Die Grünen-Politikerin und der Buchhändler-Branchenverband starteten eine Strafexpedition gegen ein Buch und seinen Verlag. Die Aktion endete in einer peinlichen Niederlage vor Gericht. Jetzt wurde das Urteil rechtskräftig.
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In der vergangenen Woche endete ein langer Feldzug der früheren Kulturstaatsministerin Claudia Roth und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen das Buch von Martin Wagener „Kulturkampf um das Volk“ und den Lau-Verlag, in dem Wageners Text erschien. Er endete mit einem Sieg für die Meinungsfreiheit und der Einsicht bei den Börsenverein-Verantwortlichen, dass sie sich von der Politikerin in einen bizarren Kampf gegen ein Verlagshaus hatten treiben lassen, dessen Interessen der Verband eigentlich hätte verteidigen müssen. Am 29. August wies das Landgericht Frankfurt die Klage des Börsenvereins gegen den Verlag auf Rückzahlung eines Druckkostenzuschusses für das Wagener-Buch als unbegründet ab. Jetzt teilte der Börsenverein mit, er werde keine Rechtsmittel dagegen einlegen und das Urteil akzeptieren. Diese Einsicht kommt spät, aber immerhin stellte sie sich dann doch ein.
Wie kam es überhaupt zu der Kampagne gegen ein Buch und seinen Verlag, für die es in der bundesdeutschen Literaturgeschichte kein Vorbild gibt? Wageners Buch, erschienen 2021, entstand während der Corona-Zeit, in der es aufgrund der politischen Maßnahmen weder Buchmessen noch Lesungen gab. Um die wirtschaftliche Unsicherheit von Verlagen zu mildern, legte die Bundesregierung damals noch unter Kulturstaatsministerin Monika Grütters das Programm „Neustart Kultur“ auf, aus dem auch bescheidene Druckkostenzuschüsse an Verlagshäuser flossen. Bewerben konnte sich jedes Unternehmen, das die formalen Kriterien erfüllte. So auch der Lau-Verlag, ein kleiner, privat geführter Verlag. Er erhielt für das Buch „Kulturkampf um das Volk“ einen Druckkostenzuschuss von 7.500 Euro, ausgezahlt vom Börsenverein, der das Geld aus dem Topf der Staatsministerin damals verteilen durfte.
Wageners Buch zielte mitten in die Argumentation des Verfassungsschutzes, der damals sein Gutachten zur AfD vorbereitete. Nach Ansicht des Nachrichtendienstes stellt sich schon jemand gegen die Verfassung, der überhaupt eine gewachsene historisch-kulturelle deutsche Identität behauptet. Das in dem Buch kritisierte Bundesamt für Verfassungsschutz verfasste im Juni 2023 eine schriftliche Attacke auf Wageners Buch unter dem Etikett eines „Gutachtens“, das sich allerdings gar nicht erst die Mühe machte, überhaupt den Begriff „verfassungswidrig“ zu definieren. Auftraggeber: das Staatsministerium für Kultur und Medien, nunmehr unter Leitung der Grünenpolitikerin Claudia Roth. Auf Druck des Verfassungsschutzes hatte der BND schon vorher Wageners Sicherheitseinstufung aufgehoben, was bedeutet, dass er nicht mehr am „Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung“ der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehren darf.
Der Börsenverein verlangte, nachdem das auf Bitte von Roth entstandene Verfassungsschutzschreiben vorlag, den Druckkostenzuschuss von dem Verlag mit der Begründung zurück, Wageners Werk sei verfassungswidrig und deshalb nicht förderungswürdig gewesen. Ohne politischen Druck aus dem Hause Roth wäre ein solches Vorgehen des Börsenvereins gegen eines seiner Mitglieder angesichts der sehr überschaubaren Summe kaum denkbar gewesen. Soweit bekannt richtete sich ansonsten keine Rückforderung gegen einen der hunderte Verlage, die seinerzeit den Corona-Zuschuss erhielten. Der Lau-Verlag verweigerte die Rückzahlung und verwies darauf, dass das Buch den Förderkriterien voll und ganz entspreche – und die für die Auszahlung des Zuschusses Verantwortlichen damals auch keinerlei Beanstandungen vorbrachten.
Weil man beim Börsenverein wohl erkannte, dass das offenbar eilig zusammengeschusterte Verfassungsschutzpapier für eine rechtliche Auseinandersetzung nicht ausreichte, beauftragte die Körperschaft Rechtsprofessor Alexander Thiele, Prorektor der BSP Business and Law School, mit einem ausführlichen Gutachten zu „Kulturkampf um das Volk“. Auch Thiele vermochte auf 38 Seiten keine einzige verfassungswidrige Stelle bei Wagener aufzuspüren, und flüchtete sich deshalb in wolkige Formulierungen wie „Graubereich“ und angebliche Verfassungsfeindlichkeit „zwischen den Zeilen“.
Unter anderem heißt es in Thieles Ausführungen, Wageners Thesen „können sich diesem Graubereich insofern auch dann wenigstens partiell annähern, wenn sie eine ausdrückliche und insbesondere rechtliche Differenzierung zwischen kulturellen und sonstigen Deutschen nicht vornehmen oder sogar explizit ablehnen, sofern sich aufgrund der Lektüre eine dahinterliegende andere ‚eigentliche‘ Ansicht nachgerade aufdrängt. […] Insoweit wird sich der Autor oder die Autorin ab einem bestimmten Zeitpunkt auch nicht mehr darauf berufen können, dass einzelne Aussagen und Passagen für sich genommen jeweils einer verfassungsfreundlichen Interpretation zugänglich wären, wenn und weil sich die zwischen den Zeilen hervortretende verfassungsfeindliche Ansicht aufgrund dieses kontextbezogenen Gesamteindrucks dann nicht mehr glaubhaft leugnen lässt. Wann diese Schwelle überschritten ist, wird man oftmals aber erneut nicht punktgenau angeben können.“
Mit der einzigen juristisch relevanten Frage befasste sich Thiele gar nicht erst. Nämlich: Existieren überhaupt formale Rückforderungsgründe? Schließlich hatte der Verlag eine zutreffende Projektbeschreibung zu dem Buch zusammen mit dem Förderungsantrag eingereicht. Das Geld wurde auf dieser Grundlage bewilligt. Bei Alexander Thiele handelt es sich übrigens um einen der führenden Köpfe des Aufrufs linker Juristen, die die inzwischen gescheiterte SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf vehement unterstützten.
„Der Lau-Verlag freut sich, dass dem Urteil aus Frankfurt klar zu entnehmen ist, dass das Buch ‚Kulturkampf um das Volk‘ von Prof. Dr. Martin Wagener keine verfassungsfeindlichen Aussagen enthält“, kommentiert Inhaber Willi Lau die Entscheidung, mit der das Landgericht Frankfurt den Bestrafungsversuch abschmetterte: „Genau das hatten zuvor ja auch mehrere Rechtswissenschaftler, das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und die sehr tiefe Analyse von Mathias Brodkorb festgestellt. Verlag und Autor sind vor der Drucklegung zudem von mehreren Korrektoren unterstützt worden – auch sie hatten keine problematischen Passagen erkannt. Unser Eindruck war immer: Einige Personen in Politik und Medien konnten mit der sehr direkten, aber immer sachlichen Kritik am Verfassungsschutz nicht umgehen.“
Das Verfahren einschließlich Gutachten dürfte den Börsenverein deutlich mehr gekostet haben als den Betrag von 7500 Euro, den er vom Lau-Verlag eintreiben wollte – vom Reputationsschaden einmal abgesehen. Beides wäre den Verantwortlichen erspart geblieben, wenn sie Roths Anmaßung einfach freundlich zurückgewiesen hätten. Wageners Buch verschaffte die Affäre dagegen zusätzliche Bekanntheit. Es lohnt sich also, dürfte man sich am Sitz des unabhängigen Kleinverlags sagen, bei politisch-juristischem Druck nicht klein beizugeben.



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Scheint ein guter Buchtipp zu sein! Danke, Frau Roth!
Erstaunlich finde ich aber, dass ausgerechnet die Antinazis sich zunehmend an den Methoden des NS versuchen. Wo das nur herkommen mag?
Ja ganz was Neues, RAF etc gabs ja nie -und all die anderen verrückten gewalttätigen Organisationen seit den 70er Jahren…
Der Artikel 5 unserer Verfassung, des Grundgesetzes, lautet: „Eine Zensur findet nicht statt.“
Ich finde es interessant, dass sich gerade der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wohl als Verfassungsfeind geoutet hat, indem er über finanziellen Druck und anscheinend durch Rufmord versucht hat, Zensur gegen ein Buch und dessen Verlag auszuüben.
„Es lohnt sich also, dürfte man sich am Sitz des unabhängigen Kleinverlags sagen, bei politisch-juristischem Druck nicht klein beizugeben.“
Es lohnt sich nicht nur, standhaft zu bleiben, ein solcher Vorfall ist geradezu eine LESEEMPFEHLUNG !
Man sollte unbedingt eine Liste solcher (seitens der Regierung) unerwünschten Literatur erstellen – allein das wäre schon eine gute Orientierung der Leserschaft für Bücher mit einer „Must Read“-Auszeichnung.
Was der juristische Gutachter da zwischen den Zeilen alles hineininterpretiert, ist rein esoterische „Spökenkiekerei“ (wie wir im Norden sagen) und der Juristerei unwürdig.
Weit wichtiger erachte ich die Grundsatzfragen von Gewaltenteilung. Wie kann es sein, das derart politischer Einfluß genommen werden kann, wie in diesem fall, ein Einfluß, den man eben nur aus totalitären, mafiös-autokratischen Diktaturen kennt und der ganz offensichtlich wieder und wieder ausgerechnet Deutschland mit seinen Vogelscheißschanden zerfleischt, zerfrisst und kontaminiert. Es ist immer wieder Sozialismus, der derartige Unsachlichkeiten, Wissenschafts- und Kulturfreiheitsbedrohung und Bücherverbrennungen ermöglicht, Bücher, die nicht erwünscht sind von allen Diktatoren und genau deshalb gedruckt werden müssen!!
Danke für den erhellenden Bericht, der wieder einmal klar macht: es gibt kein größeres Charakterschwein als einen politisch motivierten Gutachtenverfasser oder Hetzers … warm und wohl genährt auf Kosten des Steuerzahlers an Universitäten und Lehrstühle oder Ämtern …
Frage: warum berichtet ihr nicht mal über offensichtliche psychologische Probleme bei Politikern ? Für mich ist da Frau Roth mehr als auffällig …
> Frage: warum berichtet ihr nicht mal über offensichtliche psychologische Probleme bei Politikern ?
Weil diese mit Hausdurchsuchungen reagieren würden?
Wie kann ein Staat eine derartig unfähige Person
a) in seinParlament einfügen wo sie sich für Nichtstun für Herumkrakehlen und blöde Sprüche klopfen eine fürstliche Summe monatlich einsteckt
b) dieselbe unfähige Person noch zur Leitungsperson im Kulturstaatsbetrieb machen mit einer noch höheren Summe an Entgeld für Unvermögen
Das geht nur wenn der ganze Staatsaufbau diesem rotgrünen unfähigen System folgt .
Wenn der Staat auf Ansehen und Anstand pfeift und die hohlsten Köpfe sich ins Amt holt .
Es zeigt sich wieder: Dass Frau Roth Kulturstaatsministerin werden konnte, und jahrelang bleiben konnte, ist ein schrecklicher Betriebsunfall der deutschen Demokratie.
Und dass die politischen Parteien, inzwischen nur noch einen Betriebsunfall nach dem anderen produzierend, leider ein Riesenproblem für unser Land geworden sind.
Kein Unfall sondern hat(te) System!
Danke für die Information.
Der späten Erwähnung, bei Martin Wagener handele es sich um einen promovierten und habilitierten Wissenschaftler hätte die Erwähnung seiner Profession geschmeichelt.
Das Ende vom Ende leider immer noch nicht in Sicht! Wie schlimm wird/muss es kommen, damit man es am Horizont wenigstens erahnen kann?
Was findet sich denn noch so alles im Nachlass dieser unsäglichen Person, die in jedem anderen Staat niemals Verantwortung übernehmen hätte dürfen?
Trump hat recht, auch wenn er meiner Ansicht nach in manchen Dingen zu weit geht, aber den linken woken Unsinn muss man stoppen wie alle anderen Glaubensgebäude, z. B. bezüglich der nie endenden Einwanderung von Nichtpassenden, Ungebildeten oder der Energieproduktion. Es ist eine Stampede, kalkuliert, orchestriert, die kann man nicht mit leisen Worten stoppen. Es wäre eine Herkulesarbeit für die AfD, der vielleicht eine Werteunion beiseite stehen könnte, partiell auch die Wagenknecht-Partei. Aber das ist bis auf Weiteres frommer Wunsch.