Hubig und Fernandes bei Miosga im Fernseh-Tribunal – mit geheimer Absicht

Der Ulmen-Fernandes-Plot bricht zwar zusammen. Justizministerin Hubig (SPD) setzt dennoch darauf und marschiert heute Abend zu Caren Miosga (ARD). Der Staat soll künftig unsere biometrischen Daten jederzeit von jedermann für jeden Zweck nutzen können. Der perfide Plan ist die Totalüberwachung im Netz.

Bild: ARD/Caren Miosga

Was hier heute Abend bei Caren Miosga aufgezogen wird, ist keine nüchterne Debatte über einen offenen Fall. Es ist der nächste Akt einer Kampagne, deren Fundament längst in Scherben liegt. Die Vorwürfe gegen Christian Ulmen stehen weiter im Raum. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung – allerdings nicht mehr im Fernsehgericht. Dort wird anklage erhoben für ein Urteil das schon feststeht. Gleichzeitig ist das Verfahren in Deutschland gegen ihn zunächst an fehlender Mitwirkung von Fernandes gescheitert, in Spanien wurde das Verfahren nach Angaben seiner Anwälte ausgesetzt, gegen die Spiegel Berichterstattung wird juristisch vorgegangen, und die Deepfake-Schiene, mit der die Empörungsmaschine zuerst heiß lief, wird von Ulmens Seite ausdrücklich bestritten.

Mit anderen Worten: Das Ganze sackt immer schneller in sich zusammen wie ein missratenes Soufflé. Nur interessiert das die politische Verwertungsindustrie kein bisschen.

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Denn während dieser Plot noch deutlich schneller auseinanderfliegt als die Correctiv-Wannsee-Nummer, kettet sich ausgerechnet die SPD-Bundesjustizministerin nun auf Gedeih und Verderb an das Schicksal dieser Erzählung. Stefanie Hubig geht an diesem Abend in die Sendung von Caren Miosga, und zwar nicht in irgendeine offene Runde, sondern in ein Setting, das von Anfang an politisch auf Linie ist. Schon die erste Ankündigung nannte als Thema „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ und führte Hubig und Collien Fernandes als Gäste auf.

Später hieß es dann, es gebe eine „Ergänzung zur Gästebesetzung“. Es wurde also nachträglich noch eine weitere Teilnehmerin aufgenommen. Nur einer durfte offenkundig gerade nicht mit hinein: der Anwalt von Christian Ulmen. Widerspruch in diesem politmedialen Safe Space / Echokammer: unerwünscht.

Genau das ist der Punkt, an dem aus Schlagseite jetzt Absicht wird. Ulmens Anwalt Christian Schertz erklärte laut einem Bericht in der FAZ, er habe angeboten, in die Sendung zu kommen. Das sei abgelehnt worden mit der Begründung, die Runde stehe schon fest. Wenig später war sie dann offenbar eben doch nicht fest. Denn eine weitere Teilnehmerin wurde aufgenommen. Aber auch wenn diese Reihenfolge nun nicht genau zuträfe: diesen einen Stuhl für Schertz hätten sie an die runde Miosga-Tafel durchaus noch ran stellen können, ohne dass es eng geworden wäre.

Fest war also nicht die Runde. Fest war nur, wer draußen bleiben sollte. Das ist keine Petitesse. Das ist der Kern. Wenn das Fernsehen mit der Justizministerin, der Anzeigeerstatterin und ausgewählten Mitspielern über einen hochumstrittenen Fall spricht, den Vertreter der Gegenseite aber bewusst draußen lässt, obwohl dessen Teilnahme angeboten war, dann geht es nicht um Aufklärung. Dann geht es um Rahmung, um Einhegung, um die saubere politische Nutzbarmachung eines emotional aufgeladenen Falls.

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Und genau dort schließt sich der Kreis zu dem, was längst hinter dieser Geschichte steht. Denn es geht schon lange nicht mehr nur um Fernandes und Ulmen. Es geht um die gesetzgeberischen Vorhaben, die an diesen Fall angehängt wurden. Der entscheidende Satz aus der juristischen Debatte lautet nicht Deepfake, sondern § 98d StPO. Dahinter steckt der geplante biometrische Internetabgleich. Strafverfolger sollen Fotos oder andere biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Daten im Netz automatisiert abgleichen dürfen. Angeblich nur für schwere Fälle. Angeblich nur eng begrenzt. Angeblich nur subsidiär. In Wahrheit entsteht damit ein neues Suchwerkzeug des Staates, das weit über den Anlassfall hinausreicht.

Dazu kommt § 98e StPO. Dort geht es um automatisierte Datenanalyse, also um das Zusammenziehen, Verknüpfen und Auswerten vorhandener polizeilicher Datenbestände. Das Ministerium verkauft das als technische Modernisierung. Tatsächlich wird damit die Fähigkeit des Staates ausgebaut, immer größere Datenmengen schneller in Ermittlungslogiken zu überführen. Heute der angebliche Schutz vor digitaler Gewalt. Morgen der nächste Anlass. Übermorgen die nächste Kategorie von „erheblicher Bedeutung“. So wächst dieser Apparat immer nur in eine Richtung: tiefer hinein in Bilder, Spuren, Verknüpfungen und Daten normaler Bürger.
Genau das beschreibt auch die Kritik aus dem juristischen Raum. Der emotional überhitzte Einzelfall liefert den Druck. Der Begriff digitale Gewalt liefert die moralische Kulisse. Der Gesetzentwurf liefert die technische Infrastruktur. Der Abstand zwischen Anlass und Instrument ist riesig. Aus einem unsicheren, umstrittenen und in Teilen bereits wegbrechenden Fall wird kein enges Sonderrecht geschmiedet, sondern ein neuer Instrumentenkasten für den staatlichen Zugriff. Der Anlass schrumpft. Die Befugnis bleibt. Und sie bleibt nicht auf diesen Fall beschränkt, sondern gilt später auch gegen andere Beschuldigte, andere Zeugen, andere Konstellationen.

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Deshalb ist Hubigs Auftritt heute Abend so aufschlussreich. Eine Justizministerin, die wirklich Distanz wahren wollte, würde sich nicht derart an einen solch hochumstrittenen Fall binden, solange Verfahren offen sind, zentrale Behauptungen juristisch angegriffen werden und die Gegenseite nicht einmal fair in der Debatte vertreten ist. Hubig tut das genaue Gegenteil. Sie setzt sich mitten hinein. Sie macht sich politisch mit dieser Geschichte gemein. Sie tut es trotz der Kritik. Sie tut es trotz der Widersprüche. Sie tut es trotz der immer sichtbarer werdenden Sollbruchstellen.

Das zeigt die Absicht hinter der ganzen Unternehmung. Fakten waren von Anfang an völlige Nebensache. Der Durchgriff auf den Bürger soll kommen. Koste es, was es wolle.

Schon Heiko Maas (ebenfalls SPD) hatte sich an einem ähnlich aufgeladenen Fall politisch verhoben. Im Sommer 2016 griff er die Debatte um Gina-Lisa Lohfink auf, um das Sexualstrafrecht unter dem Schlagwort „Nein heißt Nein“ rasch weiter zu verschärfen. Damals wurde bereits kritisiert, dass ein laufender, medial überhitzter Einzelfall zum politischen Hebel für ein größeres Gesetzesprojekt gemacht werde. Genau diese alte Versuchung kehrt nun wieder zurück: Ein emotionaler Promi-Fall liefert den Druck, die Ministerin liefert den Auftritt, und im Hintergrund wird an Instrumenten gearbeitet, die weit über den Anlass hinausreichen. Wer aus einem umstrittenen und offenen Fall heraus Politik macht, bindet sich nicht an Recht und Distanz, sondern an Stimmungen, Bilder und Kampagnenlogik — und genau das wurde für Maas damals bereits zum Problem.

Am Ende bleibt ein Bild, das man in Deutschland inzwischen nur zu gut kennt. Erst wird eine moralische Panik aufgebaut. Dann wird die politische Lösung schon bereitgelegt. Dann sortiert man die Bühne so, dass sie zur Botschaft passt. Und wenn der Anlassfall anfängt zu zerfallen, hält man nicht inne, sondern drückt erst recht aufs Gas. Sie lernen es nie. Nicht nach Relotius. Nicht nach Correctiv. Nicht nach all den Fällen, in denen die Wirklichkeit der Erzählung hinterherhumpelte. Jetzt läuft dieselbe Maschine wieder. Nur diesmal sitzt die Justizministerin selbst mit im Studio.

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