Wer Meinungen kontrolliert, meint es nur gut

Eine Konferenz der bürgerlichen Denkfabrik R21 bot eine lehrreiche Kontroverse zwischen Diskutanten, die das freie Wort in Deutschland bedroht sehen – und Befürwortern von Einschränkungen.

Seit fünf Jahren führt die bürgerlich-konservative Denkfabrik R21 Veranstaltungen zu Reizthemen durch. So jedenfalls empfinden die vor allem links angesiedelten Kritiker des Vereins die dort angezettelten Debatten über Wokeness, radikalen Islam oder Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Zeit und im vorgeblichen Dienst des Klimas.

Auch der Titel der Konferenz in dieser Woche versprach wieder den Gang auf ein politisches Minenfeld: „Zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland.“ Nach einer exklusiven Umfrage von INSA für Tichys Einblick sehen 49 Prozent der Deutschen die Meinungsfreiheit als gefährdet an. 34 Prozent haben schon ihre Meinung verschwiegen. Besonders junge Leute halten mit ihrer Meinung hinter dem Berg. Dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Daniel Günther und anderen geht die Redefreiheit allerdings immer noch viel zu weit: In der Sendung „Markus Lanz“ bezeichnete er vor einiger Zeit Medien, die ihm gegen den Strich gehen, als „Feinde der Demokratie“, die er gern stark einschränken und am liebsten aus der Öffentlichkeit entfernen würde.

Die Organisatoren der R21-Konferenz wollten den CDU-Politiker gern auf das Podium laden. Der sagte mit Verweis auf eine Polen-Reise ab. Auch der frühere CDU-Generalsekretär und langjährige Funktionär im ZDF-Fernsehrat Ruprecht Polenz folgte der Einladung nicht. Eine ganze Reihe anderer Protagonisten, die Meldestellen und Justizattacken auf legale Meinungsäußerungen gutheißen, sagten ebenfalls ab.

Zwei Vertreter dieser Seite kamen allerdings: Zum einen die Gründerin und langjährige Leiterin der überwiegend staatlich finanzierten Amadeo-Antonio-Stiftung Anetta Kahane – und Henrike Weiden, Vorsitzende des Beirats bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur. Bei dieser öffentlich weitgehend unbekannten Stelle liegt die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland, wozu auch die Einsetzung sogenannter „Trusted flagger“ gehört, also vertrauenswürdiger Hinweisgeber, die das Netz nach aus ihrer Sicht problematischen Äußerungen durchforsten, und vieles davon an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Auf der Bühne in Berlin kam es also zu einem in Deutschland raren Ereignis: echte öffentliche Kontroverse. Das machte die Veranstaltung ziemlich lehrreich, und zwar weit über den Tag hinaus. Die Zuhörer bekamen einen Einblick in die Überzeugungs- und Begriffswelt einflussreicher Personen, die sich öffentliche Rede nur als streng regulierten Prozess vorstellen können. Und überhaupt: Wer kannte bisher Henrike Weiden und ihre Koordinierungsstelle? Sie und ihre Mitarbeiter prägen das Klima für den Meinungsaustausch in Deutschland ganz wesentlich mit.

Gleich in der ersten Diskussionsrunde traf Kahane auf den Politikwissenschaftler Richard Traunmüller von der Universität Mannheim, der als einziger Vertreter seines Fachs zum Meinungsklima an Universitäten forscht, und dessen Diagnose lautet: Dort herrscht eine „Schlagseite nach links“, die dazu führt, dass Studenten mit eher konservativen Ansichten sich politisch nur sehr zurückhaltend äußern. Das wiederum strahle auf die Gesellschaft als Ganzes aus. US-Vizepräsident J. D. Vance, so Traunmüller, habe mit seiner Kritik an der eingeschränkten Meinungsfreiheit in Deutschland und Westeuropa grundsätzlich richtig gelegen.

Das sahen die beiden Mitdiskutanten auf dem Panel anders – neben Kahane der Journalist und Sprecher des PEN Berlin Deniz Yücel. Der meinte, der Kampf für Meinungsfreiheit sei lange ein „Kampf von links“ gewesen, erst ab Mitte der 2010er Jahre habe sich das Thema nach rechts verschoben. Und: „Das konservative Spektrum stand beim Thema Meinungsfreiheit jahrzehntelang auf der falschen Seite.“ Eine bemerkenswerte These angesichts des für weite Auslegung der Meinungsfreiheit maßstabsetzende Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das fiel nämlich schon 1958. Auch das sogenannte Rieger-Urteil in den Neunzigern, das selbst verfassungsfeindlichen Äußerungen einen weitgehenden Schutz zubilligte, entstand unter Vorsitz des damaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, einem klassisch liberal-konservativen und sicherlich nicht linken Juristen.

Einer der zentralen Sätze von Anetta Kahane lautete, es sei falsch gewesen, die Meldestellen Meldestellen zu nennen: Bei der Bezeichnung sei doch klar, „dass die Leute sich aufregen“. Sie hält die Einrichtungen zur Sammlung oft völlig legaler Meinungen also nur sprachlich für ungeschickt verpackt, die Einrichtungen selbst aber für nötig.

Was früher nur an Stammtischen geäußert worden sei, so Kahane, habe durch das Internet „die Massen ergriffen, dadurch ist ein allgemeiner Druck entstanden, und wir haben darauf reagiert“. Als sie erklärte, die von ihr gegründete Stiftung sei doch gar nicht links, kam im Auditorium kurz Gelächter auf.

Die DDR streifte sie kurz; sie habe dort erfahren, wie es sei, wenn es in einer Gesellschaft keine Freiheit gibt. Dass sie als Inoffizielle Mitarbeiterin der Staatssicherheit arbeitete und über Personen in ihrer Umgebung Berichte schrieb, erwähnte sie nicht – und auch niemand auf dem Podium.

Wie etwas später auch Henrike Weiden hält Kahane die Tätigkeit der Meldestellen für einen notwendigen Dienst an der Gesellschaft, der, wie sie meint, noch sehr zurückhaltend ausgeübt werde. Die von ihr gegründete AAS etwa registriere „antifeministische Vorfälle“ nur anonym, also ohne Namen und Adresse derjenigen, die sich „antifeministisch“ äußern. Dass eine staatlich mitfinanzierte Einrichtung überhaupt etwas überwacht, was unter freie Meinungsäußerung fällt – es steht schließlich jedem frei, Antifeminist zu sein –, kommt für sie als Diskussionspunkt offenbar gar nicht erst in Frage.

Weiden gab sich in ihren Debattenbeiträgen Mühe, alle in der Öffentlichkeit und auch bei der Veranstaltung kritisch betrachteten Punkte zu umgehen. Den „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 StGB etwa, der den Ehrenschutz von Politikern höher bewertet als den von Normalbürgern, und der immer wieder – unter Beihilfe der Meldestellen – zu absurden Ermittlungen wegen legaler Äußerungen führt, hält sie für eine Fußnote, an die man besser keine Diskussionszeit verschwenden sollte: „Wenn wir über Meinungsfreiheit sprechen, dann sprechen wir doch nicht über diesen Paragrafen.“

Ansonsten argumentiert sie legalistisch und rechtspositivistisch: Der Digital Services Act sei nun einmal da, und irgendwer müsse schließlich Hass, Hetze und Desinformation aufspüren und registrieren. Schließlich drohten „Desinformationskampagnen, die Wahlen von außen beeinflussen könnten“. Ein konkretes Beispiel für diese immer wieder beschworene Gefahr nannte sie nicht.

Die einzige Desinformationskampagne zur Wahlbeeinflussung in Deutschland entstand übrigens im Inland, und sie fand weitgehend analog statt: ausgelöst durch den manipulativen Text der staatlich mitfinanzierten Plattform „Correctiv“ im Januar 2024, der bundesweite Kundgebungen auslöste. Deren Organisatoren erklärten es ganz offen zu ihrem Ziel, mit Blick auf die bevorstehende Europawahl und zwei Landtagswahlen im Osten gegen die AfD zu mobilisieren.

In der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin heißt es, „Correctiv“ habe in diesem Text über einen angeblichen „Masterplan“ zur massenhaften Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte bewusst Falschbehauptungen verbreitet. Diesen Fall von versuchter Wahlbeeinflussung meint die Desinformationsbekämpferin von der Bundesnetzagentur offenbar nicht.

Der in Augsburg lehrende Juraprofessor Josef Franz Lindner wies auf die Schwammigkeit des Digital Services Act hin, in dem zentrale Begriffe und Kompetenzen keiner Definition unterliegen: „Der DSA ist ein Regelwerk, das nur von denjenigen verstanden wird, die es anwenden.“ Lindner kritisierte außerdem, dass die Fülle von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wegen angeblicher Politikerbeleidigung oder Volksverhetzung einen „chilling effect“ erzeugen, also eine abschreckende Wirkung auf die Öffentlichkeit – und zwar auch dann, wenn die meisten Urteile dieser Art die zweite Instanz nicht überleben. Wegen Beleidigung, egal ob sie einen einfachen Bürger oder Politiker betreffen, sollten überhaupt keine Hausdurchsuchungen stattfinden, so der Jurist.

Einen Soloauftritt (mit Moderatorin) absolvierte Wolfgang Kubicki, der für den FDP-Vorsitz kandidiert. Das Argument, die Einschränkung der Meinungsfreiheit sei nur gefühlt oder behauptet, wischte er beiseite: „Wenn fast die Hälfte der Bevölkerung den Eindruck hat, sie könnten ihre Meinung nicht frei äußern, dann haben wir ein Demokratieproblem.“ Der Paragraf 188 gehöre abgeschafft, zu Meldestellen und den entsprechenden Organisationen dahinter meinte er: „Denen muss man die Steuermittel entziehen.“ Staatsanwälte, die Ermittlungsverfahren wegen harmloser Äußerungen anstrengen, so die Empfehlung des langjährigen Freidemokraten und Ex-Bundestagsvizepräsidenten, sollte man ruhig wegen Verfolgung Unschuldiger anzeigen.

Der eine oder andere Zuhörer dürfte sich gedacht haben: Hätte die FDP in ihrer Regierungszeit so gesprochen und entsprechend gehandelt, ginge es ihr heute wahrscheinlich weniger schlecht.

Die beiden Wissenschaftlerinnen Susanne Schröter, langjährige Professorin an der Uni Frankfurt, und Sandra Kostner, Mitgründerin des Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, erinnerten in ihrem Gespräch auf dem Podium daran, dass im Wissenschaftsbetrieb ein Konformitätsdruck herrscht, der nicht auf formale Regelungen und Prozesse beruht, sondern im stillen Einvernehmen von aktivistischen Studenten und Hochschullehrern. Ein Praxisbeispiel dafür gab die junge Biologin Marie-Luise Vollbrecht, die wegen eines Vortrags an der Humboldt-Universität bis heute Schmähungen als „transphob“ ertragen muss, und etliche Prozesse gegen Verleumder führte. Ihr Vergehen bestand darin, dass sie bei ihrem Referat von nur zwei biologischen Geschlechtern sprach. Auch hier liefen (und laufen) die Ausgrenzungsmechanismen informell, aber sehr effizient.

Das Fazit der Tagung lautet: Eine Verbesserung des Meinungsklimas ließe sich zum Teil durch staatliche Maßnahmen erreichen – politischen Willen vorausgesetzt: Streichung des Majestätsbeleidigungsparagrafen, Rückpfiff für wildgewordene Staatsanwälte, Streichung der Mittel für Organisationen wie HateAid und andere.

An den Hochschulen sieht es schon schwieriger aus: Da Mobbings gegen Vollbrecht und andere als „rechts“ oder eben „transfeindlich“ etikettierte Wissenschaftler wie Vollbrecht informell ablaufen, kann man sie kaum verbieten. Am schwersten lässt sich wohl der Digital Services Act der EU zurückschneiden oder ganz abschaffen. Denn dabei handelt es sich eben nicht nur um ein Gesetz, sondern einen weitverzweigten Apparat, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne kontrollierenden Gegenspieler arbeitet.

Auch das gehört zu den Erkenntnisgewinnen der R21-Veranstaltung in Berlin.


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Kommentare ( 1 )

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Tom Engel
1 Stunde her

George Orwell hat mit seinem Roman „1984“ bereits Alles vorhergesehen.
Und A. Huxley mit „Schöne neue Welt“ auch….

Es gibt in D KEIN Recht auf „Analoges Leben“

Eventuelle Abhilfe: KEIN Smartphone haben und somit keinerlei Fragwürdige Apps, die Daten versenden ohne das der Nutzer weiss wohin & zu Wem…
Und auch kein Windows nutzen sondern Linux…

UIn einen eventuell vorhandenen Smart TV NICHT ins Netz lassen.
Aber das geht vielen bereits zu Weit….Nun denn. Ihr seid die „Opfer“