Schweigen ist keine Zustimmung

Am 4. November wird der Gesundheitsausschuss Sachverständige zur sogenannten Widerspruchsregelung anhören. Dem Bundestag liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die vorsehen, dass in Zukunft jeder Erwachsene als Organspender in Betracht kommt, der zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen hat. Von Sylvia Pantel

picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf vor, der das Verhältnis von Bürger und Staat am Lebensende grundlegend verändern wird. 254 Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken wollen die sogenannte Widerspruchsregelung einführen, der Bundesrat hat einen eigenen Entwurf mit demselben Ziel vorgelegt. Am 4. November will der Gesundheitsausschuss Sachverständige dazu anhören. Eine Entscheidung ist noch in diesem Jahr möglich, abgestimmt wird ohne Fraktionszwang.

Derzeit gilt, dass Organe nur entnommen werden dürfen, wenn die Person zu Lebzeiten explizit zugestimmt hat oder wenn Angehörige im Sinne des Betroffenen zustimmen. Künftig soll hingegen jeder volljährige Mensch als Organspender in Betracht kommen, der nicht ausdrücklich widersprochen hat und in dem dafür vorgesehenen Register registriert ist. Nur bei Minderjährigen ohne eigene Erklärung entscheiden weiterhin die Eltern beziehungsweise nächsten Angehörigen.

Damit wird ein Grundsatz unserer Rechtsordnung auf den Kopf gestellt. Bisher gilt, dass, wer nichts sagt, auch nichts gibt. Künftig soll gelten, dass als Spender gilt, wer schweigt oder die Rechtslage nicht kennt. Wer keine Organentnahme will, muss also aktiv „Nein“ sagen.

Das zentrale Organ- und Gewebespendenregister existiert seit zweieinhalb Jahren. Darin sind bisher lediglich rund 650.000 Einträge verzeichnet. Millionen Menschen haben sich also bis heute nirgends erklärt. Für sie würde künftig der Gesetzgeber entscheiden. Aus dem Geschenk der Organspende wird eine Abgabe kraft des Gesetzes, der man ausdrücklich widersprechen muss. Der Staat bzw. das Gesundheitswesen maßt sich eine Verfügungsgewalt über den Körper des Bürgers an, der sich dieser explizit entziehen muss.

Die Hirntod-Kontroverse

Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert allen Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ist das damit obsolet?

Organe werden in Deutschland nach festgestelltem Hirntod entnommen, also nach dem unumkehrbaren Ausfall aller Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.

Viele Menschen wissen nicht, dass dies konkret bedeutet, dass der Sterbeprozess intensivmedizinisch begleitet wird, damit die Organe verwendbar bleiben. Das Herz schlägt, der Körper ist warm, die Beatmung läuft weiter. Für Angehörige sieht der Mensch nicht aus wie ein Verstorbener.

Es handelt sich hier aber nicht nur um eine emotionale Belastung für die Angehörigen. Tatsächlich ist selbst im Deutschen Ethikrat umstritten, ob der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. In seiner Stellungnahme von 2015 hielt eine Mehrheit des Ethikrates den Hirntod zwar für ein sicheres Todeszeichen. Eine Minderheit von sieben der 25 Mitglieder, darunter die damalige Vorsitzende Christiane Woopen, sah darin jedoch nicht den Tod des Menschen, sondern lediglich ein Entnahmekriterium. Einig war sich der Rat nur darin, dass der Hirntod Voraussetzung für die Entnahme bleiben muss.

Zudem besteht immer die Gefahr von Fehldiagnosen. 2014 räumte die Deutsche Stiftung Organtransplantation ein, dass zwischen 2011 und 2013 zehn Patienten abweichend von den Richtlinien für hirntot erklärt worden waren. Meist fielen die Mängel noch vor der Entnahme auf. In zwei Fällen wurden jedoch Organe entnommen, obwohl die Diagnostik formal fehlerhaft war, unter anderem bei einem Kleinkind. In einem Fall fehlte eines der vorgeschriebenen Protokolle, in einem anderen wurden die Untersuchungszeiten nicht eingehalten. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurde später bestätigt, dass beide Spender hirntot waren. Das ändert aber nichts am Kern des Problems: Im Moment der Entnahme fehlte die vorgeschriebene Gewissheit. Bei einer Entscheidung über Leben und Tod darf es solche Lücken nicht geben.

Auch angesichts dessen, dass diagnostische Fehler nie vollständig ausgeschlossen werden können, ist nicht nachvollziehbar, dass eine so sensible Entscheidung über das eigene Lebensende und den eigenen Sterbeprozess künftig aus dem Schweigen des Betroffenen abgeleitet werden soll.

Die nächste Grenze steht schon zur Debatte

In vielen europäischen Ländern dürfen Organe auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. Nach einer kurzen Wartezeit, oft nur fünf Minuten, wird der Tod festgestellt, danach beginnt die Entnahme. In Deutschland ist das verboten – noch.

Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Linie bisher damit begründet, dass eine Wartezeit von zehn Minuten oder weniger nicht den sicheren Schluss auf das Erlöschen aller Hirnfunktionen zulässt. Fachverbände werben inzwischen offen für beides: Widerspruchsregelung und Organentnahme nach Herzstillstand. Wer heute Ja zum Systemwechsel sagt, sollte wissen, welche weitergehenden Forderungen bereits auf dem Tisch liegen.

Patientenverfügung und Abschied

Viele Menschen haben in einer Patientenverfügung festgelegt, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wollen. Eine Organentnahme setzt aber voraus, dass Kreislauf und Beatmung aufrechterhalten werden. Dieser Widerspruch besteht schon heute. Unter der Widerspruchsregelung droht er zulasten der Betroffenen aufgelöst zu werden. Wer in Ruhe sterben möchte, aber nicht ausdrücklich der Organspende widersprochen hat, gilt als Spender. Der Entwurf setzt hier lediglich auf Aufklärung. Aufklärung kann aber nicht dazu verpflichten, sich erklären zu müssen.

Auch die Familie verliert ihre Stimme. Dem Entwurf zufolge hätten die nächsten Angehörigen kein eigenes Entscheidungsrecht mehr. Sie werden nur gefragt, ob ihnen ein Widerspruch des Verstorbenen bekannt ist. Sind sie nicht innerhalb angemessener Zeit erreichbar, ist die Entnahme trotzdem zulässig. Das ist insbesondere angesichts des Zeitdrucks, der besteht, um funktionsfähige Organe entnehmen zu können, fragwürdig.

Die Befürworter der Widerspruchslösung nennen das „Entlastung“. Für viele Familien bedeutet es: In der schwersten Stunde dürfen sie nicht mehr mitentscheiden, ob ihr Angehöriger in Ruhe sterben darf.

Hilft die Widerspruchsregelung überhaupt?

Niemand bestreitet die Not der Menschen, die auf ein Organ warten. Ende 2025 standen in Deutschland 8.202 Patienten auf der Warteliste, mehr als 6.200 davon warteten auf eine Niere; ihnen kann also auch durch eine Lebendspende geholfen werden.

985 Menschen spendeten 2025 nach ihrem Tod Organe. Das ist der höchste Stand seit 2012 – und das ganz ohne Widerspruchsregelung.
Damit ist die Verhältnismäßigkeit eines so schwerwiegenden Eingriffes in die
Freiheitsrechte von mehr als 80 Millionen Menschen nicht gegeben.

Ob der Systemwechsel mehr Spender bringt, ist wissenschaftlich darüber hinaus keineswegs belegt. Eine Studie mit 35 Ländern fand keinen signifikanten Unterschied bei den tatsächlich durchgeführten Organspenden, wohl aber weniger Lebendspenden in Ländern mit Widerspruchsregelung. Spanien, das oft als Vorbild genannt wird, verdankt seine hohen Zahlen vor allem einem dichten Netz geschulter Transplantationskoordinatoren in den Kliniken. Die Widerspruchsregelung galt dort schon Jahre, bevor die Zahlen stiegen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält es für einen „Irrglauben“, dass die Widerspruchslösung allein zu deutlich mehr Organspenden führt. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband erwartet keine echte Entlastung . Die katholische und die evangelische Kirche haben sich klar gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Für sie muss eine Organspende eine freiwillige, ausdrücklich erklärte Entscheidung bleiben; eine unterstellte Zustimmung sei ethisch und rechtlich problematisch. Der Zentralrat der Juden sieht darin sogar eine „eindeutige Verletzung der Religionsfreiheit“.

Es gibt bessere Wege

Seit Juni 2026 sind Überkreuz-Lebendnierenspenden und anonyme Nierenspenden möglich. Die Kliniken brauchen mehr Personal und Zeit für die Spendererkennung. Und jeder Bürger kann, wie es ein fraktionsübergreifender Antrag von 58 Abgeordneten vorschlägt, nach dem 18. Geburtstag aktiv nach seiner Entscheidung gefragt werden, mit der Möglichkeit Ja, Nein oder Noch unentschieden. Das stärkt die Zahl der Spender, ohne die Freiheit aller Erwachsenen einzuschränken.

Zahlreiche Verbände und Gruppen sprechen sich klar gegen die Einführung der Widerspruchslösung aus – so der Bundesverband Lebensrecht (BvL) und seine mitgliederstärkste Vereinigung, die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), aber auch die Doctors Against Forced Organ Harvesting („Ärzte gegen erzwungene Organentnahme“, DAFOH). Sie fordern die Bundestagsabgeordneten dazu auf, die Widerspruchsregelung abzulehnen: Die Organspende muss ein Geschenk bleiben, kein Anspruch des Staates. Eine Einwilligung darf nicht unterstellt werden, wo sie nie erklärt wurde. Schweigen ist keine Zustimmung.


Sylvia Pantel ist seit 2024 Landesvorsitzende der WerteUnion Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Bundesvorsitzende. Sie war von 2013 bis 2021 Abgeordnete der CDU im Deutschen Bundestag. 2024 trat sie aus der CDU aus. Als Geschäftsführerin der Stiftung Familienwerte ist sie Mitunterzeichnerin einer Stellungnahme gegen die Einführung der Widerspruchsregelung.



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Kommentare ( 5 )

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Lars Baecker
36 Minuten her

So sehr ich grundsätzlich für die Organspende bin, so sehr lehne ich diese Lösungsvariante ab. Denn sie setzt den „Widersprechungsgeneigten“ moralisch unter Druck. „Wie sieht das bloß aus, wenn ich widerspreche?“ „Was sagt mein Umfeld, wenn ich zu jenen gehöre, die sich dem verweigern?“ Habe ich gegebenenfalls Nachteile, wenn ich als „Widersprechender“ in irgendwelchen Datenbanken auftauche?“ Kennen wir alles aus der Corona-Zeit. Wer sich nicht hat impfen lassen, wurde, wider jeglicher Logik, im Alltag ausgegrenzt. Auch die Frage, ob einem, nicht zur Organspende bereiten, Menschen, im Ernstfall eine notwendige Organtransplantation verweigert wird, spielt eine Rolle. Organspende lebt vom Vertrauen. Insbesondere… Mehr

TomK11
40 Minuten her

Sollte sich die Regierung erdreisten per Default Ansprüche auf meine Organe zu haben, werden ich meinen Spendenausweis vernichten und der „Spende“ aktiv Widersprechen. Ich warte sowieso nur noch darauf, dass unser Finanzminister dann die Organe in der Welt verkauft, um seine Haushaltslöcher zu stopfen.

Rob Roy
42 Minuten her

Der Staat will einen zwingen eine Meinung zu haben, entweder pro oder dagegen. Dass man sich enthält und weder das eine noch das sein will, soll nicht mehr erlaubt sein.
Dann bitteschön aber auch für Abgeordnete die Möglichkeit, sich bei Abstimmungen zu enthalten, nicht mehr zulassen.

Sozia
42 Minuten her

Wie weiß ich denn, dass mein Organausweis gefunden wird? Ich habe ihn mit fett „nein“ jetzt schon im Geldbeutel. Aber wie schnell geht das verloren? Eine Widerspruchslösung ist doch offenbar darauf angelegt, dass wir alle Organbanken sind. Das ist die Haltung dahinter, so wie in China.

albert deutsch
47 Minuten her

Spendenverweigerer werden ,betrifft es Sie selbst ,wie Spender behandelt und erhalten ein Spenderorgan ?
Schweigen ist keine Zustimmung ,die hier eine Transplantation erlauben würde ?