Ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit

Päivi Räsänen wurde in letzter Instanz teilweise freigesprochen – das Zitieren eines Bibelverses ist nach Überzeugung des finnischen Höchstgerichts nicht strafbar. Doch der Schuldspruch in einem weiteren Anklagepunkt schafft einen gefährlichen Präzedenzfall und drängt die Bürger zur Selbstzensur.

picture alliance/dpa/Lehtikuva | Emmi Korhonen

Sie sei „geschockt“ über das Urteil, bekennt Päivi Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und langjährige Abgeordnete des finnischen Parlaments.

Mit drei zu zwei Stimmen war sie am 26. März 2026 vom obersten finnischen Gerichtshof in dritter und letzter Instanz gemäß einem „Hassrede“-Paragrafen für schuldig befunden worden.

Der Schlusspunkt eines Prozesses, der weit über Finnland hinaus Aufsehen erregt hat, und laut Räsänen ein „beunruhigendes und widersprüchliches Signal hinsichtlich der grundlegenden Freiheitsrechte in Finnland“.

Sie empfinde es als „zutiefst beunruhigend, dass die Mehrheit des Gerichts (…) beschlossen hat, zwei frühere einstimmige Freisprüche aufzuheben, um friedliche Meinungsäußerung zu bestrafen“, erklärte die Parlamentarierin nach der Urteilsverkündung gegenüber der Presse.

Der Staat gegen den heiligen Paulus

Fast sieben Jahre lang war die finnische Staatsanwaltschaft gegen Päivi Räsänen und den Apostel Paulus zu Felde gezogen. Diesen nämlich hatte die lutherische Christin online zitiert, als sie 2019 die Teilnahme ihrer Glaubensgemeinschaft an einer Pride-Veranstaltung kritisierte.

Der Abschnitt aus dem Brief des Apostels an die Römer, den Räsänen als Screenshot teilte, lautet: „Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus, sodass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten. Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“

Harsche Worte. Aber drückt die christliche Lehre, die bestimmte Verhaltensweisen als Sünde deklariert, Hass und Hetze aus gegenüber den Menschen, die diese Verhaltensweisen an den Tag legen? Darüber sollte nun die finnische Justiz befinden.

Und die sprach Räsänen bezüglich des inkriminierten Bibelverses nun zum dritten Mal frei.

Eine zwanzig Jahre alte Broschüre

Der Schuldspruch hingegen bezieht sich auf einen weiteren Anklagepunkt: Nachdem die finnische Staatsanwaltschaft wegen des Tweets zu ermitteln begonnen hatte, wühlte sie nach weiteren Sachverhalten, die sich gegen Räsänen verwenden ließen.

2004 hatte die Ehefrau eines lutherischen Pastors gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola eine kirchliche Kleinschrift herausgegeben, die Ehe und Sexualität aus christlicher und biblischer Perspektive erläutert. Anlass waren politische Auseinandersetzungen um das Eheverständnis und die Frage, ob eine Ehe zwischen homosexuellen Partnern gemäß christlicher Definition möglich sei.

Wenig überraschend: Ehe wird gemäß dieser Sichtweise per definitionem als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau aufgefasst. Räsänen formuliert zudem, dass Homosexualität auf eine „Störung der psychosozialen Entwicklung“ zurückzuführen sei. Elf Aussagen in der Broschüre empfand die finnische Staatsanwaltschaft nicht nur als untragbar, sondern als unsagbar.

Bibelstunden auf der Polizeiwache

Insgesamt über 13 Stunden Verhöre musste die Politikerin über sich ergehen lassen. In den sozialen Medien sei der Witz kursiert, dass sie auf der Polizeiwache Bibelstunden abhalte, so Räsänen über die Befragungen. „Ich hatte die Bibel auf dem Tisch liegen, und der Polizist stellte mir sehr theologische Fragen“, berichtet sie. Sie sei auf eine Art und Weise verhört worden wie Christen in der Sowjetunion. „Jedes Mal am Ende des Verhörs forderte man mich auf, die Stellungnahme zu löschen und mich zu entschuldigen. Ich sagte, dass ich mich nicht für die Aussagen des Apostels Paulus entschuldigen würde, da es nicht meine Meinung sei, sondern das Wort Gottes.“

Während die Staatsanwaltschaft einen dritten Anklagepunkt, ein Radiointerview, fallenließ, erreichte sie nun knapp eine Verurteilung wegen der kirchlichen Broschüre.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Räsänens Verteidigung koordinierte, beschreibt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als fragwürdig: Man habe alles Mögliche zusammengetragen, in der Hoffnung, dass etwas „kleben bleibe“.

Gefährlicher Präzedenzfall

In einem der beiden verbliebenen Anklagepunkte letztinstanzlich schuldig-, im andern freigesprochen – das wirkt wie ein Versuch der finnischen Justiz, eine gerichtliche Farce zu einem gesichtswahrenden Abschluss zu bringen.

Damit schafft sie jedoch keinen Kompromiss, sondern einen gefährlichen Präzedenzfall für die europäische Rechtsprechung in Sachen Meinungsfreiheit.

Denn obwohl es drei Instanzen nicht gelang, Räsänen für das Zitieren der Bibel zu belangen – und damit bezüglich des ursprünglich zentralen Anklagepunktes – wurde nun eben eine über zwanzig Jahre alte Kleinschrift sanktioniert.

Als Räsänen und der ebenfalls verurteilte Juhana Pohjola diese herausgaben, existierte der Paragraf zu Hassrede in Form von „Bedrohung, Diffamierung und Beleidigung“, der im finnischen Strafgesetz im Abschnitt unter „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aufgeführt wird, noch gar nicht.

Dass nun dennoch eine Verurteilung erfolgen konnte, weil Räsänen die Schrift nach Einleitung der Ermittlungen selbst nochmals online stellte, um sich gegen die Anschuldigungen zu verteidigen, schafft enorme Rechtsunsicherheit. Jeder alte Tweet, jede Verlautbarung, auf deren Inhalt man sich nach Jahren oder Jahrzehnten nochmals beruft, könnte den Urheber zum Ziel von Strafverfolgung gemäß jüngerer Rechtsnormen machen.

Deren Sinnhaftigkeit stellt Paul Coleman grundsätzlich infrage: Die „vage formulierten und höchst subjektiven Gesetze gegen Hassrede“ könnten von jedem unterschiedlich interpretiert und willkürlich ausgelegt werden. Elf Richter seien insgesamt an dem Verfahren beteiligt gewesen, von denen letztlich nur drei die Broschüre als strafbar ansahen.

Die Schere im Kopf

Der Prozess gegen Räsänen weist damit zumindest eine gewisse Nähe zu Schauprozessen auf. Eine prominente Persönlichkeit muss sich wegen jahrzehntealter Aussagen, die weder zu Gewalt noch zu Hass aufrufen, vor Gericht verantworten und wird gemäß gerade geltender weltanschaulicher Maßstäbe verurteilt.

Erschwerend kommt hinzu, dass es sich nicht einmal um einen politischen Scharfmacher handelt, sondern um eine Ehefrau, Mutter und zwölffache Großmutter, die durchweg ruhig, freundlich und maßvoll wirkt und spricht.

Die Botschaft ist klar: Wenn es Päivi Räsänen treffen kann, kann es jeden treffen. Angesichts dessen ist die moderate Geldstrafe von 20 Tagessätzen vollkommen sekundär gegenüber der beabsichtigten Wirkung: Der einfache Bürger soll sich selbst zensieren.

Das kann nicht nur unpopuläre christliche Lehren betreffen, sondern jegliche Meinung, die nicht opportunen ideologischen Leitlinien entspricht: „In einem demokratischen Rechtsstaat ist es nicht Aufgabe der Behörden, zu bestimmen, welche Überzeugungen zulässig sind“, bringt Räsänen auf den Punkt. „Man muss meinen Ansichten nicht zustimmen, um zu verstehen, worum es hier geht.“

Nicht nur der freiheitlichen Ordnung Finnlands wird mit diesem Urteil ein Schlag versetzt. Es ist davon auszugehen, dass das Urteil in ganz Europa aufmerksam registriert wird. Auf Island etwa droht derzeit einem katholischen Geistlichen ein Strafverfahren, weil er sich, im Radio dazu befragt, über die katholische Haltung zu Homosexualität äußerte.

Das Recht auf Dissens

Räsänens Ansichten mögen unangenehm, empörend, für Betroffene auch verletzend sein: Es kann in einer freien Gesellschaft kein Recht darauf geben, sich nicht beleidigt zu fühlen. Schließlich dürfen auch Gegner des Christentums Ansichten äußern, die Christen wie Räsänen und Pohjola verletzen könnten.

Ein weiterer Aspekt verdient Beachtung: In Räsänens Aussagen sind weder Verachtung noch Hass gegenüber homosexuellen Menschen enthalten; von Gewaltaufrufen ganz zu schweigen.

Trotzdem wurde die christliche Lehre pauschal vor den Kadi gezerrt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier einseitig gegen das Christentum vorgegangen wird.

Tatsächlich beklagen Homosexuelle in Europa teils eine feindseligere Atmosphäre und einen Anstieg von Aggressionen im öffentlichen Raum – was allerdings nicht auf Christen zurückgeht. Dennoch müssen sich andere Weltanschauungen einer solchen strafrechtlichen Überprüfung nicht unterziehen.

Derartige Doppelstandards fügen dem freien Meinungsaustausch zusätzlichen Schaden zu. Europa braucht nicht mehr Zensur, sondern mehr Mut zur streitbaren Auseinandersetzung.

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Kommentare ( 1 )

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Kampfkater1969
1 Stunde her

Das Problem scheint zu sein, dass die kirchliche Obrigkeit genauso gekauft ist, wie andere auch. Alle laufen der woken Ideologie hinterher. Daher hat es ein katholische rPrieste sehr schwer. Er wird mit Duldung der Kirche eben angeklagt. Denn anders wäre diese schon längst auf den Barrikaden. Nun, dann soll es so sein. Man hat anscheinend aus 1933 keine Lehren gezogen.