Brandenburg: Wie aus illegal legal wird

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„Brandenburgs Innenministerium betritt deutschlandweit Neuland. Abgelehnte Asylbewerber, die Opfer rechtsextremer Gewalttaten werden, sollen nicht abgeschoben werden.“ titelt die Potsdamer Zeitung am 3. Januar. Per Erlass hat Brandenburg als erstes Bundesland ein Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber angeordnet, die Opfer rechter Gewalt geworden sind. Die SPD lobt die „Vorreiterrolle“ des Bundeslandes und lässt mit der Wortwahl sogleich durchblicken, dass man sich dieses Modell künftig am Liebsten auch für andere Bundesländer wünschen würde. Es ginge letztlich neben einer besseren strafrechtlichen Verfolgung von rechter Gewalt nämlich auch und vor allem um Wiedergutmachung. Eine Wiedergutmachung, die einmal mehr zu Lasten des Rechtsstaates und des Steuerzahlers geht, aber auch eine Art von Politik, wie sie für Deutschland spätestens seit der Flüchtlingskrise und durch die Anordnung der Kanzlerin im September 2015, die Grenzen zu öffnen, üblich ist und die vermeintliche Moral über das Recht stellt.

Unterdessen sorgt ein Vergewaltigungsfall im Hamburger Stadtteil Winterhude für Empörung. Ägypter Loai E. (21) soll hier eine erst 14-Jährige vergewaltigt haben. Wie der Mörder von Maria Ladenburger, Berlin-Attentäter Anis Amri und ein Großteil der Grapscher der Kölner Silvesternacht 2015/16 hätte E. jedoch gar nicht hier sein dürfen. Genau wie ein marokkanischer Staatsbürger, der kürzlich eine junge Frau auf einer Kiez-Toilette im selben Stadtteil missbrauchte, sollte E. längst abgeschoben worden sein. Sein Heimatland weigert sich jedoch E. wieder aufzunehmen. Alleine in Hamburg werden derzeit 1.563 Migranten aufgrund fehlender Ausweispapiere geduldet. In Einzelfällen dauert die Duldung seit mehr als 10 Jahren an. Sozialleistungen inklusive. Auch die Migranten, die mit der aktuellen Flüchtlingswelle gekommen sind, wissen um diese Lücke. Nie reisten mehr Menschen ohne gültige Ausweispapiere nach Deutschland ein. Ein Grund von vielen, weshalb es so schwer ist, Menschen, die einmal in Deutschland sind, wieder abzuschieben.

Obdachloser angezündet
Import von Verrohung
Es ist eines der großen Probleme der Flüchtlingspolitik Angela Merkels, die zwar den unkontrollierten Zustrom von Migranten ermöglicht und sie, einmal den Fuß auf deutschen Boden gesetzt, mit allerhand Rechten und Ansprüchen ausstattet, nicht aber den Staat und die Mehrheitsgesellschaft, Menschen, die eigentlich kein Anrecht auf Schutz und Migration nach Deutschland haben, auch wieder abzuschieben. In der Regel gilt: Wer einmal hier ist, der bleibt. Auch dank der tatkräftigen Unterstützung der hiesigen „Asylindustrie“, die Beratung und Anwälte bereitstellt. Und wenn selbst all das nichts hilft, ist immer noch Verlass auf den blauäugigen Teil der Gesellschaft, der für mehrheitlich kriminell gewordene ausreisepflichtige Asylbewerber am Flughaften die Protestschilder hochhält.

Und weil es noch nicht schwer genug ist, Menschen, die kein Anrecht auf Asyl haben, wieder in ihre Heimat zurückzuführen, hat man sich nun in Brandenburg auf Initiative der Grünen einen Weg überlegt, wie man selbst aus illegalen legale Einwanderer machen kann. Das ist Rechtsbeugung. Nichts anderes. Darüber hinaus schadet diese Regelung einmal mehr den wirklich Schutzbedürftigen, da Ressourcen wie Jobs, Sprachkurse, Fortbildungen etc. knapp sind. Die größte Frechheit ist allerdings, dass eine Gesellschaft in Kollektivhaftung für die Vergehen Einzelner genommen wird. Ein weltweit einzigartiges Vorgehen.

Erschwerend kommt im Falle Brandenburgs die Art und Weise hinzu wie man dort rechte Gewalttaten klassifiziert. Hierzu erklärte Brandenburgs Ministerpräsident Woidke im September des letzten Jahres anlässlich des Berichts zum Stand der Deutschen Einheit gegenüber dem Inforadio des rbb:

„Bei der Polizei wird jeder Übergriff, bei dem nicht erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme Motivation hat, in die Statistik hineingezählt.“

Wer derart schwammig mit dem Begriff der rechten Gewalt umgeht, dem ist auch zuzutrauen, dass er es bei der Einstufung von Übergriffen auf Asylbewerber künftig auch nicht so genau nimmt, wenn es darum geht, rechte Gewalt zu attestieren und damit ein Bleiberecht ohne Berücksichtigung von Bedürfnissen und Anspruch zu erwirken, auch wenn man offiziell betont, dass diese neue Regelung kein Einfallstor für Asylmissbrauch sei, da der Betroffene seine Opferrolle nicht selbst wählen dürfe.

In der Realität wird genau das Vortäuschen rechter Gewalt jedoch zu einer ähnlichen Betrugsmasche werden wie das gezielte Jünger-Machen vieler Migranten. Auch weil sie eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten und Interessiertenn darstellt. Geht es doch insbesondere den linken Parteien hierzulande um eine künstliche Aufblähung der Statistiken zur rechten Gewalt, um auch weiterhin eine Legitimation für die Beschränkung des kritischen Diskurses über Asyl und Islam in der Hand zu halten. Zu guter Letzt wird auch die Helfer- und Beraterindustrie ihren Gefallen an dieser Neuerung finden, bieten sich doch so weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für Sozialarbeiter, Anwälte und vermeintliche Extremismusexperten.

All dies ist möglich in Deutschland, weil der Bürger es sich gefallen lässt. Weil es genug Menschen gibt, die diesen Beschluss, der das Asylrecht ad absurdum führt, in den Kommentarleisten der Nachrichtenseiten auch noch aus moralischem Fehlverständnis heraus beklatschen. Sie alle wiegen sich in ihrem Vertrauen gegenüber den Regierenden in Sicherheit, dass all das schon seine Richtigkeit hat. Spätestens seitdem Merkel mit ihrem Beschluss von 2015 die Grenzen geöffnet hat, gilt die Rechtsbeugung für das vermeintlich höhere moralische Ziel als „schon in Ordnung“. Aber dort, wo moralische Trunkenheit vor dem Rechtsstaat kommt, bahnt sich die Ungerechtigkeit in immer stärkerem Maße ihren Weg und gefährdet einmal mehr die Stabilität und den sozialen Frieden der Gesellschaft.

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