Berlin feiert 40 abgeschobene Straftäter als Erfolg. Doch in nur sechs Monaten sind 14.000 Abschiebungen geplatzt. Die Zahl der Ausreisepflichtigen klettert auf eine Viertelmillion – und die Bundesregierung will gar nicht wissen, warum.
picture alliance / dpa | Carsten Rehder
Ein Charterjet hebt am Flughafen Leipzig/Halle ab. An Bord: 40 afghanische Männer, verurteilt wegen schwerer Delikte. Ziel: Kabul. Das Innenministerium jubelt, die Botschaft lautet: Wir greifen durch. Stolz wird vorgerechnet, dass seit Beginn der Legislaturperiode 303 Afghanen abgeschoben wurde.
In Worten: dreihundertdrei.
Das ist kein Erfolg, wenn man das ganze Bild sieht: Zum 30. September 2026 waren 256.873 Ausländer ausreisepflichtig – 24.806 mehr als zum Jahreswechsel. Der Kabul-Flug von Leipzig beweist nicht, dass der Rechtsstaat funktioniert. Er ist die Sichtblende, hinter der ein ganzes System verrottet.
Was „ausreisepflichtig“ wirklich bedeutet
Das Wort klingt nach Bescheid, Stempel, Abflug. Die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten bei uns 190.974 sogenannte „Geduldete“. Das ist die offizielle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD. Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres erhielten rund 45.000 Menschen erstmals eine Duldung.
Nur ein Bruchteil dieser Menschen ist aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht abschiebbar: In 5.962 Fällen gibt es ein Abschiebungsverbot, in 2.915 Fällen Abschiebungsstopps. Krank sind 2.407 Ausreisepflichtige, es gibt 2.397 unbegleitete Minderjährige. In 6.586 Fällen besteht eine sogenannte „Ermessensduldung“, es gab Ende 2025 etwa 4.300 Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen, gut 4.800 laufende Folgeanträge und Eilverfahren.
Dazu kommen 26.982 Duldungen wegen „familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern“ – die Duldung, die sich selbst fortpflanzt. Wer bleibt, darf bleiben, weil ein anderer bleibt.
Der große Block sieht anders aus. 46.649 Geduldete haben keine Reisedokumente, 17.528 eine ungeklärte Identität. Zusammen 64.177, das ist ein Drittel. Wir reden hier nicht von Schicksal, sondern von Absicht. Pässe verschwinden nicht zufällig, Identitäten verdunsten nicht von selbst. Und dann der Posten, der alles verrät: 63.163 Duldungen aus „sonstigen Gründen“. Das ist nochmal ein Drittel aller Fälle.
Ein ganzes Drittel, über das der Staat nichts Genaueres notiert.
Entlarvend sind auch die Herkunftsländer. Spitzenreiter bei den Ausreisepflichtigen war Ende 2025 nicht etwa Afghanistan, sondern die Türkei mit 24.355 Personen. NATO-Partner, EU-Beitrittskandidat, Pauschalreiseziel. Dann folgt der Irak mit 20.851 Fällen. Afghanistan rangiert mit 12.473 erst auf Platz drei.
Zehntausende könnten also abgeschoben werden – in ein Land mit Linienflügen.
Die Duldung, laut Gesetz eine „befristete Aussetzung“, ist de facto zum Daueraufenthaltsrecht geworden: 113.385 Geduldete, fast 60 Prozent leben seit mehr als drei Jahren im Land; davon sind 61.368 seit über sechs Jahren hier und 25.182 sogar seit über zehn Jahren.
Obendrauf kommen 56.272 Ausreisepflichtige ganz ohne Duldung. Kein Hindernis, kein Aufschub, kein Abschiebungsverbot. Nur eine Behörde, der nicht klingelt und niemanden abholt.
Gesetz contra Gesetzesanwendung
Der Vollzug von Abschiebungen ist Ländersache. Hier trennt sich Wille von Ausrede.
Setzt man die Abschiebungen der Jahre 2023 bis 2025 ins Verhältnis zum Bestand an Ausreisepflichtigen, dann schaffen Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern rund 36 Prozent. Brandenburg kommt auf sieben Prozent. Bremen erreicht nur 5,6 Prozent. Dasselbe Bundesrecht, dieselbe Bundespolizei – aber Unterschiede um den Faktor sechs bei den Abschiebungen.
Das ist kein Schicksal. Das ist Politik.
Einladung zum Abtauchen
Im ersten Halbjahr 2026 sind 8.823 geplante Abschiebungen an „nicht erfolgter Zuführung“ gescheitert. Im Klartext: Der Betroffene war nicht da. Weitere 5.198 Abschiebungen haben die Länder selbst storniert, warum auch immer.
Zusammen macht das 14.021 – und das nur die Fälle mit Bundespolizei.
Tatsächlich vollzogen wurden im selben Zeitraum 9.663 Abschiebungen. Das waren gut 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Es scheitern mehr Abschiebungen, als welche gelingen. Im Jahr 2023 platzten 14.011 Rückführungen wegen fehlender Zuführung, im Jahr 2024 waren es schon 20.069, im vergangenen Jahr dann 21.341.
Das System lernt nicht, die Ausreisepflichtigen schon.
Wie das konkret aussieht, zeigt Nordrhein-Westfalen. In den Jahren 2025 und 2026 schickte das bevölkerungsreichste Bundesland 15 Sammel-Charterflieger nach Spanien, Bulgarien und Kroatien. An Bord: insgesamt 130 Personen. Das sind im Schnitt keine zehn Menschen pro Flug. Eine Maschine startete mit zwei Passagieren. In Zahlen: 2.
Das NRW-Fluchtministerium rechtfertigt sich: Die Zielstaaten würden die Plätze häufig auf zehn deckeln. Stornieren lässt sich nur bis 72 Stunden vor Abflug; am Abflugtag fehlt dann der eine Ausreisepflichtige, der andere ist plötzlich krank, ein dritter wehrt sich zu stark. Allein sieben der elf Flüge von 2025 kosteten über 515.000 Euro. Das Ministerium lässt wissen: Die Wahl folge „keiner ausschließlich fiskalischen Betrachtung“.
Übersetzt: Es ist ja nicht unser Geld.
Wer ausreisepflichtig ist, weiß inzwischen, was er zu tun hat: Nicht zu Hause sein, wenn die Polizei kommt. Pass verlieren. Folgeantrag stellen – Afghanen allein reichten 2025 über 40.000 davon ein. Eilantrag, Attest, Widerstand an der Gangway. Jeder Schritt hält die Uhr an, jede Instanz verlängert die Frist, jede Verlängerung zementiert den Aufenthalt.
Behörden und Verwaltungsgerichte haben aus der Ausreisepflicht ein Angebot gemacht, das man ablehnen kann.
Tue nichts Gutes und rede darüber
Der vielleicht größte Skandal ist das absichtliche Nichtwissen der Politik.
Die Bundesregierung schreibt schwarz auf weiß, dass sie die Einzelursachen der gescheiterten Abschiebungen nicht kennt. Schlimmer noch: Sie will sie nicht kennen. Die Ausländerbehörden der Länder müssen die Ursachen nicht nach Berlin melden. Die vorhandenen Informationen reichen dem Bund, heißt es. In einem einzigen Halbjahr gibt es 8.823 Fehlschläge – und niemand fragt, ob das daran lag, dass der Ausreisepflichtige untergetaucht war, ob ein Attest kam oder ob die Behörde schlicht nicht losgefahren ist.
Wer die Ursachen nicht kennt, kann sie nicht abstellen. Und wer sie nicht abstellen will, kann eben auf die Erhebung verzichten.
Der zweite blinde Fleck ist noch peinlicher. Eine bundesweite Statistik über die Rückführung ausländischer Straftäter und Gefährder lehnt die Regierung ebenfalls ab. „Ein Mehrwert der Einführung einer bundesweiten Statistik ist nicht erkennbar“, teilt das Innenministerium mit. Eine Erhebung würde Personal binden. Das Ausländerzentralregister speichert strafrechtliche Verurteilungen ohnehin nicht als statistisches Merkmal. Man muss das zweimal lesen. Dieselbe Regierung, die jeden Kabul-Flug als Sieg über ausländische Straftäter vermarktet, kann nicht sagen, wie viele der 256.873 Ausreisepflichtigen straffällig sind. Sie zählt die 40, die im Flieger sitzen.
Wie viele Straftäter unter den übrigen sind, zählt sie nicht.
Den Rückgang der Abschiebungen erklärt sie dann mit sinkenden Asylzahlen. Als ob die schon existierenden 250.000 Ausreisepflichtigen deshalb einfach von selbst verschwinden. Das ist keine Kommunikationspanne. Das ist Methode. Die versprochene „Migrationswende“ existiert nur in Pressemitteilungen, nicht in der Wirklichkeit.
Der Bürger bekommt ein paar schicke Bilder vom Rollfeld in Leipzig. Die bösen Zahlen werden verschwiegen – oder erst gar nicht erhoben.


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