Zweierlei Maß ist in Deutschland mittlerweile Usus. Die Errungenschaft des „Vor dem Gesetz sind alle gleich“ ist moralischen Kriterien von Wenigen gewichen. Das bekommen jetzt auch Schüler zu spüren. Vor kurzem wurden sie noch wegen ihrer Teilnahme an Klimademos während der Unterrichtszeit belobigt, jetzt werden sie, wenn sie gegen die Wehrpflicht protestieren, bestraft.
picture alliance/dpa | Henning Kaiser
Im Deutschland der „UnsereDemokratie“ wird mit zweierlei Maß gemessen. Vergewaltigungen, Messermorde und Totschlag sind, vor allem, wenn sie die Richtigen begangen haben, nicht so schlimm und werden halbherzig verfolgt und bestraft. Textnachrichten mit nur der leisesten Kritik an der Regierung oder NGOs aber nicht. Linke Terroristen können kritische Infrastruktur zerstören und können nicht ausfindig gemacht werden. Andere werden wegen Albernheiten von einem Heer von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes überwacht und sitzen jahrelang in Untersuchungshaft.
Diese staatliche Unwucht bekommen jetzt auch Schüler zu spüren. Sie, die es gewohnt waren, während der Schulzeit gegen das „Klima“ demonstrieren zu können, werden jetzt, da es tatsächlich um ihr Leben geht, verfolgt und bestraft, wenn es gegen die Wehrpflicht geht.
Der SWR berichtet, dass am Stuttgarter Eschbach-Gymnasium Schüler beim sogenannten „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ den Unterricht verlassen haben, um gegen das neue Wehrdienstgesetz zu demonstrieren. Die Antwort des Staates fiel anders aus, als die Schüler das von den Klima-Demonstrationen gewöhnt waren. Bei der Wehrpflicht: 20 Euro Verwarnungsgeld wegen unentschuldigten Fehlens.
Ein 16-jähriger Schüler erhielt Ende Januar Post von der Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart. Im Betreff war zu lesen: „Verwarnung mit Verwarnungsgeld“. Der Vorwurf: Am 5. Dezember habe er sechs Unterrichtsstunden unentschuldigt gefehlt, weil er an dem Streik teilgenommen hatte. Innerhalb einer Woche sollte er 20 Euro bezahlen.
Der Streik fand statt, nachdem der Bundestag dem neuen Wehrdienstgesetz zugestimmt hatte. Bundesweit gingen tausende junge Menschen auf die Straße. Auch in Stuttgart.
Für Marco und seine Mitstreiter war der Schulstreik vor allem ein Mittel der Aufmerksamkeit: Man wolle zeigen, „dass wir nicht gezwungen werden wollen, in eine Armee zu gehen“. Die Schulleitung hatte allerdings bereits vorher in einem Elternbrief vor der Teilnahme gewarnt. Nach dem Streik wurden 14 Schülerinnen und Schüler zur Schulleitung einbestellt. Dort wurde auch angekündigt, dass bei erneuten Aktionen „massive Konsequenzen“ drohen könnten. Mindestens sieben weitere Mitschüler bekamen nach seinen Angaben ebenfalls entsprechende Schreiben. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt als Ordnungswidrigkeit. Theoretisch können dafür – je nach Bundesland – Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Rückblick
Zur Erinnerung: Noch vor kurzem wurden Schüler ausdrücklich gelobt, wenn sie während der Unterrichtszeit für Fridays for Future demonstrierten. Oft sogar mit Beteiligung, wenn nicht sogar auf Aufforderung von Lehrern. Allerdings wurde da für das Gute an sich demonstriert. Gegen den Klimawandel.
Der Soziologe Stefan Kühl argumentierte damals im Deutschlandfunk, dass der Erfolg der Fridays-for-Future-Proteste wesentlich auf einem bewussten Regelverstoß beruhen würde. Gerade die Tatsache, dass Schüler während des Unterrichts demonstrieren, also der Regelbruch, würde öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen und verstärken.
Die offene Missachtung der Schulpflicht würde organisatorische Unruhe erzeugen, weil sie die formale Ordnung der Schule infrage stellt. Organisationen würden sensibel auf Regelverweigerung reagieren. Der Soziologe Niklas Luhmann wird mit der These zitiert, dass jemand, der „einer Vorschrift aus Prinzip die Anerkennung verweigert“, nicht nur gegen diese einzelne Vorschrift rebelliert, sondern gegen alle formalen Erwartungen der Organisation.
Laut Kühl wäre es eine kluge Politik der Kultusministerien, keine strengen zentralen Maßnahmen gegen streikende Schüler vorzuschreiben, sondern den Schulen die Entscheidung zu überlassen. Viele Schulen wählen eine Strategie, die die Schulpflicht formal aufrechterhält, Verstöße aber faktisch duldet. Fehlstunden würden zwar nicht offiziell erlaubt, jedoch stillschweigend toleriert, durch Klimaschutzdiskussionen kompensiert oder durch Verwarnungen ohne reale Konsequenzen begleitet.
Strenge Repression hätte jedoch den gegenteiligen Effekt. Harte Bestrafungen wirken wie eine „permanente Beatmungsmaßnahme“ für Protestbewegungen. Politiker oder Schulleiter, die konsequente Strafen fordern oder alle rechtlichen Mittel zur Durchsetzung der Schulpflicht ausschöpfen, würden daher zum anhaltenden Erfolg der Bewegung beitragen.
Aus dieser Logik folgt die zugespitzte Schlussfolgerung: Für die protestierenden Schüler wäre es sogar vorteilhaft, wenn erste Schüler von der Schule verwiesen, Eltern mit Bußgeldern belegt oder Politiker über Beugehaft gegen Schüler oder Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht diskutieren.
Folgt man dieser, fest im romantisch-linken Denken verwurzelten Argumentation mit ihren Zirkelschlüssen, wollte der Staat damals den Klimademonstranten den Wind aus den Segeln nehmen. Er hat die Demonstration ja gebilligt und gutgeheißen. Verstöße wurden deshalb toleriert und niemand bestraft. Laut Kühn wurde die Klimabewegung so geschwächt.
Jetzt scheint der Staat aber, folgt man Kühn, sein eigenes Ziel bei der Förderung der neuen Wehrhaftigkeit unterminieren zu wollen, indem er alle rechtlichen Mittel zur Durchsetzung der Schulpflicht ausschöpft und Verstöße streng ahndet, um so die Bewegung gegen die Wehrpflicht zu stärken.
Sollte das die Erklärung für das nicht ganz einheitliche Handeln des Staates sein?

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Eigentlich braucht man doch kein Unterricht um als zerschossenen Leiche zu enden ??
Gleiches Recht und gleiche Pflicht für alle! Schulschwänzen gehört sanktioniert, egal ob aus „edlen“ oder „niederen“ Motiven geschwänzt wird. Da zeigt sich wieder mal die Verlogenheit unserer „Volksvertreter“, die Schulschwänzen im einen Fall gut heißen, im anderen bestrafen wollen. Und ein Pflichtjahr für ALLE, Männlein und Weiblein, müsste ebenfalls selbstverständlich sein, egal ob beim Militär oder in sozialen oder medizinischen Einrichtungen. Bloß nicht bei „NGOs“!!!
Warum sollen junge Menschen diesem verkommenen Staat, der alles, was seine Bürger erarbeiten, verprasst, Lebenszeit opfern? Abgesehen von der gestohlenen Lebenszeit für Lockdowns.
die 20€ würde ich meinen Kindern bezahlen, so wie ich Söhnen di 1.000€ Strafe zahlen würden, wenn sie den Fragebogen zum Wehrdienst nicht ausfüllen.
Gott sei Danke leben meine Kinder und Enkelkinder nicht mehr in Europa.
Am 7. Oktober war immer schulfrei. Staatsfeiertag. Da mussten alle auf die Straße. Gründungstag der DDR. Wer das aber am 17. Juni versuchte, wehe dem.
In der BRD besteht Schulpflicht. Nach den Schulgesetzen der Bundesländer sind Bußgelder fürs Schulschwänzen vorgesehen.
Das ist die Rechtslage.
Die Schuldirektor*innen und Lehrer*innen als Vertreter der Partei- und Staatsführung sind angewiesen, dabei zwischen den Interessen der Klima- und der Rüstungsindustrie abzuwägen.
Einmal Daumen runter fürs politisch korrekte Gendern!!! Geht’s auch Deutsch?
Im Grundsatz haben Schüler so oder so nicht zu streiken !
Weder für den Klima-Quark noch gegen Wehrpflicht !
Ihre Aufgabe ist es, zu lernen – und das haben die deutschen Schüler mehr als dringendst nötig mittlerweile !
Schülerstreiks während der Schulzeit sind, auch in Anbetracht der Bildungsmisere, ein No Go, es gilt die Schulpflicht. Die ist ohne Ansehung von Gründen durchzusetzen. Da ist es egal, ob die Leut früher in den Urlaub, das Klima retten oder keine Wehrpflicht wollen.
Wie blöd kann ein Staat sich eigentlich noch aufführen?
Da hat er gleich mehrere Fehler begangen.
Der Erste war, dass er es nicht seinen zugezogenen Mitschülern gleich gemacht hat und immer mal wieder vorab fehlte. Das bedeutet dann nämlich, das keine linksgunversüffte Lehrerachaft Verdacht geschöpft hätte.
Dann hat er es kundt getan, warum er fehlt. Zweiter Fehler.
Aber der dritte und schlimmste Fehler war, dass er sich der „Wehrzersetzung“ schuldig gemacht hat. Und das in der besten, der „unseren Demokratie“.
Dieses demokratische Gesetze hat vor langer langer Zeit erlassen eine ander Demokratie mit anderen demokratischen Vorstellungen einer Demokratie erlassen, die aber heute wieder Gültigkeit erlangen.
Es gibt hier ein grundsätzliches Verständnisproblem. Es geht nicht um die Frage, ob man gegen Klima, Wehrpflicht oder für die Freiheit der Gummibärchen demonstriert. Das ist alles zulässig! Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht! Schulpflicht ein einfaches, jedoch für die Betroffenen bindendes Gesetz. Einfacher Schluss: Demonstrieren ja – aber außerhalb der Unterrichtszeiten. Dass Schwänzen fürs Klima geduldet, ja sogar gefördert wurde, war Staatsversagen, gefördert vom linksgrünen Mainstream. Trotzdem illegal! Der Rückschluss, dann auch gegen anderes während der Unterrichtszeit zu demonstrieren oder zu „streiken“, ist daher nicht zulässig. Und kommt mir nicht mit dem Streikrecht. Dieses dient, gesetzlich genauestens geregelt, der Durchsetzung… Mehr
Bravo – hab Ihren Kommentar erst nach dem Schreiben meines Eigenen gesehen.
100% richtig, was Sie schreiben, alles Andre ist Quatsch – links-versiffter Quatsch!
Das sah unsere Bundeskanzlerin offensichtlich nicht ganz so streng: „Ich unterstütze sehr, dass Schülerinnen und Schüler für den Klimaschutz auf die Straße gehen und dafür kämpfen“, sagte Frau Merkel laut SZ vom 2.3.19
Diese Sichtweise der Ex-Bundeskanzlerin ist kein Wunder: Für Klimaschutz heißt ja auch für die Deindustrialisierung und wirtschaftliche Zerstörung Deutschlands demonstrieren. Dazu haben die monatelangen freitäglichen FfF-Aufmärsche den Bildungsverfall nochmal rasant beschleunigt: Parolen brüllen beim Schwänzen statt in der Schule sitzen und naturwissenschaftliche Zusammenhänge begreifen! Einfach zu anstrengend.
Die Menschen sollten einfach mal ins StGB schauen, bevor sie gegen etwas Demonstrieren.
§ 89. Entgegenwirkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Quasi die Fortsetzung des Nazi Paragraphen der Wehrkraftzersetzung. Nur ein wenig demokratisch abgewandelt.
Ja unsere Obrigkeit weiß wie sie uns im Zaum hält.
Die Schüler müssen froh sein, dass es nur die 20 Stutz sind. Dieser demokratische Staat kann nämlich noch viel anders.
Zur SchulPFLICHT – die übrigens nur in sehr wenigen Ländern (Türkei, Nordkorea, …) eine Anwesenheitspflicht ist – gehört, dass sich die andere Seite, der Staat, ebenfalls an seine Pflichten hält. Da hapert es gewaltig. Am deutlichsten wurde das während der Fake-Pandemie. Insofern fehlt die Legitimation, diese Anwesenheitspflicht einzufordern.
Vielleicht kann hier jemand eine grundsätzliche Frage beantworten: So weit mir bekannt ist, endet die sogenannte „Schulpflicht“ hierzulande nach neun Jahren Schulbesuch. Ein weiterer Schulbesuch ist also freiwillig. Die jungen Leute, die da demonstrieren, sehen älter aus als Neuntklässler. Unterliegen die Schüler überhaupt noch einer „Schulpflicht“? Erklärt man sich mit dem Besuch einer weiterführenden Schule damit einverstanden, dass man im Unterricht anwesend sein muss und kann man wirklich wegen einer „Ordnungswidrigkeit“ belangt werden?
Der heilige föderale Schwachsinn hat auch hier für von Bundesland zu Bundesland differierende Regelungen gesorgt. 9-10 Jahre und danach ggfs. Berufsschulpflicht.
Die Schulpflicht endet mit 18. …..Punkt.
Und wenn jemand in der Ausbildung ist endet sie mit 21.
Warum müssen manche Leute immer ihr Unwissen zu Markte tragen.
Und das auch noch im www.
Aber egal. Es ist wie es ist…
Traurig halt.🤕
Sie sollten sich belesen, darüber was tatsächlich Sache ist, ehe Sie herumtönen.
Für den Anfang: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)