Notstandsgesetze – nichts aus der Geschichte gelernt?

Notlagen, Notverordnungen und Notstandsgesetze häufen sich. Dabei waren solche Verfahren von den Vätern des Grundgesetzes wegen des erlebten Missbrauchs ausdrücklich abgelehnt worden, so Roland Wiesendanger.

Foto: via Universität Hamburg/Sebastian Engels
Prof. Dr. Roland Wiesendanger
Die Begriffe Notverordnung, Notverordnungsrecht und Notstandsgesetze sind uns in den vergangenen Jahren verstärkt begegnet und haben zeitweise zu massiven Grundrechtseinschränkungen während der Coronazeit geführt. Wer denkt, dass mit dem Ausrufen des Pandemieendes diese Instrumente nun der Vergangenheit angehören, sieht sich angesichts aktueller Forderungen nach dem möglichen Ausrufen neuer „Notstandslagen“ eines Besseren belehrt. Offensichtlich scheint das Bewusstsein über die negativen Auswirkungen von Notverordnungen zu Zeiten der Weimarer Republik und zu Beginn des Dritten Reiches zumindest teilweise in Vergessenheit geraten zu sein.

Den Vätern unseres Grundgesetzes war jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg die Problematik von Notverordnungen sehr wohl bewusst, und so wurde dieses Instrument aufgrund der schlechten Erfahrungen mit zu weitgehenden Exekutivrechten damals nicht in das Grundgesetz aufgenommen. Als dann während der Zeit der Großen Koalition 1966 bis 1969 mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit neue Notstandsgesetze im Grundgesetz verankert wurden, erkannte man wenigstens damals noch die damit verbundenen Gefahren. So äußerte sich der damalige Vizekanzler Willy Brandt am 30. Mai 1968 wie folgt:

„Ich bin davon überzeugt, dass jeder auch nur entfernt ausdenkbare Versuch zu einem Missbrauch der Notstandsgesetze auf unseren leidenschaftlichen Widerstand stoßen würde. […] Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint.“

Diese Worte sollte man als Teil des Vermächtnisses von Willy Brandt an nachfolgende Generationen auffassen, und es liegt nicht nur an den politisch Verantwortlichen, sondern an uns allen, die mahnenden Worte von Willy Brandt ernst zu nehmen. Oppositionsparteien wie die FDP kämpften damals unter anderem gegen die ungerechtfertigte Einschränkung der Grundrechte im Rahmen einer Notstandsgesetzgebung sowie gegen die Ausschaltung des Parlaments, die vom Notstand zur Notstandsdiktatur führt.

Vor diesem Hintergrund wäre es geboten, das Ausrufen eines Notstandes während der Coronazeit, verbunden mit tiefgreifenden Einschränkungen der Freiheits- und Grundrechte jedes Einzelnen – abgesegnet durch das Bundesverfassungsgericht, kritisch zu hinterfragen. Es ist bemerkenswert, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dies gerade jüngst in einem Interview getan hat, indem er feststellte, dass das Bundesverfassungsgericht zu Pandemiezeiten dem Staat ein undifferenziertes, allgemeines und letztlich unbegrenztes verfassungsrechtliches Plazet für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes erteilt habe.

Vielmehr noch stellt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Folgendes grundsätzlich klar: „Es steht völlig außer Zweifel, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch in Zeiten von Notlagen gelten müssen. Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine völlige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.“

Doch existierte überhaupt eine Notlage etwa zu Zeiten der Coronazeit? Den Daten des statistischen Bundesamtes ist zu entnehmen, dass es für das Jahr 2020 eine außergewöhnlich geringe Klinikbelegung in Deutschland gab und dass insbesondere keine Übersterblichkeit im ersten Coronajahr zu verzeichnen war. Eine statistisch relevante Übersterblichkeit trat erst ab dem Jahr 2021 auf, nachdem angeblich nebenwirkungsfreie „Schutz“-Impfungen weiten Teilen der Bevölkerung auferlegt wurden – im Widerspruch zu Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, wie jüngst auf Anfrage mehrerer EU-Parlamentsabgeordneter zum Vorschein kam. Eine detaillierte Untersuchung, ob es neben der zeitlichen Korrelation zwischen Einführung der „Schutz“-Impfungen und der signifikanten Übersterblichkeit (nicht nur in Deutschland, sondern ebenso in vielen anderen Ländern mit hohen Impfquoten) auch einen kausalen Zusammenhang gibt, wird bis zum heutigen Tag eher behindert als von staatlicher Seite gefördert.

Es bleibt festzuhalten, dass die Feststellung einer „Notlage“ zu Zeiten der Coronazeit mit dem heutigen Wissen kritisch zu hinterfragen wäre, sowohl von juristischer als auch von politischer Seite, beispielsweise durch einen parlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss, dessen Einrichtung die meisten politischen Parteien noch immer blockieren. Man kann eigentlich die überstürzte Feststellung einer Notlage im März 2020 nur damit plausibel begründen, dass Verantwortungsträger zum damaligen Zeitpunkt von einer – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – künstlichen Erzeugung, das heißt einem Laborursprung des neuartigen SARS-CoV-2 Virus erfahren haben und man noch nicht wusste, welche Auswirkungen künstlich erzeugte Coronaviren auf den Menschen haben würden, welche von Anfang an nahezu perfekt an menschliche Zellrezeptoren angepasst waren und – im Gegensatz zu allen natürlich vorkommenden Coronaviren der gleichen Untergattung – mit einer sogenannten Furinspaltstelle in der Gensequenz ausgestattet waren, die das Eindringen in menschliche Zellen begünstigt. Dass diese Informationen gleich zu Beginn der „Pandemie” vorlagen, wurde dieses Jahr durch die Zeugenaussagen des damaligen Direktors der US-amerikanischen Geheimdienste vor einem Untersuchungsausschuss des US-Kongresses bestätigt. Die Frage, wann welche Informationen wem hierzu vorlagen, wäre ebenfalls durch einen Untersuchungsausschuss in Deutschland zu klären.

Doch viele Menschen – nicht nur hierzulande – möchten sich nicht mit der Aufarbeitung der Coronazeit belasten. Es ist schließlich ein anderes Thema in der Zeit nach Ausrufen des Pandemieendes in den Fokus gerückt: der Klimawandel. Dieses Thema sollte man in erster Linie wissenschaftlich angehen und dies wird von vielen renommierten Forscherpersönlichkeiten auf dem Gebiet der Klimaforschung geleistet. Wenn jedoch – wie in jüngster Vergangenheit geschehen – wiederholt die Ausrufung eines „Klimanotstands“ gefordert wird, so ist dies eben keine ausschließlich wissenschaftliche Angelegenheit mehr, sondern eine solche Forderung stellt potentiell die Freiheits- und Grundrechte der Demokratie in Frage und jeder einzelne Bürger müsste sich im Geiste Willy Brandts dazu aufgefordert fühlen, „auf die Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie“ zu gehen.

Es gibt bis heute keine wissenschaftlich fundierte Basis zur Identifizierung eines „Klimanotstands“, wie zahlreiche Nobelpreisträger, darunter Professor John Clauser (USA), sowie eine Vielzahl renommierter Klimaforscher, wie beispielsweise Professor John Christy (Director Earth Science System Center, University of Alabama) oder Professor William Happer (Princeton University) immer wieder in zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen betonen. Andererseits wurde durch die Offenlegung von ca. 1.000 Emails im November 2009 („Climategate“-Skandal) bewiesen, dass es eine Gruppe von Klimaaktivisten im Wissenschaftssystem gibt, denen es nicht um die wissenschaftsgetriebene Wahrheitsfindung geht, sondern um das Durchsetzen einer politischen Agenda, von der sie selbst in erheblichem Maße profitieren.

Die Details der Hintergründe ist in zahlreichen Büchern und Übersichtsartikeln dargelegt – besonders empfehlenswert ist das Buch von Tim Ball: „The Deliberate Corruption of Climate Science“ (Stairway Press), welches nicht nur eindrücklich die wissenschaftlichen Verfehlungen dieser Gruppe von Wissenschaftlern detailliert beschreibt, sondern diesen Sachverhalt mit einer Vielzahl von Originalreferenzen belegt. Es wird Zeit, die offensichtlich existierenden wissenschaftlichen Fehlentwicklungen im Bereich der Klimaforschung aufzuarbeiten, bevor man unbegründete Forderungen nach Ausrufen eines „Klimanotstands“ erhebt.

Die Freiheits- und Grundrechte in einer Demokratie sind nicht verhandelbar – sie sind uns per Verfassung gegeben, und darauf sollte auch zukünftig jeder Bürger in unserem Land bauen können. Geben wir jedem Menschen, aber auch der Wirtschaft in unserem Land, stets genügend Freiheiten, um sich entfalten zu können, und erteilen wir der unbegründeten Proklamierung angeblicher „Notstandslagen“ eine eindeutige Absage.


Roland Wiesendanger ist seit 1993 Professor für Experimentelle Festkörperphysik an der Universität Hamburg und Mitglied zahlreicher Akademien, darunter die beiden nationalen Akademien Leopoldina und acatech sowie die Akademie der Wissenschaften in Hamburg. Im Februar 2021 veröffentlichte Wiesendanger eine Studie zum Ursprung der Coronavirus-Pandemie, in der er argumentiert, dass „Indizien eindeutig für einen Laborunfall am Institut für Virologie Wuhan als Ursache der gegenwärtigen Pandemie sprechen“, und löste damit eine breite Kontroverse aus. TE berichtete umfangreich darüber.


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Kommentare ( 69 )

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69 Comments
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Monostatos
5 Monate her

Die SPD hat die Notverordnungen in der Weimarer Republik als politisches Instrument etabliert und deutlich zu erkennen gegeben, dass sie die damalige Verfassung und Demokratie nicht respektieren wollte. Das entspricht ja auch der sozialistisch-totalitären Grundgesinnung der SPD. Ich denke, dass Brandt diese Missachtung der Weimarer Verfassung gekannt hat und seine Ablehnung im Jahr 1968 sich nur auf von der Union beabsichtigte Notverordnungen bezog.

rainer erich
5 Monate her

Ganz im Gegenteil. Alles, das mit „Not“ verbunden bzw erklaert werden kann, ist von den „demokratischen“ Regimes, besonders dem deutschen, als das Mittel der Wahl erkannt wurden. Andere formal totalitaere Regimes brauchen dieses Mittel nicht. In Fassadendemokratien wie in Sch’land ist der Schoss fruchtbar noch. Es hat lediglich etwas gedauert, bis nicht zufaellig Merkel auf die Idee kam oder gebracht wurde, es wieder einmal mit diesem bewaehrten Mittel zu versuchen. Ein Demos, der nicht nur beim Begriff „rechts“ in Panik geraet, sondern auch bei „Not“, und nicht gewohnt ist, diese und andere Begriffe kritisch zu hinterfragen, wenn sie das Regime… Mehr

Cimice
5 Monate her

„Den Vätern unseres Grundgesetzes war jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg die Problematik von Notverordnungen sehr wohl bewusst, und so wurde dieses Instrument aufgrund der schlechten Erfahrungen mit zu weitgehenden Exekutivrechten damals nicht in das Grundgesetz aufgenommen.“ Erstaunlich, dass nicht einmal Prof. Wiesendanger aufgefallen ist, dass die Väter des Grundgesetzes die Problematik(!) der Notverordnungen sehr wohl in das Grundgesetz aufgenommen haben. Sie haben nämlich Notverordnungen, die immer die Grundrechte, die Verfassung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung entweder ganz oder zumindest in erheblichen Masse beeinträchtigen, ja sogar ausser Kraft setzen, quasi verboten. Das taten sie nicht explizit, aber über Artikel 20 indirekt sehr wohl, in… Mehr

Last edited 5 Monate her by Cimice
H. Priess
5 Monate her

Wenn eine Regierung anfängt mit Notstandsgesetzen zu hantieren um ihre Ziele durchzusetzen ist sie am Ende. Ein Notstandsgesetz gebiert das nächsten und so weiter bis die Regierung handlungsunfähig ist. Eigentlich ist der Punkt schon erreicht aber es scheint, als wollen Scholz der Vergessliche und seine Komplizen das Blatt bis zum Ende ausreizen. Können sie, aber das Ende ist unvermeidlich.

Manuela
5 Monate her

Solange die Deutschen keine Aufarbeitung der Grundrechtseinschränkungen während der Coronazeit einfordern, werden die Politiker sicher gar nichts tun. Wer stellt sich schon selbst an den Pranger?! Und auch dann müsste eine höhere Instanz ihr dabei akribisch auf die Finger schauen. Diese höhere Instanz in Form eines unabhängigen Bundesverfassungsgerichtes (zumindest der 1. Senat) gibt es aber nicht mehr. Es bliebe nur noch auf die Straße zu gehen. Aber, da viele (v. a. West-)Deutsche überhaupt keine Ahnung von echter Demokratie und einem dazugehörigen Rechtsstaat haben, wird auch das ausbleiben. Warum ich das schreibe? Hat jemand die kurz eingeblendeten Zuschauer in der letzten… Mehr

Last edited 5 Monate her by Manuela
Haba Orwell
5 Monate her

> Es wird Zeit, die offensichtlich existierenden wissenschaftlichen Fehlentwicklungen im Bereich der Klimaforschung aufzuarbeiten, bevor man unbegründete Forderungen nach Ausrufen eines „Klimanotstands“ erhebt.

Mittlerweile wird oft hinterfragt, ob CO2 und Methan furzender Kühe überhaupt das Klima beeinflussen können oder es doch nur an der Sonne und am Erdorbit liegt. Dazu kommt, dass 65%-96,5% der CO2-Zuwächse in der Atmosphäre seit 1958 des natürlichen Ursprungs waren, wie kürzlich eine Studie ergab.

Haba Orwell
5 Monate her

Derzeit rufen internationale Vereine wie UNO und WEF nach weit mehr Zensur. Höchste Zeit für Gegenstimmen, die Zensur der „delegitimierenden Desinformation“ abzuschaffen, wie wir solche Stimmen auch zum Ende des Ostblocks hatten.

Frau U.
5 Monate her

Die Väter des Grundgesetz haben vor allem vergessen, wie man eine völlig irre gewordene Regierung und eine mitmachende „Opposition“ absetzen kann!
Wie das geschehen konnte, nach den Erfahrungen der „demokratischen“ Machtergreifung, ist mir schleierhaft.

Max65
5 Monate her
Antworten an  Frau U.

Das steht da drin. Alle Bürger haben in den Fall das RECHT auf Widerstand. Das heißt sie werden nach (!!!) Wiederherstellung der freiheitlich demokratischen Grundordnung rehabilitiert und ggf entschädigt. Bis dahin allerdings müssen sie damit rechnen von Polizisten niedergeknüppelt und System-Richtern und feigen Mitläufer- Richtern eingesperrt zu werden. Das Corona-unrechtsregime hat uns eindrucksvoll vor Augen geführt das selbst wenn 1/3 der Bevölkerung sich dem Grundrechtsentzug verweigert das zu nix führt solange diese nicht bereit sind ihre Grundrechte mit der Waffe zu verteidigen. Die Systempresse diffamiert und kriminalisiert Demokraten und Verfassungspatrioten und schweigt dröhnend wenn der Kanzler seine verfassungsfeindliche Haltung in… Mehr

Frau U.
5 Monate her
Antworten an  Max65

Danke für Ihre Antwort, die meine These bestätigt.
Da das „Recht auf Widerstand“ nirgendwo definiert ist, wird auch nix passieren, da der deutsche Untertan zu ängstlich.
Es hätte mit der Verfassungsklatsche direkt eine Absetzung und Neuwahl der Regierung mit definiert werden müssen.
Oder wenn sich mehr als 1 Mio Deutsche versammeln, der Bundespräsident Neuwahlen anordnen muss
oder, oder, …
Wir haben Tausende von Juristen und Wissenschaftler. Alle glotzen nur auf ihre Pension!

Max65
5 Monate her

Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint.“ Ja, Willi hätte ich das geglaubt, nur das er und die Sozialdemokraten alle Tod sind und die „Erben“ mit Schröder die Sozialdemokratie abgeschafft haben. Jetzt sind da nur noch arbeitslose Studienabbrecher die sich dort die Taschen vollstopfen und ein paar totalitäre Spinner die den Faschismus in grün lackiert neu errichten wollen-.

Hovercraft
5 Monate her

Ich glaube ohne gesteuerten Medienhype wäre Corona als starke Grippewelle durchgegangen. Ausserdem tut kein Deutscher Politiker erkennbar etwas für eine friedliche Lösung in der Ukraine. Waffenlieferungen können in meinen Augen keine Lösung sein. Die Energie wird mit Co2 Erzählungen und entsprechender Steuer verteuert. Und dann stellen sich Politiker hin und erklären uns, das der Krieg und die Energiepreise die Notlage rechtfertigen! Für mich persönlich, sitzt der Krisengrund auf der Regierungsbank in Berlin der falschen Vorgaben nachläuft.

Haba Orwell
5 Monate her
Antworten an  Hovercraft

Ein ausländisches Medium zitiert deutsche Wirtschaftsbosse, die grüne Narrative endlich hinterfragen. Die Realität lasse sich nicht „wegsubventionieren“. Währenddessen machte die „Zeit“ kürzlich Angst vor Russland, damit wir brav noch mehr Waffen finanzieren, wenn wir schon keine CO2-Filter bezahlen wollen.