Polizei handelte rechtswidrig – Wie ein TikTok-Post zur öffentlichen Vorführung führte

Drei Polizisten, ein Klassenzimmer, ein TikTok-Post und dann ein massiver Grundrechtseingriff. Der Fall Loretta zeigt, wie weit der Staat bereit ist zu gehen, wenn die falsche Meinung am falschen Ort geäußert wird. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat nun ein Urteil gefällt. Die Polizeiaktion war rechtswidrig.

Imago/ BildFunkMV

Drei bewaffnete Polizisten betreten ein Klassenzimmer und holen im Februar 2024 ein 16-jähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mitschüler aus dem Unterricht. Ihr Verbrechen? Ein paar TikTok-Posts, die irgendwem nicht gefielen. Keine Straftat, kein Verfahren, keine Gefahr im Verzug. Nichts. Nur ein aus ideologischer Empfindlichkeit geborener Verdacht. Der Staat geht gegen ihm missliebige Meinungen vor. Mittlerweile ist das nicht mehr die Ausnahme, sondern eher die Regel. Während sich der Staat nachsichtig gegen Mörder, Totschläger, Vergewaltiger und sonstige Verbrecher aus dem Migrantenmilieu zeigt, kennt er bei falschen Meinungen unbescholtener Bürger keine Gnade.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Greifswald über das Vorgehen geurteilt. Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig. Es war ein klarer Rechtsbruch. Warum schwiegen damals die großen Medien? Warum die Politik? Warum die Polizei? Warum gab es keinen Aufschrei in den üblichen Empörungskanälen? Die Antwort ist ebenso bitter wie eindeutig. Es hat die „Richtigen“ getroffen. Und genau deshalb ist dieses Urteil so wichtig. Es zeigt, dass es noch Richter gibt, die sich nicht dem Zeitgeist beugen.

Man kann es nicht deutlich genug sagen, dieser Polizeieinsatz war keine Panne, sondern Ausdruck eines Systems, das den moralischen Zeigefinger längst zur Knute umfunktioniert hat. Die Sicherheitsbehörden verkommen immer häufiger zu Erfüllungsgehilfen einer Politik, die alles mit Eifer abräumen will, was auch nur entfernt nach Abweichung klingt. Ein Vorgehen, das man eigentlich nur von autoritären Regimen kennt.

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Wäre Loretta B. eine Klimaaktivistin gewesen, eine Genderinfluencerin, eine Antifa-Anhängerin, hätte sie sich für Palästina engagiert und zweifelhafte Parolen gerufen – dann hätte man sie vermutlich ob ihrer Tapferkeit, sich für die Unterdrückten dieser Welt einzusetzen, und ihre Bereitschaft, die Menschheit wachzurütteln, gelobt und gefeiert. Doch bei vermeintlich „Rechten“ gilt ein anderer Maßstab. Da darf es ruhig der öffentlicher Pranger sein. Einschüchtern, abschrecken und ausgrenzen. Hier gilt die staatliche Neutralität nichts mehr. Geduldet wird nur noch die politisch korrekte Ideologie.

Der Fall Loretta ist ein Lehrstück. Es zeigt den Zustand eines Staates in schonungsloser Klarheit, eines Staates, der sich selbst moralisch überhebt und dabei im Begriff ist, das Recht aus den Augen zu verlieren.

Zur Erinnerung: Landesinnenminister Christian Pegel behauptete damals zunächst im Landtag, es habe sich um eine „Gefährderansprache“ gehandelt. Irgendjemand erinnerte den Minister dann offenbar daran, dass es Voraussetzungen für eine Gefährderansprache gibt. Es muss entweder eine konkrete Gefahr von einer Person ausgehen oder müssen Tatsachen vorliegen, die eine Gefährdung der Öffentlichkeit erwarten lassen. Nichts davon traf in Ribnitz-Damgarten zu. Außerdem sehen die Vorschriften für eine solche Ansprache vor, dass sie mit Minderjährigen nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters stattfinden dürfen, es sei denn, dessen Anwesenheit behindere „den Zweck des Gesprächs“. In diesem Fall müssen die Vertreter – in der Regel die Erziehungsberechtigten – allerdings „unverzüglich“ informiert werden.

Danach erklärten Polizei und Schulministerium dann, die Polizisten hätten in Anwesenheit des Direktors mit der 16-Jährigen ein „Aufklärungsgespräch“ geführt. Ein „Aufklärungsgespräch“ von Polizeibeamten mit einem unbescholtenen Bürger kennt die bundesdeutsche Rechtsordnung allerdings nicht. Schon gar nicht mit einer Minderjährigen über deren politische Ansichten.

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Im Dunkeln bleibt auch, weshalb sich Schulleiter Zimmermann überhaupt bemüßigt fühlte, die Behörde zu verständigen. Kein Post der 16-Jährigen weist einen Schulbezug auf. Das Schulministerium verweist auf eine Vorschrift von 2010. Die gibt es – aber die betrifft nur Meldungen zu Gewalttaten und politischem Extremismus. Nichts davon passt auf den Vorgang, den der Direktor auslöste.

Zu den Medien, die sich jetzt beim Kleinschreiben und -senden der Geschichte hervortun, gehört auch der NDR. Der klärt nicht etwa die oben beschriebenen offenen Fragen auf, sondern klagt über die „Hetzkampagne gegen Gymnasium in Ribnitz-Damgarten“. In dem NDR-Stück heißt es über die angeblich irreführende Darstellung des Falls durch „rechte Medien“: „Die Polizei widerspricht der Darstellung vehement. Sie habe von der Schulleitung Hinweise auf möglicherweise staatsschutz-relevante Inhalte bekommen. Das Mädchen sei von den Beamten nicht aus dem Unterricht geholt worden, sondern vom Schulleiter. Es habe zusammen mit ihm und der Schülerin ein gemeinsames Aufklärungsgespräch ‚mit präventivem Charakter‘ gegeben. Von den Mitschülern der Klasse seien die Beamten nicht wahrgenommen worden. Letztlich habe es keinen Anfangsverdacht gegeben.“

Ganz am Rand ereignete sich in diesem Zusammenhang auch noch folgendes. Die NZZ gehörte zu den Medien, die über das Vorgehen gegen die Schülerin kritisch berichteten. Die Zeitung spiegelte ihren Beitrag auf Facebook – und erhielt von dort die Mitteilung, die Reichweite der Veröffentlichung werde eingeschränkt, weil es sich um eine „Gewaltdarstellung“ handle.

Natürlich findet sich in dem NZZ-Artikel keinerlei Darstellung von Gewalt und auch sonst nichts, was eine Verbreitungseinschränkung rechtfertigen würde. Das, was Facebook tut, wirkt wie eine vorauseilende Umsetzung der Idee von Nancy Faeser und Lisa Paus, auch Inhalte „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ aus Netzwerken zu entfernen oder zumindest einzuschränken. Natürlich aus Sorge um die Demokratie.

Wird es nach dem Urteil Konsequenzen für die Verantwortlichen geben? Vermutlich nicht.

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Kommentare ( 66 )

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Chris Friedrich
12 Tage her

Ich frage mal für einen Freund. Wann fliegt der Verantwortliche oder wann wird diese Stasi-Type zur Rechenschaft gezogen. Wir haben die Schnauze sowas von voll, von diesen selbsternannten Demokraten. Es reicht und diese Pflaumen gehören vor Gericht. Und alle die diesen Schwachsinn mitgemacht und unterstützt haben.

A-Tom
12 Tage her

Seit 27 Jahren herrscht in MV eine linksextremistische Partei, die sich wie ein Pilzgeflecht in alle Bereiche des öffentlichen Dienstes ausgebreitet hat. Man schaue sich an, was der ehemaloge Chef der Polizeiinspektion Stralsund, zu dessen Revier die Kreissatdt Ribnitz-Damgarten gehört, zu Beginn seiner Dienstzeit öffentlich bekundet hat.
Wer die Bezahlschranke der Wasser-Prawda knackt, kann sich hier informieren: https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/polizeichef-des-landkreises-mit-klarer-kante-gegen-rechts-UF6MTFWNM4KKF3JX5GA7HCAELM.html
Jetzt ist der gute Mann der Vize-Polizeichef des Präsidiums in Rostock. Die Polizei ist zu einer Politischen Polizei geworden.

Gunter Zimmermann
12 Tage her

Der Schritt zur vollendeten autoritären Diktatur ist nicht mehr weit!

Karina Gleiss
12 Tage her
Antworten an  Gunter Zimmermann

Um dies endgültig zu gewährleisten, werden demnächst dann die passenden Verfassungsrichter installiert. Alles für „Unsere Demokratie“.

imapact
12 Tage her

Was ich im Artikel noch vermisse ist die Information, ob dieses Urteil nun irgendwelche Konsequenzen hat. Okay, die drangsalierte Schülerin hat es nun schwarz auf weiß, daß ihr Unrecht angetan wurde. Und nun? Der Schulleiter bleibt unbehelligt? Er gehört genau zu der Sorte, die wie damals der Hausmeister Hans und Sophie Scholl bei ihrer Flugblattaktion festgehalten und die Polizei)Gestapo gerufen hätte. Und die Polizei hat ohne weitere Prüfung mitgespielt; kein Wunder, daß diese Regimebüttel auch bei rechtschaffenen Bürgern jeglichen Respekt verliert.

CasusKnaxus
12 Tage her
Antworten an  imapact

Einfach nur mal überlegen wo wir mittlerweile leben. Was dieser Gang zum Gericht an Nerven kostet. Auch wenn man gewinnt. Man kann nur hoffen, daß das Mädel gute Unterstützung hat und nicht isoliert ist. Dann kann sie vielleicht auch gegen den aus der Schule vorgehen…Aber der wird ja vom System gestützt? In einem normalen Land wär der natürlich schon längst mit Schimpf & Schande aus dem Ámt gejagt worden, aber das ist hier im Murkselland ja schon lange nicht mehr der Fall…Ich wünsche dem Mädel & der Familie jedenfalls viel Kraft&Glück.

Thilo Braun
12 Tage her

Klar ist jedenfalls, dass Ideen und Gedanken eine Veränderung herbeiführen können, vor allem, wenn möglichst viele Menschen dem folgen. Das hat 1989 zum Wandel in der DDR geführt. Das wissen die derzeit Verantwortlichen und Herrschenden natürlich ganz genau. Eben deswegen wird rigoros gegen jede Meinung und Äußerung vorgegangen, die nicht mit „unserer Demokratie“ konform geht. Es gilt das bewährte Prinzip „Bestrafe Einen, erziehe Hunderte“.

imapact
12 Tage her

Was ich im Artikel noch vermisse ist die Information, ob dieses Urteil nun irgendwelche Konsequenzen hat. Okay, die drangsalierte Schülerin hat es nun schwarz auf weiß, daß ihr Unrecht angetan wurde. Und nun? Der Schulleiter bleibt unbehelligt? Er gehört genau zu der Sorte, die wie damals der Hausmeister Hans und Sophie Scholl bei ihrer Flugblattaktion festgehalten und die Polizei gerufen hätte. Und die Polizei hat ohne weitere Prüfung mitgespielt; kein Wunder, daß diese Regimebüttel auch bei rechtschaffenen Bürgern jeglichen Respekt verliert.

Matthias F.
12 Tage her

Stasi-Methoden sind das. Die Diktatur lebt, sie heißt nur vorübergehend anders!

DeppvomDienst
12 Tage her

So ein Gespräch wurde von der Polizei mit mir als Oberarzt im Zimmer des Personalleiters auf der Arbeitsstelle geführt ! Grund eine anonyme, hinterher offensichtlich haltlose Anzeige einer Dame, die sich überall dokumentiert von Nazis verfolgt sah. Vielleicht hätte ich schon früher einen Anwalt einschalten sollen ?

Sonny
12 Tage her

Als Schulleiter dieses Gymnasiums agiert Jan-Dirk Zimmermann.
Den Namen sollten sich insbesondere die dortigen Eltern merken.
Wer möchte sein Kind schon auf eine Schule schicken, dessen Direktor die Denunziantenrolle bei unliebsamen, kontroversen Meinungen voll und ganz „ausschöpft“?
Als Schuldirektor ist der jedenfalls völlig ungeeignet. Und so, wie dieses Gynasium, sehen die Brutstätten der gefolgsamen und unterwürfigen Gessler-Hüte aus.
Die Kinder werden dort „erzogen“ zu Ja-Sagenden Kriechern der herrschenden Politakteure. OMG.
Ich empfehle den Eltern einen Zivilprozess mit Schadenersatzklage wegen seelischer Grausamkeit und rechtswidriger Verfolgung. Das sollte nach diesem Gerichtsurteil locker möglich sein.

Last edited 12 Tage her by Sonny
Cyberpommez
12 Tage her
Antworten an  Sonny

Klagen würde ich auch, aber es sollte doch auch so schon Konsequenzen geben, schließlich war es eindeutig rechtswidrig.