Erst hat die Politik die Beitragszahler jahrelang für Masseneinwanderung, Bürgergeld und immer neue Fremdlasten zur Kasse gebeten. Jetzt, da die Kassen leer sind, soll nicht der Missbrauch enden, sondern die nächste Rechnung an Familien gehen.
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Was die Bundesregierung hier vorbereitet, ist keine Reform, sondern die Fortsetzung eines Raubzugs mit anderem Etikett. Über Jahre hat der Staat die gesetzlichen Kassen nicht als Schutzsystem für Einzahler behandelt, sondern als politische Beute. Immer neue Lasten wurden in ein System geschoben, das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Immer neue Gruppen wurden mitversorgt, immer neue Kosten sozialisiert, immer neue Fehlentscheidungen aus dem allgemeinen Staatsversagen in die Beitragskassen verschoben. Allein die Krankenversorgung von „Flüchtlingen“ kosten derzeit die Krankenkassen 10 Milliarden – jährlich. Jetzt, da das Loch nicht mehr zu kaschieren ist, fällt dieser Bundesregierung nichts Besseres ein, als die nächste Hand in die Taschen jener Familien zu stecken, die ohnehin schon alles tragen.
Jetzt sollen die Familien für Migrationskosten bluten
Nach dem Bericht aus Koalitionskreisen soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fallen. Genannt werden rund 225 Euro im Monat, davon etwa 200 Euro für die Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung. Betroffen wären rund 2,46 Millionen Ehe- und Lebenspartner. Ausnahmen soll es nach bisherigem Stand nur für Menschen mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen geben. Die Botschaft ist so schlicht wie schamlos: Erst plündert man die Kassen politisch leer, dann erklärt man den Familien, sie müssten nun eben „auch ihren Beitrag leisten“.
Der eigentliche Skandal liegt aber tiefer. Die Gesundheitskassen sind nicht aus heiterem Himmel in Schieflage geraten. Sie wurden politisch systematisch überladen. Der GKV-Spitzenverband beziffert die Unterdeckung bei den Bürgergeld-Beiträgen seit langem auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Der Bund zahlt also für Bürgergeldempfänger nicht annähernd das, was ihre Absicherung tatsächlich kostet, und wälzt die Differenz auf die Beitragszahler ab. Genau so funktioniert dieser Staat seit Jahren: Er lädt politisch gewollte Vollversorgung auf ein Umlagesystem, das dafür nie gedacht war, und verkauft die Rechnung anschließend als „Solidarität“. In Wahrheit ist es organisierte Abschöpfung.
Und ja, man muss inzwischen auch klar sagen, wer in den vergangenen Jahren auf dem Rücken dieser Beitragszahler durchversorgt wurde. Seit der Grenzöffnung 2015 wurde die Sozialstaatsfrage nicht mehr begrenzt, sondern entgrenzt. Familiennachzug, Transferbezug, medizinische Absicherung, Unterkunft, Betreuung, Förderprogramme – der deutsche Sozialstaat wurde immer weiter geöffnet, während dieselbe Politik jeden Versuch, über Finanzierungsgrenzen zu sprechen, moralisch niederbrüllte. Parallel dazu wurden Bürgergeldempfänger weiter alimentiert, und der Staat leistete sich den Luxus, den Krankenkassen für diese politischen Entscheidungen nicht einmal kostendeckende Beiträge zu überweisen. Das ist der Kern der Verachtung gegenüber den Einzahlern: Sie sollen zahlen, schweigen und dankbar sein, dass man ihnen den nächsten Griff ins Portemonnaie als Modernisierung verkauft.
Besonders brisant wird die Sache bei den alten Sozialversicherungsabkommen, über die seit Jahrzehnten im Ausland lebende Angehörige von in Deutschland Versicherten Leistungen im Krankheitsfall erhalten. Für die Türkei gilt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält ausdrücklich fest, dass dadurch die Familienversicherung von in der Türkei wohnenden Familienangehörigen kostenfrei ist und sich der Kreis der Berechtigten nach türkischem Recht richtet. Neben Ehepartnern und Kindern können dort in bestimmten Fällen sogar Eltern des Mitglieds mitversichert sein, wenn sie keine eigene Versicherung und nur ein geringes Einkommen haben. Für die Türkei wird zudem familienbezogen pauschal abgerechnet. Das heißt: Pro Familie fließt eine Pauschale, unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Angehörigen.
Ähnlich gelagert ist die Konstruktion bei den weitergeltenden jugoslawischen Altregelungen für Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie beim mazedonischen Abkommen von 2003. Der Bundestag hält fest: Für Bosnien-Herzegowina wird ebenfalls pro Familie pauschal abgerechnet, während bei Mazedonien, Montenegro und Serbien Kopfpauschalen gelten. Entscheidend ist der Unterschied beim Berechtigtenkreis: In der Türkei und in Bosnien-Herzegowina kann dieser nach dem jeweiligen nationalen Recht weiter reichen als nach deutschem Recht. In Mazedonien, Montenegro und Serbien richtet sich der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen dagegen nach deutschem Recht, also nach § 10 SGB V.
Was bedeutet das nun für diese Fälle, wenn die Bundesregierung die Ehegatten-Mitversicherung abschafft? Politisch wäre das ein weiterer Offenbarungseid, rechtlich wäre es ein Einschnitt mit zwei Geschwindigkeiten. Dort, wo sich der Angehörigenkreis nach deutschem Recht richtet – also etwa in Nordmazedonien, Serbien und Montenegro –, würde der Anspruch für Ehepartner naheliegend entfallen, soweit er bislang an die beitragsfreie Familienversicherung nach deutschem Recht anknüpft. Kinder wären von dem aktuellen Koalitionsvorstoß nach bisherigem Stand gerade nicht generell betroffen. Bei der Türkei und Bosnien-Herzegowina ist die Lage komplizierter, weil dort der Kreis der berücksichtigten Angehörigen im bestehenden Pauschalsystem nach dem jeweiligen ausländischen Recht bestimmt wird. Aber auch dort gilt: Die Abkommen koordinieren bestehende Ansprüche, sie ersetzen nicht jede politische Grundentscheidung in Berlin. Wenn die Bundesregierung also die Ehegatten-Mitversicherung im Inland schleift, legt sie zwangsläufig auch die Axt an die darauf aufbauenden Auslandskonstellationen.
Genau darin steckt die ganze Niedertracht dieses Modells. Die Regierung traut sich nicht, den eigentlichen Missbrauch der Beitragskassen zu stoppen. Sie traut sich nicht, die Fremdfinanzierung politischer Wohltaten aus der GKV zu beenden. Sie traut sich nicht, die Vollversorgung auf Kosten der Einzahler grundsätzlich zurückzufahren. Also wählt sie den feigen Weg: nicht an die großen Fehlentwicklungen heran, sondern an die Familien. Nicht an die politisch heiligen Kühe, sondern an jene, die sich nicht in Aktivistenverbänden organisieren und keine Dauerlobby in Ministerien sitzen haben.
Die Gesundheitskassen der einzahlenden Bürger sind geplündert. Sie wurden ausgeraubt. Geplündert von einer Politik, die aus Beitragsgeld Staatsersatzgeld gemacht hat. Und statt diesen Plünderungsmechanismus endlich zu beenden, marschiert diese nimmersatte Bundesregierung schon zur nächsten Vitrine. Diesmal hängt das Preisschild nicht an ideologischen Prestigeprojekten, nicht an der Unterfinanzierung des Bürgergeldsystems, nicht an den importierten Folgekosten einer verfehlten Migrationspolitik. Diesmal hängt es an Ehe und Familie. Genau so sieht ein Staat aus, der erst ausraubt und danach erklärt, nun müsse leider noch gründlicher ausgeraubt werden.

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Nein, nicht an Familien! An arbeitende Familien. Die, die nicht arbeiten, die, die nicht hier sein dürften, sind nicht betroffen.
Allen meinen Kritikern empfehle ich die beiden Bände von Heiko Schöning „Game Over“. Es sind immer wieder die Friedensfreunde und ihre Abartigkeiten die uns Böses wollen, vor allem unser Geld.
Es wird darüber nachgedacht, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern abzuschaffen. Eine Ehe ist eine Bedarfs-/Wirtschaftsgemeinschaft mit Rechten und Pflichten, in der das Gesamteinkommen die Berechnungsgrundlage sein sollte. Wenn ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist und das Ehepaar nun 225 € zusätzlich zu zahlen hat, käme es zu einer massiven Benachteiligung gegenüber Bürgergeldempfängern und vielen unverheirateten Paaren. Es müsste dann einen Familienzuschlag wie bei den Beamten geben, damit gesetzl. Versicherte diesen gegenüber nicht noch stärker benachteiligt wären. – Die Krankenkassen kamen bisher problemlos mit der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern zurecht. Politiker, lasst die Familien in Ruhe!
Schlimmer als gedacht. Danke für die Erhellung!
„Pro Bürgergeldempfänger zahlt der Staat aktuell eine Pauschale von 133 Euro im Monat an die Krankenkassen.“ So eine aktuelle Meldung von 01/2026. Der nicht im Beruf stehende Ehepartner oder Minijobber soll aber 200 Euro an die Krankenkasse zahlen. Merkt in diesem Land eigentlich noch irgendjemand irgendetwas ?
Da zeigen mal wieder die wahren Verfassungsfeinde ihr menschenfeindliches Gesicht. Diesmal geht es um Art. 6 GG – Schutz der Familie. Frau W. war bekanntlich innerhalb der CDU bereits während der Corona-Zeit negativ aufgefallen, als sie als deutliche Befürworterin der Zwangsimpfung in Erscheinung trat, was einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit Art 2 GG darstellte und wahrscheinlich der einzige Grund war, weshalb sie Gesundheitsministerin wurde. Nun möchte man Kindern im Grundschulalter die Mütter nehmen, indem man sie vor die Wahl stellt 2700 Euro netto p.a. für ihre Krankenversicherung zu zahlen oder eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Dies trifft insbesondere… Mehr
Bitte die schon geplante Abschaffung des Ehegattensplittings nicht vergessen. Also zwei Tiefschläge gegen die Familie. Nun, Familie ist ja eh rechts. Was ich dazu schreiben möchte, darf ich nicht.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT!! Danke für diesen Artikel! Ergänzend könnte man noch erwähnen, dass bereits früher schon genauso gehandelt wurde. ZB als 2004/2005 unter der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt SPD und unter Beteiligung von Herrn Scholz sowie mit Billigung von CDU, FDP und den Grünen die vollen ( Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) Krankenkassenbeiträge auf sogenannte DIREKTVERSICHERUNGEN auferlegt wurden. In diese Form der Altersvorsorge hatte man die Menschen zuvor mit dem Argument: „.. man müsse Eigenvorsorge betreiben!“, hineingetrieben. Dabei schreckte man auch nicht davor zurück, in bereits laufende Verträge einzugreifen. Schon damals deutete sich die Verantwortungslosigkeit an, mit der die eigenen Bürger enteignet… Mehr
Eine simple Dreiteilung, geeignet für Bierdeckel und Politiker
Zahler = volle Leistung
Nicht-Zahler, aber Familie und Umfeld = (volle) Leistung
Sonstige Nicht-Zahler = keine Leistung oder minimale
Für Grüne Funktionäre und Wähler ist das natürlich immer noch reichlich komplex, da streicht man einfach Zeile 3 und lässt sie auf die Lücke selber kommen.
„Ihr werdet nix haben, aber glücklich sein“ – Agenda 2030. Vorsätzlich.