Seit fast zwei Jahren läuft der Reichsbürgerprozess – ohne greifbare Beweise einer Umsturzgefahr. Die soll jetzt ein Polizeispitzel erbringen – der sich als notorischer Lügner herausstellt.

Man braucht Geduld, um im größten Terrorprozess der Nachkriegszeit, der seit einem Jahr in Frankfurt über die Bühne geht, auszuharren. Manchmal wird man allerdings belohnt, dann wird es lebendig. Mitte der Woche war es so weit. Ein Anwalt der Verteidigung war bei seinen Nachforschungen über die geschäftlichen Aktivitäten des für die Anklage wichtigen Zeugen M. C. R. auf dessen Tätigkeit im Kaffeehandel gestoßen und hatte auf die Frage, ob R. dabei denn Geld verdient hätte, die rätselhafte Antwort erhalten: „gewissermaßen“.
Um klarzumachen, was damit gemeint war, bat der Anwalt um die Erlaubnis, dem Gericht einige Dokumente auf den Tisch zu legen. Die erhielt er, und jetzt wurde es lebendig im großen Saal. Gefolgt von der Schar seiner Kollegen trat der besagte Anwalt vor den Richtertisch und präsentierte dem Zeugen R., der, begleitet von seinem Rechtsbeistand, ebenfalls nach vorn gekommen war, vier Annoncen, auf denen eine Hand zu sehen war, die eine Tasse Kaffee reicht. Viermal fragte er den Zeugen, ob das seine Hand sei. Und viermal verweigerte der Zeuge die Antwort.
Es ging um die Geschichte von Huber-Kaffee, einer Kaffeemarke, die es nicht gab, deren Markenrechte der Zeuge R. angemeldet hat und auf seine Weise ausbeutete. Nun ging Herr R. in Kaffees und bestellte Huber Kaffee. Er bekam dann einen normalen Kaffee irgend eines Anbieters serviert und nahm das dann zum Anlass, den Betreiber abzumahnen. Soweit seine Geschäftsidee. Darauf folgte die Abmahnung gegen den Kaffeehausbetreiber, denn außer R. kennt niemand Huber.
Gegen Zahlung eines hohen Geldbetrages bot R. an, das Verfahren nicht weiter zu betreiben. Das führte zur zivilrechtlichen Eskalation. Herr R. behauptete weiterhin, es läge sogar eine Strafanzeige vor. Durch dieser angebliche Strafanzeige fühlte er sich berechtigt, von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und deswegen Fragen der Anwaltschaft nicht mehr zu beantworten. Die Verteidigung Reuß’ verlangte glaubhafte Belege eines solchen Strafverfahrens. R. konnte weder Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder Polizei vorlegen, geschweige denn schriftliche Dokumente, die die Einleitung eines Strafverfahrens glaubhaft machen konnten.
Ungeachtet dessen attestierte das Gericht jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne der Strafprozessordnung. R. hat während des Strafverfahrens Reuß immer wieder erklärt, er befände sich nunmehr auf dem moralisch gerechten Weg. Sein Handeln bestärkt die Zweifel an dieser Selbsteinschätzung. Das alles erscheint verwirrend. Aber im Prozess gegen die Reichsbürger wird selbst eine Tasse Kaffee entscheidend hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines wichtigen Zeugen.
In Frankfurt ist R. nicht zum ersten Mal als Zeuge geladen. Man kennt dort sein Gesicht, seine Vita und seinen vollen Namen; nur nennen sollen Journalisten ihn nicht, denn R. fühlt sich verfolgt, bedroht und eingeschüchtert. Nicht einmal seine Vornamen dürfen genannt werden. Als Häftling hatte er sich als Spitzel betätigt, was bei den Ermittlungsbehörden, dem Bundeskriminalamt, dem Verfassungsschutz und so weiter natürlich gut, bei seinen Mitgefangenen aber denkbar schlecht ankam. In der Häftlingshierarchie steht der Denunziant ziemlich weit unten, etwa auf einer Stufe mit dem Päderasten.
Sein Talent, sich anzubiedern, zu plaudern und zu denunzieren, hat R. zum Zeugen der Anklage gemacht. Einer seiner Mitgefangenen gehörte zum Kreis der sogenannten Reichsbürger, hatte zu seinem falschen Freund Vertrauen gefasst und ihm allerlei Vorder- oder Hintergründiges über seine Erlebnisse, Ansichten und Vorhaben erzählt. Was dieser falsche Freund, in welcher Form auch immer, an die Behörden weitergab. So wurde R. zum möglicherweise entscheidenden Belastungszeugen, wie er von einem seiner Anwälte nicht ohne Zeichen des Respekts genannt wird.
Warum er sich auf diese Rolle eingelassen hat, liegt auf der Hand. Zeugen wie er dürfen zwar kaum auf Sympathie hoffen, können jedoch mit Aufmerksamkeit, Entgegenkommen, vielleicht sogar mit Belohnung rechnen. R. lässt diese Absicht deutlich genug durchblicken, wenn er seine Aussagen mit der Versicherung beschließt, von nun an auf der richtigen Seite des Rechtsstaats stehen zu wollen. Was ja als Ausdruck tätiger Reue Eindruck machen könnte, käme diese Reue nicht aus dem Munde eines Mannes, der die halbe Welt offenbar planmäßig belogen und betrogen hat. Glaubwürdig, sagt das Sprichwort, ist man entweder immer, oder nie.
Sein Geschäftsleben scheint aus einer einzigen Kette von kleinen und großen Gaunereien bestanden zu haben; das Internet war ihm dabei dienlich. Wenn es eng wurde und er vor Gericht kam, pflegte er von einem Abitur zu erzählen, das er nicht besaß, von einem Studium, das er nie begonnen, und von Abschlüssen, die er nie erworben hatte. Auf den großen Bildschirmen, die dem Publikum das Mitlesen von Dokumenten erlauben, wurden etliche Falschaussagen sichtbar, unterschrieben von M. C. R. Er selbst spricht von den Lebenslügen, die er über lange Zeit aufrechterhalten habe; wann er mit ihnen Schluss gemacht hat, weiß allerdings kein Mensch.
Offenbar gibt es, neben der Banalität des Bösen, auch so etwas wie eine Banalität der Lüge – Menschen also, denen das Lügen nicht viel ausmacht. Die aus Gewohnheit, Übermut oder Geltungssucht lügen. Die den Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge nicht ernst nehmen, vielleicht auch gar nicht kennen, jedenfalls nicht beachten. Die Emotionslosigkeit, mit der R. die Erklärung verliest, in der er zugibt, über seinen Lebensweg immer wieder falsche Angaben gemacht zu haben, die er nun endlich korrigieren oder revidieren wolle, nährt den Verdacht, dass es ihm auf eine Lüge mehr oder weniger nicht groß ankommt.
Dass Zeugen wie er die Öffentlichkeit nicht schätzen, kann man verstehen. Sein Antrag, das Publikum von seiner weiteren Vernehmung auszuschließen, kam deshalb nicht ganz überraschend. Dass er vom Gericht abgelehnt wurde, glücklicherweise auch nicht. Auch ohne sein Pathos wird man Hegel Recht geben, der schrieb, dass die öffentliche Meinung die ewigen Prinzipien der Gerechtigkeit, das Resultat der Gesetzgebung und des allgemeinen Zustandes „in Form des gesunden Menschenverstandes“ enthalte. Und sich dann fragen, was aus einem Rechtsstaat werden soll, der sich auf Zeugen wie M. C. R. stützt.
Die Öffentlichkeit muss wissen, was in diesem Prozess vor sich geht. Wer hier gegen wen steht, wer was aussagt und wie es um die Glaubwürdigkeit von Zeugen steht. Deswegen werden wir weiter berichten, auch dann natürlich, wenn R. gegen Tichys Einblick wie gewohnt mit einer Abmahnung zu Felde zieht und gegen den Autor dieser Zeilen Strafanzeige gestellt hat – mit welcher Begründung wissen wir noch nicht. Die Wahrheit ist eine dehnbare Angelegenheit bei R. TE wird weitermachen, denn wir glauben, dass es wichtiger ist, die Öffentlichkeit vor fragwürdigen Zeugen als fragwürdige Zeugen vor der Öffentlichkeit zu bewahren.
In eigener Sache: Tichys Einblick und Konrad Adam werden von dem Beschuldigten mit zivil- und strafrechtlichen Verfahren überzogen. Verfahren dieser Art sind aufwendig, langwierig, und dies können wir nur mit Ihrer Hilfe durchstehen. TE ist aber der Meinung, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf hat, über den wichtigsten Zeugen der Anklage informiert zu werden. Wir danken für Ihre Unterstützung im wohl wichtigsten politischen Prozess seit den RAF-Verfahren wegen Terrorismus. Wir glauben an die Notwendigkeit einer offenen, fairen und transparenten Berichterstattung auch in solchen Verfahren.
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Seit der Installation der rotgrünen Machtergreifung mit dem größten U-Boot aller Zeiten zwecks größter linksrotgrüner Welteroberung aller Zeiten sind die vielen vielen Gleichnisse so markierend, anklagend und eigentlich unübersehbar – nur nicht für eine gehirngewaschene Öffentlichkeit, die natürlich wie schon immer in der geschichte nicht sehen will oder kann, weil sie gleichgültig, egoistisch, ignorant und ewig opportun ist. Die Gleichnisse totalitärer, autoritärer, diktatorischer Strukturen der Beibehaltung von Uniformen, Namen, Schrift, Strukturen, Tonart, Haltung und Gesinnung, Behandlung Andersdenkender,Konzentrations- und Folterlager, Gesinnungsjustiz etc. nach dem Weltkrieg in der SBZ deuteten bereits einst darauf hin, das eben nicht befreit im Sinne von Freiheit… Mehr
Die es durch Unterschlagung durch die Medien nicht erfährt.
Gerade auf arte noch einmal #Schtonk# von Helmut Dietl aus 1992. Gefälschte Hitlertagebücher dort, umstürzlerische Rollator-Gang hier. Koinzidenz der (eingebildeten) Ereignisse. Wird diese Posse auch einst verfilmt, oder als Wanderausstellung deutscher Schreckenstaten in Chemnitz ausgestellt?
Jedesmal, wenn ich von dem Reichsbürgerprozeß oder von den jüngsten Aktionen gegen das „Königreich Deutschland“ höre, frage ich mich, was diesen Staat reitet, hier so martialisch vorzugehen. Diese Leute sind ein schlechter Witz als Bedrohung, kaum ein Mensch würde sie ernst nehmen, und der normale Durchschnittsbürger ist schon gar nicht gefährdet. Karl Lauterbach wollte man angeblich entführen – da muß man schon kräftig einen an der Waffel haben, sich den Menschen freiwillig anzutun. Dagegen kommen seit Jahren monatlich 10000e junge Männer im kriegsfähigen Alter ins Land, i.d.R. unkontrolliert und anschließend bestens alimentiert. Wer da kommt, was er vielleicht im Schilde… Mehr
Was gerne übersehen wird: Die Verantwortung für diese Gerichtsposse trägt die ehemalige IM Faeser, die in ihrem paranoiden Wahn gegen alles, was irgend wie nach „rechts“ aussieht, 2022 unter Einsatz von rund 3000 Bundespolizisten (größte Aktion seit Bestehen der BRD) ein paar ältere Herrschaften der sogenannten Reichsbürgerszene verhaften ließ. Seither versucht die Anklage verzweifelt, stichhaltige Beweise zu ermitteln, womit sie den Inhaftierten konkrete Umsturzpläne gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung nachweisen kann. Diese Farce wird vermutlich enden wie das sogenannte Hornberger Schießen und uns Steuerzahlern einige Hundert Millionen gekostet haben. Auszuschließen ist alllerdings nicht, dass man mit an den Haaren herbeigezogenen… Mehr
Liebe Leute, es ist eine Verschwendung von Lebenszeit um über die Hintergründe, Sinn oder Unsinn dieser künstlichen Dramaturgie zu philosophieren!
Das Drehbuch ist doch seit Merkel, seit Pegida, den ersten Messermorden, steigende Umfragewerte der AfD, oder Bauernproteste dasselbe.
Sobald etwas passiert, was dem linksextremen, politischen, Einheitsblock ins Ruder läuft, werden Blendgranaten und Nebelkerzen gezündet, dass die Heide wackelt.
Es sollten nur mal 1-2% der Unzufriedenen, traumatisierten, zornigen und frustrierten auf die Straße, dann könnte die sogenannte „Zivilgesellschaft“ mit „unserer Demokratie“, die mit der Demokratie der BRD überhaupt nichts gemein hat, aber sowas von einpacken!
Aber wann endlich?
„Es sollten nur mal 1-2% der Unzufriedenen, traumatisierten, zornigen und frustrierten auf die Straße, dann könnte die sogenannte „Zivilgesellschaft“ …inpacken“
Was für eine naive illusion ! Mehr als Nazi-Beschhimpfung kommt dabei nicht raus, vielleicht noch ein paar Polizeiknüppel und Tränengas abkriegen.
Dieses Land liegt in der „Agonie des Todes“. Nichts mehr zu retten.
Warten wir es ab. Spätestens wenn den Eindringlingen die Mittel gekürzt werden, gibt es Krieg in den Städten.
Da das oben bekannt ist, wird erst der Michel gequetscht, bis er quietscht un irgendwann knallt es dann.
Es ist nicht die Frage ob, sondern wann.
Ein Prozent von 53 Millionen Rest-Originalen wären immerhin 530 000 Demonstranten.
Ein Hochstapler, Betrüger und Denunziant als Hauptbelastungszeuge.
Damit stößt er bei unseren Politikern auf großen Sympathien. Gleich und gleich versteht sich halt gut.
Im DF-Bericht über den Prozess am gestrigen Abend bemühte man sich ebenso eifrig wie unredlich, trotz aller Absurditäten die Gefahr der Reichsbürger zu beschwören. Ganz nach dem Motto: Zum Staatsstreich reichte es wohl nicht ganz, aber alleine die Fantasien eines Umsturzes sind Beleg genug für die Bedrohung. Unweigerlich fühlte man sich an die DDR erinnert, in der fast jede Massnahme mit der Gefahr faschistischer Veschwörungen gerechtferetigt wurde – wobei die Argumentation des SED-Regimes freilich weniger absurd wirkte als der Rollatoren-Putsch.
Ganz offenbar sind die in den Medien kolportierten informationen falsch, deswegen weil Staatsanwaltschaft den politischen Aspekt und den materiell-rechtlichen Aspekt vermischt und gleichsetzt . Ob es ein „deutsches Reich noch gibt“ wie auch die „Staatsleugnung“ stehen im Verfahen gar nicht zur Debatte. Ich habe mir die Anklageschrift angesehen. Materiell-rechtlich geht es um die Anklagpunkte [1] Bildung einer bewaffneten terroristischen Vereinigung [2] geplanter gewaltsamen Umsturz der Staatsordnung. Dazu soll es auch ein Waffenarsenal gegeben haben und Schießübungen zu einem geplanten bewaffneten Angriff auf den Bundestag. Das politische Gedönse welches die Staatsanwaltschhaft unnötigerweise einmischt, verwirrt blos die mateiell-rechtlichhen Zusammenhänge und wirft fahrlässiger… Mehr
Ich empfehle hierzu die Lektüre von Dr. Mattes Hauk „Das deutsche Reich von 1871 bis heute“….Dr. Hauk distanziert sich übrigens vehement gegenüber dem ganzen Reichsbürger- Gedöns. zu einem Thema was in diesem Zusammenhang immer wieder aufpoppt: Was wäre die rechtliche Folge für die Steuerpflicht, wenn Deutschland tatsächlich besetzt wäre? 🔶 1. Anwendung der Haager Landkriegsordnung (HLKO) Die Haager Landkriegsordnung von 1907, insbesondere Art. 43–56, regelt, was eine Besatzungsmacht tun darf – und was nicht. In diesem Kontext besonders relevant: Artikel 43 HLKO „Die Macht, welche das Gebiet besetzt hat, trifft alle in ihrer Macht liegenden Maßnahmen, um […] das öffentliche… Mehr
Dem ersten Teil kann ich zustimmen.
Dem zweiten Teil nicht.
Man kann den rechten und den linken Extremismus ganz einfach vergleichen:
Die RAF hat 34 Menschen ermordet – wieviele Menschenleben haben Prinz Reul und seine „Rollator Rambos“ auf dem Gewissen?
Es ist eine absolute Schande für jede erdenkliche Form dessen, was man „Rechtsstaatlichkeit“ nennen könnte.