Wer spricht da eigentlich? Daniel Günther, die CDU und die Staatskanzlei

Schleswig-Holsteins Polit-Operette: Daniel Günther fordert bei Markus Lanz Zensur gegen freie Medien und gerät juristisch unter Druck. Rettungsversuch: Er habe „privat“ gesprochen. Der Tagesspiegel fragt Günther privat an – Antwort kommt von der CDU. Staatskanzlei oder Partei, wer regiert hier?

picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Es muss sonderbar zugehen im kleinen Bundesland Schleswig-Holstein im hohen Norden. Seltsame Leute kommen daher, die allesamt einer Satire von Georg Büchner entsprungen zu sein scheinen. Daniel Günther himself, aber auch der Wirtschaftsdadaist Robert Habeck, der Schutzengel der Amadeu Antonio Stiftung Karin Prien. Ebenso wie Johann Wadephul, der virtuos in die Rolle Annalena Baerbocks geschlüpft ist, die derweil vom deutschen Steuerzahler finanziert in der UNO agiert wie Alice im Wunderland – jeden Tag überrascht darüber, was ihr beim Einkaufen in New York so alles Hübsches widerfährt.

In Büchners Satire regiert König Peter das Zwergkönigreich Popo, brav, bieder, spießig, gerissen. Ein Königreich, aufgeklärt wirkend nach außen, absolutistisch nach innen. Von einem ist König Peter überzeugt: „Der Mensch muss denken, und ich muss für meine Untertanen denken; denn sie denken nicht, sie denken nicht.“

Peters Sohn, Leonce, der König wird, und dessen Hofnarr Valerio scheinen sich Daniel Günther und Robert Habeck zum Vorbild gesetzt zu haben. Jedenfalls macht Leonce Valerio zum 1. Minister, der per Gesetz befiehlt „dass, wer sich Schwielen in die Hände schafft, unter Kuratel gestellt wird; dass, wer sich krank arbeitet, kriminalistisch strafbar ist; dass jeder, der sich rühmt, sein Brot im Schweiße seines Angesichts zu essen, für verrückt und der menschlichen Gesellschaft gefährlich erklärt wird; und dann legen wir uns in den Schatten und bitten Gott um Makkaroni, Melonen und Feigen, um musikalische Kehlen, klassische Leiber und eine commode Religion!“.

Während Leonce beschließt: „Wir lassen alle Uhren zerschlagen, alle Kalender verbieten und zählen Stunden und Monden nur nach der Blumenuhr, nur nach Blüte und Frucht. Und dann umstellen wir das Ländchen mit Brennspiegeln, dass es keinen Winter mehr gibt und wir uns im Sommer bis Ischia und Capri hinaufdestillieren, und das ganze Jahr zwischen Rosen und Veilchen, zwischen Orangen und Lorbeer stecken.“ Aus den Brennspiegeln sind wegen der „Erderwärmung“ Wärmepumpen geworden. Die ersten 620 Millionen Euro Steuergelder sind allerdings schon weg.

Seit seinem Auftritt bei Markus Lanz im ZDF kommt Daniel Günther, der nicht im Königreich Popo, sondern im Bundesland Schleswig-Holstein lebt, jedenfalls nicht mehr zur Ruhe. Er weiß seitdem nicht mehr, wie er sich am Morgen vor dem Spiegel begrüßen soll, als Daniel oder doch als Herr Ministerpräsident. Seit dem verhängnisvollen Abend bei Lanz, den Anfang aller Skurrilitäten, wird deutlich, dass er zwischen Person und Funktion nicht mehr zu unterscheiden vermag.

Bedenklich ist, dass dieser Unterscheidungsverlust nun auch dem eher rotgrünen Tagesspiegel aufgefallen ist. Daniel Günther hat jedenfalls, nachdem er Zensur, Regulierung und Verbot freier Medien gefordert und ihnen faktenfreie Berichterstattung vorgeworfen hatte, juristischen Ärger. Am Hof des Ministerpräsidenten glaubte man, den Ministerpräsidenten dadurch zu retten, dass Günther behauptete, Günther hätte nicht als Ministerpräsident, sondern als Daniel, als Privatperson gesprochen. Diese Argumentation könnte in der Tat aus Büchners Land Popo stammen, denn erstens hatte Günther selbst gesagt, dass er als Ministerpräsident spricht, was er zweitens als Ministerpräsident und nicht als Privatperson im Land veranlasst hat, und drittens hätte Lanz Günther als Privatperson nicht eingeladen, schließlich war man nicht bei Riverboot.

Warum auch immer, vielleicht sogar um dem Ministerpräsidenten zu helfen, fragte der Tagesspiegel via Presseanfrage über die Staatskanzlei „Daniel Günther privat“ unter anderem an, „ob Günther die geforderte Unterlassung abgeben werde und welche Beispiele er benennen kann, in denen ‚Nius‘ angeblich faktenfrei über ihn berichtet habe. Mit Blick auf die Rolle des Politikers war die E-Mail im Betreff eindeutig als ‚Anfrage an Daniel Günther privat‘ markiert.“ Im Text wurde gebeten, die Anfrage an ihn „in nichtamtlicher bzw. privater Funktion zu übermitteln“, so der Tagesspiegel. Verwundert nahm der Tagesspiegel dann zur Kenntnis, dass er nicht nur von Daniel Günther keine Antwort erhielt, auch nicht aus der Staatskanzlei, sondern ihm der CDU-Landesverband mitteilte, „dass man zu laufenden Verfahren ‚grundsätzlich keine Stellung‘ nehme.“

Zumindest die Antwort aus der Pressestelle des Landesverbandes stürzt nun Mediendeutschland in tiefe Grübeleien, ob Daniel Günther bei Markus Lanz in der Sendung als Ministerpräsident, als Privatperson oder als Vorsitzender der CDU Schleswig-Holsteins saß? Oder vielleicht als Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken oder als Mitglied im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein oder als Grünkohlkönig der niedersächsischen Stadt Oldenburg, wobei wir wieder in Büchners Land Popo wären? Man weiß ja nie, welche Zeitung auf welche Frage bezüglich der Identität von Daniel Günther in der Sendung von Markus Lanz Antwort von welcher Stelle bekommt oder ob es nun mit der Antwort vom Landesverband sein Bewenden hat.

Der Tagesspiegel war jedenfalls keineswegs erfreut darüber, wie mit seiner Presseanfrage umgegangen wurde. Denn sollte die Staatskanzlei die Presseanfrage des Tagesspiegel an den CDU-Landesverband so mir nichts dir nichts weitergegeben haben, wäre dies eine „Verletzung der Pressefreiheit“.

Der Tagesspiegel weist zurecht darauf hin, dass „Medienanfragen an Behörden … grundrechtlich geschützt“ sind und eine „nicht abgesprochene oder unerwünschte Weiterleitung, also eine Offenlegung von Recherchen gegenüber Dritten“ einen Verstoß darstellt. Der Tagespiegel beruft sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden. Gegen Robert Habeck aus Günthers Schleswig-Holstein, der uns ein wenig an Valerio aus dem Land Popo erinnert, wurde wegen Verleumdung ermittelt. Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Der Tagesspiegel hatte geklagt, weil in diesem Zusammenhang eine Mail von ihm an die Staatsanwaltschaft von der Staatsanwaltschaft an Habecks Verteidiger weitergereicht wurde. In dem Verfahren kam das Gericht zu dem Schluss: „Wenn eine Behörde die Identität eines Journalisten sowie den Wortlaut seiner Anfrage an Dritte weitergibt, wird die für die Ausübung der journalistischen Tätigkeit notwendige Anonymität und Vertraulichkeit der Recherche und damit das Recherche- und Redaktionsgeheimnis als Teil der Pressefreiheit verletzt.“

Entweder hat die Staatskanzlei mit der Weitergabe an den Landesverband mit der Vertraulichkeit gebrochen oder, mutmaßt der Tagesspiegel, Günther hat selbst die Anfrage zur Beantwortung an seine Partei weitergeleitet. Vielleicht auch nur, um möglichst viel Distanz zum Ministerpräsidenten zu schaffen, vermuten wir. Nur, wenn Günther als Privatperson bei Lanz gewesen sein will, weshalb antwortet nicht der privat angefragte Privatmann Günther, sondern die Pressestelle der Partei des Parteivorsitzenden Günther?

Vielleicht ist der ja auch gerade mit dem Grünkohlkönig beim Grünkohlessen in Berlin. Und vielleicht kommt Antwort auf die nächste an Daniel Günther privat gestellte Presseanfrage vom Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten.

Es geht im Königreich Popo sehr seltsam zu.

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Kommentare ( 27 )

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27 Comments
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GMNW
15 Tage her

Großartig Herr Mai!!

heinrich hein
15 Tage her

Warum sollte mich die Privatmeinung einer solchen Person, die m.E. weder sonderlich intelligent zu sein scheint noch irgendetwas vorzuweisen hat, das mich beeindrucken könnte, interessieren? Wieso würde solch ein Typ wohl in eine Fernsehshow eingeladen werden, wenn nicht in seiner Funktion als „Politiker“? Die Diskussionen sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und man sieht deutlich, dass sie Anwaltsgehirnen entsprungen sind.

yeager
15 Tage her

Wer auch immer da sprach hat gesagt was gesagt werden sollte. Der Zweck ist erreicht: Das Overton-Fenster, die Grenze des Sagbaren, wurde verschoben und wir haben jetzt einen Diskurs darüber wie viel Zensur es denn sein soll.
Das ist die übliche Taktik des Anchoring: Erst überzogene Forderungen stellen und dann einen „Kompromiss“ anbieten. Dabei wurde auch die Reaktion der Bevölkerung ausgelotet und festgestellt wer welche Position einnimmt.

AmitO
15 Tage her

Er ist halt Amtsfluide.
Ein Ausdruck des politischen Gender-Gaga.

Dr. Rehmstack
15 Tage her

Frau Prien wohnt in Blankenese (Hamburg)

Werner Geiselhart
15 Tage her

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einem privaten und einem amtlichen Verfassungsfeind.
Ich frage für einen Freund 😁

nachgefragt
15 Tage her

Achwas, wenn man also den Privatmann Günni für einen Volltrottel halten würde, weder den MP noch als Parteifuzzi, und das öffentlich zum Besten gäbe, dann wäre das also etwas völlig Anderes, stinknormale und keine Majestätsbeleidigung? Und das kann man sich bei Bedarf im Nachhinein aussuchen, wie es gerade passt? So viel Demut und Bescheidenheit hätte ich von diesem Gernegroß gar nicht erwartet.

Das sollte man unbedingt weitersagen.

Harry Hirsch
15 Tage her

Ich frage mich viel mehr, ob soviele Identitäten in einer Einzelzelle Platz hätten?

Okko tom Brok
16 Tage her

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt:

Wer ein Staatsamt innehat, spricht niemals völlig „privat“, wenn er öffentlich-politisch auftritt.

(Grundlegend etwa: BVerfGE 93, 266; BVerfGE 138, 102)

2. Maßstab: Verfassungstreue – auch (und gerade) für Regierungschefs

Ministerpräsidenten sind keine Beamten, aber sie unterliegen:
• Art. 20 Abs. 3 GG: Bindung der vollziehenden Gewalt an die Verfassung
• Amtseid nach Art. 56 GG (bzw. Landesverfassungen): „…das Grundgesetz und die Verfassung des Landes wahren und verteidigen…“

OJ
16 Tage her

Es ist egal welcher legale, noch nicht verurteilte, Kriminelle da spricht.
Machen sie das Kreuz einfach nur an der richtigen Stelle ❗

Last edited 16 Tage her by OJ