Als im März 2020 die ersten Bilder aus Bergamo um die Welt gingen, war alles noch völlig unklar. Unter anderem: Woher kam dieses Virus? Es war eine wissenschaftliche Frage, deren Beantwortung Zeit, Daten und Analysen erfordert hätte. Doch diese Zeit wurde der Frage nicht gewährt. Wissenschaft wurde diktiert. Nur langsam bricht die Wahrheit durch. Von Daniela Seidel
picture alliance/dpa | Markus Scholz
Bereits am 7. März 2020 unterzeichneten 27 Wissenschaftler, darunter Christian Drosten, ein im renommierten Fachjournal The Lancet veröffentlichtes Statement, dessen Tonfall eher an eine politische Resolution erinnerte als an eine wissenschaftliche Stellungnahme. Darin hieß es unmissverständlich: „We stand together to strongly condemn conspiracy theories suggesting that COVID-19 does not have a natural origin. (Wir stehen zusammen, um Verschwörungstheorien, die behaupten, COVID-19 habe keinen natürlichen Ursprung, entschieden zu verurteilen.)“ Und munter weiter: „Verschwörungstheorien schaffen nur Angst, Gerüchte und Vorurteile, die unsere globale Zusammenarbeit im Kampf gegen dieses Virus gefährden.“
Und das bei einem offiziell absolut neuartigen Virus, über das man noch so rein gar nichts wusste. So niemals dagewesen, dass man sich genötigt sah, im Blindflug für unbestimmte Dauer das komplette wirtschaftliche und soziale Leben auf unserem schönen Planeten lahmzulegen. Aber offenbar immerhin in Windeseile beforscht genug, um alternative Hypothesen zu dessen Ursprung nicht nur als unwahrscheinlich, sondern als moralisch verwerflich zu brandmarken.
Die Grenze des wissenschaftlich Sagbaren wurde somit bereits in diesem frühen Stadium der Coronakrise nicht durch experimentelle Widerlegung, sondern durch normative Markierung gezogen, was bereits äußerst unangenehm an vormittelalterliche und andere dunkle Zeiten erinnerte. Und während die Ursprungsfrage öffentlich als erledigt galt, begann sich im Hintergrund eine Infrastruktur zu formieren, die weniger auf die Klärung der Vergangenheit als auf die angebliche Abwehr und reibungsarme Verwaltung zukünftiger Pandemien gerichtet war.
Die Weltgesundheitsorganisation hatte bereits Jahre zuvor (im Zuge der Schweinegrippe 2009) eine scheinbar banale Änderung vorgenommen, deren Tragweite zunächst kaum beachtet wurde. Während zuvor auch die Schwere der Erkrankung – also eine hohe Zahl schwerer Fälle und Todesfälle – Bestandteil der Pandemiedefinition gewesen war, genügte fortan die rasche Ausbreitung eines Erregers über zwei oder mehr WHO-Regionen.
Mit anderen Worten: Nicht mehr die Gefährlichkeit des Erregers ist seither entscheidend, sondern seine geografische Verbreitung. Eine Definition, die rein formal auch auf harmlosere Krankheitserreger angewendet werden könnte, sofern sie sich schnell genug verbreiten. Und das ganze anhand von Kriterien, deren Interpretation zwangsläufig institutionellen Akteuren überlassen bleibt.
Diese strukturelle Perspektive ist seither konsequent ausgebaut worden. Die Europäische Union investiert Milliardenbeträge in Programme zur Pandemievorbereitung. Neue Kooperationszentren entstehen, darunter ein WHO-Zentrum am Robert-Koch-Institut, das internationale medizinische Notfallteams koordinieren soll. Initiativen mit programmatischen Namen wie „BE READY“ schaffen Netzwerke, Datenstrukturen und Entscheidungsmechanismen für zukünftige Krisen. Ausführlich erläutert dies Martina Binnig (mit Gunter Frank und Kay Klapproth Autorin von „Der Staatsverrat“) in ihrem aktuellen Beitrag auf Achgut.
Juristen haben diese Konstruktion treffend als eine „Art Börse für Pandemie-Erreger“ beschrieben. (Quelle: Konsequenzen aus dem Laborursprung von SARS-CoV-2 für die laufenden Verhandlungen zum WHO-Pandemievertrag („PABS“); RA Philipp Kruse, Zürich, 18.02.2026). Dass das Prinzip „Erst reinschubsen, dann retten“ ausgesprochen lukrativ ist, dürfte sich spätestens seit der Erfindung des Fegefeuers mit anschließendem Ablasshandel herumgesprochen haben.
Und wer sich im Zuge der Epstein-Files zutage geförderten Unglaublichkeiten anschauen möchte, welche üblichen Verdächtigen bereits überaus profitabel miteinander interagiert haben, dem sei das neueste Video von Professor Stefan Homburg ans Herz gelegt. Sorgfältig recherchierte und sauber belegte Verstrickungen, bis der Aluhut glüht. Versprochen!
Doch nun noch einmal zum Ursprung, buchstäblich, zurück
Im Jahr 2021 veröffentlichte der Hamburger Physiker Roland Wiesendanger, mittlerweile in einen langjährigen Rechtstreit mit Christian Drosten verwickelt, eine umfassende Studie, die auf Grundlage umfangreicher Literaturanalysen zu dem Schluss kam, dass ein Laborursprung des SARS-CoV-2-Virus mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei. Die Studie war die erste ihrer Art im deutschsprachigen Raum und wies zugleich auf die erheblichen Risiken der sogenannten Gain-of-Function-Forschung hin – jener Praxis, bei der Krankheitserreger gezielt gefährlicher oder übertragbarer gemacht werden, um ihre Eigenschaften besser zu verstehen. Die mediale Reaktion war vorhersehbar. Die Hypothese galt weiterhin als diskreditiert, Wiesendanger seither als mindestens randständig. TE hat früh und umfassend darüber berichtet und Wiesendanger in Beiträgen und Videos immer wieder zu Wort kommen lassen – gegen massiven Widerstand.
Die Frage nach dem Ursprung des Virus ist dabei weit mehr als eine historische Fußnote, berührt sie doch unmittelbar die Legitimität der politischen Maßnahmen, die weltweit ergriffen wurden. Denn wie Wiesendanger selbst feststellt: „Eine echte Aufarbeitung der Coronapandemiezeit ohne Thematisierung des SARS-CoV-2 Ursprungs wird es nicht geben.“
Es gebe Hinweise darauf, dass geheimdienstliche Erkenntnisse über einen möglichen Laborursprung bereits frühzeitig vorlagen und die drastischen institutionellen Reaktionen mit beeinflusst haben könnten. Er formuliert die zentrale Frage entsprechend präzise: „Welche Institutionen hatten zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von diesen Einschätzungen – und welchen Einfluss hatte dieses Wissen auf politische Entscheidungen wie Lockdowns oder das Aussetzen von Grundrechten?“ (Quelle: Pressemitteilung Universität Hamburg, R.Wiesendanger, 18.02.2026).
Hier schließt sich der Kreis zum Gerichtssaal in Hamburg
Kurz zur Erinnerung, worum es in diesem Verfahren eigentlich geht. Der Streit zwischen Wiesendanger und Drosten dreht sich nicht um ein Virus, sondern um zwei Sätze.
Zum einen, ob Wiesendanger behaupten darf, Drosten habe die Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus „gezielt getäuscht“. Zum anderen, „die Bewegung ‚Scientists for Science‘, zu deren Mitbegründer Christian Drosten zählte, habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten“. Diesen Vorwurf hatte Wiesendanger in einem Interview mit dem Magazin Cicero erhoben. Drosten reagierte mit juristischen Mitteln und erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Das Gericht untersagte Wiesendanger daraufhin, diese konkrete Formulierung zu wiederholen, da es hierfür keine hinreichenden Tatsachengrundlagen sah. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass andere, ebenfalls scharfe Bewertungen (etwa der Vorwurf, Drosten habe „Unwahrheiten“ verbreitet oder eine „Desinformationskampagne“ betrieben) im Rahmen eines wissenschaftlichen Meinungskampfes zulässig sein können.
Ein Gerichtssaal ist von jeher der Ort, an dem eine Gesellschaft sich unter den Bedingungen ihrer Zeit selbst befragt. Mehr denn jemals zuvor nimmt er heute für sich in Anspruch, dies habe nicht moralisch, nicht politisch, sondern unabhängig und nach allen Regeln der judikativen Kunst vor sich zu gehen.
Im äußerungsrechtlichen Streit zwischen Christian Drosten und Roland Wiesendanger hätte genau dies eigentlich schon längst geschehen sollen. Doch die mündliche Verhandlung wurde verlegt. Dann erneut verlegt. Und noch einmal. Und schließlich ein viertes Mal. Fristverlängerungen wurden gewährt, Kammern waren unterbesetzt, Berichterstatter wechselten oder fielen krankheitsbedingt aus. Die Gründe wirken alltäglich, bürokratisch, zufällig.
Rechtsextremistischer Verschwörungsschwurbler, wer darin eine systematische, parteiische Verzögerungstaktik zu erkennen meint. Nun wurde der Termin für den 27.02.2026 festgesetzt, diesmal aber wirklich!
Sollte es tatsächlich so weit kommen, wird dies ein bemerkenswerter Moment
Denn was dort verhandelt wird (sofern das Ganze nicht wegen eines positiven PCR-Tests erneut verschoben werden muss, zum Beispiel), ist weit mehr als ein äußerungsrechtlicher Streit zwischen zwei Wissenschaftlern. Es ist die Frage, ob eine frühe Festlegung, einmal institutionalisiert, jemals wieder vollständig zur Disposition gestellt werden kann. Ob postulierte Gewissheiten, die zu einem Dogma erhoben wurden, noch reversibel sind, selbst wenn der Virenpapst persönlich geirrt hat (ob unwissentlich oder intentional, müsste dann im weiteren Verlauf geklärt werden).
Und nicht zuletzt die Frage, ob hier bereits die Kräfte übernommen haben, die im Namen des Welt-Gesundheitsschutzes ihr unerbittliches Zepter schwingen – oder ob wir noch in einem Rechtsstaat leben, der sich der klassischen Wissenschaft und Wahrheitssuche verpflichtet fühlt. Wir dürfen sehr gespannt sein!







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