als nur auf den Ort begrenzt. Genau das machten die damaligen Berichte deutlich. Die auffälligen Anerkennungsquoten, die politischen Reaktionen, die internen Prüfungen und die bundesweite Debatte zeigten früh, dass der Fall nicht als private Schrulle einer einzelnen Behördenleiterin verstanden werden konnte. Bremen war der Punkt, an dem sichtbar wurde, was in einem überdehnten, politisch aufgeladenen und moralisch entgrenzten Asylapparat passiert, wenn Recht nicht mehr als Grenze, sondern nur noch als störende Kulisse behandelt wird.

Deshalb ist es grotesk, den Fall heute auf Kaffeemaschine, Tablet und einen beschädigten Plastiknippel zu verengen, als ginge es bloß um provinzielles Beamtenkitsch im Nachspiel eines alten Skandals. Gerade diese Details sind verräterisch. Denn an ihnen zeigt sich, wie tief die innere Verwahrlosung bereits reichte. Geschenke aus dem Umfeld eines Anwalts, mit dem man dienstlich eng zu tun hat. Hotelübernachtungen, die organisiert und zunächst bezahlt werden. Persönliche Treffen, bei denen dienstliche Vorgänge und private Nähe ineinander laufen. Mitgebrachte Bescheide. Ausgetauschte Vertraulichkeiten. Wer da noch von harmloser Gutgläubigkeit spricht, macht sich zum Komplizen der Verharmlosung.

Noch schwerer wiegt die Weitergabe interner Informationen. Vertrauliche Unterlagen, interne Mails, als nur für den Dienstgebrauch eingestufte Dokumente, eine Excel-Liste mit den Daten von 3638 Asylbewerbern. Dazu der eigene Hinweis, heikle Dinge besser nicht elektronisch aufzubereiten, weil das Spuren hinterlassen würde. Deutlicher kann man kaum dokumentieren, dass hier jemand genau wusste, wie weit er sich bereits vom Boden des Rechtsstaats entfernt hatte. Das war keine rührende Überforderung. Das war bewusstes Handeln im Schatten der eigenen Pflichtverletzung.

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 Besonders skandalös bleibt der Versuch, aus all dem nachträglich eine Heldinnenerzählung zu machen. Ulrike B. als beherzte Retterin in chaotischen Zeiten. Als mutige Frau, die tat, was getan werden musste, weil der Apparat versagte. Genau in diesem Märchen liegt der eigentliche politische Sprengstoff des Falls. Denn es ist die Lieblingslüge eines moralisch enthemmten Staates, dass der gute Zweck den Regelbruch adelt. Tut er nicht. Im Gegenteil. Gerade im Asylrecht, gerade bei Fragen von Schutzstatus, Bleiberecht und staatlicher Hoheitsausübung ist der Beamte an Recht und Verfahren gebunden oder er ist kein Beamter mehr, sondern Aktivist mit Stempel.

Das Gericht hat diese Grenze nun endlich wieder eingezogen. Das Beamtenrecht kennt keinen Heroismus. Wer eine Weisung für rechtswidrig hält, muss remonstrieren. Wer stattdessen eigenmächtig handelt, Anwälte privilegiert, Vorteile annimmt, dienstliche Distanz aufgibt und vertrauliche Informationen weiterreicht, stellt sich nicht auf die Seite des Guten. Er stellt sich außerhalb des Amtes. Genau das ist in Bremen geschehen.

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Und deshalb reicht auch dieses Urteil weit über die Person Ulrike B. hinaus. Der Bremer Bamf-Skandal war nie nur die Geschichte einer einzelnen Frau mit fragwürdiger Nähe zu Anwälten. Er war ein Blick in den Maschinenraum eines Staates, der 2015 und danach im Asylbereich offenkundig jeden inneren Halt verlor. Regeln wurden gedehnt. Grenzüberschreitungen beschönigt. Warnsignale ignoriert. Politische Verantwortung verdampfte. Und am Ende wurde alles so lange zerredet, bis aus einem Skandal fast schon eine missverstandene Verwaltungsanekdote werden sollte.

Der Spiegel zeichnet dieses späte disziplinarrechtliche Ende nun noch einmal nach. Aber der Befund steht längst auch ohne jede Nachzeichnung fest. Bremen war kein Betriebsunfall. Bremen war ein Lehrstück darüber, wie ein Staat sich selbst beschädigt, wenn seine Beamten im Namen einer höheren Sache anfangen, Recht, Distanz und Pflichtbewusstsein als verhandelbar zu behandeln.

Dass Ulrike B. nun Beamtenstatus und Pension verliert, ist deshalb keine überzogene Härte. Es ist das verspätete Minimum. Nicht der Skandal war zu groß. Zu groß war die Nachsicht eines Staates mit jenen, die im Innersten seiner Verwaltung taten, als stünden sie über dem Recht. Es steht zu vermuten, dass es hunderte, wenn nicht gar tausende wie Ulrike B. gibt.

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Kommentare ( 14 )

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Michael Theren
2 Stunden her

Gibt es eigentlich ein Gesetz, daß verurteilte „Linksextremisten“ gepixelt und ihr Nachname verschwiegen werden müßen, (vermeintliche) Rechtsextremisten aber keinen Persönlichkeitsschutz genießen, oder ist das schlicht Gewohnheitsrecht ?

Rasio Brelugi
32 Minuten her

„Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle, Ulrike B., verliert ihren Beamtenstatus und damit ihre Pension.“

Diese Ex-Beamtin wird für ihre gesamte Dienstzeit auf Steuerkosten bei der Rentenkasse nachversichert und wird Rente bekommen.
Was für eine Strafe!

rainer erich
1 Stunde her

Soweit, so richtig, wobei die “ Tausende“ dem Sachverhalt sicher nicht gerecht werden. Zumindest nicht dort, wo rotgrüne Funktionsträger an der mininsterialen oder senatorialen Spitze stehen. Die rotgrüne Ideologie, der sich die “ Liberialkonservativen“ vor allem taktisch unterworfen haben, kennt mehrere , prominent von Merkel vertretene, Kernelemente. Der Zweck heiligt die Mittel, das Recht ist nur ein Instrument von mehreren, der Machthaber “ steht“ mitsamt seiner Ideologie immer auch über dem Recht. Eine der bedauerlichen Folgen ist, dass den Vertretern dieser Ideologie resp der Transformation jegliches Unrechtsbewusstsein abgeht. Merkel konnte , von ihr wie so vieles öffentlich verkündet, nicht “… Mehr

Dr.KoVo
1 Stunde her

Das ist zwar schön, dass hier ein Urteil gesprochen wurde. Leider ist die Frau doch nur ein Bauernopfer. Die großen Fische beginnen bei Merkel und Konsorten. Da müssten die Handschellen klicken. Und nicht nur wegen des Hereinholens unpassender Leute.

OJ
1 Stunde her

Langsam, sehr langsam wird dieser Siff bereinigt ❗

Riffelblech
1 Stunde her

Wie haben die Gerichte entschieden als sie aufrichtige ,ihrem ärztlichen Ethos verpflichtete Ärzte und Ärztinnen zu Haftstrafen verurteilte die Atteste ausstellten .
Indiesen Fällen ist nicht ein einziger Euro dem Sttate als Scaden entstanden .
Und bei diesen durchgewunkenen und für zulässig erklärten Asylanträgen ?
Wie viele Millionen Euro sind hier als Schaden zu begutachten ?
Aber – betrachte deine Justizund du weißt in welchem Staate du lebst !

Holger Wegner
1 Stunde her

Dafür ist sei laut Berichten in der Rentenversicherung nachversichert worden. Das ist also die Strafe. Rente statt Pension, sicher aber keine kleine.

Peter Gramm
2 Stunden her

Einzelfall?????———————selten so gelacht—————–aus eigener leidvoller Erfahrung weiss ich welche Zustände im Land herrschen. Ein el dorado für Spitzbuben und Spitzmädels unter dem sicheren Dach des Beamtentums. Man finde den Fehler. Erst vor kurzem wurde ein Oberstaatsanwalt in den Knast geschickt. Es fängt immer erst klein und überschaubar an und entwickelt sich dann zu einer Lawine die alles unter sich begräbt. Vieles was sich unsere politische Kaste so ausgedacht hat steht lediglich auf dem Papier, und das ist geduldig.

yeager
2 Stunden her

Letztlich zeigt dieser Skandal nur einen Extremfall von Selbstermächtigung eines politisch besetzten Beamtenapparats.
Angesichts solch eines Falls fragt man sich dann schon nach welchen Kriterien die Führungspositionen in Behörden besetzt werden.
Bei der Aussage „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht.“ (Benedikt Lux, 2020) fragt man sich dann schon, nach welchem Maßstab da Leute für „gut“ befunden wurden.

imapact
2 Stunden her

Sollte es hier nicht auch strafrechtliche Konsequenzen geben? Die Kriminelle dürfte durch ungerechtfertigte Positivbescheide ungeheuere Kosten verursacht haben. Und die Betreffenden müssten natürlich umgehend abgeschoben werden. Wie sieht es aus mit der Zulassung des kollaborierenden Anwalts?

murphy
2 Stunden her

Verliert man mit dem Verlust des Beamtenstatus die Pension? Ja, natürlich. Allerdings muss der Staat dann Ersatz in die Rentenkasse zahlen. Das dürfte nicht wenig sein und auch eine „kleine“ Rente sichern!